Berlin: Wahlprüfung oder Wahlergebnis-Überarbeitung?

Dieter Schneider, Wahlbeobachter mit langjähriger Erfahrung, kommentiert die Recherchen des TE-Teams zu den Berliner Wahlergebnissen, die zwingend zu Neuwahlen führen müssen, soll das Recht vor der Macht stehen.

IMAGO / Emmanuele Contini
Wahllokal in Berlin, 26.9.2021

Lenin verwendete häufiger den Satz: „Vertraue, aber prüfe nach“. Möglicherweise hat er damit auch gemeint: Vertraue den Staatsbürgern, dass sie „richtig“ wählen, überprüfe oder kontrolliere die Wahlergebnisse trotzdem und überarbeite sie, wenn nötig.

Berlin, Berlin, wir schauen nach Berlin!

Was das TE-Team aber bisher aufgedeckt hat, liest sich weniger als rechtsstaatliche Überprüfung des Ablaufes der Wahl und der Wahlergebnisse und mehr nach Überarbeitung der Wahlergebnisse hinterher durch diejenigen Institutionen, die die Wahl vorher schlampig ausgerichtet haben.

Bei den Bundestagswahlen und städtischen Wahlen im September 2021 gab es in Berlin noch nie dagewesene Schlampereien, die hier nicht nochmal aufgetischt werden sollen. An dieser Stelle geht es darum, wie nach dem eigentlichen Wahlvorgang mit den dokumentierten Ereignissen und Ergebnissen umgegangen wurde. Bei einer Anhörung im Wahlprüfungssauschuss des Bundestages und Recherchen eines TE-Teams kamen Dinge an das Licht einer freilich limitierten Öffentlichkeit, die eine vollständige oder teilweise Wiederholung der Wahl als unumgänglich nahelegen. So forderte das für mehrere Berliner Wahlkreise auch der Bundeswahlleiter.

Das TE-Team sah die Wahlniederschriften aus allen Berliner Stimmbezirken ein. Das ist ungewöhnlich. Diese Wahlniederschriften sind in erster Linie Ergebnisprotokolle und nur in Ausnahmefällen auch „Erlebnisprotokolle“, wenn etwas „Unregelmäßiges“ während des Wahlvorganges im Wahllokal passiert ist, z.B. fehlende Stimmzettel (wie in Berlin geschehen), zurückgewiesene Wähler (wie in Berlin geschehen), nicht zu erklärende Differenzen bei dem Abgleich von Wählern und abgegebenen Stimmzetteln (wie in Berlin geschehen), Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnungszeiten der Wahllokale bis 18.00 Uhr (wie in Berlin geschehen). In einigen Wahllokalen ist so etwas mehr oder weniger sauber protokolliert worden, in den meisten nicht. Bei der Anhörung im Wahlausschuss des Bundestages wurde immer wieder folgender Sachverhalt von offizieller Seite vorgetragen:

Viele Wähler legten aufgrund persönlicher Erfahrung am Wahltag danach Wahl-Einspruch ein, z. B. wegen fehlender Stimmzettel oder stundenlanger Wartezeiten. Keine Vermerke dazu in den Wahlniederschriften. Weigerung der Wahlvorstände, dazu auf Nachfrage Stellung zu nehmen.

Die vorläufigen amtlichen Ergebnisse, um die sich am Wahlabend publikumswirksam alles dreht, haben eigentlich keine wahlrechtliche Bedeutung. Sie basieren auf telefonischen Durchsagen, bei denen sowohl die Wahlvorsteher unzutreffende Ergebnisse „senden“ als auch die Gemeinde-Mitarbeiter am Telefon andere Ergebnisse weiterleiten können.

Selbst telefonisch durchgegebene vorläufige Schätzungen auf Druck von oben (wie in Berlin nachweislich geschehen) sind nicht von Bedeutung, wenn in den Wahlniederschriften dann die endgültigen Ergebnisse festgehalten sind und weiterverarbeitet werden. Und das geschieht meistens nicht. Ursächlich dafür ist:
Für die Durchführung von Wahlen – von Gemeindewahlen bis zu EU-Wahlen – sind allein die Gemeinden mit Bürgermeistern und Oberbürgermeistern an der Spitze zuständig. Ab der unverbindlichen Durchgabe der Wahlergebnisse durch die örtlichen Wahlvorstände in den einzelnen Stimmbezirken befinden sich die Wahlstimmen der Bürgerinnen und Bürger nur noch in der Hand der Gemeinden und damit der „Rathausparteien“.

Das ist nicht nur in Berlin, sondern überall in Deutschland so.

In Deutschland besteht noch großes Vertrauen in die Gemeindebehörden, dass sie alle Arten von Wahlen korrekt abwickeln, einschließlich aller Tätigkeiten am Wahltag nach 18 Uhr bis hin zur Ermittlung des endgültigen amtlichen Ergebnisses. Zweifel daran werden als Verschwörungstheorien abgetan. Das endgültige amtliche Ergebnis basiert rechtstheoretisch auf den Wahlniederschriften. In der Praxis ist es fast überall nicht so.

Die vorläufigen amtliche Wahlergebnisse werden in der Praxis mit geringfügigen und nicht ergebniswirksamen Korrekturen meistens als endgültige Ergebnisse fortgeschrieben.

Richtig wäre, völlig unabhängig vom vorläufigen Ergebnis, die Zahlen aus den amtlichen Wahlniederschriften von unabhängigen Institutionen (z. B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) zusammenzuzählen, um sie dann mit den vorläufigen Ergebnissen zu vergleichen. Bei Differenzen sind die Wahlniederschriften maßgeblich, die von allen Mitgliedern der Wahlvorstände unterschrieben werden mussten. Gravierende Differenzen könnten dann nach § 107a (2) und (3) auch strafrechtliche Konsequenzen haben:
„(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.
(3) Der Versuch ist strafbar“

Eine solche zahlenmäßige Zusammenfassung aller Wahlergebnisse auf Grund der Wahlniederschriften steht noch aus. Dabei ist auch interessant, wie sich die Gesamtergebnisse unterscheiden:
• Die Wahlprognosen um 18.00 Uhr
• Die vorläufigen amtlichen Wahlergebnisse noch in der Wahlnacht
• Die Gesamtergebnisse auf Grund der noch nicht überarbeiteten Wahlniederschriften
• Das Gesamtergebnis auf Grund der überarbeiteten Wahlniederschriften
• Die von den jeweiligen Wahlleitern verkündeten endgültigen amtlichen Wahlergebnisse einige Tage später

Selbst wenn das Zusammenzählen der Wahlniederschriften amtlich erfolgte, ist das keine Kontrolle von außen, sondern Eigenkontrolle, die von den Gemeinden im Auftrag des Wahlleiters vorgenommen werden. Die ehrenamtlichen Wahlleiter auf Kreis- oder Gemeindeebene haben keine eigene personelle Ausstattung, um solche Nachprüfungen vorzunehmen.

Beispiel Darmstadt

Dort gibt es eine Besonderheit: Der direkt gewählte Oberbürgermeister ist zugleich Kreiswahlleiter bzw. Gemeindewahlleiter.
Ein Beispiel aus der selbst erlebten Praxis fehlender bzw. unzureichender Fremdkontrolle bei der letzten Kommunalwahl in Darmstadt hat der Autor dieses Beitrages bei Tichys Einblick leider ohne nennenswerte Resonanz am 27. Mai 2021 nach der Wahl publiziert – mit Abdruck des Originaltextes eines Schreibens an den Wahlleiter und gleichzeitigen Oberbürgermeister.

Dazu an dieser Stelle ergänzend und aktualisierend die Reaktion des die Wahl leitenden und kontrollierenden Oberbürgermeisters:

• Ein Brief an den Autoren dieses Beitrages persönlich, indem dessen Kritik pauschal zurückgewiesen wurde. Kein Wort zu zwei besonders schwerwiegenden Vorwürfen:

• Zu meiner Überraschung befanden sich in den Ordnern, nach Stimmbezirken zusammengestellt, nicht nur die erwarteten Wahlniederschriften, sondern auch
Original-Stimmzettel mit datierten Kontrollvermerken in roter Schrift durch Dritte direkt auf der Rückseite der Stimmzettel und auch Korrekturen der Wahlniederschriften durch Dritte. …
• Als Gemeinde-Chef müsste es Ihre Hauptzielsetzung sein, ein ergebnisfehlerfreies und damit rechtlich unanfechtbares Wahlergebnis abzuliefern. Da stört Öffentlichkeit.
 Als Wahlleiter müsste es Ihre Hauptzielsetzung sein, ein dem Wählerwillen exakt widerspiegelndes Wahlergebnis zu erreichen. Da nutzt Öffentlichkeit.
Die erste Zielsetzung führt dazu, die öffentlichen Kontrollmöglichkeiten der Gemeindearbeit bei der Abwicklung von Wahlen von außen, also von den Wählern und Wählerinnen, auszuschalten, die zu Wahlanfechtungen führen könnten.
 Eine fehlende öffentliche Kontrolle kann potenzielle Wahlbetrüger in Sicherheit wiegen, beim Wahlbetrug nicht entdeckt zu werden.

• Eine folgende Neubesetzung des Wahlausschusses durch den Wahlleiter, um ein Mitglied des Wahlausschusses loszuwerden, der sich die Wahlniederschriften stichprobenartig angesehen hatte und deshalb als Einziger das ermittelte Wahlergebnis nicht absegnete. Da passt der dem Staatsratsvorsitzenden der DDR, Walter Ulbricht zugeschriebene, schon oft kolportierte Satz wie die Faust auf das Auge des Wählers:
„Es muss demokratisch aussehen. Aber wir müssen alles in der Hand behalten“.
WIR, das sind Berlin oder Darmstadt und überall in Deutschland die jeweiligen regierenden Parteien.

Mit dem in Deutschland praktizierten Ablauf von Wahlen am Wahltag und der Behandlung der Stimmergebnisse danach kann absichtlicher Wahlbetrug nicht aufgedeckt und sanktioniert werden.

Wenn also in Berlin neugewählt werden müsste, könnten bei den nächsten Wahlen Pannen vermieden oder zumindest stark eingeschränkt werden, zielgerichteter Wahlbetrug aber nicht verhindert oder ergebniswirksam aufgedeckt werden.

Dazu müssten allerdings rechtlich einwandfreie, öffentlich nachprüfbare Verfahren bei Wahlen her, die freie und geheime Wahlen und ihre korrekte Auszählung gewährleisten; Briefwahlen nach bisherigem Verfahren dürften da aus systemischen Gründen nicht dabei sein.

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Kommentare ( 13 )

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Silverager
2 Jahre her

TE hat den Schwindel aufgedeckt.
Interessiert die Schwindler überhaupt nicht.
Und sie kommen damit durch. Das ist das Schreckliche.

Sonny
2 Jahre her

Wenn man das so liest und davon ausgeht, dass das wahrscheinlich kein Einzelfall ist, wäre praktisch bewiesen, dass die linksgrün-sozialistische Truppe sich die Regierung erschlichen hat. Was das für Deutschland, Deutschland Rechtsstatus und vor allem die Verlässlichkeit und das Vertrauen in den Rechtsstaat angeht, kann jeder selber beurteilen.
Wir leben in einer gelenkten Autokratie.

s.Braun
2 Jahre her

Wird Zeit, daß wir hier auch OSZE Beobachter bekommen – wie das für anderen Bananenrepubliken auch immer gefordert wird ! Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß 90% der Wählerschaft immer noch so dumm ist, und diese Politik – Hassadeure gewählt hat ! Politiker sollten geistig auf der Höhe sein, und sich an den Leitspruch über dem Eingang zum Reichtagsgebäude halten…..beides vermisse ich bei unseren Politik“Größen“

MFK
2 Jahre her
Antworten an  s.Braun

Die OSZE hat zu der Bundestagswahl 2021 Wahlbeobachter entsendet. Den Bericht finden Sie hier:
https://www.osce.org/files/f/documents/b/3/516252.pdf
Er enthält einige interessante Anmerkungen zum Wahlrecht, allerdings keine Feststellungen zu den Vorfällen in Berlin. Hierzu waren zu wenige Beobachter entsendet worden.

Deutscher
2 Jahre her
Antworten an  s.Braun

„Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß 90% der Wählerschaft immer noch so dumm ist, und diese Politik – Hassadeure gewählt hat!“

Angesichts der deutschen Geschichte – und ich meine nicht nur die berühmten 12 Jahre – darf man der „Wählerschaft“ das ruhig zutrauen.

Fabian S.
2 Jahre her

Naja, es werden sogar Wahlen rückgängig gemacht. Normalerweise ein No-Go in einer echten Demokratie. Was interessieren da schon ein paar „Unregelmässigkeiten“. Wenn in Thüringen die Wahl nicht endlich wiederholt wird (Neuwahlen!), dann erst recht nicht in Berlin.

Demokratius
2 Jahre her

Interessant war der Live-Ticker, mit dem am Abend vor dem Wahltag die Wahlergebnisse des nächsten Tages im Fernsehen bereits bekannt gegeben wurden. Natürlich war das ein Versehen, denn man wollte nur mal probieren,ob die Technik fiúnktioniert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

manfred_hbg1
2 Jahre her

Zitat: „Wenn also in Berlin neugewählt werden müsste, könnten bei den nächsten Wahlen Pannen vermieden oder zumindest stark eingeschränkt werden“ > Mhh, der „Hammer“ bei diesen Pannen ist doch aber auch, dass es in Berlin auch schon bei den vorigen Wahlen zu Pannen gekommen ist und das sich, wie wir nun sehen können, nix geändert hat. Wobei ich hier nicht überraecht wäre, wenn nicht auch schon bei den vorigen berliner Pannen-Wahlen irgendwelcher politisch unterstützte oder gar gewollter Beschi… stattgefunden hatte. Doch nun mal mit Blick auf die zukünftigen Wahlen gefragt: Warum sollte sich nun ausgerechnet bei den nächsten Wahlen etwas… Mehr

Kassandra
2 Jahre her
Antworten an  manfred_hbg1

Doch. 2011 wurden Parlamentssitze noch aberkannt. An so was denkt heute keiner mehr. Der Tagesspiegel protokolliert Wahlpannen seit Petra Michaelis als Landeswahlleiterin seit der Amtseinführung 2010 so: „Die Liste der Berliner Wahlpannen seither liest sich eindrucksvoll: 2011 wurden wegen falscher Auszählungen Parlamentssitze wieder aberkannt. 2016 gab es vor der Abgeordnetenhauswahl Probleme mit der Software, nicht einmal der Ausdruck der Wählerverzeichnisse funktionierte zunächst. 2017 bei der Bundestagswahl streikte wieder die Software. Erst in der Nacht lief das System wieder. Deutschland wartete auf Berlin.“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-dem-wahlchaos-in-berlin-der-ruecktritt-der-wahlleiterin-ist-faellig/27657738.html Ist eine Befragung von Frau Michaelis über das Desaster und wie es fortlaufend zu solchen kommen konnte… Mehr

Thorsten
2 Jahre her

Die Briefwahlen sind sowieso eine offene Einladung zum Betrug. Da sollten sich Interessierte mit engagieren, um dort Manipulationen auf den Zahn zu fühlen.

Kassandra
2 Jahre her
Antworten an  Thorsten

Briefwählen kann man im Amt direkt. Beim ersten Mal wollten sie dort nicht mal meinen Ausweis sehen – Wahlbenachrichtigung genügte.
Wenn die Urne, die dort tage- wenn nicht wochenlang steht, nicht plombiert ist, könnte man mit Chuzpe die Umschläge öffnen, umkuvertieren und so genehme Wahlzettel für die Auszählung, die wohl erst am Wahlabend erfolgt, bereit stellen. Weshalb aber nicht gleich eine ganze gefakte Urne einwechseln? In den USA hatten sie ja auch Stimmzettel aus Koffern, deren Herkunft niemand überprüfen konnte.
Es gab Zeiten, da habe ich nicht im Traum daran gedacht, dass so etwas möglich sein könnte.

PaulN
2 Jahre her
Antworten an  Kassandra

„Beim ersten Mal wollten sie dort nicht mal meinen Ausweis sehen – Wahlbenachrichtigung genügte.“

Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann ich bei uns in Hamburg, im Wahllokal das letzte Mal einen Ausweis vorzeigen musste, das läuft schon seit Jahren nur über die Wahlbenachrichtigung. Ungefähr genauso lange ist es bei uns auch Tradition, dass ich meinen Stimmzettel nach dem Ausfüllen in eine umfunktionierte Mülltonne werfen darf, was mir jedesmal aufs Neue zeigt wie sehr meine Stimmabgabe geschätzt wird.

Mulle67
2 Jahre her

„Bei den Bundestagswahlen und städtischen Wahlen im September 2021 gab es in Berlin noch nie dagewesene Schlampereien“:
Das wissen wir nicht. Wahrscheinlich schon. Nur sind sie bis jetzt nicht aufgeflogen.
Und es ist sicher so, dass sich nach den Nachprüfungen in Berlin in der Zukunft viel weniger „Notizen“ von Wahlleitern finden werden. Unregelmäßigkeiten zu protokollieren wird sicher ab jetzt für die Protokollierenden nach hinten los gehen.
Vielleicht sollten wir für die nächste Wahl die Wahlbeobachter der Vereinten Nationen anfordern?