Der allgemeine Impfzwang könnte bald kommen – Umfragen zeigen, dass die große Mehrheit der Ungeimpften sich von einem solchen eher nicht beeindrucken lassen würde. Was kommt jetzt auf sie zu? Von Jonas Aston, Laura Werz und Maximilian Zimmermann
Während immer mehr Staaten Abstand von der allgemeinen Impfpflicht nehmen, kommt die Debatte in Deutschland erst so richtig in Fahrt. Im Bundestag wird im April über fünf Anträge zur Einführung eines „Impfpflicht“ genannten gesetzlichen Impfzwangs abgestimmt. Eine Gruppe um den Grünen-Abgeordneten Janosch Dahmen fordert eine Impfpflicht ab 18, eine weitere möchte die Bundesbürger ab 50 Jahren zur Corona-Impfung verpflichten.
Dabei gibt es nicht einmal eine solide Grundlage, auf der das Vorhaben beraten werden kann. Die Behörden wissen nicht, wer geimpft und wer nicht geimpft ist. Nach wie vor existiert kein Impfregister. Es wird eine Impfquote von 95 Prozent angestrebt, doch die derzeitige Impfquote ist unbekannt. Derzeit liegt die offizielle Quote an Zweitimpfungen laut RKI bei 75,8 Prozent. Das Institut räumte allerdings bereits ein, wohl nicht alle Impfungen erfasst zu haben. Bei einer repräsentativen Umfrage des Allensbach Instituts gaben 84 Prozent an, doppelt geimpft zu sein. Die tatsächliche Datenlage bleibt nebulös. Auf dieser Basis soll der Impfzwang nun verabschiedet werden.
Hier stellt sich die Frage, was passiert, wenn weder der Impfnachweis erbracht noch das Bußgeld gezahlt wird. Beide Anträge schließen die Erzwingungshaft (Beugehaft) aus. Möglich ist jedoch die Anwendung anderer Zwangsmittel, namentlich das des Zwangsgeldes. Dieses droht immer dann, wenn ein bestimmtes Verhalten erzwungen werden soll. Nach geltenden Gesetzen sind hier theoretisch bis zu 25.000 Euro möglich. Wer das Zwangsgeld nicht zahlt, dem droht die Beitreibung bzw. Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Bei Zahlungsunfähigkeit ist normalerweise die Erzwingungshaft die Folge, diese ist in den Anträgen jedoch ausgeschlossen. Auch dieser Verwaltungsakt kann mehrfach wiederholt werden, so lange bis der gewünschte Erfolg – die Impfung – erzwungen wurde.
Nur 2 Prozent der Ungeimpften wollen sich bei einer Impfpflicht impfen lassen
Einem Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom Dezember 2021 zufolge stünde es dem Bundestag grundsätzlich sogar frei, Straftatbestände aufgrund des sich Nicht-Impfens einzuführen – das ist bisher aber nicht geplant. Zumindest dann, wenn eine Impfplicht ab 18 oder ab 50 beschlossen wird. Nach §74 des Infektionsschutzgesetz kann mit bis zu 5 Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden, wer das Corona-Virus vorsätzlich verbreitet. Im Falle der Einführung der Impfpflicht könne (im Rahmen einer vorsätzlichen Unterlassung) hierauf der Straftatbestand aufgebaut werden.
In einer Umfrage im Auftrag der Welt sagten lediglich zwei Prozent der Befragten, dass sie sich im Falle einer Impfpflicht impfen lassen würden. Demnach könnte das vorgegebene Impfziel von 95 Prozent auch mit einer Impfpflicht nicht erreicht werden. Ein zunehmender Druck – auch über gesetzliche Zwangsmaßnahmen – wird Deutschland folglich eher nicht zum 95-Prozent-Ziel führen.
Die geringen Erfolgsaussichten einer allgemeinen Impfpflicht zeigen sich auch bei der Impfpflicht für medizinische Berufe, die jetzt schon gilt. Hier droht aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nunmehr jedem fünften Beschäftigten ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro sowie der Verlust des Arbeitsplatzes. Bis heute sind aber bundesweit mindestens rund 10 Prozent der betroffenen Beschäftigten nicht geimpft.
Das zeigt, dass die Impfbereitschaft trotz drohender Bußgelder und Arbeitsplatzverluste im Gesundheitsbereich nicht nennenswert beeinflusst wurde.
Die Reaktion auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann als Indikator für die Wirkung einer allgemeinen Impfpflicht genommen werden. Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass die Impfbereitschaft durch eine allgemeine Impfpflicht ähnlich wenig beeinflusst werden würde wie im Gesundheitswesen.
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Mein Mann kehrte gerade von seinem jährlichen Arztbesuch im Veteranenkrankenhaus zurück. Die Ärztin, die er seit über 10 Jahren hat, wird jetzt entlassen, weil sie die Zwangsimpfung verweigert. Dabei hat sie sich freiwillig für den Coronabereich gemeldet und ist nie erkrankt. Unsinnig, so eine dringend gebrauchte Kraft zu verlieren, die natürliche Immunität hat. Als Beamter wird der Staat auch bald wegen seiner dritten Impfung an die Tür klopfen, wobei die Daten aus GB zeigen, daß die Impfschäden dann wirklich überhand nehmen. Irrsinnige Körperverletzung durch den Staat!
Ja, das sind Pläne zum Staatsmord, wie man sie aus dem Reich kennt. Nur Idioten sind überrascht, denn die Mehrheit der Deutschen war immer faschistisch, ist faschistisch und wird es bis zum nächsten „Endsieg“, a.k.a. „Szenario 1945“ auch bekennend bleiben.
Herr Lauterbach, der gern „neuere Erkenntnisse“ aus Israel in seine Überlegungen einbezieht, dürfte sich noch an Angela Merkels Bonmot erinnern, demnach „die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson“ sei. Falls er gedenkt sich an die Stattsräson zu halten, dann sollte er evtl. überprüfen, ob er ganz sicher ist, dass er wirklich alle Informationen erhalten hat! Neben den medizinischen Warnungen von Dr. Zelenko (Quellenverweis s. unten) sollte er die Entscheidung des Rabbinergerichtes zur Kenntnis nehmen, das ein kategorisches Verbot ausgesprochen hat, Covid-19-Impfstoffe an Kinder, Jugendliche oder jungen Erwachsene zu verabreichen. Die Impfstoffe werden als schädlich für die Fruchtbarkeit und den Nachwuchs benannt. Eine… Mehr
Diesen Verordnungen werden offensichtlich ganz oben getroffen. Vermutlich sind sehr viele nachgeordnete Mitarbeiter von Behörden etc. auch nicht begeistert oder kennen die fachliche Seite nicht. Das ist die weiche Seite: wer unzufrieden ist kann eine maßhaltige, legitime Argumentation mit nachvollziehbaren, verlässlichen Quellen aufsetzen und diese an verschiedene Personen der Verwaltung schicken. Nicht um diese Leute zu schikanieren, sie zu beleidigen oder von der Arbeit abzuhalten (man muss ja keinen Leitz-Ordner zusenden). Es geht darum, friedlich die Einwände und Fragen vorzubringen, auf die von Ministerebende keine Gesprächsbereitschaft signalisiert wird. Es stellt sich doch nun vom Bürgermeister über Land- u. Bezirksrat, Gesundheitsamt,… Mehr
Genau: Bye Bye Deutschland und 2 solide Steuerzahler weniger 🙂
Haben wir hier in Deutschland wirklich keine anderen (wichtigere) Probleme als über eine Impfpflicht nachzudenken (die meiner Meinung sowieso nicht durchkommt)??
Ich habe mir die Tage den Artikel zur Aktion T4 durchgelesen: Aktion T4 – Wikipedia Im Grunde war das die Erprobungsphase für die Methoden des Holocausts, Gaskammer und alles. 70.000 behinderte oder psychisch kranke „Sozialschädlinge“ wurden von unserer Regierung getötet, das nur in den Jahren 1940-41. Die im Artikel beschriebene Kaltschnäuzigkeit und Gewissenlosigkeit der damaligen Täter lässt einen erschaudern. Bis zum Holocaust wanderte etwa die Hälfte der deutschstaatlichen Juden aus Deutschland aus. Das waren die Schlauen. Als man dann im Ghetto eingesperrt war, da war es zu spät. Ich will zu den Schlauen gehören. Ich werde mich sicherlich nicht einsperren… Mehr
Ändert aber wenig, wenn die früheren Grünen-Wähler zu den Sozis abwandern…
Bye, bye Deutschland. 55% Steuer- und Sozialabgabenbeitrag weg (konservativ gerechnet).
Passt doch, 2019 wurde ja auch das Gesetz verabschiedet, dass man für Impfschäden die Bevölkerung zur Kasse bitten kann/darf. Da ja dies in 2019 beschlossen wurde, war schon klar, dass 2020 eine Pandemie kommen wird und man gleichzeitig die Schäder der Impfung auf die Bevölkerung abwälzt!! Ein Schelm wer Böses dabei denkt, denn die Verantwortlichen hatten eine Glaskugel und wussten was kommt, verbanden dies mit einen Freibrief für die Impfhersteller und beschlossen gleichzeitig wer die Kosten zu tragen hat! Genial!
Vielleicht ist meine Frage naiv, aber muss ich denn eine Einverständniserklärung zur Injektion unterschreiben? Falls ich die Impfung als solche akzeptieren würde, die Einverständniserklärung jedoch nicht unterzeichne, was passiert dann? Wer haftet im Falle einer Nebenwirkung, ja im Falle meines Todes?