Rupert Scholz: Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat Mängel heruntergespielt

Der Staatsrechtler und frühere Bundesminister Rupert Scholz kritisiert den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages: Ziel sei gewesen, das Wahlergebnis in Berlin trotz offensichtlicher Missstände möglichst unangetastet zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht sollte die entscheidende Instanz sein.

imago images / photothek
Rupert Scholz

Rupert Scholz fordert, auch die Bundestagswahl müsse in Berlin wiederholt werden, und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages: „Dieser Wahlprüfungsausschuss des Bundestages ist nach meinem Eindruck angetreten und tätig geworden mit der ungeschriebenen Zielsetzung, die Bundestagswahl möglichst unangetastet zu lassen“, sagte der Staatsrechtler und frühere Berliner Senator und Bundesverteidigungsminister in Tichys Einblick Talk am Donnerstag. „Dieser Wahlprüfungsausschuss, das muss man natürlich auch sehen, setzt sich aus Bundestagsabgeordneten zusammen.“

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Obwohl die Missstände bei der Durchführung der Wahlen am 21. September 2021 in Berlin für die Bundestagswahl ebenso zutrafen wie für die gleichzeitig stattfindenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, müssen nur letztere nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes von Mittwoch wiederholt werden. Für die Bundestagswahl ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages zuständig, der aus Abgeordneten besteht. Diese haben entschieden, dass nur in 431 Stimmbezirken (von 2257) neu gewählt werden soll.

„Die Argumentation im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages war in vielfacher Hinsicht sehr bedenklich. Sie haben also versucht, möglichst bestimmte Mängel, die offenkundig waren, ich sage mal, herunterzuspielen. Zum Beispiel die Geschichte: um 18:00 hat ein Wahllokal zu schließen.“ Diese Regel sei deswegen wichtig, weil um 18 Uhr die ersten Hochrechnungen veröffentlicht werden. Scholz war sich dabei mit dem Wahlforscher Jürgen Falter einig, dass viele Wähler dann ihre Entscheidung revidieren oder ganz auf die Stimmabgabe verzichten würden, wenn sie erfahren, dass ihre bevorzugte Partei chancenlos ist.

Scholz kritisiert die unterschiedliche Behandlung der Wahlen auf Landes- und Bundesebene und sagte: „Das Berliner Verfahren, dass die Anfechtung einer Wahl über den Verfassungsgerichtshof stattfindet, ist das richtige Verfahren.“ Er plädierte dafür, dass Artikel 44 des Grundgesetzes so geändert werden sollte, dass das Bundesverfassungsgericht zur allein entscheidenden Instanz bei der Anfechtung eines Bundestagswahlergebnisses werde.

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„Diese Unterschiedlichkeit darf nicht erhalten bleiben“, sagte Scholz. Es müsse eine Einheitlichkeit wiederhergestellt werden, möglichst auch in einer gemeinsamen Wahlwiederholung, so dass „alles wieder auf einen Standard gebracht wird, der demokratisch verstanden, nachvollziehbar und auch vertrauenerweckend wird“. Das setze aber voraus, „dass ganz schnell entschieden werden muss“.

Auf die Frage, wie lange es dauern werde, bis das Bundesverfassungsgericht urteilt, falls sich die Unionsfraktion zu einer Klage in Karlsruhe entscheide, antwortete Scholz: Die Gefahr besteht natürlich, dass die das Verfahren daher so lange hinziehen, bis eigentlich schon wieder die Neuwahl ansteht. Aber ich hoffe eigentlich, dass Karlsruhe erkennen wird, dass es hier wirklich um eine schnelle Entscheidung geht, eigentlich um das Vertrauen in die Demokratie wirklich auch wieder zu stärken und zu kräftigen.“

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Kommentare ( 18 )

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powerage
2 Jahre her

Allein schon weil die Linken beim Verlust eines Direktmandates aus dem Bundestag fliegen würden, wird es keine komplette Neuwahl für den Bundestag geben.
Bis auf wenige Ausnahmen würden sich die meisten von ihnen wegen fehlender Qualifikation oder Unbrauchbarkeit der Ausbildung nach dem Ende des Übergangsgeldes beim Jobcenter wiederfinden. Es wäre ihnen zu gönnen, wenn dann ausgerechnet die Befürworter der grenzenlosen Einwanderung mit Migranten um z.B. Wohnraum konkurrieren müssten.

szenaria
2 Jahre her

Unbestritten ist Rupert Scholz einer unserer besten Staatsrechtler und vehementer Verteidiger der Verfassung.

Zwar bescheibt seine Kritik die Lage hinlänglich, aber was nutzt es, wenn sich der Rest dieser verkommenen Hofgesellschaft einfach darüber hinwegsetzt? Alter weißer Mann, aus der Zeit gefallen, passt nicht ins rot-grüne Maokonzept.

Berlin hält weiterhin Kurs Richtung Anarchie und Untergang.

bkkopp
2 Jahre her

Bei allem Respekt für die professionelle Erklärung, es wären wieder die BT-Abgeordneten, die Parteien, die eine Verfassungsänderung zu ihrem Nachteil beschließen müßten. Es ist offensichtlich, dass das Berliner Verfahren das einzig richtige und akzeptable ist – obwohl auch dort ein enormer Spielraum für Verschleppung und Vertuschungsversuche gegeben zu sein scheint, der so nicht bestehen sollte. Für die BT-Wahl bleibt die Frage unbeantwortet warum die Regelung des Artikel 44 den Abgeordneten / Wahlprüfungsausschuß die Zuständigkeit zuspricht und damit eine Jurisdiktion in eigener Sache. Es läßt die Frösche entscheiden ob, wann und wie ein durch administrative Fehlleistungen entstander Sumpf trockengelegt werden soll.… Mehr

Sennekind
2 Jahre her

Nabend.
Manchmal gibt es Sternstunden. Mit Musik im Fernsehen.
Manchmal auch wo anders. Meine letzte Sternstunde war im Bundestag. Wichtige Debatten schau ich beim Parlamentsfernsehen wegen der kommentalosen Übertragung.. Und diese Debatte war echt gut. Mehrere Abgeordnete wurden durch die starken Windverhältnisse gesundheitlich beeinträchtigt, nicht nur die Balken wurden krumm auch die Türen verzogen sich wegen den Verwindungen der Redner am Pult.

Micci
2 Jahre her

Erschreckend, wie viele Kommentatoren hier darlegen, dass sie das Vertrauen in das BVerfG vollständig verloren haben. Und nicht etwa, weil das nicht stimmen würde, sondern weil es präzise stimmt!   Was ich nur nicht verstehe: wieso sehen alle anderen Richter dem sturzartigen Niedergang des Ansehens dieser einst so leuchtenden Institution durch die Person Harbarth ungerührt zu? Können die nichts gegen einen Parteibonzen an der Spitze tun? Ist es ihnen egal? Oder sogar recht?   Sollte es daran liegen, dass es scheinbar keine Handhabe gegen den Merkel-Handlanger gibt: tut mir leid, aber das ist nur ein vorgeschobener Grund! Denn jeder der… Mehr

Denk doch mal
2 Jahre her

Rupert Scholz hat es genau beschrieben. Das Verfassungsgericht wird erst zur Neuwahl urteilen, wenn die Legislaturperiode fast absolviert ist. Dem Bundesverfassungsgericht ist doch in Sachen Demokratiebewahrung nicht mehr zu trauen.

Willi4
2 Jahre her

So sind sie, die wahren Demokraten. Über Polen und Ungarn zetern, die AfD als antidemokratisch stigmatisieren, aber selbst möglichst verhindern, dass die pöstchenmäßige Selbstversorgung gestört wird.
Finis Germaniae!

Alf
2 Jahre her

….Rupert Scholz fordert, auch die Bundestagswahl müsse in Berlin wiederholt werden…. Meine Forderung ist inhaltsgleich zur Forderung Rupert Scholz und weitergehend: die Bundestagswahl sollte insgesamt wiederholt werden, da die Wiederholer in Berlin das Ergebnis der Bundestagswahl im übrigen kennen. Man stelle sich ein Beispiel vor: Vor Gericht werden Zeugen vernommen, die im Saal waren als die anderen Zeugen ausgesagt haben. Was werden diese Zeugenwohl aussagen? ….„Diese Unterschiedlichkeit darf nicht erhalten bleiben“, sagte Scholz. Es müsse eine Einheitlichkeit wiederhergestellt werden, möglichst auch in einer gemeinsamen Wahlwiederholung, so dass „alles wieder auf einen Standard gebracht wird, der demokratisch verstanden, nachvollziehbar und auch… Mehr

Babylon
2 Jahre her

Alles was Rupert Scholz zu dieser Angelegenheit zu sagen hat, trifft in sämtlichen Punkten zu. Mich interessiert, ob der erste oder zweite Senat des Karlsruher Gerichts in dieser Sache zuständig sein wird. Wenn Herbarth, als Präsident und oberster Richter des ersten Senats an maßgeblicher Stelle zu entscheiden hat, kann man Zweifel haben, ob bei diesem „politischen Richter“ das Urteil vollständig sachgemäß gefällt wird oder ob politische Rücksichten ausschlaggebend sind. Die Vorgabe des Berliner Verfassungsgerichts ist allerdings so eindeutig, dass die Karlsruher Richter unter normalen Umständen gehalten sind, dieses Urteil bei ihrer Rechtsfindung mit zu berücksichtigen. Zumindest sollte man zeitnahe Einladungen… Mehr

Kassandra
2 Jahre her
Antworten an  Babylon

Wobei das mit dem Verfassungsgerichtshof in Berlin ja auch deutlich hätte schief gehen können. Ich denke, auch diese „Positionsvergabe“ muss geändert werden, sollten wir je noch einmal Möglichkeit dazu bekommen: „Die neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden vom Abgeordnetenhaus von Berlin mit Zweidrittelmehrheit für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Zum Richter des Verfassungsgerichtshofes kann nur gewählt werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und zum Deutschen Bundestag wählbar ist. Männer und Frauen müssen jeweils mindestens drei der Verfassungsrichter stellen. Drei der Richter sind aus dem Kreis der Berufsrichter zu wählen, drei weitere müssen die Befähigung zum… Mehr

GMNW
2 Jahre her

„Dieser Wahlprüfungsausschuss, das muss man natürlich auch sehen, setzt sich aus Bundestagsabgeordneten zusammen.“
Krähen unter sich!