Rupert Scholz: Berliner Senat nur geschäftsführend im Amt

Kritik an langen Verfahren vor Berliner Verfassungsgericht: Das Gericht muss rechtsstaatlich arbeiten und operieren – Rechtsstaatsverstoß wäre verheerend.

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Rupert Scholz

Berlin. Der Berliner Senat ist nach Meinung des Staatsrechtlers Prof. Rupert Scholz wegen der massiven Fehler bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus nur „geschäftsführend“ im Amt. „Man muss sich klarmachen, dass ein Parlament, das mit solch erheblichen Mängeln gewählt worden ist, insbesondere das Berliner Abgeordnetenhaus, massiv an Legitimität einbüßt. Das ist eben nicht das, was der Souverän gewählt hat“, sagt Scholz im Gespräch mit dem Monatsmagazin Tichys  Einblick, das am nächsten Dienstag erscheint.

„Sobald ein berechtigter Zweifel besteht, dass eine korrekt durchgeführte Wahl ein anderes Ergebnis hervorgebracht hätte, findet keine adäquate Repräsentanz aller Bürger statt, wie es unsere Verfassung vorsieht. Der Berliner Senat darf allenfalls geschäftsführend bis zu einer Wahlwiederholung im Amt bleiben.“

Erschüttert ist Scholz über das Ausmaß der Fehler bei den Wahlen in Berlin. „Hier sind die Mängel so massiv, und es ist vor allem manipuliert worden. Ich erinnere hier an die Äußerungen des damaligen Innensenators Geisel, der sofort erklärte, es handle sich lediglich um ein paar Versehensfälle und es sei nichts wirklich Relevantes passiert. Das war schon eine sehr kühne Äußerung“, so Prof. Scholz. „Er konnte zu dem Zeitpunkt gar nicht wissen, was wirklich passiert war. So hat man begonnen, zu manipulieren und zu verstecken – das hat die Geschichte noch schlimmer gemacht.“

Auch die Rolle der Justiz in Berlin sieht Scholz kritisch, etwa in der langen Laufzeit der Verfahren zur Wahl vor dem Berliner Verfassungsgericht. „Wenn jemand klagt und seine Klage wird auf Halde gelegt, ist das ein Rechtsverstoß gegen seine Grundrechte. Wenn dieser Vorwurf sich voll realisieren sollte, wäre das eine zweite Katastrophe für unseren Rechtsstaat“, erklärt der Verfassungsrechtler. „Wenn wir jetzt noch einen Rechtsstaatsverstoß bei unseren höchsten Gerichten feststellen müssten, wäre das wirklich verheerend. Auch der Verfassungsgerichtshof muss hier ordentlich, rechtsstaatlich arbeiten und operieren. Er hat diese hohe Verantwortung, und der muss er gerecht werden.“


Das Interview in Ausgabe Tichys Einblick 07-2022 >>>

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Kommentare ( 18 )

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Fabian S.
2 Jahre her

Und was ist mit Thüringen? Da sitzt seit über 2 Jahren ein MP im Amt, nachdem die Wahl rückgängig gemacht worden ist. Offensichtlich nur eine Lapalie. Das ist doch alles nur noch eine Schein-Demokratie und die Medien interessiert dieses erst recht nicht, sofern die „Richtigen“ ins Amt kommen.

Halbdeutscher
2 Jahre her

Da braucht es keinen Tichys, keine Achse, keinen A. Wendt, keine Querdenker oder Corona-Maßnahmengegner — die Verfassungsorgane (Regierungen, Parlamente, Politiker, Richter, Verfassungsschützer, … und letztlich die Parteien) delegitimieren sich selbst.

Gerd07
2 Jahre her

Bla, bla, bla!

Die Fakten mögen noch so eindeutig sein, aber wenn sie kaum einer kennt, da die Medien wie bei Hunters Laptop schweigen und die handverlesenen Richter auf Zeit spielen, gewinnt das Narrativ des Mainstream.

Alf
2 Jahre her

„Wenn wir jetzt noch einen Rechtsstaatsverstoß bei unseren höchsten Gerichten feststellen müssten, wäre das wirklich verheerend. Auch der Verfassungsgerichtshof muss hier ordentlich, rechtsstaatlich arbeiten und operieren. Er hat diese hohe Verantwortung, und der muss er gerecht werden.“ Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in eine Eilverfahren doch auch erst nach 2 Jahren un d 4 Monaten. In Berlin und im Bund interessiert sich niemand, ob ein Parlament mit erheblichen Mängeln gewählt worden ist. Wenn höchste Gerichte und die anderen Gewalten schon nicht reagieren, was soll dann der kleine Bürger erst bewirken? Wer keine Verantwortung hat, weil nur geschäfsführend im Amt, muß es nur… Mehr

luxlimbus
2 Jahre her

Wir bräuchten halt so etwas wie einen „Verfassungsschutz“! (…)

Klaus Kabel
2 Jahre her

Wahlfälschung, Wahlbetrug, Manipulation und Rücknahme von nicht gewünschten Wahlergebnissen zeichnet das beste Deutschland, das wir je hatten, aus. Bei Wahlen in Deutschland wäre es angebracht, internationale Wahlbeobachter einzusetzen. Und diese Politiker lassen sich unter den Schutz der Verfassung stellen, damit ihr schmieriges Handwerk nicht ans Tageslicht kommt. Vor diesen Leuten habe ich nicht den geringsten Respekt.

Sonny
2 Jahre her
Antworten an  Klaus Kabel

Die OSZE ist bereits auf Deutschland aufmerksam geworden und fordert eine ausländische Wahlbeobachtung.

Juergen Waldmann
2 Jahre her

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.“
Gustav Walter Heinemann *1899 †1976, Bundespräsident 1969-1974

Schwabenwilli
2 Jahre her

Was soll man auch noch schreiben, wenn nicht mal die Berliner Wähler es fertig bringen auf die Straße zu gehen oder wenigstens eine Petition ins Leben zu rufen?

Geliefert wie bestellt.

Micci
2 Jahre her

Oh, Herr Scholz glaubt offensichtlich, wir hätten noch einen Rechtsstaat.

Da werde ich richtig neidisch.
Wie gerne würde ich das auch glauben …

Oder gar tatsächlich einen haben. Mann, wäre das schön!
(Jetzt ahne ich, wie sich jene, die damals ‚Westfernsehen‘ geschaut haben, gefühlt hatten …)

Troja
2 Jahre her

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Darüber hinaus äußert sich zu diesem heiklen Thema ein ausgewiesener Fachmann (heuer als „alter weis(s)er Mann bezeichnet – ein untauglicher Versuch, Sach- und Fachverstand zu disqualifizieren.) Danke Herr Prof. Scholz!
Die „Akteure“ sollten sich tunlichst zurückhalten, bis – was sehr wahrscheinlich ist – der Souverän sein Votum abgegeben hat – ohne gravierende Mängel, die man nicht als „Versehen“ bezeichnen kann.