Arbeitnehmer müssen sich ab jetzt darauf einstellen, dass sie als Nicht-Geboosterte keinen Anspruch mehr auf Verdienstausfall-Entschädigung bei Anordnung einer Isolation wegen Corona haben. Die Regelung gilt seit dem 15. April.
Seit Freitag gilt eine neue Regelung im Fall einer angeordneten Quarantäne in Bezug auf Corona. Arbeitnehmer, die keine Booster-Impfung nachweisen können, verlieren ihren Anspruch auf Verdienstausfall-Entschädigung, wenn sie in Corona-Quarantäne müssen und dies durch eine Booster-Impfung hätten verhindern können. Insbesondere gilt das für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Kontakt-Quarantäne, die nach der gegenwärtigen Gesetzeslage durch eine Booster-Impfung vermieden werden kann. Jetzt erleiden nicht mehr nur Ungeimpfte, sondern auch Erst- und Zweitgeimpfte gegebenenfalls einen Verdienstausfall wegen einer staatlich angeordneten Quarantäne.
Das Gesetz geht auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz Ende März zurück. Während die Corona-Bestimmungen größtenteils auslaufen sollten, verschärften die Minister der Länder demnach die Maßnahmen. Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erklärte: „Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können.“
Man habe hier eine „klare Rechtslage“, sagte Ranft. Die Bürger hätten ausreichend Zeit besessen, ihr Impfangebot und eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen. „Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen Covid-19 angeboten.“
Die Regelung sieht vor, dass Beschäftigte bei einer angeordneten Corona-Quarantäne einen Nachweis erbringen müssen, dass sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, wenn die Quarantäne durch eine Booster-Impfung hätte verhindert werden können.
Ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest besitzen. Auch Genesene und zweifach Geimpfte, die sich wegen der Mindestabstände zwischen Genesung und Impfung bzw. zweiter und dritter Impfung bisher nicht spritzen lassen konnten, sind ausgenommen.
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Gilt das auch für andere Erkrankungen, gegen die es Impfungen gibt (wobei es ja gegen Corona nachweislich keine Impfung gibt, es ist seit Jahrzehnten bekannt, daß gegen grippale Infekte nicht geimpft werden kann).
Was ist mit Masern, Mumps, Röteln, Malaria, Kinderlähmung, Tetanus, Keuchhusten, Diphterie, Gelbfieber, Hepatitis B, Gürtelrose, Pneumokokken, Grippe, Cholera, Meningitis, Tollwut, Tuberkolose, Typhus, …
Mit all diesen Infektionen kann man sich jederzeit ungeimpft, ungetestet, infiziert und erkrankt in beliebiger Umgebung frei bewegen. Natürlich gibt es auch ungeimpft und selbst verursacht (Reise in Risikogebiete) volle Lohnfortzahlung.
So verliert unsere Demokratie immer mehr Menschen!
Schon interessant. Es gibt also doch eine indirekte impfpflicht
Die ‚Impfmafia‘ hat die Schutzgelderpressung (wie soll man es sonst nennen?) in ein Gesetz gepackt. Oder sollte man das Boosterzertifikat jetzt als Ablassbrief für die ‚Impfheiligen‘ (Gesundheitsminister) betrachten … ggfs. bezahlt mit einem zerstörten Immunsystem?
Mal nebenbei gefragt:
Müssen Geboosterte nicht in Quarantäne wenn Sie positiv getestet werden?
Warum legt man es ‚auf Teufel komm raus‘ darauf an, die Solidargemeinschaft zu zerstören?
Was würden die Geimpften wohl sagen, wenn die Ungeimpften ihnen irgendwann Leistungen der Sozialversicherung verweigern würden, wenn sie aufgrund langfristiger Impfschäden berufs- oder erwerbsunfähig werden?
(siehe hier und hier)
Es kommt hier nicht genügend zur Sprache, daß das nicht für diejenigen gilt, die selbst positiv sind. Es geht um diejenigen, die selbst negativ sind und mit einem Positiven zusammenleben. Die Argumentation ist in sich schlüssig: Geboosterte müssen nicht in Isolation, wenn sie selbst negativ sind und ein Haushaltsmitglied positiv. Also kann in solchem Fall ein Geboosterter auch arbeiten. Ein Nichtgeboosterter muß zu Hause bleiben, wenn ein Mitbewohner positiv ist; das hätte er vermeiden können durch die Boosterung, also ist er selbst schuld an seiner Arbeitsunfähigkeit, also steht ihm keine Entschädigung zu. Das ist alles nichts Neues. Wer schuldhaft der… Mehr
Vielleicht wachen ja doch jetzt mal ein paar von den Schlafschafen auf. Vielleicht werden die Spaziergänger mehr. Gegen soviel Willkür sollten sich doch eigentlich alle -auch die Geimpften – endlich wehren. Aber ich habe da so meine Zweifel.
es müßten klagen hageln dagegen..wer sich nicht boostern lässt usw..diese konferenz kann beschließen,was sie will,wenn die daten dafür nicht ausreichend sind und die genverseuchung immer offensichtlicher wird.wo sind die anwälte ,die dagegen vorgehen?
Die können mich mal kreuzweise gerne haben. Solche Verbrecher. Der Tag wird kommen an dem abgerechnet wird. Ranft, Lauterbach, Wieler, Drosten, Scholz, Merkel und alle die ins selbe Horn geblasen haben und Schaden am deutschen Volk vorsätzlich verbrochen haben.
So ein Schmarrn läßt sich doch sehr einfach umgehen indem man sich vom Arzt mittels „gelbem Zettel“ Krankschreiben läßt. Anscheinend wollen die das so.
Zur Wirkung der Booster-Impfung muß man eh nix mehr sagen. Diejenigen die meinen, dass diese vor Infektion/Erkrankung schützt leben offensichtlich in einem Paralleluniversum bzw. im Elfenbeinturm.
Deutschland war einmal ein Rechtsstaat.