Verfassungsrichter nutzten vielfach die Flugbereitschaft der Bundeswehr

Auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts machten großzügigen Gebrauch von der Luftwaffe – häufig ging es von Karlsruhe nach Berlin. Das Gericht begründet dies mit einem niedrigeren Infektionsrisiko in Corona-Zeiten.

IMAGO / Carmele/tmc-fotografie.de

Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe haben in den letzten Jahren vielfach von der Flugbereitschaft der Bundeswehr Gebrauch gemacht. Das berichtet die Berliner Zeitung. Im Zeitraum 2017 bis 2021 hätten Präsident Stephan Harbarth und weitere Richter 37-mal die Luftwaffe für Dienstreisen in Anspruch genommen. Nicht nur Bundesminister, sondern auch die Bundesverfassungsrichter sind dazu befugt, die Flugbereitschaft zu nutzen.

Auslandsreisen führten die Mitglieder des obersten Gerichtshofes nach Irland, Israel und dem Vereinigten Königreich, wo sie etwa Kollegen des Supreme Court besuchten. Harbarth flog zu Konferenzen in den Senegal und nach Georgien. „Die meisten Flüge gingen jedoch nach Berlin“, berichtet das Blatt.

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Zurecht stellt die Berliner Zeitung die Frage: wieso müssen Verfassungsrichter mit der Flugbereitschaft 676 Kilometer von Karlsruhe nach Berlin fliegen, wenn sie – anders als Minister – nicht unter Zeitdruck stehen? Urteilssprüche dauern Monate bis Jahre. Dringende Gespräche sind demnach nicht nötig.

Als Beispiel nennt die Zeitung explizit die Rüge gegen Angela Merkel, die als Bundeskanzlerin nach der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens gesagt hatte, diese müsse „rückgängig“ gemacht werden. Merkel hatte ihre Neutralitätspflicht 2020 missachtet, die Rüge kam erst vor wenigen Wochen.

Das Gericht begründete den Anspruch für einen Besuch bei der Bundeskanzlerin folgendermaßen:

„Bei der Nutzung von Linienflügen für den Hin- und Rückflug wäre die Wahrnehmung des Termins bei der Bundesregierung nicht bzw. nur mit erheblichem Zeitverlust möglich. Von den Flughäfen Karlsruhe Baden-Airpark und Mannheim aus gibt es am 30. Juni 2021 keine Linienflugverbindungen nach Berlin. Gleiches gilt für den Rückflug. Ein Linienflug ab Frankfurt oder Stuttgart kommt angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und der langen Anfahrtszeiten – auch aufgrund häufiger Verkehrsstörungen – nicht in Betracht.“

Weiter heißt es in der Akte, die der Berliner Zeitung vorliegt:

„Zu berücksichtigen ist im Übrigen auch, dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung, ausgesetzt sein wird.“

Häufige Verkehrsverzögerungen, lange Anfahrtszeiten, keine direkte Flugverbindung von Karlsruhe nach Berlin und natürlich das Corona-Risiko: das ist den Herren und Damen in den langen Roben nicht zuzumuten. Der Steuerzahler springt gerne ein – damit Richter und Kanzlerin sich zum Abendessen treffen können.

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Kommentare ( 72 )

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Regina Lange
2 Jahre her

Diese Richter (oder heißt es in Neusprech die Richtenden?) sind die Büttel und Handlager der Regierenden und nichts anderes. In Deutschland zeigen Politiker und Medien, in Sachen Besetzung oberer Gerichte, gern auf Polen! Die sollten lieber auf den Morast vor der eigenen Tür achten. Mit unabhängiger Justiz hat das nicht mehr viel zu tun, die wurde durch Merkel und ihre Vasallen „umstrukturiert“. Und die „vierte Gewalt“ klatscht dazu noch Beifall! Die Medien sind die Versager des Jahrhunderts. Und nachher, wenn’s zu spät ist, wäscht die Journaille ihre Hände in Unschuld!

enfermera
2 Jahre her

Beim 13-sitzigen Geschäftsflieger Global 5000 kostete 2019 eine Stunde in der Luft 6.000 Euro, beim Airbus A 340, vorgesehen für große Regierungsdelegationen, sind es 24.000 Euro bisher gewesen. Das dürfte heute noch um einiges höher ausfallen…

MeHere
2 Jahre her

Der Parteienstaat und das Ergebnis, d.h. Sonderrechte für die Kaste der Bonzen und tatsächlich wird Steuergeld veruntreut … und das auch noch vom Verfassungsgericht.
Niveau KONGO oder Venezuela …

Schlaubauer
2 Jahre her

Sie verachten uns nur noch und machen längst keinen Hehl mehr daraus.

K.Behrens
2 Jahre her

Entscheidend ist die Unabhängigkeit gegen jede ideologische Propaganda, ob die nun fliegen oder eine Schiffsreise buchen? Oder sonst wo ihren privaten Urlaub verbringen. Es sind alle steurerfinanzierte Beamte, siehe Scholz als Jurist. Einer der schmierigsten korrupten Zeitgenossen aus meiner Stadt Hamburg, die heute im Berliner Kanzlerpalast als gelernte Juristen unterwegs sind. Tja, Helmut Schmid lebte in Hamburg, führte ein offenes Haus und sein Interesse galt Deutschland und nicht irgendwelchen obskuren drittklassigen Juristen vom Schlage eines Scholz oder des sogenannten „Verfassungsgerichts“. Es gibt in Deutschland keine verbriefte Verfassung, im Gegenteil. Irre Rattenfänger wie Lauterbach versuchen, mehr als 80.000.000 Millionen unter ihr… Mehr

LeRo
2 Jahre her

Es gibt direkte ICE Verbindungen von Karlsruhe nach Berlin.
Wie war das doch gleich? Innerdeutsche Flüge soll es für den Normalbürger am besten nicht mehr geben. Und wäre eine Besprechung nicht auch per Videokonferenz möglich gewesen? Wie war das mit der Homeoffice Pflicht?
Da misst die Politik-„Elite“ mal wieder mit zweierlei Maß…

mediainfo
2 Jahre her
Antworten an  LeRo

Und wäre eine Besprechung nicht auch per Videokonferenz möglich gewesen?

Bei der Darreichung von erlesenen Speisen per Videokonferenz steht die Entwicklung leider noch ganz am Anfang. Also war die physische Anwesenheit vor Ort in mindestens einem Fall „berechtigt“. Wäre natürlich auch per Zug möglich gewesen. Das finde ich hat einen Geschmack, dass die Direktverbindung 1. Klasse, den Herren und Damen Richtern nicht reicht.

luxlimbus
2 Jahre her

Bleibt alles in einer Familie!
Die Trinität von Exekutive, Legislative und Judikative ist überbewertet und sowieso irgendwie voll rassistisch. So etwas wie der Islam ist schließlich auch viel stärker als z.B. diese seltsame Dreifaltigkeit des dahinsiechenden Katholizismus.

Manfred_Hbg
2 Jahre her

In früheren Zeiten war ich als Deutscher Stolz auf „meine“/unsere höchste Gerichtbarkeit und hatte Respekt und Achtung vor denen. Doch seit mundestens 10 Jahre ist hier mein positives Denken bis eigentlich fast auf den Nullpunkt gesunken weil ich diese in rot gekleideten Damen & Herren als die gewordenen Büttel und Handlanger unserer links-grün ideologisierten AltparteiregierungEN sehe. UND das unsere höchstrichterlichen in rot gekleideten Damen & Herren auch immer öfter vor den Pseudodemokraten in EU-Brüssel und dem EuGH einknicken und sich denen scheinbar mit Gefälligkeisurteilen unterwerfen und so unser Deutschland immer mehr an EU-Brüssel ausliefern anstatt zum Wohle Deutschlands und der… Mehr

Matthias M.
2 Jahre her

37 Flüge in 5 Jahren = 1 Flug pro 2 Monate. Warum langweilen Sie mit solchen Nebensächlichkeiten? Ich war und bin (noch) großer Freund von den freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Denken Roland Tichy‘s und seinem Team, muss aber leider feststellen, dass die intellektuelle Tiefe und vor allem Vielfalt der hier veröffentlichten Themen und Meinungen in den letzten wenigen Jahren deutlich abgenommen hat. Vielleicht ändert sich das ja wieder. Ich bleibe auch diesbezüglich zuversichtlich.

Waehler 21
2 Jahre her
Antworten an  Matthias M.

Petitessen. Ist das so? Der Bürger ist mittlerweile so abgestumpft, dass er sich Politiker gefallen lässt die feiern, wenn andere ertrinken.
Ja und ich bin spießig, ich hänge an der Gewaltenteilung und daher weiß ich nicht ob diese Flüge, ein Essen mit der Kanzlerin für sich genommen „harmlos“ sind, oder ob das nur die Spitze des Eisberges ist.
Auf jeden Fall wurde die Integrität des obersten Gerichtes beschädigt. Ein Unding!
Die Grenze was geht wird von unserer Elite immer weiter ausgedehnt. So beerdigen wir unsere Demokratie und das schon auf Sicht! 

IJ
2 Jahre her

Das ist halt ein neues post-kapitalistisches, öko-sozialistisches Verständnis von Gewaltenteilung: Man teilt sich die Gewalt der Jets der Flugbereitschaft. Die Solidarität innerhalb der grün-linken Selbstbedienungselite geht eben vor. Denn kleine Geschenke erhalten die öko-sozialistische Freundschaft – und den Chorgeist jeder totalitären Nomenklatura.