Kein Geld mehr für Altkanzler-Büros – Debatte kommt in Gang

Auf TE wurde gefordert, die staatlich alimentierte Imagepflege von Gerhard Schröder und Angela Merkel zu beenden. Jetzt diskutiert der Deutsche Bundestag das Thema.

IMAGO / photothek

„Streicht das Geld für die Büros der Altkanzler“ – das forderte TE Ende März in einem Kommentar. Mit etwas Zeitverzögerung kommt das Thema jetzt im Bundestag an. Es spricht vieles dafür, dass Gerhard Schröder und Angela Merkel in Zukunft nicht mehr auf ein auf Steuerzahlerkosten ausgestattetes Büro für ihre private Imagepflege zurückgreifen können. 

Bisher erhalten Ex-Regierungschefs durch eine Art Gewohnheitsrecht nach Dienstende nicht nur eine sehr auskömmliche Altersversorgung, sondern auch noch eine eigene kleine staatlich finanzierte Institution, bestehend aus Büro, Mitarbeitern und Fahrdienst, die ihnen lebenslang zur Verfügung steht. In den vergangenen 16 Jahren seit seiner Abwahl kostete das Büro Schröder den Steuerzahler gut eine halbe Million Euro jährlich. Merkel hält für ihr Altkanzlerinnen-Büro neun Mitarbeiter für angemessen, davon zwei in der Besoldungsstufe B6, was monatlich 10.412 Euro entspricht. Außerdem ließ sie durchblicken, dass ihr eine eigens für sie gegründete Stiftung für Migrationsfragen unter ihrem Vorsitz gut gefallen würde. 

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Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) will diese Praxis nicht mehr als gegeben hinnehmen – auch angesichts der zunehmend kritischen Debatte über Schröders und Merkels Politik. „Ich halte es für unabdingbar, die grundsätzliche Diskussion zu führen, inwieweit diese Nachlaufbüros von Bundeskanzlern im Zweifel noch über Jahrzehnte personell voll ausgestattet sein müssen“, sagte Kubicki gegenüber der Plattform RND. „Daher ist die Frage berechtigt, ob Bundeskanzlerin Merkel ein Büro dauerhaft benötigt, während bei den ranghöheren Bundestagspräsidenten eine zeitliche Befristung gilt.“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, bestätigte, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages die grundsätzliche Kürzung der Altkanzler-Privilegien diskutiert. „Es finden aktuell Gespräche über die Überarbeitung der Regeln zur Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler statt“, so die Grünen-Politikerin.

Merkel und Schröder äußerten sich bisher nicht zu der Debatte über ihre Ruhestandsprivilegien.

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Kommentare ( 66 )

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puke_on_IM-ERIKA
2 Jahre her

Die meisten Ehrenamtlich Tätigen, die die Ausfälle der Politik kompensieren , bekommen für ihr Engagement genau 0 EUR, bzw. Schiessen selber aus ihrem versteuerten Einkommen massiv zu.

h.milde
2 Jahre her

. Der „Medienliebling“ war/ist eng befreundet/verbunden va. mit den „Damen“ der Häuser Springer, Bertelsmann, ua., und ihre „Büroleiterin“ Beate B. hatte wohl die Kontrolle wer zu ihr zum Kaffee, oder Kartoffelsupeessen kommen durfte. Angeblich arbeiten Beate B. und # an einer gemeinsamen(?) Biographie- Quelle Wiki
Btw. begleitet Beate B. # in ihrem Urlaub, aus dem sie anscheinend immer noch nicht zurückgekommen ist? Haben sie vllt eine längere Schiffsreise in freundlichere Gefilde angetreten?

Chrisamar
2 Jahre her

„Auf staatlicher Ebene ist das auch bei uns so, nur finanziert man damit nur das Überlebensminimum. In Deutschland und Österreich bekommt man hingegen als ehemaliger Beamter eine wunderbare Pension. Es ist nicht einzusehen, dass ein hoher Beamter, der ohnehin schon privilegiert war in seinen Bezügen, auch in der Pension weiterhin solche Privilegien erhält. Bei uns ist das anders: Finanziert wird vom Staat für alle das gleiche Minimum. Daneben gibt es die steuerlich begünstigten Betriebs- und Privatpensionen.“ S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein

Richy
2 Jahre her

Diese Regelung ist mehr als überflüssig. Nicht nur Schröder, sondern auch Merkel und allen anderen Politikern, die bisher oder zukünftig nach jetzt noch geltendem Recht diese Privilegien genießen, sollten selbige gestrichen werden. Wer aus einem Beruf ausscheidet wird doch auch nicht weiterhin von seinem Arbeitgeber mit derartigen Privilegien ausgestattet. Dem Handwerker wird auch nicht weiterhin sein Werkzeug finanziert und zur Verfügung gestellt, der Polizeibeamte darf auch nicht seine Dienstpistole behalten und auch der Vertreter muss seinen Dienstwagen abgeben. Also gleiches Recht für ALLE!

Wilhelm Roepke
2 Jahre her

1 Legislaturperiode Nachlaufzeit nach Amtsende, danach kein eigenes Büro mehr. Die brauchen keinen eigenen Apparat, um den Widerstand zu organisieren, dass ihr Nachfolger möglichst wenig ändert.

Joerg Baumann
2 Jahre her

Jetzt kann ich die beiden im Artikel genannten Bundeskanzler besonders wenig ausstehen, aber die Debatte sollte unabhängig davon geführt werden.
Sinn der Altersversorgung und Privilegien nach der Amtszeit war es ja wohl mal, dass gediente Bundeskanzler wirklich in einen Ruhestand gehen. Heute verdienen hochrangige Politiker in diversen Funktionen nach ihrer Amtszeit überdurchschnittlich viel Geld für wenig Arbeit. Man sollte also ein angemessenes „Ruhestandsgeld“ für ehemalige Kanzler ansetzen, von diesem aber sonstige Einkünfte abziehen. Wer also wie Schröder das dicke Geld bei den Russen verdienen will, der bekommt halt nichts mehr von deutschen Steuerzahler, warum auch?

Ronaldo
2 Jahre her

Das Hauptproblem ist doch, dass das solange finanziert wird, bis die Natur ein Einsehen hat. Die Kanzlerschaft von Schröder endete 2005. Das ist ziemlich lange her. Unmittelbar nach der Kanzlerschaft ist der Sinn für mich noch nachvollziehbar. Aber nach 2-3 Jahren sollte man anfangen, die Mannschaft zügig zu verkleinern. Und warum Merkel eine besonders aufgeblähte Truppe braucht, ist schon gar nicht nachvollziehbar.

Waldorf
2 Jahre her

Alt-Kanzler sind zunächst Geheimnisträger und grundsätzlich gefährdete Personen des öffentlichen Lebens. Dass sie gut versorgt und auf Staatskosten beschützt werden, ist nicht zu beanstanden, normal. Ein Büro nebst Sekretariat und Fahrdienst ist sicher auch angemessen für ein früheres G7 „Staatsoberhaupt“ bzw Regierungschef. Eine Struktur, wie sie sich Merkel zusammengestellt hat, ist es aber sicher nicht mehr. Ein Pensions-Kanzleramt ist nur Zeichen dafür, daß ein Mandatsträger im Ruhestand weiter machen will, als ob der Ruhestand dann ein ewiges Mandat (ohne Mandat) wäre. Will Merkel noch politischen Einfluss ausüben, kann sie dies problemlos in ihrer Partei, der CDU, tun. Gefällt ihr diese… Mehr

bkkopp
2 Jahre her

Unter den gegebenen Umständen muß man wohl über den Fall Schröder und das “ Büro “ reden. Man sollte aber gesetzlich regeln, dass ein Ex-Kanzler nur 2-3 Räume, mit 3-4 Mitarbeitern bekommt, und dass die Kosten des Personal- und Sachaufswandes ( ohne Personenschutz) mit den vom Ex-Kanzler zusätzlich zu der Pension erzielten Einkünften ( Privateinkünfte) nach einer noch zu findenden Formel zu verrechnen ist. Beispielsweise ein Drittel der Privateinkünfte müssen zu den “ Bürokosten“ verwendet werden, und wären damit auch nicht steuerpflichtiges Einkommen. In einem Fall Schröder, früher aber auch im Fall Schmidt, hätten die Herren ihre “ Büros “… Mehr

Andreas aus E.
2 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Ein Ex-Kanzler ist ein Ex-Kanzler, dem sollte gar nichts bezahlt werden. Pension, klar, auch Personenschutz, aber alles darüber hinaus ist als Hobby und Privatangelegenheit zu betrachten. So mies werden Kanzler in Deutschland ja nicht bezahlt, es sollten nach Ende der Amtszeit Ersparnisse vorhanden sein, mit denen sich beispielsweise eine Schreibmaschine zwecks Anfertigung einer Autobiographie finanziere ließe, sogar das nötige Papier ist vermutlich geldbörslich drin.

Mikmi
2 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Man sollte erst einmal über eine gesetzliche Grundlage nachdenken, bevor hier Eier zerschlagen werden.Denn ein Gericht hat nach der gesetzlichen Grundlage zu handel und zu urteilen, NICHT nach politischen Gesichtspunkten, oder sind wir jetzt in der Türkei?

bkkopp
2 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Die “ gegebenen Umstände“ sind die fehlende gesetzliche Regelung für eine relativ bescheidene Ausstattung, mit Kostenbegrenzung und eventuell sogar zeitlicher Begrenzung. Zu den gegebenen Umständen gehört, dass es dem Haushaltsausschuß von Fall zu Fall, und auf Antrag, obliegt, einem scheidenden BK diese oder jene Büro- und Personalausstattung zu bewilligen. Frau Merkel soll, auf ihren Antrag, ein kleines BK-Amt Unter den Linden, ehemals Margot Honnecker Büro, bekommen haben, das im Jahr wahrscheinlich mehr als das Doppelte kostet als das “ Büro Schröder „. Niemand weiß eigentlich warum und wozu, aber Frau Merkel hat es beantragt und niemand hatte die Traute es… Mehr

Fred Katz
2 Jahre her

Kubicki, Volljurist, weiß sehr genau, dass immer gilt, was beim ausscheiden galt!
Deshalb hat der Schröder halt ewig Anspruch, eventuell sogar die Witwe!

Turnvater
2 Jahre her
Antworten an  Fred Katz

Nicht immer.

Wenn Sie beispielsweise Steuerzahler sind, der im Vertrauen auf die Nichtbelastung der Erträge aus einer betrieblichen Altersvorsorge mit Sozialversicherungsabgaben eine eben solche abschloß und im Nachgang eines besseren belehrt wurde, dann gilt kein Bestandsschutz.

Juergen P. Schneider
2 Jahre her
Antworten an  Fred Katz

Nun gut, ewig währt sein Anspruch natürlich nicht. Der Ärmste muss ja auch mal sterben und vererben kann er seinen Deluxe-Anspruch mit Sicherheit auch nicht. 🙂 Eine Abschaffung oder Kürzung von Privilegien dürfte rein rechtlich so schwer nicht sein. Wie das mit dem Rückwirkungsverbot ist, wäre von Juristen dann noch zu klären. Wahrscheinlich würde es diejenigen, die die Ansprüche bereits besitzen, nicht mehr treffen, da haben Sie sicherlich recht.