München: Coronaverbreitung durch Demonstrationsverbote?

München ist – wieder einmal – „Hauptstadt der Bewegung“: Die Stadt verbietet Demonstrationen gegen die Corona-Politik per Allgemeinverfügung. Der Text ist ein Dokument politischer Hilflosigkeit und politischen Starrsinns.

IMAGO / aal.photo
Von der Polizei eingekesselte Demonstranten am Marienplatz in München am 5. Januar 2022

Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen durch allgemeine Merkmale bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet, hier: die potenziellen Teilnehmer von Demonstrationen gegen die Corona-Politik. Die Stadt München erließ mehrere solcher Verfügungen, zuletzt am 7. Januar 2022 die „Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen“, die 22 Seiten lang ist und deren Kernsatz lautet:

„Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München werden alle stationären oder sich fortbewegenden Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen, wie beispielsweise sog. ‚Corona‘-, ‚Montags-‘ oder sonstige ‚Spaziergänge‘ bzw. ‚Kerzendemos‘ untersagt, sofern die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach Art. 13 BayVersG [Bayerisches Versammlungsgesetz] nicht eingehalten ist.“

Friedlichen Corona-Protest aufgelöst
München: Mit Schlagstöcken und Pfefferspray – Polizei kesselt Tausende Demonstranten ein
Kurz zur Vorgeschichte: Nachdem die Stadt München angemeldete Demonstrationen gegen die Coronapolitik mit für die Veranstalter inakzeptablen „Auflagen“ versehen hatte, kam es seit Anfang Dezember 2021 zu Spontandemonstrationen, amtsdeutsch: „nicht angezeigten Versammlungslagen“. Um diese zu unterbinden bzw. zu kriminalisieren, erließ die Stadt München Allgemeinverfügungen. Begründet wurde dies „infektionsschutzfachlich“, konkret als Corona-Schutzmaßnahme:

„Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Maske unterschritten wird, z.B. bei größeren Menschenansammlungen, besteht auch im Freien ein Übertragungsrisiko. Gerade bei Versammlungen verweilen viele Teilnehmer*innen über eine längere Zeitspanne nebeneinander, um den Versammlungszweck Ausdruck zu verleihen. Oftmals erfolgt dies über laute mündliche Meinungskundgabe; gerade ein solches Sprechverhalten birgt die Gefahr der Verbreitung von Tröpfchen.“

Wer durch die Münchner Fußgängerzone spaziert, kann feststellen, dass die Passanten (ohne Maske) häufig weniger als 1,5 Meter Abstand haben, und Gruppen sich laut unterhalten. Die Ansteckungsgefahr unter Demonstranten bei „Spaziergängen“ dürfte nicht höher sein. Sie wird es aber, wenn die Polizei eingreift, die Demonstranten anhält und einkesselt. Die Stadt München erkennt dies durchaus an und verweist auf die Erfahrungen vorhergehender Demonstrationen:

„Noch verstärkt wird dieser [Übertragungs-]Effekt, wenn man sich die Szenen der vergangenen Wochen vor Augen hält, wo … [bei] Polizeieinsätzen … regelmäßig eine weitere Verdichtung der Versammlungsteilnehmer*innen, aber auch eine Vermengung mit Einsatzkräften war.“

„Der Staat bleibt Herr der Lage“
Wie die Süddeutsche Zeitung über Corona-Proteste in München berichtet
Diese „Verdichtung“ wird an anderer Stelle so beschrieben: „Beim Anhalten der [sich fortbewegenden] Versammlung musste durch die Polizei unmittelbarer Zwang in Form von Schieben und Drücken angewandt werden.“ Und zur „Vermengung mit Einsatzkräften“, also dem Nahkontakt zwischen Polizisten und Demonstranten, kam es auch deshalb, weil die Polizei massenweise die Personalien mutmaßlicher Demonstranten aufnahm, um es der Stadt zu ermöglichen, Strafbescheide (insgesamt mehrere Tausend) auszustellen.

Fazit: Die Demonstrationsverbote der Stadt München gegen die Corona-Politik führten faktisch zu einer „Gefahrenlage“, welche die Ausbreitung des Virus begünstigt. Dass es auch ohne Verbote geht, zeigt das Münchner Umland, wo laufend Corona-„Spaziergänge“ stattfinden. Die Süddeutsche Zeitung (Starnberger Teil) meldete am 12. Januar: „Die Einsatzleiter der Polizei verzeichneten bei den unangemeldeten Versammlungen keine Verstöße, Vorfälle oder Behinderungen des Verkehrs, zudem sei der Mindestabstand weitgehend eingehalten worden.“

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Kommentare ( 30 )

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Schachspieler
2 Jahre her

„… sofern die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach Art. 13 BayVersG [Bayerisches Versammlungsgesetz] nicht eingehalten ist.“

Angemeldete Demonstrationen werden damit natürlich nicht untersagt. Unangemeldete Demonstrationen sind i.d.R. ohnehin aufzulösen.

Schachspieler
2 Jahre her

Der Autor verkennt, dass es der Verstoß gegen die behördliche Vorgabe und die die Allgemeinverfügung selbst ist, welche das Risiko einer Gesundheitsgefährdung erhöht.
Wer zuhause bleibt oder an angemeldeten, auflagengerechten Kundgebung teilnimmt, tut dies (ungeachtet des Bestehens der Verfügung) nicht.

nichtsalsdieWahrheit
2 Jahre her

Gerade eben bei Bild.de gelesen:
POLIZEI KAUFT PANZERFAHRZEUGE Die Bundespolizei rüstet ihren Fuhrpark auf – und setzt in Zukunft auf besonders schweres Geschütz: 55 Exemplare des gepanzerten Mehrzweckfahrzeugs Survivor R von Rheinmetall wurden bestellt. Jedes einzelne ein Monstrum auf Rädern.Bis zu elf Personen finden Schutz im Inneren, satte 12,5 Tonnen Leergewicht bringt der Stahlkoloss auf die Waage.
Jetzt können sie sich denken was in Zukunft geplant ist. Dies ist eigentlich ein Militärfahrzeug, aber es geht nicht um äußere Feinde! Die Bundeswehr würde sich über eine solche Ausstattung freuen.

elly
2 Jahre her

Der Oberbürgermeister von München ist Reiter von der SPD.
Zusammensetzung des Münchner Stadtrats:https://risi.muenchen.de/risi/gremium/strfraktion/uebersicht

ketzerlehrling
2 Jahre her

Hilflos, lächerlich. Die Spaziegänge wurden angemeldet, man hat sie unter lächerlichen und unnötig hohen Auflagen genehmigt auf der Theresienwiese. Zwar nicht ab vom Schuss, aber trotzdem isoliert und damit verpufft die Wirkung vollends. Dass die Spaziergänger auf diese Mätzchen pfeifen und trotzdem in der Innenstadt herumwandern, ist nur recht und billig. München, dunkelrot, rot allein reicht nicht mehr, ist der Musterschüler im Knechten der Menschen in Bayern.

haasel
2 Jahre her
Antworten an  ketzerlehrling

Na ja, es bleibt auf der Theresienwiese, die ja Massen aufnimmt, ein quadratisches Festival – die Wirkung und Symbolik einer Demo muß immer das Herz der Stadt, wo man arbeitet und lebt!

Bernd Schulze sen.
2 Jahre her

Nachdem die Denunzianten im Landtag von Sachsen-Anhalt Striegel von den Grünen und Erben von der SPD, die nur durch Hass und Hetze auf Andersdenkende auffallen, mehr härte gefordert haben. Hüpft Die Regierung los und verschärft die Regeln für die Spaziergänger. Abstand von 1.50m und Maske im Freien sowie darf man sich nur an einem Platz im Kreise spazieren gehen. Das bedeutet, daß wenn wieder tausende kommen und 1.50m Abstand halten, die Polizei ein Problem hat überall zu stehen. Also wird man die Leute einreisen, so daß die Regeln nicht eingehalten werden können. Also Auflösung der Spaziergänger doch vorher werden alle… Mehr

Wuehlmaus
2 Jahre her

Diese Allgemeinverfügungen sind doch in Baden-Württemberg seit Ende letzten Jahres bereits üblich. Die Grünen stehen halt nicht auf Demos.

Auchentoshan
2 Jahre her
Antworten an  Wuehlmaus

Doch, aber es muss gehüpft und geschwänzt werden.

Kuno.2
2 Jahre her

Wenn jemand Grippe hat, oder zumindest erhöhte Temperatur, dann bleibt er sowieso Zuhause und geht nicht demonstrieren.
Hätte es denn geholfen, wenn alle Demonstranten einen Negativtest dabei gehabt hätten?
Zeitgleich hatten ja Neokommunisten und Antifanten demonstriert und den
Virus des Hasses verbreiten dürfen.

Wuehlmaus
2 Jahre her
Antworten an  Kuno.2

3G bei Demos gibt es mittlerweile in NRW, ab Teilnehmerzahlen von 751.
https://www.zeit.de/news/2022-01/14/ovg-in-nrw-bestaetigt-maskenpflicht-und-3g-bei-versammlungen
Damit wird man nur die Demos kleinrechnen wollen.

FlyingHorse
2 Jahre her

„Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Maske unterschritten wird, z.B. bei größeren Menschenansammlungen, besteht auch im Freien ein Übertragungsrisiko…“

Eine plumpe Behauptung, die mit welchem wissenschaftlich belegtem Faktum nachgewiesen wird? Es reichen heute solche plumpen Behauptungen – wie im Mittelalter – zur Durchsetzung willkürlicher Maßnahmen. Die Belege aus der Aerosolforschung sprechen eine andere Sprache. Wenn man wirklich ein 0,0 % Lebensrisiko möchte, dann müsste man den kollektiven “Selbstmord“ anordnen.

Die Judikative und die Rechtswissenschaft sägen sich mittels Stillhalten gerade erneut den Ast ab, auf dem sie sitzen.

Wikipedia (s. “Deutschland“):
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Willkür_(Recht)

Last edited 2 Jahre her by FlyingHorse
Bernd Schulze sen.
2 Jahre her
Antworten an  FlyingHorse

Müsste nach der Logik der Studienabbrecher die Anzahl der Spaziergänger nicht rapide abnehmen und die Flure in den Krankenhäusern überfüllt sein.

Wursthans
2 Jahre her
Antworten an  FlyingHorse

Es gibt da einen offenen Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung
vom April 2021 an Merkel,Spahn,die Ministerpräsidenten der Länder
sowie die Gesundheitsminister.
Bevor ich Spazieren gehe drucke ich mir in der Regel ein paar
davon aus und drücke Sie dann gerne mal dem ein oder anderen
Polizeibeamten als Information in die Hand.
Die sollen ja schließlich auch wissen was Sie da verteidigen.
http://docs.dpaq.de/17532-offener_brief_aerosolwissenschaftler.pdf

Wolfbert
2 Jahre her

Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und die Demokratie pervertiert: das System spült charakterlich ungeeignete Leute in Machtpositionen (Rathaus, Staatskanzlei etc.).

Noch kein bayerischer König (nicht einmal Franz Josef Strauß) hat so konsequent gegen sein eigenes Volk regiert wie diese Bande.