Eine Pathologie-Mitarbeiterin der Münchner Uniklinik protestiert gegen die dort geltenden Corona-Regeln – ein Handyvideo von ihr geht viral. Das Klinikum reagiert prompt: mit Hausverbot und Kündigung.
„Ich kapier die Welt nicht mehr“, sagt Samii in ihre Kamera. Die junge Frau ist Mitarbeiterin am Uniklinikum der LMU München, arbeitet dort in der Pathologie. In einem Video redet sie sich in Rage – und teilt es im Internet, wo es viral geht. „Ich bin gerade heftig angepisst!“, erklärt Samii – der Freistaat Bayern habe beschlossen, dass sich ungeimpfte Mitarbeiter im Klinikum täglich mit PCR-Tests testen und diese selbst bezahlen müssten – mit dem Ziel, Ungeimpfte zur Impfung oder aus dem Beruf zu drängen. Auf welche Verordnung sie sich bezieht, bleibt unklar.
„Ich kapier die Welt nicht mehr“, echauffiert sich die Frau. „Wir haben den Notstand in Deutschland nicht wegen dem Coronavirus, sondern wegen dem Fachkräftemangel“ – Und wenn jetzt die ungeimpften Krankenhausangestellten rausgeekelt würden, würde dies den Zustand nur noch verschärfen. „Was glauben die denn, wie die Versorgung gesichert wird? Ich kapier’s nicht mehr! Wollen wir jetzt Kranken helfen oder wollen wir nur alle zwingen, sich impfen zu lassen (…) die sind doch komplett geisteskrank! Geisteskrank!“
Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder öffentlich seine Meinung sagt?#SolimitSamiipic.twitter.com/9CvIWKb77P
— Freedom_or_Equality (@einself11) December 1, 2021
Sie selbst sei von der Maßnahme nicht betroffen, meint Samii – ihre Kollegen aber schon. „Ich bin so dermaßen wütend.“ „Keiner kann mir erzählen, dass das irgendwie damit zu tun hat, dass wir hier wen schützen wollen.“ Jahre hätten Pflegekräfte gebuckelt, die „Drecksarbeit“ der Pandemie gemacht – „Wenn die kündigen, was denkt ihr, was passieren wird? Wer wird denn die Leute versorgen? Wer?“
Das Video, welches ursprünglich auf Instagram gepostet wurde, machte im Internet schnell die Runde. Viele solidarisieren sich mit der Klinikangestellten – andere attackieren sie wüst und kontaktieren die LMU. Die reagiert hart und prompt: Die LMU distanziert sich von dem Inhalt des Videos einer Pathologie-Mitarbeiterin. „Sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose Kündigung wird auf den Weg gebracht“, teilt die Universität via Twitter mit. Sie habe gegen interne Richtlinien verstoßen.
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O.K. – Sie hat gegen diese Bestimmung in ihrem Vertrag verstossen – sowas kommt vor, – sogar häufig!
Normalerweise sind aber vor der „fristlosen Kündigung“ 1-2 Abmahnungen notwendig!
Wenn sie sich bisher einwandfrei benommen hat sehe ich schlechte Chancen, dass die LMU damit vor Gericht durchkommt.
Klar, Hausverbot können sie ihr immer erteilen…. Aber bitte schön brav das Gehalt weiter zahlen!
An diesem Klinikum gibt es ein nagelneues Op-Zentrum mit insgesamt 70 Intensivbetten. Ich war dort Ende Juli ’21 zu einer Op eingeplant, die aber dann auf den nächsten Tag verschoben werden musste, weil das für mich vorgesehene Intensivbett anderweitig benötigt wurde. Damals war die ITS-Auslastung lt. DIVI sogar etwas höher als zur Zeit, und es war mitten im Hochsommer keine Rede davon, dass Ungeimpfte die Intensivstationen überschwemmen. Das heißt doch nichts anderes, als dass die ITS generell „am Anschlag“ laufen und Covid damit herzlich wenig zu tun hat, die Untätigkeit der verantwortlichen Politiker dagegen sehr viel.
Chinesisches Sprichwort: Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd.
Chinesisches Sprichwort: Bestrafe Einen, erziehe Hundert.
Bestrafe Einen erziehe Hunderte.
Absolut logisch was die Frau sagt. Das man für die Äußerung seiner sinnvollen Gedanken gekündigt wird ist schon harter Tobak.
Samii hat an ein bestgehütetes Staatsgeheimnis gerührt – niemand soll genau wissen, was los ist. Ein/e AN/in kann auch einem AG jederzeit fristlos kündigen, mit den Worten: Morgen komm’ ich nicht mehr. Geht nicht bei allen, aber viele könnten schon. Ansonsten ganz offen nach was Besserem suchen, womöglich die Branche wechseln. Und das jedem/jeder sagen, der/die es nicht hören will. Verhandeln mit denen, nach dem Motto: Was zahlt ihr, wenn ich gehe? Denn merke: Keine/r braucht einen Job, aber jede/r braucht Geld. Befreiungsschläge sind häufig sehr befreiend. Schnatterfräßigkeit, wohin man blickt. @samiisamuraii wünsche ich, dass sie bald einen besseren Job bei einem… Mehr
Solange der Betriebs- oder Personalrat der Kündigung nicht zugestimmt hat, ist diese Kündigung gegenstandlos. Wenn dieses Gremium seinen Job macht, werde wir sehen, dass hier lediglich Tatsachen öffentlich gemacht wurden. Die Äußerung, dass man solche Anordnungen verrückt findet, dürfte wohl kaum zur Herabwürdigung reichen. Ich frage mich, wo dieses Gremien waren oder ob sie überhaupt in ihrem Mitbestimmungsrecht konsultiert wurden, den Mitarbeitern hohe finanzielle Belastungen aufzubürden. Es würde mich sehr wundern, wenn die Entscheidung, Mitarbeiter finanziell zu belasten, nicht mitbestimmungspflichtig ist. Sollte dieses Gremium dem zugestimmt haben, sollte die Belegschaft daraus bei der kommenden Wahl ihre Schlüsse ziehen.
Nun, wer seinen Arbeitgeber in Verruf bringt und für einen Spinner hält und das öffentlich verbreitet, der muss auch damit rechnen, dass er vor die Tür gesetzt wird. Ganz unabhängig von allen Corona-Fragen, die sich stellen. Am Arbeitsplatz gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers vorrangig zu dem , was sich die Einzelne so denkt. Hausrecht des Arbeitgebers. Hatte Frau Samii eine Drehgenehmigung ? Und faktische Aufforderung an andere Mitarbeiter, sich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers zu widersetzen. Gefährdet das – gefährdet diese faktische Aufforderung – die Arbeitsfähigkeit des Arbeitgebers ? Wohl ja . Die „Meinungsäußerung“ der Mitarbeiterin zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit… Mehr
Zu Ihrer Aussage im letzten Absatz, weil wir froh sein können, dass sich überhaupt noch Menschen finden, die diesen Job unter den aktuellen Bedingungen ausüben wollen.
Haben Sie immer noch nicht verstanden, dass die vierte Welle die der GEIMPFTEN ist? Nochmal zu meiner Situation als nicht Geimpften: Ich habe ausser der täglichen Besorgungen und meiner Arbeit KEINERLEI Kontakt zu anderen Personen! Die Kontakte zu anderen Personen sind nicht dazu geeignet einen Virus weiter zu geben, den ich schlussendlich ja auch gar nicht in mir trage! Ich trage ständig eine Maske und bin (auch wenn ich mir geschworen habe das nicht zu machen!) laut Testergebnis G E S U N D! Ich halte mich also OHNE Maske nicht stundenlang in Restaurants, Kinos, oder grösseren Veranstaltungen auf! W… Mehr
Was das Arbeitsrecht betrifft, sind Sie ganz offenbar bar jeder Kenntnis. Schauen Sie sich einmal die Arbeitsgerichtsurteile an, was passieren muss, bis Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen können und diese Kündigung vor Gericht Bestand hat. Das müssen wirklich die berühmten „silbernen Löffel“ sein und das „in flagranti“, also vor Zeugen. Ohne Mitwirkung des Personalrats geht grundsätzlich gar nichts und ohne Abmahnung ebenfalls nicht. Womit konstruieren Sie denn die Erfordernis einer Drehgenehmigung ? Die Frau hat nur ihre Haube auf und einen grünen Kittel an, ansonsten ist nur die Beleuchtung zu sehen. Das kann irgendwo sein, wo solche Leuchten hängen. Insofern… Mehr
So eine Kündigung hat vo keinem Arbeitsgericht bestand. Es sei denn, man hat das Pech in Deutschland zu leben.
Da ist mal wieder ein Kopf zum Denken benutzt worden.
Geht ja gar nicht so etwas.
Und dann hat dieser Kopf das auch noch öffentlich verlautbart.
So etwas wie eine Meinung darf es aber nicht mehr geben.
Höchstens abends unter der Bettdecke.
Da man Meinungen die öffentlich gemacht wurden nicht rückgängig machen kann wird halt jetzt der Kopf rückgängig gemacht.
Und ich höre die Gutmenschen schon jubeln. Endlich mal wieder eine öffentliche Meinungshinrichtung.
„„Sie habe gegen interne Richtlinien verstoßen.“: Ach ja, gegen welche denn?“
die meisten Firmen haben Richtlinien, die es Mitarbeitern untersagt öffentlich also auch in sozialen Medien schlecht gegen den Arbeitgeber zu reden oder schreiben.