Ein „Maas an Anstand“ ist oberste gesellschaftliche Pflicht

Wir können und dürfen es nicht zulassen, dass täglich minderjährige Mädchen von ihren erwachsenen Ehemännern missbraucht und ihre Gesundheit lebensbedrohlich aufs Spiel gesetzt wird. Dieser Spuk muss aufhören. Sofort.

© Agung Parameswara/Getty Images
Symbolbild - A girl from an Islamic commune An-Nadzir looks on during Eid Al Fitr mass prayer at Mawang Lake on July 27, 2014 in Gowa, South Sulawesi, Indonesia.

Es ist ein neues Phänomen, das unsere Gesellschaft zurzeit beschäftigt. Dass, was wir im 21. Jahrhundert erleben, war wahrscheinlich schon zu der Zeit unserer Uromas und Uropas etwas nicht Tolerierbares: Kinderehen! Und hier spreche ich nicht von Ehen zwischen einem 16-jährigen Mädchen und einem Gleichaltrigen. Nein, es geht um Ehen zwischen Mädchen, die zum größten Teil unter 14 Jahre alt sind, und erwachsenen Männern. Seit etwa einem Jahr ist es die traurige Realität: Hunderte, wenn nicht Tausende verheiratete Mädchen sind Ehefrauen im Kindesalter, zum Teil mit 13 bis 14 Jahren oder noch jünger.

Kinderehen sind mit der letzten Flüchtlingswelle zu uns gekommen. Zumindest sind diese hohen Zahlen durch die Flüchtlinge offensichtlich geworden. Kann man das mit „normalmenschlichem“ Verstand verstehen? Tausendfacher Missbrauch der minderjährigen Kinder und das vor unseren Augen und den Augen der Behörden. Das macht mich wütend. Das ist eine berechtigte Empörung der Gesellschaft. In einer Zeit wie dieser, in der Banken und der Euro fast über Nacht gerettet wurden, wird eine gesellschaftliche Tragödie wenig oder nicht stark wahrgenommen. Wieso ist das so? Warum schauen wir überhaupt noch zu, wie minderjährige Mädchen in „Ehebetten“ missbraucht, ja zum Teil vergewaltigt werden? Wie kann man aber das Problem Menschen beibringen, die das „Maas“ an Anstand nicht haben?

„Maas an Anstand“ ist oberste gesellschaftliche Pflicht

Auch für mich hat die Ehe einen besonderen Stellenwert in der Gesellschaft. Sie steht für eine Verbindung zweier Menschen, die sich lieben und gemeinsam ihr Leben verbringen möchten. Die Ehe, ob nur standesamtlich oder zusätzlich auch auf kirchlicher Ebene geschlossen, ist ein Bund, den zwei Menschen aus freien Stücken und aus Liebe zueinander eingehen. Die Kinderehe widerspricht aber meiner Meinung nach diesem ursprünglichen Sinne ganz und gar. Sie haben nur in den allerwenigsten Fällen mit Liebe oder Zuneigung zu tun und meistens schon gar nicht mit einem freiwillig geschlossenen Bund von mindestens einer Seite.

Doch leider sind solche Kinderehen inzwischen auch hier bei uns in Deutschland keine Seltenheit mehr. Vor allem durch die zahlreichen Flüchtlinge, die zu uns gekommen sind, ist dieses Thema in den öffentlichen Fokus gerückt. Und das zu Recht! Ich möchte zur Verdeutlichung mal ein paar Zahlen nennen: Laut Bundesinnenministerium wurden im Juli dieses Jahres 1.475 verheiratete Jugendliche gezählt! Davon waren 361 jünger als 14 Jahre und 120 waren 14 oder 15. Diese hohen Zahlen sind für mich erschreckend. Für mich ist jedes Kind, das in eine Ehe gezwungen wird, eines zu viel.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kind oder ein minderjähriger Jugendliche auf allen Ebenen abschätzen kann, was eine Ehe für seine Zukunft bedeutet. Hier geht es meistens um junge Mädchen, die aus dem Leben gerissen werden, aus ihrem Schulalltag und verheiratet werden an ältere Männer. Und das kann nicht sein!
Für mich steht hier ganz klar fest: Es darf in einem demokratischen und wertebasierten Land wie Deutschland keine Kinderehen geben. Das Wohl der Kinder hat oberste Priorität. Als Staat und als Politiker haben wir die Pflicht, klare Gesetze zu schaffen, um für die Sicherheit unserer Kinder zu sorgen. Deshalb sollten Ehen mit Kindern unter 18 Jahren grundsätzlich verboten werden.

Und ich frage mich: Wie kann es sein, dass es Minderjährigen zu Recht untersagt ist, Alkohol oder Zigaretten zu kaufen oder einen Vertrag zu unterschreiben, aber Ehen mit Minderjährigen möglich sind? Wie kann das Gesetz davon ausgehen, dass ein Jugendlicher nicht in der Lage ist einen Mietvertrag zu unterschreiben, bevor er 18 Jahre alt ist, aber rechtlich bereits eine Ehe schließen kann? Mit 13, 14, 15 und auch nicht mit 16 hat man diese Reife und muss sie auch nicht haben, solche weitreichenden Entscheidungen zu treffen.

Laut dem deutschen Gesetz sind mit Zustimmung eines Familiengerichts Ehen ab 16 Jahren erlaubt. Diese Regelung, wie sie zurzeit gesetzlich verankert ist, ist historisch begründet. Ein weiteres Problem ist: Es gibt keine einheitliche und strikte Regelung von Ehen mit Minderjährigen, die im Ausland geschlossen wurden. Beispielsweise ist es in Syrien erlaubt, nach Scharia-Recht ein minderjähriges Mädchen mit einem erwachsenen Mann zu verheiraten. Auf Grund der erlaubten Ausnahmefälle muss dann das Gericht über jeden Einzelfall entscheiden.

Kein Scharia-Recht durch die Hintertür

Deshalb ist es wichtig dafür zu sorgen, dass auch im Ausland nach Scharia-Recht geschlossene Ehen mit Minderjährigen bei uns grundsätzlich nicht gelten. Wir müssen strikt dagegen vorgehen und müssen solche Kinderehen bei uns annullieren. Für mich steht fest: Es darf keinen Zweifel daran geben, dass Kinderehen verboten sein müssen. Gesetze können geändert werden und ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz auch geändert werden muss. Es ist unsere Aufgabe, die einmal geschlossenen Gesetze stets zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.

Doch Bundesjustizminister Heiko Maas scheint dies anders zu sehen. Den von ihm lancierten Regelungsvorschlag kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Er möchte, wie aus der Presse bekannt, nur die Kriterien für den Ermessensspielraum verschärfen. Die Befreiung soll nur erteilt werden, wenn die Ehe das Wohl des Antragstellers beeinträchtigt. Für mich geht diese Regelung nicht weit genug, sie ist meines Erachtens sogar untragbar.

Wir müssen endlich aufhören, eine verweichlichte Politik zu betreiben. Es geht hier um das Wohl unserer Kinder. Gerade hier dürfen wir keine Ausnahmen zulassen und müssen klare Kante zeigen. Wir dürfen gerade bei diesem Thema kein Auge zudrücken. Der Minderjährigenschutz ist ein hohes Gut und darf auf keinen Fall vernachlässigt werden. Deshalb erwarte ich von ihm und den weiteren zuständigen Behörden einen klaren Entwurf und konsequentes Handeln. Es reicht nicht, viel anzukündigen und dann auf halbem Wege einen Rückzieher zu machen. Wir müssen Kinderehen verbieten, davon dürfen wir uns nicht abbringen lassen.

Wir brauchen in sich rasch verändernden Zeiten die nötigen Rahmenbedingungen. Wir müssen die Lage der Bundesrepublik neu definieren, die Situation neu analysieren und neue rechtsstaatliche Strukturen schaffen. Das alles muss schnell und streitlos geschehen. Denn: wir können und dürfen es nicht zulassen, dass täglich minderjährige Mädchen von ihren erwachsenen Ehemännern missbraucht ja sogar ihre Gesundheit lebensbedrohlich aufs Spiel gesetzt wird. Dieser Spuk in manchen Schlafzimmern muss aufhören. Der stille Schrei der minderjährigen Ehefrauen muss im gesellschaftlichen Ohr so laut schallen, dass er nicht mehr unüberhörbar bleibt.

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