Sie läßt sich gerne als Lehrerin oder Wissenschaftlerin feiern: Dabei hat Lamya Kaddor hat nur eine "Idschaza", eine islamische Lehrerlaubnis des Koordinierungsrats der Muslime (KRM). Das ist eine Vereinigung von Verbänden, die alle nicht der Bundesrepublik verantwortlich sind, sondern fremden Staaten und Mächten. Was stellt sie mit unseren Kindern wirklich an?
Nun wird sie also mit sogenannten „Hassmails“ bedroht, die Erziehungswissenschaftlerin Lamya Kaddor. Das ist bedauerlich, aber leider in unserer digital vernetzten Trash-Gesellschaft nicht unüblich. Jeder, der sich in irgendeiner Form öffentlich positioniert, kennt das. Wildfremde Leute schicken unangefordert Nachrichten und erklären, sie würden einem „die Fresse polieren“, wüssten, wo man wohnt und man werde sich demnächst bei Nacht begegnen. Oder sie lassen einen wissen, dass ihr liebenswerter Allah bereits seine Strafinstrumente gegen den Gotteslästerer auf den Weg geschickt habe.
Man kann mit solchem geistigen Trash auf verschiedene Art und Weise umgehen. Man kann ihn ignorieren. Denn in aller Regel kommt er von frustrierten, zu kurz gekommenen Totalversagern, die noch einmal in ihrer traurigen Existenz zu kurzen Hochformen auflaufen möchten. Man kann – wenn es zu arg wird – auch die Staatsanwaltschaft einschalten. Dann hat der Rechtsstaat seine Aufgabe zu erfüllen und den Versuch zu unternehmen, den Urheber dingfest zu machen. Oder man kann – wie dieses vor allem psychisch nicht gefestigte Personen aus linken Politikkreisen gern tun, wenn sie angeblich Patronen im Briefkasten finden oder einfach nur mit dem gewaltsamen Ableben bedroht werden – sich daraus eine Opferrolle stricken und diese eigenwerbungswirksam in die Öffentlichkeit tragen.
Kaddor als Opferrollenträgerin
Kaddor ist so eine dieser Opferrollenträgerinnen. Nachdem Henryk M. Broder der „genuin dummen“ Kaddor an die Karre gefahren war und bei „Tichys Einblick“ ihre von ihr selbst publizierte Vita beleuchtet sowie Kritik an ihr aus muslimischen wie Wissenschaftlerkreisen dargelegt wurde, steigerte Kaddor die Umdrehungszahl ihres Opferrollen-Mimimi um einige heftige Umdrehungen, trug ihr Gejammer via ZDF-MoMa, Deutschlandfunk, Taz und einem vor Urzeiten dem aufklärerischen Journalismus verpflichtetem Unterhaltungsmagazin namens Die ZEIT werbewirksam in die Öffentlichkeit.
Überall in diesen Propagandaorganen wurde sie weiterhin als „Islamwissenschaftlerin“ ausgewiesen. Bei Anne Will wird sie heute abend als „Islamische Religionslehrerin“ angekündigt. In Wills Sendung am 8. Mai war Kaddor noch „Islamwissenschaftlerin“. Wird sie das nächste mal nur noch Verbandsfunktionärin genannt, was dann endlich der Wahrheit entspräche?
Deshalb gleich vorweg der Hinweis, dass Kaddor meine Anfrage vom 22. September, in der ich um Mitteilung des Titels ihrer Magisterarbeit und ihrer Dissertation bat, nach wie vor unbeantwortet ließ. Auch die Universität Münster, an die diesbezügliche Fragen gerichtet worden waren, hüllt sich in Schweigen. Vielleicht, weil man befürchtet, nachträglich dafür ihn Haftung genommen zu werden, seinerzeit für die neu eingerichtete Islam-Professur unqualifiziertes Personal eingestellt zu haben?
Da es für Kaddor zumindest auf ihrer eigenen Website oder ihrem Facebook-Mimimi ein leichtes wäre, eine Kopie ihres Islamwissenschaftlichen Universitätsabschlusses zu präsentieren, bleibt angesichts der Sachlage immer noch nur die Feststellung, dass Kaddor Erziehungswissenschaftlerin mit Magisterabschluss und ohne Befähigung zum Lehramt ist. Da auch die von ihr publizierten Bücher keinerlei wissenschaftlichen Anspruch erheben und den Islam bestenfalls peripher streifen – eigentlich sind es mehr literarisch mäßig gelungen verfasste Eigendarstellungen – kann die Bezeichnung „Islamwissenschaftler“ auch hieraus nicht hergeleitet werden. Nicht einmal das noch schwammigere „Islamexperte“ hat eine wirkliche Grundlage – weshalb sich dann von ZDF bis ZEIT all diese Verbreiter einer vorgeblich islamwissenschaftlichen Akademikerlaufbahn die böse Beschimpfung als „Lügenpresse“ hier nun bis zum Beweis des Gegenteils wohl werden gefallen lassen müssen.
Die Islamische Lehrerlaubnis
Selbstverständlich soll bei dieser Betrachtung der Hinweis nicht versäumt werden, dass Kaddor sich auf ihrer Website damit rühmt, „nach Erteilung der Islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza) durch den Islamischen Beirat NRW Islamische Religion als ordentliches Unterrichtsfach an einer Sekundarschule in Dinslaken“ zu unterrichten. Das allerdings hat mit Lehramtsbefähigung nun überhaupt nichts zu tun, sondern ist eine spezifische Sonderregelung für das Land Nordrhein-Westfalen, die mit der wegweisenden in Arabisch und Deutsch dargebrachten Zeile „Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Gnädigen“ beginnt und als „Ordnung für die „Lehrerlaubnis für den islamischen Religionsunterricht“ (Idschaza) ausgewiesen wird.
Der Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen basiert auf einem „Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“, das angesichts des Säkularitätsgebots des Grundgesetzes insofern verfassungsrechtlich bedenklich ist, weil es originäre Aufgaben des Staates faktisch an Teilgruppenvertreter einer nicht konkret definierten, vorgeblichen Glaubensgemeinschaft ohne Rechtsstatus auslagert. Eigentlich selbst zuständig für die Gestaltung und Besetzung dieses sogenannten „Religionsunterrichts“, kann das Ministerium laut Artikel 1 für den Fall, dass „aber noch keine entsprechende Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 14 und 19 Landesverfassung und Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz existiert, übergangsweise bei der Einführung und Durchführung mit einer Organisation oder mehreren Organisationen zusammenarbeiten, die Aufgaben wahrnehmen, die für die religiöse Identität ihrer Mitglieder oder Unterorganisationen wesentlich sind oder die von diesen für die Durchführung des Religionsunterrichts bestimmt worden sind.“
Die Auslagerung staatlicher Verantwortung
Hiermit werden öminöse Verbände, deren tatsächliche Rechtsfähigkeit als Religionsgemeinschaft nicht gegeben ist, auf eine Art und Weise hofiert, die den damaligen Generalsekretär der im Gegensatz zu den islamischen Vereinen als Religionsgemeinschaft anerkannten Alevitischen Gemeinde, Ali Ertan Toprak, schon 2011 in „Die Welt“ zu deutlicher Kritik veranlasste:
„Keiner der im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) versammelten Verbände ist eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Und alle sind auf ihre Weise problematisch. Die Ditib ist ein Ableger des türkischen Staates und soll dessen Interessen durchsetzen. Die Ditib-Imame müssen sogar einen Eid ablegen, dass sie dem türkischen Nationalismus ewig treu sind. Als einziger Verband besitzt die Ditib im KRM ein Vetorecht. Ankara bestimmt demnächst also, was muslimische Schüler hierzulande lernen. Und in zwei der anderen Verbände sind vom Verfassungsschutz beobachtete antisemitische Islamisten wie die Milli Görüs oder türkische Rechtsradikale einflussreich. Laut Rot-Grün sollen sie offenbar entscheiden, welcher Islam in deutschen Schulen künftig gelehrt wird. Warum verkauft Rot-Grün die Zusammenarbeit mit Islamisten und Ultranationalisten auch noch lautstark als Erfolg? Hier werden Radikale salonfähig gemacht und rechtsstaatliche Standards gebeugt.“
Tatsächlich hatte die rotgrüne Landesregierung von NRW mit diesem Gesetz faktisch Gruppierungen, über deren konkrete Ziele offenbar ebensowenig bekannt war wie über deren tatsächlichen Vertretungsanspruch, den in Deutschland lebenden Muslimen übergestülpt. Ob diese damit einverstanden waren oder nicht – sie wurden schlicht nicht gefragt.
Doch auch die Landesregierung hat kaum Mitspracherecht, denn der Beirat setzt sich zusammen aus „vier theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierten Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Muslime, die von den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen oder von deren Zusammenschluss bestimmt werden“ sowie vier weiteren Vertretern, „und zwar jeweils zwei theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierte muslimische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und zwei muslimische Religionsgelehrte, die vom Ministerium im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen oder deren Zusammenschluss bestimmt werden“.
Damit steht fest: Über die Zusammensetzung dieses fragwürdigen Gremiums bestimmen ausschließlich jene Vereine, die sich auf irgendeine Weise in den „Rat“ haben hineindrängen können.
Fundamentalisten berufen Islamlehrer ohne Qualifikation
Dieses von fundamental-islamischen Vereinen gesteuerte Gremium nun ist es, welches allein und unkontrolliert darüber bestimmt, wer im regulären Schuldienst auf junge Muslime losgelassen wird. Die Übertragung von Religionsunterricht an diesen Koordinierungsrat ist nicht nur deshalb absurd, weil dieser selbst nun die Voraussetzungen definiert, nach welchen die „Lehrer“ eingestelllt werden. Auch wird hier gezielt darauf verzichtet, die an jeden Lehrer öffentlicher Schulen gestellten Bedingungen erfüllen zu lassen.
Religionsunterricht ist an Deutschlands staatlichen Schulen ein reguläres Schulfach. Die Ergebnisse der Teilnahme werden benotet und fließen in die Zeugnisse ein. Aus diesem Grunde gilt für Religionslehrer dieselbe Voraussetzung wie für alle Lehrer: Sie müssen beide Staatsexamina und das Referendariat hinter sich haben, auf die Verfassung vereidigt sein und über die Zulassung durch die jeweilige Religionsgemeinschaft verfügen.
Tatsächlich aber hebelt das NRW-Gesetz die ersten beiden Punkte aus und reduziert die Zulassungskriterien auf das Wohlwollen der angeblichen Religionsgemeinschaft, die im konkreten Falle jedoch faktisch nicht existiert, sondern durch Interessenvereine ersetzt wird.
Kaddor von DITIBs Gnaden
Wenn Kaddor sich dessen rühmt, diese “islamische Lehrerlaubnis“ zu haben, dann erklärt sie damit, ein Propaganda-Organ der im KRM vertretenen Vereine zu sein. Die allerdings sind von der dominierenden DITIB bis Milli Görüs alles andere als Vertreter jenes von Kaddor öffentlich deklarierten „liberalen“ Islam. Ganz im Gegenteil gehören diese im Zweifel aus der Türkei gesteuerten Vereine in das Lager der faschistoid-fundamentalislamischen Muslimbruderschaft. Das erklärt auch die beständige Agitation dieser Vereine – und damit des KRM – gegen den derzeitigen Lehrstuhlinhaber für Islamische Religionspädagogik an der Universität Münster, Mouhanad Khorchide. Khorchide, der die Position eines entpolitisierten, modernen Islam vertritt, steht in Folge der Agitation gegen ihn wegen ständiger, ernst zu nehmender Morddrohungen aus fundamentalislamischen Kreisen unter Polizeischutz. Anders als Kaddor allerdings macht er daraus keine selbstdarstellende Shownummer.
Unterricht in Übereinstimmung mit dem reaktionären Islam
Wenn nun Kaddor von diesem Koordinierungsrat die fragwürdige und im Widerspruch zum unverzichtbaren Erwerb von Erstem und Zweitem Staatsexamen stehende „Lehrerlaubnis“ erworben hat, dann muss sie den dort bestimmenden, fundamentalislamisch geprägten Vereinen genehm gewesen sein. Das allerdings steht in vehementem Widerspruch zu ihrem vorgeblich liberal-islamischen Ziel, welches Kaddor als Monstranz vor sich her trägt. Denn für die türkei-gesteuerten Vereine steht jegliche Modernisierung des Islam jenseits jeder Vorstellung. So gilt dann aber auch: Sollten die Vereine der Dame das Wohlwollen entziehen, dann wäre sie diesen Job los – was man mit Fug und Recht eine uneingeschränkte Abhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber nennen darf. Dieses gilt um so mehr, da in der „Lehrerlaubnisordnung“, die dieser Koordinierungsrat sich selbst ohne jedwede parlamentarische Kontrolle gegeben hat, einige „Voraussetzungen“ festgeschrieben werden, die Kaddor – folgt man ihren öffentlichen Einlassungen – definitiv nicht erfüllt.
So wird dort gefordert „das Versprechen, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der islamischen Lehre glaubwürdig zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze des Islam zu beachten“. Nun predigt aber gerade Kaddor beständig, „den einen Islam“ gäbe es nicht. Wenn allerdings in den KRM-Voraussetzungen von den „Grundsätzen des Islam“ die Rede ist, dann kann Kaddors propagierter Privatislam aufgrund seiner zahllosen Abweichungen vom koranischen Gebot diese Bedingung keinesfalls erfüllen.
Hat der KRM Kaddors Thesen zum Islam nicht gehört, nicht gelesen? Oder blickt er großzügig über die Häresie der Dame hinweg, weil sie ihm ihre tatsächlichen Ziele offenbart hat?
Befänden wir uns in einem Roman von John le Carré, so würden wir jetzt vermutlich an einen Undercover-Agenten oder ein gezielt eingeschleustes U-Boot denken. Da wir uns aber in der unfiktiven Realität bewegen, lassen wir die Tatsachen einfach unkommentiert im Raum stehen.
Kaddors Ehrendoktorwürde
Auf dieser Basis nun agiert die Erziehungswissenschaftlerin Kaddor als Islamlehrerin. Ihre vollmundig verkündete „islamische Lehrerlaubnis“ ist nichts anderes als ein vorübergehendes Hilfskonstrukt in der totalen Abhängigkeit von fundamentalistischen Islamvereinen. Jeder, der beispielsweise nachmittags an einer Schule als Kursleiter aktiv wird, befindet sich in besserer Situation.
Wenn nun schon diese Lehrerlaubnis am Ende nichts anderes als ein Placebo ist – wie steht es denn mit den sonstigen Meriten, die Kaddor sich erworben haben will?
Stolz verkündet sie auf ihrer Website, sie habe am 11. Juni 2016 „die Ehrendoktorwürde in Islamischer Theologie der University of il / USTOM“ erhalten.
Nun weiß jeder Kundige, dass für Ehrendoktorwürden wissenschaftliche Qualifikationen nicht von Nöten sind. Es halten sich sogar hartnäckig Gerüchte, dass so ein Ehrendoktortitel bei manchen Universitäten gegen die Vorlage einer angemessenen Spende in Dollar oder Euro ohne jedwede sonstige Gegenleistung zu erhalten sein soll. Weshalb echte Doktoren bei Ehrendoktoren gern einmal die Nase rümpfen.
Abgesehen davon, dass es nun einen „honoris causa“ als „Ehrendoktor in …“ mangels wissenschaftlicher Leistung ohnehin nur selten geben wird, ist diese „University of Il / USTOM“ tatsächlich bemerkenswert. Klickt man auf den auf Kaddors Site angebotenen Link, landet man unter http://edu.gen.tr/index.html auf einem „Not found“. Denkbar ist jedoch, dass es sich um ein 2003 gegründetes, privates Universitäts-Angebot aus Saint Tomas in Nicaragua handeln (http://www.ustom.org/home.html). Dort, in diesem eigentlich erzkatholischen Nicaragua, finden sich unter den Fakultätsmitgliedern auffällig viele Dozenten mit muslimischen Namen aus aller Herren Länder – allerdings kein Fachbereich Islamische Theologie. Aber vielleicht ist Kaddors unerreichbare Ehrendoktorwürdenuniversität ja auch etwas ganz anderes – wir dürfen auf die Vorlage der Verleihungsurkunde h. c. gespannt sein.
Kaddors erzieherische Qualitäten
Die erzieherischen Qualitäten Kaddors sollten seit spätestens dem 4. April 2008 bekannt sein. Damals strahlte 3sat in „Kulturzeit“ Ausschnitte einer ihrer Unterrichteinheiten aus, in denen sie anlässlich des gemeinsam betrachteten Geerd-Wilders-Film „Fitna“ so lange insistiert, bis endlich auch der letzte der Schüler begriffen hat, dass der Niederländer eine Todsünde wider den Islam begangen hat. Nachdem männliche Schüler sich mehrheitlich dahingehend positioniert haben, sie würden auch jemandem, der den Koran zerreißt, „den Kopf abschneiden – alles mit ihm machen“, spielt Kaddor ihr pädagogisches Können aus und erklärt den gerade zum religiösen Fememord hochgepeitschten Schülern: „Man darf auch verärgert darüber sein. Ich bin auch verärgert. Aber man kann nicht gleich so weit gehen zu sagen ‚ich will ihn töten“. Man ignoriert ihn …“
Wieder einmal findet sich hier die bereits in meinem ersten Text zu Kaddor dargestellte Rhetorik. Die bei den Jugendlichen gezielt hochgefahrenen Mordgelüste werden nicht grundsätzlich in Abrede gestellt, sondern lediglich mit einem „nicht gleich so weit gehen“ dahingehend relativiert, den Beleidiger des Koran erst einmal zu ignorieren. Ja – und dann? Wann kann man nun so weit gehen zu sagen: „Ich will ihn töten!“. Wenn er seine gotteslästerliche Tat zum zweiten Mal gewagt hat? Oder zum dritten Mal? Oder wenn er sich nicht ignorieren lassen will?
Niemand – vor allem nicht Kaddor selbst – muss sich wundern, dass bei so viel dokumentierter, pädagogischer Unfähigkeit fünf ihrer Schüler in den Djihad für den Islamischen Staat zogen. Wer seinen Unterricht derart gestaltet, darf keinesfalls auf junge Menschen losgelassen werden. Trotzdem aber wurde ihr genau diese „Lehrerlaubnis“ von dem durch diesen den Muslimbrüdern nahestehende DITIB-dominierten Rat erteilt. Es wäre nicht verwunderlich, wenn die Lehrprobe aus der „Kulturzeit“ dabei als Referenz gedient hätten.
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Interessanter Artikel. Genau so war bis jetzt mein Eindruck von dieser „Wissenschaftlerin“. Offenbar hat mich mein Gefühl nicht betrogen.