Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht möglicherweise kurz vor ihrem Ende. Eine steigende Anzahl von Bundestagsabgeordneten steht einer Verlängerung dieses Gesetzes inzwischen mit großer Skepsis gegenüber. Auch die Bundesländer schlagen in der Umsetzung Alarm.
Die im März vom Bundestag beschlossene Impfpflicht für medizinisches Fachpersonal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern steht möglicherweise kurz vor ihrem Ende. Eine steigende Anzahl von Bundestagsabgeordneten steht der potenziellen Verlängerung dieses Gesetzes inzwischen mit großer Skepsis gegenüber. Vor allem die Behörden der einzelnen Bundesländer berichten von immensen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Impfpflicht und forderten in einem internen Abschlussbericht des Corona-Krisenstabs eine Neuauswertung des umstrittenen Gesetzes. Die betreffenden Ministerien reagieren auf diese Bitte jedoch mit irritierender Schweigsamkeit.
Die administrative Umsetzung gilt als „schwierig“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde bereits im Frühjahr vom Bundestag als Schutzmaßnahme für vulnerable Patientengruppen beschlossen. Die Effizienz der Impfpflicht sieht sich jedoch schon seit längerem harscher Kritik ausgesetzt, unter anderem eben auch, da die Überprüfung ihrer Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ein nahezu unlösbares, bürokratisches Hindernis darstelle. Dies geht aus einem internen Bericht des inzwischen wieder aufgelösten Corona-Krisenstabs der Bundesregierung hervor, der im April und Mai mit den Verantwortlichen in den Ländern über ihre individuellen Erfahrungen mit der Impfpflicht im Gespräch war.
Momentan ist die rechtliche Grundlage der partiellen Impfpflicht auf den 31. Dezember dieses Jahres befristet, danach würde das Gesetz auslaufen. Aus Regierungskreisen ließ man bereits verlautbaren, dass im Hinblick auf potenziell steigende Infektionszahlen im Herbst und Winter eine Fortführung der Teilimpfpflicht in Erwägung gezogen würde. Ob eine derartige Abstimmung im Bundestag tatsächlich eine Mehrheit erreichen könnte, bleibt nach wie vor fraglich. Viele Abgeordnete von CDU/CSU und FDP sprachen sich bereits gegen eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. Auch bei den Fraktionen von AfD und Linkspartei ist schwer davon auszugehen, dass sie einem derartigen Gesetzesentwurf nicht zustimmen werden.
Die beiden zuständigen Minister – also Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) – gaben bislang nur spärliche Auskünfte über das Schicksal der partiellen Impfpflicht. Letztlich kann also nur die Zeit zeigen, ob die Ampel den umstrittenen Gesetzesentwurf über die Fristschwelle hinaus verlängern wird.
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Der Ansatz an sich, gesunde, im Beruf stehende Leute zu Gunsten anderer zur Injektion von diversen Substanzen zu verpflichten, grenzt an die Leibeigenschaft.
Das Lebensrisiko muss akzeptiert werden. Keiner ist dafür zuständig, mein Lebensrisiko mit Eingriffen an sich abzumildern.
Da wird eh nichts geahndet oder ausgeschlossen weil sonst das gesamte Gesundheitssystem zusammenbricht… also reines Verzweifelungsgeschwätz.
Wenn die Politik sich in Sachen einmischt, von denen sie keine Ahnung hat, kommen solche Dinge wie einrichtungsbezogene Impfpflicht heraus.
Warum lässt man nicht den gesunden Menschenverstand walten und die Betroffenen selbst entscheiden, was für sie das Beste ist?
Also nicht der Fakt, dass es weder eine sterile Immunität durch die „Impfung“ gibt noch der Fakt, dass die „Impfung“ nicht vor schweren Verläufen oder einer Ansteckung schützt, sind der Grund für die eventuelle Anschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sondern die Unfähigkeit der Bürokratie, diese durchzusetzen. Hier stellt sich der Staat selbst ein Bein und scheitert an seinem Unvermögen. Letztlich eine Tatsache, die sich auf nahezu jegliche Aufgabe des Staates ummünzen lässt. Wenn der Staat könnte wie er wollte, hätten wir eine Bilderbuch-Dikatatur. Man muss eigentlich von Glück reden, dass dieser Staat so unfähig ist. Allein diese Tatsache schützt den Bürger… Mehr
Auch wenn die geschätze Redaktion das nicht hören wollte, daher trotz Sperrung, nochmal: Ich kenne Pflegepersonal, das sich, mit viel unmenschlichem Druck zum Impfen gezwungen, mit irreversiblen Impfschäden herumplagt. Also nochmal: Die Impfpflicht mag ja möglicherweise sang und klanglos verschwinden, der angerichtete Schaden bleibt möglicherweise lebenslang! Wer haftet? Diejenigen, die das zu verantworten haben? Die werden sich aus dem Staub machen und die Hände in Unschuld waschen, obwohl sie alle unisono für diesen Unsinn gestimmt haben.Und die Geschädigten können sehen, wo sie bleiben.
Auch wenn jetzt ein paar Parlamentarier aus dem Tiefschlaf erwachen und die Impfpflicht für medizinisches Personal in Frage stellen, wird sich hieran nichts ändern. Rot, Grün, Gelb , bei Letzteren gibt es vielleicht ein paar Abweichler, stehen geschlossen dahinter und haben die Mehrheit im Parlament. Genau wie beim Thema Atomkraft weiterlaufen lassen ja oder nein,, ist die Diskussion sicher notwendig aber genauso überflüssig. Wir werden von Ideologen regiert, die kennen keine Meinungsänderung.
Zweifeln? Dafür gibt es keinen Grund! Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss weg, und zwar sofort – das ist unzweifelhaft! Es ist ein Gesetz der Schande! Was ist los in diesem Land? Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Impfduldungspflicht für Soldaten bezüglich CoVID19 eine ordentliche Anhörung durchgeführt – und dann entschieden, als ob es sie gar nicht gegeben hätte. Wurden den Richtern vor dem Urteil die Leviten gelesen?
Innerhalb des medizinisch-pflegend-sozialen Sektors gibt es genug Skepsis gegenüber der Impfung, weil die Mitglieder mit höherer Wahrscheinlichkeit das ausbildungsbedingte Grundverständnis besitzen, um die Wirkmechanismen zu hinterfragen und v.a. auch die Abweichung des Vakzin-Einsatzes von den jahrelangen Standardvorgehensweisen zu erkennen. Sicher hatte nicht jeder das Kreuz, aufzustehen und unter seinem Namen seine Meinung zu verbreiten. Aber das lag auch daran, dass jene, die sich derartig verhielten, bald eins auf den Alu-Hut bekamen. Das änderte aber nichts an der inneren Haltung, die sich nicht auf obskure Spekulation, sondern Überprüfung von weltweit gewonnenen Fakten stützte. Der Grossteil der weltweit gemachten Studien werden nunmal… Mehr
In einem funktionierenden Rechtsstaat müßte man sich über diese Thematik keine Gedanken mehr machen. Leider werden bis 31.12. noch sehr viele engagierte und standhafte Leute aus dem Gesundheitswesen wegen diesem kriminellen Gesetz abwandern und die Engpässe verstärken.
Ich vermute stark, dass Lauterbach und Buschmann irgendwas durchdrücken werden, dass das Bundesverfassungsgericht ein halbes Jahr später als nichtig bewertet. Bis dahin werder weiter Existenzen, Wohlstand, Gesundheitssystem und Leben zerstört.
Das Gesetz ist, da die Impfung keinen Fremdschutz erzeugt, in der Sache unsinnig und damit überflüssig. Und da es überflüssigerweise in Grundrechte der Betroffenen eingreift, kann es nicht verfassungskonform sein, auch wenn Harbarth was anderes entschieden hat. Dies konnte er nur, weil der den mangelnden Fremdschutz der Impfung nicht in Betracht gezogen hat. Das wären gute Gründe gewesen, dieses Gesetz erst gar nicht zu erlassen oder zu jedem Zeitpunkt zu kassieren. Dass unser Staat es nicht mehr auf die Reihe bekommt, seine eigenen Gesetze umzusetzen, ist genau kein Grund, sondern nur ein Armutszeugnis. Ich denke, dies würde auch die AfD… Mehr