Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Impfpflicht abgelehnt – mit teilweise denkwürdiger Begründung. An einer Stelle wird die Entscheidung aber regierungskritisch – es geht um den Genesenenstatus.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die Impfpflicht für das medizinische Personal abgelehnt. Das war zu erwarten. Die Entscheidung ist auch kein Urteil in der Sache, sondern wägt lediglich ab, ob die potentiell negativen Folgen einer Impfpflicht eine vorläufige Außervollzugsetzung rechtfertigen würden. Das verneint das Gericht: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“.
Bis zum 3. Februar waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägern eingegangen.
Die Begründung der Entscheidung wirft indes Fragen auf. Im Beschluss heißt es etwa: „Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.“
Ein „vorübergehender“ Verlust des Arbeitsplatzes sei für die Betroffenen hinzunehmen? Im Netz sorgte das schnell für Empörung.
Auch findet das Gericht: „Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken.“ Diese Sichtweise ist angesichts der Omikron-Welle zumindest umstritten. Sätze wie dieser lassen aber darauf schließen, wie das Bundesverfassungsgericht über diese und möglicherweise eine allgemeine Impfpflicht am Ende entscheiden wird.
Kritisch wird das Gericht hingegen bei der Regelung des Genesenen- und Geimpftenstatus im Gesetz. Wie in nahezu allen gesetzlichen Regelungen zu der Frage auch, wird hier einfach auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verwiesen, die wiederum auf die Website des Robert-Koch-Instituts verweist. Lauterbach holte sich so fast uneingeschränkte Handlungsfreiheit in der Frage. Bereits die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an.
Auch das Bundesverfassungsgericht äußert sich nun dazu. So heißt es:
„Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik. Es handelt sich hier um eine doppelte dynamische Verweisung, da zunächst der Gesetzgeber auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits aber dann zur Konkretisierung der Anforderungen an den vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweis auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.“
Das hat zwar zunächst keine Folgen, ist aber blamabel für den ohnehin angeschlagenen Bundesgesundheitsminister. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück die Regelung für verfassungswidrig erklärt. In der Sache sieht das Bundesverfassungsgericht dies offenbar ähnlich.
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Jetzt wird der Schwachsinn „im März sind alle Ungeimpften tot“ sehr vorhersehbar von den Bütteln des BVerfG sekundiert nach der anekdotischen Evidenz, dass Geimpfte keine Übertragungen mehr verursachen.
In Karlsruhe grassiert offensichtlich ein Virus, das die Beachtung vom GG und Bevölkerungsschutz vor übergriffiger Panikpolitik verhindert.
„Hochaltrige Menschen“. Diese Formulierung ist das Interessanteste an dieser Entscheidung. Denn Feststellungen, die, im Hinblick auf eine Grundrechtsverletzung keine Wirkungen zeitigen, kann sich das Bundesverfassungsgericht sparen. Von einem Gericht erwarte ich in wesentlichen Punkten eine Entscheidung, und nicht das Anmelden von Zweifeln. Zweifel habe ich selbst. Dazu brauche ich kein Gericht.
Vermutlich ist die RKI Einschätzung sogar richtig. Wie wir ja schon hier bei Tichys Einblick erfahren haben, sorgt ja die Furin-Spaltstelle geradezu dafür, dass eine Immunität gegen das Virus gar nicht erst dauerhaft aufrechterhalten werden kann. D.h. auch die Impfung selbst wird wahrscheinlich nicht mehr als nur ein paar Wochen überhaupt was nützen. Da kein Mensch hier in Deutschland dafür zuständig ist, die Menschen nach einer Impfung oder Genesung Wochen später auf Antikörper zu testen, wird es zur rein politischen Entscheidung, für wie lange so eine Impfung gut sein soll. Die Politik hat offenbar kein Interesse daran zu erfahren, ob… Mehr
Die Impfung ist irreversibel, insofern wäre ein Aufschieben zum Schutz der Kläger geboten. Man könnte zum Schutz der Vulnerablen alternativ vermehrt Testen – es wäre also auch ein Leichtes, den Vollzug aufzuschieben. Es läuft ja im Gesundheitssystem schon seit seit Monaten so. Dazu kommt die zunehmend politisch unklare Lage, ob das Gesetz überhaupt vollzogen wird. Von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum fragwürdigen Nutzen Impfung mal abgesehen.
Vor diesem Hintergrund ist das Ablehnen des Eilantrags ein Affront und eine Ansage: Dieses Verfassungsgericht ist offenschichtlich nicht mehr bereit, den einzelnen Bürger vor Übergriffen des Staats zu schützen.
Muss man sich wundern?, nein, denn „dieses“ Gericht hat für mich schon seit längerer Zeit jegliche Reputation verloren über die Verfassung zu wachen oder zu richten.
Man schaue nur wer oder was sich dort breit gemacht hat, dann versteht man.
Es gibt nur eine Lösung: Auflösung und Neuaufstellung!.
Ach ja, und die Politiker sollten keinerlei Einfluss mehr auf unsere Gerichtsbarkeit haben und nehmen können, von ganz unten bis ganz oben!.
Was hinten raus kommt, darauf kommt es an und nicht auf merkwürdige Begründungen, die nur dem Ziel dienen den Beklagten weiter zu helfen und das Hauptverfahren nach hinten zu stellen, was auch so eine Merkwürdigkeit im Rechtswesen darstellt, denn entweder nimmt man es an und spricht ein Urteil oder man läßt es sein, dann weiß jeder gleich wie er dran ist und sucht sein Recht auf andere Weise und wenn es sein muß auch außerhalb der Gerichtsbarkeit, so wie es die Demonstranten machen um durch Druck etwas zu bewegen, wenn man feststellen muß, daß man von zwei Seiten keine Unterstützung… Mehr
Die waren wieder beim Essen..dieses Gericht ist eine einzige Farce geworden. Dort sitzen nur noch von den Parteien bestimmte Günstlinge.
Mir scheint die Vrkürzung des Genesenstatus und die daruaf folgende Rüge des BVG ist lediglich ein kleiner hingeworfener Knochen für den noch immer an Recht und Gesetz glaubenden Bürger. Damit kann man dann ganz prima jeden Kritiker kommen und sagen; da schau mal, die kontrollieren doch. Mehr ist es nicht. Ist nicht die erste Trickserei.
Der uneingeschränkte Schutz des Lebens um fast jeden Preis ist neu. Außer natürlich Ungeborene im Mutterleib, da darf Abtreibung beworben werden. Median Corona-Todesalter Ø83Jahre, also ÜBER der durchschnittlichen Lebenserwartung. Impftotedurchschnittsalter wird – im Sinne der Vereinfachung – erst gar nicht ermittelt oder bekanntgegeben. Gibt es so etwas überhaupt?
Ansonsten ist jeder Huster, jedes Abgas tunlichst zu vermeiden, Psychokrankheiten wegen überzogener Angst und Isolation sind als Kollateralschaden hinzunehmen.
Das selektiv in Deutschland und Österreich, wobei in Österreich vermutlich ein anderes Gericht zu Gericht sitzt.
In Deutschland läuft es so wie die Deutschen sich über Polen echauffiert haben…..
„Vulnerable“,ist das nicht die Sprache von linksradikalen Gesellschaftsingenieuren,muss man denn als Richter so offensichtlich seine Gesinnung(Haltung) zu Markte tragen ?