Hinter den Kulissen wird verzweifelt darüber diskutiert, wie der von Heiko Maas angerichtete Schaden zulasten der Bundesrepublik Deutschland irgendwie noch abgewendet werden kann.
Und schon wieder ein Eidbruch? Es scheint zur Gewohnheit zu werden, dass Vertreter der Bundesregierung dem deutschen Volk schaden und den von ihnen gesprochenen Eid auf den Kopf stellen. Jüngstes Beispiel: Ein in jeder Hinsicht unsinniges, ja gefährliches Abkommen mit dem Staat Namibia, mit dem die Bundesregierung nicht nur eine Erbschuld auf das Haupt von Ungeborenen legt, die mit dem Vorgang selbst nicht das Geringste zu tun haben, sondern auch ein neues Völkerrecht mit unabsehbaren Folgen schaffen will. Das, was in Hinblick auf den aus Statistikgläubigkeit hergeleiteten, menschengemachten Klimawandel recht ist, wenn künftige Notstandsgesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht prophylaktisch mit der Gesundheit Ungeborener gerechtfertigt wird, scheint alles andere als billig, wenn es darum geht, die Schuld eines Einzelnen nicht nur einem daran unbeteiligten Volk aufzubürden, sondern künftige Generationen in Sippenhaft zu nehmen.
In Berlin brennt die Luft, seitdem der Minister des Auswärtigen im scheinbaren Alleingang den inhaltlich überaus fragwürdigen Vorschlag zweier nicht zuständiger Parteien über ein nunmehr gut 110 Jahre zurückliegendes Kriegsverbrechen durch ein offizielles Statement zu einem bereits völkerrechtsverbindlichen Abkommen erklärt hat. Dummheit eines in jeder Hinsicht unfähigen Ministerdarstellers – oder bewusstes Kalkül eines politischen Ideologen, der seine Weltsicht ohne Rücksicht auf Verfassung, Parlament und künftige Generation noch schnell durchzusetzen versucht, bevor er nach den Neuwahlen aus dem Amt scheiden muss?
Hinter den Kulissen jedenfalls wird verzweifelt darüber diskutiert, wie der von Heiko Maas angerichtete Schaden zulasten der Bundesrepublik Deutschland irgendwie noch abgewendet werden kann.
Um was geht es?
Blicken wir zuerst auf die Fakten. Im achten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts richteten deutsche Händler im Zuge der Globalisierung der Handelsströme auf der Suche nach Stützpunkten für die eigenen Handelsschiffe ihren Blick auch auf die karge, zumeist wüsten- und steppenartige und kaum besiedelte Region um die Namib-Wüste an der Südwestspitze Afrikas. Die zu diesem Zeitpunkt in Sachen Weltkontrolle erfolgreicheren Briten hatten bereits im März 1878 einen Stützpunkt an der Walfischbai eingerichtet. Die sogenannten Burenkriege der Jahre 1880 bis 1881 und 1899 bis 1902, mit denen das britische Imperium die aus Holland stammenden, europäischen Erstbesiedler der Südspitze Afrikas unterwarfen, sowie der englische Krieg des Jahres 1879 gegen die rund 200 Jahre zuvor aus Zentralafrika in den Osten des heutigen Südafrika eingewanderten Zulu sollten jedoch das Augenmerk der damaligen Weltmacht Nummer Eins auf andere Schwerpunkte der Besitznahme richten.
Lüderitz, Nama und San
Im Mai 1883 kaufte nun der Bremer Tabakhändler Adolf Lüderitz den dort lebenden Nama einen bedeutenden Landstrich ab. Bei den Nama handelt es sich nach gegenwärtigem Wissensstand um genetisch Verwandte der San, welche als erste menschliche Siedlungswelle bereits in prähistorischer Zeit den Landstrich zur Heimat genommen haben sollen. Die von den Nama verächtlich als San (Fremder, Nichtsnutz, Dieb) bezeichneten, kleingewachsenen Menschen, die die deutsche Sprache geschlechtsneutral als „Buschmänner“ kennt, wurden von den späteren Siedlungswellen regelmäßig bekämpft, versklavt oder vernichtet, weshalb nicht zuletzt sich diese Ursprungsbevölkerung in die für Agrarnutzung ungeeigneten Gebiete des Landes zurückzog und dort bis heute ihren ursprünglichen Lebensstil als Jäger und Sammler pflegt.
Wann die San tatsächlich in den Südwesten Afrikas einwanderten, ist umstritten. Aufgrund ihrer äußeren Attribute und ihrer Sprache wird zumeist davon ausgegangen, dass diese Besiedlung bereits vor über 10.000 Jahren erfolgt ist. Gleichzeitig gibt es genetische Hinweise, die einerseits die These begründen, dass die Vorfahren der San über 100.000 Jahre weitgehend von anderen menschlichen Populationen isoliert gelebt hätten, während die Haplogenetiker Joseph Pickrell und Nick Patterson einen ein- bis fünfprozentigen Anteil der San-DNA gefunden haben wollen, der auf südeuropäische Rücksiedler aus der Eisenzeit zurückgehen soll.
Die Nama als Vertragspartner des Lüderitz stellen die zweite Migrationswelle dar, die den Süden Afrikas von Norden kommend besiedelten. Der Zeitpunkt dieser Siedlerwelle ist bislang nicht verifiziert und ihre Vorstellungen von Landbesitz waren als viehhaltende Nomaden weniger territorial organisiert wie die der Europäer.
Auf die Nama-Migranten folgen schwarzafrikanische Bantuvölker
Die Nama selbst mussten ihre dominierende Stellung gegenüber den San seit dem späten 16. Jahrhundert an als dritte Siedlungswelle aus Zentralafrika einwandernde Bantustämme abtreten. Die militärisch zumeist besser organisierten Schwarzafrikaner siedelten anfangs als Weidebauern im Norden des heutigen Namibia. Als im Zuge eines Klimawandels um 1830 eine Wärmeperiode die Weiden der Herero zunehmend weniger nutzbar werden ließ, drangen die Herero nun in die Stammesgebiete der Nama im Süden des Landes ein. Die Folge waren gegenseitige Vernichtungskriege, bei denen die südafrikanischen Orlam – eine Bevölkerungsgruppe aus der Kapprovinz als Ergebnis der Verbindung holländischer Buren mit Nama-Frauen – den Nama zu Hilfe kam und unter ihrem Führer Jonker Afrikaner derart erfolgreich war, dass das Volk der Herero zur Mitte des 19. Jahrhunderts als annähernd vernichtet behauptet wurde. Erst mit dem Tod Afrikaners konnten die überlebenden Herero zu neuen Erfolgen in diesem Konflikt, der das 19. Jahrhundert im heutigen Namibia kennzeichnete, kommen. Mit Hilfe einer vom schwedischen Südafrikaforscher und späterem Händler Carl Johan Andersson aufgestellten Söldnertruppe gelang es nun den Herero bis 1864, die bisherige Vormachtstellung der Nama-Orlam-Koalition zu brechen und sich selbst als führende Nation in Südwestafrika zu etablieren. Damit hatte die dritte, aus dem Norden Afrikas zugewanderte Migrationswelle das Land zu großen Teilen unter seine Kontrolle gebracht. Die ethnische Grenze zwischen Herero und Nama verlief zu diesem Zeitpunkt auf Höhe der späteren Hauptstadt Windhuk.
Das Deutsche Reich wird Schutzmacht über Südwest
Auf die Besitznahme durch Lüderitz folgte behutsam die vierte bekannte Phase der Migration nach Südwestafrika. Als Europäer den Herero zu diesem Zeitpunkt kulturell ähnlich überlegen, wie dieses zuvor die Herero gegenüber den Nama und die Nama gegenüber den San gewesen waren, folgte die Besiedlung der Region durch zumeist deutsche Migranten – allerdings in einer überschaubaren Zahl, die keinerlei Vergleich vor allem mit der deutschen Auswanderung nach Amerika zulässt.
Recht frühzeitig kam es zu ersten Konflikten mit Vertretern der früheren Siedlungsperioden. Unmittelbarer Anlass war ein Kaufmannstrick des Lüderitz, der die im Vertrag mit den Nama vereinbarte Landmasse nicht in englischen, sondern in deutschen Meilen interpretierte. Dadurch vergrößerte sich der Landanspruch um das sechzehnfache, was wiederum bei den offenbar in englischen Meilen rechnenden Nama dazu führte, dass sie sich hintergangen fühlten.
In der sich nun anbahnenden Auseinandersetzung zwischen Lüderitz und den Nama erließ Kanzler Otto von Bismarck am 24. April 1884 per Erlass an den deutschen Konsul in Kapstadt erklären, dass „Lüderitzland“ ab sofort unter dem Schutz des Deutschen Reichs stehe. Die ebenfalls trotz ihrer Beschäftigung mit der Unterwerfung der holländischen Buren und der ortsansässigen Schwarzafrikaner in der Kapprovinz an der Besitznahme des Landstrichs am Atlantik interessierten Briten zogen zurück und einigten sich mit dem Reich darauf, dass „Walfishbay“ britisches Territorium bleibe und Lüderitz seine Erwerbung um die Santa-Lucia-Bucht an der Ostküste Südafrikas an das Empire abtrat.
Am 7. August 1884 erfolgte in der Lüderitzbucht die offizielle Flaggenhissung durch das Deutsche Reich, womit die bisherigen und künftigen Erwerbungen des Lüderitz nunmehr faktisch auf deutschem Reichsland stattfanden, auch wenn die Schutzgebiete nie Reichsgebiet waren. Die Anwesenheit des Rats der Nama unter Josef Fredericks II anlässlich der Flaggenhissung symbolisierte das Ende des Konflikts um die Auslegung des ersten Lüderitz-Vertrags und ging einher mit der Verpflichtung des Reichs, die Nama als Volksgruppe unter den Schutz der Deutschen Kolonialbehörden zu stellen. Ein Reichsbürgerstatus der Angehörigen der früheren Siedlungswellen einschließlich der südafrikanischen Mulatten aus der Verbindung der Buren mit den Nama, die seit den 1870er Jahren nach Norden zogen, war mit diesem Schutzstatus nicht verbunden. Die Reichsverfassung legte ausdrücklich fest, dass die Deutschen Schutzgebiete weder souveräne Staaten noch Bestandteil des Reichsgebiets waren, gleichwohl aber unter der Souveränität des Reichs standen.
Deutsche Siedler nach Südwest
Mit dieser Unterschutzstellung und der Einigung mit den britischen Konkurrenten trat das Deutsche Reich faktisch in die Rolle der Kolonialmacht über das nun Deutsch-Südwestafrika genannte Land. Damit setzte die Migration deutscher Siedler ein, die ähnlich den afrikanischen und asiatischen „Flüchtlingen“ der Gegenwart darauf hofften, in dem allerdings im Gegensatz zu Europa dünn besiedelten Landstrich ihr Glück zu machen. Das deutsch verwaltete Gebiet sollte bis zum Jahr 1890 durch weitere Schutzverträge und den Helgoland-Sansibar-Vertrag mit dem britischen Empire die Größe des heutigen Namibia erreichen. Zu einer Masseneinwanderung deutscher Bürger in das Schutzgebiet ist es jedoch nie gekommen. So zählte die Reichsverwaltung zur Jahrhundertwende bei den vor der vierten Siedlungsperiode dort ansässigen Völkern rund 7.000 Nama, Orlam und Mulatten, 65.000 Herero, 60.000 aus Zentralafrika zugewanderte Ovambo sowie 35.000 Bergdama, welch letztere von ihren afrikanisch-stämmigen Mitbewohnern als Sklavenvolk behandelt wurden. Zu diesen insgesamt 167.000 Bewohnern aus früheren Siedlungswellen kamen im Jahr 1900 gezählt 3.338 europäisch-stämmige, männliche Siedler, von denen 1.658 unmittelbar aus Deutschland gekommen waren. Über migrierende Frauen liegen keine Zahlen vor – es werden jedoch keinesfalls mehr als männliche Neusiedler gewesen sein.
Unvermeidbare Konflikte
In den Folgejahren kam es wie in allen Siedlungsgebieten der Europäer in Übersee zu Konflikten zwischen Europäern und den ortsansässigen Bewohnern aus früheren Besiedlungsphasen. Ursächlich dafür waren in Deutsch-Südwest einerseits das durchaus fragwürdige Vorgehen mancher deutscher Siedler bei der Landnahme, vor allem aber ein Versagen der deutschen Schutzmacht bei den anhaltenden Konflikten zwischen den Volksgruppen. So forderten im Jahr 1888 die Herero den vereinbarten deutschen Schutz an, als die Witbooi-Gruppe der Orlam mit Überfällen auf Herero-Siedlungen den Frieden im Schutzgebiet aktiv untergrub. Statt jedoch dem Treiben der Witbooi ein Ende zu setzen, floh die deutsche Verwaltung unter Reichskommissar Heinrich Göring in die britische Walfishbay. Die Herero kündigten daraufhin die bestehenden Verträge über Schürfrechte auf ihrem Boden, was zur Absetzung Görings durch Berlin führte.
Görings Nachfolger Hugo von Francois machte Windhuk zur Festung und unterband den Nachschub der Herero an Waffen, woraufhin diese ihre Vertragskündigung zurücknahmen. Die Witbooi verlegten sich zunehmend auch auf Angriffe gegen deutsche Siedler und Einrichtungen, wodurch Francois mit einer personell verstärkten Schutztruppe nunmehr aktiv gegen diese Gruppe vorging und damit gleichzeitig den Schutzverpflichtungen gegenüber den Herero gerecht wurde. Allerdings gelang es Francois trotz eines siegreichen Gefechts bei Hornkranz nicht, die Guerillaangriffe der Witbooi zu unterbinden. Erst dem zur Unterstützung entsandten Theodor Leutwein gelang es im Jahr 1894, den Frieden in Deutsch-Südwest herzustellen, nachdem der Orlam Hendrik Witbooi für seine Guerilla aus Nachkommen von Buren und Nama einen Schutzvertrag mit der deutschen Verwaltung abgeschlossen hatte. Es folgte eine Periode, in der die unterschiedlichen Bewohner zumeist friedlich miteinander auskamen.
Das Kriegsverbrechen des Lothar von Trotha
Zehn Jahre nach dem Frieden mit Witbooi sollte es nun durch die Volksgruppe der Herero, die sich durch das Vorgehen deutscher Landaufkäufer und Händler erneut zunehmend in ihren Rechten bedroht sah, zu Angriffen auf deutsche Einrichtungen, Eisenbahnlinien und Siedler kommen. Aus diesen Überfällen entstand das, was heute als Herero-Aufstand bezeichnet wird. Da Leutwein nach wie vor an einem Interessenausgleich interessiert war und den Aufstand nicht niederschlagen konnte oder wollte, um unnötige Opfer zu vermeiden, ernannte die Reichsregierung Generalleutnant Lothar von Trotha zum Oberbefehlshaber der Schutztruppe. Trotha ließ weitere Verstärkung aus dem Reich holen und führte nun einen Vernichtungsfeldzug gegen die Herero. Am 11. August 1904 kam es am Waterberg zur Entscheidungsschlacht, bei der die Herero der auf 15.000 Mann aufgerüsteten Schutztruppe unterlegen waren. Sie traten eine von ihnen bereits zuvor für den Fall einer Niederlage geplante Flucht durch die südöstlich gelegene Omaheke-Trockensavanne an. Da sie jedoch mit ihren Familien und Viehherden unterwegs waren, wurde diese Flucht durch das Sandbecken zur Katastrophe.
Trotha orientierte sich am Vorgehen der Europäer in Nordamerika, empfand sich offensichtlich selbst als eine Art Westernheld im Kampf gegen aufsässige Indianerstämme. Sein Brief an die Herero, der das von ihm geplante Kriegsverbrechen ankündigte, beginnt mit der aufschlussreichen Zeile: „Ich der große General der Deutschen Soldaten sende diesen Brief an das Volk der Herero.“ Das hat durchaus die literarische Qualität jener aus den Karl-May-Romanen und Westernfilmen bekannten Diktion, die „der große weiße Vater in Washington“ im Umgang mit den indigenen Völkern der Siedlungsgebiete pflegte.
Trotha, der in den Herero eine dauerhafte Bedrohung der deutschen Besiedlung Südwestafrikas sah, forderte die Herero auf, das deutsch verwaltete Gebiet dauerhaft zu verlassen. Sollten sie dieser Aufforderung nicht folgen, lautete seine angekündigte Alternative: „Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“ Er verknüpfte diese Mordankündigung mit der sachlich falschen Behauptung: „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen“ – was sie auf Grundlage der deutschen Reichsverfassung niemals gewesen sind.
Reichsbefehl oder Alleingang?
Das klingt tatsächlich nach einem vorsätzlich vom Oberbefehlshaber erlassenen Tötungsbefehl und ist Ursache der Wiedergutmachungsforderungen namibischer Vertreter. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass dieser in einem taktisch begründeten Brief an die Herero scheinbar kategorische Tötungsauftrag gegenüber den deutschen Schutztruppen relativiert wurde. Dort war dem Verlesen der Proklamation hinzuzufügen, dass das „Schießen auf Weiber und Kinder so zu verstehen ist, dass über sie hinweggeschossen wird, um sie zum Laufen zu zwingen.“ Trotha fügte hinzu: „Ich nehme mit Bestimmtheit an, dass dieser Erlass dazu führen wird keine männlichen Gefangenen zu machen, aber nicht zu Grausamkeit gegen Weiber und Kinder ausartet. Diese werden schon fortlaufen, wenn zweimal über sie hinweggeschossen wird. Die Truppe wird sich des guten Rufes des Deutschen Soldaten bewusst bleiben.“
In der Konsequenz bedeuten die Einlassungen Trothas, dass sich zwar die deutschen Soldaten nicht die Hände schmutzig machen sollten, der Tod der Herero – auch der Frauen und Kinder – durchaus seinen Zielen entsprach. So ist angesichts dieser Faktenlage festzustellen, dass der deutsche Oberbefehlshaber im Schutzgebiet sich eines vorsätzlichen Kriegsverbrechens schuldig machte, indem er den Tod eines Großteils jener, die in diesem Konflikt als Zivilbevölkerung anzusehen sind, nicht nur billigend in Kauf nahm. Sein Befehl, den in der Omaheke verharrenden Herero den Zugang zu den wenigen Wasserstellen abzuschneiden, war ohne jeden Zweifel darauf ausgerichtet, den Tod zahlreicher dieser Menschen aktiv zu befördern. Aus heutiger Sicht hätte von Trotha damit umgehend abberufen, vor ein Gericht gestellt und wegen dieses Kriegsverbrechens abgeurteilt werden müssen.
Tatsächlich allerdings war die Vorstellung, dass als unzivilisiert geltende Völker kein Existenzrecht hätten, wenn sie sich der europäischen Kulturauffassung widersetzten, kein Alleinstellungsmerkmal der Deutschen. Das Vorgehen der europäischen Siedler in anderen Regionen Afrikas, auf dem amerikanischen Doppelkontinent und in Ozeanien folgte ebenso dieser Maxime und – so auf der Insel Tasmanien – mit absoluter Konsequenz. Das macht das Verhalten des deutschen Offiziers nicht besser, erklärt aber, warum Trothas Alleingang nicht zu unmittelbaren Konsequenzen gegen ihn führte.
Trotha selbst unterstrich in einem Schreiben an den deutschen Generalstab, dass sein Vorgehen weder durch jene Personen gedeckt war, welche heute als Experten bezeichnet würden, noch er dafür einen Auftrag oder auch nur die Billigung aus Berlin hatte. In seinem Brief bezeichnete er den Konflikt im Schutzgebiet als „Rassenkampf“, den zu beenden ausschließlich entweder über die Vernichtung der Herero oder deren Vertreibung ins angrenzende Betschuanaland möglich sei. Deshalb habe er den Wunsch der „alten Afrikaner“ (gemeint sind deutsche Siedler und Verwaltungsmitarbeiter mit Afrika-Erfahrung), zu einer Verhandlungslösung zu kommen und die Herero auch künftig als arbeitsfähige Bevölkerung im Land zu halten, ausgeschlagen und stattdessen die Besetzung der Wasserstellen angeordnet.
Ein Kriegsverbrechen ist kein Genozid
Der von Trotha nicht mit Berlin abgestimmte Vernichtungsbefehl ist der eigentliche Kern der über Jahre geführten Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem kolonialen Nachfolgestaat Namibia. Die Anerkennung des Vorgehens Trothas als Kriegsverbrechen wäre hierbei in jeder Hinsicht angemessen gewesen. Die Auffassung, dass es sich dabei um einen Völkermord gehandelt habe, der vorsätzlich von der Deutschen Reichsregierung befohlen oder gebilligt wurde, ist jedoch nicht nur nicht zu belegen, sondern schlicht falsch.
Zwar hatte Trotha den Auftrag, den Aufstand der Herero niederzuschlagen und die deutschen Interessen im Schutzgebiet durchzusetzen – einen Auftrag zur Massentötung, die durch die Unterbrechung der Versorgungsmöglichkeiten der Flüchtlinge letztlich aktiv erfolgt ist, hatte er jedoch nicht. Und insofern steht das Reich zwar dafür, ein Kriegsverbrechen nicht verhindert zu haben – welches angesichts der Situation auch kaum aus Berlin hätte verhindert werden können – und es anschließend nicht angemessen strafrechtlich verfolgt zu haben, nicht aber für einen staatlich befohlenen und organisierten Genozid. Der Vorgang in Deutsch-Südwest unterscheidet sich damit grundlegend beispielsweise von dem staatlich geplanten Genozid an den Armeniern in der Türkei oder dem späteren, staatlich geplanten und organisierten Genozid an den europäischen Juden.
Der Kaiser als Präsident des Bundes greift ein
Vielmehr erließ, nachdem Trothas Vorgehen in Berlin bekannt wurde, Kaiser Wilhelm II, der laut Verfassung als König von Preußen unter der Kaiserbezeichnung Präsident des deutschen Bundesstaats war, am 8. Dezember 1904 den Befehl, die Tötung von Herero, die sich nicht selbst am Krieg und an der Tötung deutscher Siedler beteiligt hatten, umgehend einzustellen und den Herero „Gnade zu erweisen“. Parallel dazu allerdings vereinbarte Kanzler Bernhard von Bülow mit Trotha die Einrichtung von Arbeitslagern für Herero – eine Praxis, die die Briten in ihren Burenkriegen bereits erprobt hatten und von dort übernommen wurde.
Die auch in Militärkreisen auf Entsetzen gestoßenen Konsequenzen des Trotha’schen Alleingangs erreichten die Deutsche Öffentlichkeit, als der Bericht eines beteiligten deutschen Soldaten in den Tageszeitungen erschien, nachdem dieser seinen Weg aus dem Archiv des Generalstabs gefunden hatte.
Die Kriegserklärung der Nama
Etwas anders stellt sich die Situation hinsichtlich der Nama dar. Lange Zeit auf Grundlage eines Schutzvertrages mit den deutschen Truppen kooperierend, kündigte deren Vertreter Hendrik Witbooi am 3. August 1904 den Schutzvertrag und erklärte dem Deutschen Reich offiziell den Krieg. Über die Gründe dieses Vorgehens wird bis heute spekuliert. So wird einerseits davon ausgegangen, dass Witbooi der falschen Hoffnung unterlag, dass die Deutschen mit den Herero zu beschäftigt waren, um sich den „Hottentotten“ genannten Nama zuwenden zu können. Jedoch trieb zu jener Zeit in den Nama-Kommunen auch ein selbsternannter, rassistischer Prophet sein Unwesen, der seiner Anhängerschaft ein ausschließlich schwarzes Christentum predigte und seinerseits den „Rassenkrieg” gegen die Weißen propagierte.
Der Krieg mit den Nama, der maßgeblich in Form von Guerilla-Überfällen auf deutsche Siedler geführt wurde, zog sich bis ins Jahr 1907, löste im Reich eine Regierungskrise aus und führte angesichts der Verweigerung des Reichstags, den Krieg weiter zu finanzieren, zu Neuwahlen am 25. Januar. Am 31. März 1907 wurde der Krieg der Nama durch das Reich offiziell für beendet erklärt. Allerdings kam es weiterhin zu terroristischen Angriffen versprengter Nama aus den britisch verwalteten Nachbarregionen. Diese Aktionen konnten mit Unterstützung durch die Engländer im Frühjahr 1909 abschließend unterbunden werden.
Es gibt keinen Anspruch auf Wiedergutmachung
Der Blick auf den jeweiligen Ablauf der Geschichte zeigt, dass es einen rechtlichen Wiedergutmachungsanspruch seitens des Landes Namibia nicht geben kann. Nicht nur, dass das Deutsche Reich 1945 durch die alliierten Siegermächte zu Grabe getragen wurde – auch kann Namibia, das erst 1990 gegründet wurde, nicht die rechtliche Vertretung von Volksgruppen beanspruchen, die zum Zeitpunkt des Anspruchsgeschehens nicht staatlich organisiert waren und zudem untereinander in Dauerfehde lagen.
Hinsichtlich der Herero liegt definitiv kein staatlich organisierter Genozid vor. Vielmehr handelt es sich bei dem Vorgehen gegen die Herero um ein singuläres Kriegsverbrechen, welches abzuurteilen jedoch von der deutschen Regierung versäumt wurde. Eine nachträgliche Billigung des Mordes ist daraus jedoch nicht abzuleiten, da das Staatsoberhaupt entsprechende Konsequenzen zog, der Reichstag sein Entsetzen über das Vorgehen deutlich machte und die deutsche Öffentlichkeit die Vernichtungsaktion mit breiter Mehrheit vehement ablehnte.
Gleichwohl kann hinsichtlich des Kriegsverbrechens Trothas eine moralische Verpflichtung übernommen werden, auch durch finanzielle Unterstützung beispielsweise eines gemeinsamen Zukunftswerks produktive Völkerverständigung zu betreiben. In diesem Zusammenhang allerdings von „Wiedergutmachung“ oder gar „Wiederaufbau“ sprechen zu wollen, ginge an der Situation vorbei.
Was Ansprüche der Nama betrifft, so ist durch die einseitige Kündigung des Schutzvertrages und die offizielle Kriegserklärung durch Witbooi zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Einheiten der Nama an der Seite der deutschen Schutztruppe gegen die Herero kämpften, jeglicher Anspruch der Nama abzuweisen, da irrelevant. Gegen zukunftsorientierte, gemeinsame Projekte unter maßgeblicher Finanzierung durch die BRD mit dem Ziel künftiger Kooperation wäre jedoch auch hier nichts einzuwenden.
Maas will verfassungswidrig Fakten schaffen
Lange Zeit sah es so aus, dass genau dieses das Ziel der Gespräche sei. Es gab seitens der Bundesregierung keinerlei Grund, über eine solche Unterstützung hinausgehende Aussagen und Zugeständnisse zu machen. Selbst die supranationale Regierungenorganisation „Vereinte Nationen“ stufte das deutsche Vorgehen in den Auseinandersetzungen mit den Nachkommen der früheren Siedlungswellen ausdrücklich nicht als Völkermord ein.
In diese Situation platzte der Alleingang des Ministers des Auswärtigen am 28. Mai wie eine Bombe. In einem vor dem Auswärtigen Amt aufgenommenen Statement erklärte Heiko Maas, dass es jener überaus fragwürdigen Person namens Ruprecht Polenz, die als Merkels Vertrauter ohne Sachkenntnis mit den Namibia-Gesprächen betraut worden war, gelungen sei, nun einen die Gespräche abschließenden Vertrag vereinbart zu haben.
Maas erklärte, „wir“ bezeichneten nun „die Gräueltaten als das, was sie gewesen sind: Ein Völkermord!“ Des Maasens „wir“ bekenne sich damit „auch zu unserer historischen Verantwortung“. Dann fällt ein unglaublicher Satz, der das Mea-Culpa-Syndrom der Deutschen bedienen soll, jedoch nicht nur von erheblicher völkerrechtlicher Konsequenz ist, sondern auch im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz steht, da er Fakten zu schaffen sucht, ohne die zuständigen Volksvertreter auch nur zu hören: „Und im Lichte dieser historischen und auch moralischen Verantwortung Deutschlands werden wir Namibia und die Nachkommen der Opfer um Vergebung bitten. Als Geste der Anerkennung des unermesslichen Leids, das den Opfern zugefügt wurde, wollen wir Namibia und die Nachkommen der Opfer mit einem substantiellen Programm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unterstützen. Dabei wird es ganz besonders um Wiederaufbau und Entwicklung gehen.“
Hinter den Berliner Kulissen brennt die Luft
Seit dieser Erklärung des wohl unfähigsten Außenministers aller Zeiten brennt in den Berliner Politikerstuben die Luft. Ganz abgesehen davon, dass niemand nachvollziehen kann, was nach über 110 Jahren als „Wiederaufbau“ von was auch immer geleistet werden soll, hat Maas ohne jegliche dafür vorhandene Kompetenz einen von einem unqualifizierten Unterhändler entwickelten Vertragsvorschlag im Handstreich zu einem bereits beschlossenen Vertrag mit völkerrechtlicher Wirkung gemacht.
Ein solches Schaffen von Fakten liegt allein ist schon deshalb außerhalb der Kompetenz des Ministers, da für die Einstellung jener 1,1 Milliarden Euro in den Haushalt nicht ein Ministerium zuständig ist, sondern das Haushaltsrecht immer noch beim Deutschen Bundestag liegt. Dass Maas sein „wir“ so verstanden wissen wollte, dass er die 1,1 Milliarden aus seiner Privatkasse finanziert, wird in Berlin ausgeschlossen.
Doch es ist nicht nur der verfassungswidrige Bruch des Haushaltsrechts. Mit der angekündigten „Bitte um Vergebung“ übernimmt Maas nicht nur eine in der Sache falsche Interpretation der Sachlage, sondern schafft nach Auffassung von Staatsrechtlern eine Ewigkeitsschuld jener Deutschen, die mit den Vorgängen nicht das Geringste zu tun haben. Eine solche, ewige Schuld der Deutschen könne es jedoch nicht nur aufgrund der eindeutigen Faktenlage nicht geben. Sie schließe sich auch deshalb aus, weil sie gegenüber einem Staat geschaffen wird, den es erst seit 1990 gibt und der infolge dieser Situation nicht Vertragspartner der Deutschen hätte sein können selbst für den Fall, dass über das Kriegsverbrechen hinaus eine deutsche Schuld bestünde. Zudem schaffe Maas mit seiner Vertragserklärung, die als durch den Außenminister erfolgt völkerrechtlich verbindlichen Charakter hat, einen internationalen Präzedenzfall, der die Tür für eine unendliche Kette von Regressforderungen öffnet.
Warum sollte beispielsweise nicht Deutschland eine Entschuldigung für die französischen Überfälle auf Heidelberg und andere Orte nebst Wiederaufbau der verwüsteten Regionen verlangen? Oder Wien sich an die Türkei wenden mit Wiedergutmachungsforderungen für durch Osmanische Truppen verübte Gräueltaten im Zuge der wiederholten Versuche, Wien zu erobern? Oder wie wäre es mit den Nachfahren jener Kelten, die dereinst brutal durch die Römer unterworfen wurden? Auch hier wären dringend Vergebungsbitten und Wiedergutmachungszahlungen aus Rom angesagt. Auch könnten nun die San gegen die Nama, die Nama gegen die Herero, die Zulu gegen die Briten, die Briten gegen die Buren, und so weiter und gern auch alles umgekehrt, mit ähnlichen Begründungen Verzeihungsaufforderungen geltend machen.
Doch so weit müssen wir überhaupt nicht zurückgehen. Mit der Verkündung eines in jeder Hinsicht unausgegorenen Vertragsvorschlags hat Maas nun auch den bislang zurecht zurückgewiesenen Reparationsforderungen aus Polen, Griechenland und anderswo den Erfolg geebnet. Wenn Kriegsverbrechen Einzelner die Vergebung eines Volkes nebst finanzieller „Wiedergutmachung“ selbst nach über einhundert Jahren begründen, dann wird die Reihe jener, die aus den Kriegen spätestens seit dem 19.Jahrhundert fiktive Wiedergutmachungen erwarten, mehrfach den Äquator umrunden. Und nicht nur Deutschland wird ohne Ende zahlen müssen, sollte dieses einmalige Lex Maas tatsächlich völkerrechtliche Relevanz entwickeln. Womit dann auch die Beschäftigung vor allem US-amerikanischer Anwälte auf Jahrzehnte gesichert wäre.
Der Vertragsentwurf eines Dilettanten
Der von Polenz verhandelte Entwurf eines Abkommens entbehrt jeglicher realen Grundlage, verstößt gegen Grundregeln des Völkerrechts und schafft eine Erbschuld, die in Deutschland geborene Kinder noch in hundert Jahren verpflichten kann.
Nun war zwar kaum etwas anderes zu erwarten, wenn man ausgerechnet einen außenpolitischen Dilettanten wie Ruprecht Polenz zum Gesprächsführer macht – doch die Krone der Verantwortungslosigkeit hat dem Vorgang der Minister des Auswärtigen aufgesetzt, indem er den Vertragsvorschlag nicht als solchen vorgestellt hat, sondern als bereits völkerrechtsrechtswirksamen Vertragsabschluss verkündete.
Damit hat er im internationalen Recht Fakten geschaffen, die kaum zu revidieren sind – was vermutlich seine Absicht gewesen ist. Dass er damit das Parlament abschließend zur Kasperlebude degradiert, die bei solchen nicht nur haushaltsrelevanten Entscheidungen nicht einmal mehr gefragt werden muss, geschweige denn ein Mitspracherecht hätte, ist eine Sache. Dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen Klimapanik jüngst erst beschlossen hat, die Politik dürfe keine nicht revidierbaren Fakten schaffen, die künftige Generationen Ungeborener belasten, scheint dem Duo infernale ebenfalls entgangen sein.
Bewusster Verfassungsbruch oder ministerielle Unfähigkeit?
Mit seinem Auftritt hat Maas zudem den Beweis erbracht, dass sein Amtseid ein Meineid war, denn das Schaffen von Fakten an Realität und Verfassungsgebot vorbei dient unzweifelhaft nicht dem Wohle des deutschen Volkes, sondern dessen Unwohl.
Selbst aus SPD-Kreisen ist intern zu hören, dass diese Handlung unverantwortlich und unzumutbar sei. Gebremst werden könne der Alleingang nur noch dadurch, dass der Bundestag im Eiltempo den Vertragsentwurf zum Beratungsgegenstand macht und gegen ihn entscheidet. Dazu aber müsste er überhaupt erst einmal eingebracht werden. Und ob dieser Weg dann eine Mehrheit bekäme, ist angesichts der wiederholt bewiesenen Bereitschaft der Abgeordneten, Regierungsvorlagen ohne jede Diskussion durchzuwinken, auch nicht gewährleistet.
Alternativ könnte Merkel ihren Außenminister mit sofortiger Wirkung entlassen und offiziell zurückrudern. Das aber wird sie nicht tun, da ihr wiederholt unter Beweis gestelltes Deutschlandbild ebenso krude ist wie das des Außenministers, und ausgeprägt besagtem Mea-Culpa-Syndrom frönt. Vielmehr könnte man eher zu der Auffassung gelangen, dass des Maas‘ Faktenschaffen mit der Bundeskanzlerin abgestimmt ist – immer nach dem Motto, beim Abgang möglichst viel Schaden für das ihr lästige deutsche Volk zu hinterlassen.
Doch gleich, wie der anstehende Versuch ausgeht, künftige Generationen vor der durch nichts gerechtfertigten Erbschuld zu retten – eines steht nun unverkennbar fest: Der Amtseid, den manche Minister geschworen haben, ist tatsächlich nicht einmal das Papier wert, auf dem er geschrieben steht. Und das Verfassungsverständnis einer Volksvertretung als oberstem Beschlussorgan ist auch längst durch eine Hybris der Macht ersetzt, die nicht einmal der oft und gern geschmähte Deutsche Kaiser sein eigen nennen konnte.
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In drei Monaten ist Herr Maas als Außenminister Geschichte. Da will er, der „wegen Ausschwitz in die Politik“ ging, nochmal richtig Geld raushauen, das ihm nicht gehört.
Hmm, das ging jetzt fix:
Nun möchten auch die Herero in Botswana vom „Völkermord“-Geldsegen der Deutschen profitieren.
Quelle: https://www.namibian.com.na/102141/read/Khama-wants-Ovaherero-in-Botswana-to-benefit-from-genocide-offer
„Kandjou (Anm: der Generalsekretär des Mbanderu Youth Association in Botswana) sagte weiter, dass die Reparationen nur Ovahereros und Namas erwähnen, aber nicht Ovambanderu.
„Wir werden ungerecht behandelt. Wir nehmen einen Trend zur Kenntnis, bei dem in den Erklärungen zu Völkermord und Wiedergutmachung nur die beiden Gemeinschaften erwähnt werden. Es kann nicht ignoriert werden. Es wird der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln, dass die Menschen von Ovabanderu nicht gelitten haben“, sagte Kandjou.“
Ob dat wohl jut jeht?
Namibia ist, wie alle Nehmer, ein Fass ohne Boden. Deutschland ist nicht zu bremsen in seiner moralischen Selbstüberhöhung, sie sind geradezu besessen davon, jeden von Deutschen getöteten als Opfer eines Völkermordes hinzustellen. Großzügig ausgedrückt könnte man Zeit der deutschen Kolonialzeit, die ein paar Jahre dauerte, als Kriegsverbrechen bezeichnen, wie gesagt, sehr großzügig. Von Völkermord kann gar keine Rede sein. 1 Mrd. Euro ist schon zuviele, geschweige denn 477 Mrd. Das ist nicht nur eine Unverschämtheit, das ist eine noch größere Frechheit als die Forderungen von Polen und Griechenland. Shitholes, die sich wichtig nehmen und wichtig machen, heruntergekommene Länder, Polen und… Mehr
Danke für den sehr gut recherchierten Artikel, der einen hervorragenden Überblick über die Geschehnisse in Namibia bietet.
Es muss aber doch irgendeine Möglichkeit geben, diesen Stümper und Dilettanten aufzuhalten und zur Rechenschaft zu ziehen !!! Es kann doch nicht angehen, das dieses unfähige Männlein Schaden über Schaden anrichten kann, den wir bezahlen müssen, und der wälzt sich vor Freude am Boden !!!
Haben wir denn wirklich keine Menschen mit HIRN und Verstand mehr, die diesen Zwerg stoppen können ???
Verklagen wegen Veruntreuung von Volksvermögen? Doch wo findet sich ein Richter?
Namibia lehnt die deutschen „Peanuts“ ab und fordert Neuverhandlungen. Die Hand wird angeboten und schon wollen sie den ganzen Arm abreissen. Das kommt davon, wenn man naiv 114 Jahre alte „Schuld“ anerkennt und Gier nach mehr weckt.
Die von der deutschen Regierung angebotenen Unterstützungszahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro über dreissig Jahre seien «eine schockierende Offenbarung», «inakzeptabel» und ein «Affront gegen unsere Existenz», erklärten Vertreter des von der namibischen Regierung anerkannten Rates der Häuptlinge in einer am Montag veröffentlichten Mittilung. Der «beleidigende Betrag» werde abgelehnt.
Sogar die Bild berichtet über Forderungen bis hin zu 477.000.000.000,00 Euro. https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/namibia-abkommen-in-gefahr-herero-vertreter-verlangen-477-milliarden-euro-76578450.bild.html
Dabei will Maas am 11. in Windhuk den Vertrag unterzeichnen.
Von wem hat der für so was Rückendeckung?
Polenz beharrt auf dem Verhandlungsergebnis: https://twitter.com/polenz_r/status/1399434016663744524
Wie oft ist er (sicher nicht alleine) in dieser Zeit hin und her geflogen? Und gibt es ein Protokoll über das, woraus und wie sich der „Vertrag“ in der Zeit entwickelt hat?
Berichten Sie bitte weiter Herr Spahn!
Steile These: Man muß den Sachverhalt auf der psychologischen Ebene betrachten. Erkennt man einen „Völkermord“ an, verschafft man sich Ruf und Geltung. Schließlich war man ja mal Kolonialmacht oder so was ähnliches. Damit wird klangheimlich sowohl die Großmannssucht als auch der deutsche Drang nach Selbstbestrafung befriedigt. Das zeigt: Das deutsche Wesen hat sich in 100 Jahren nicht geändert, nur die Ventile sind andere.
Wenn Sie damit meinen: „Schaut her, wir sind die Besten, einfach die Größten“, dann sind wir eben die, die nichts dazugelernt haben und so die größte Deppen sind. Sicher, „wir“ sind dabei, die Welt zu retten und der Welt das einzige, wirklich einmalige Vorbild zu sein. Nur lachen sich die anderen tot über die deutsche Dämlichkeit, die sich ja nicht nur bei der Namibia-Sache äußert, sondern bei der Schuldenunion, dem primitiven Milchmädchenrechnungs-Energiewende-Blödsinn, der Einwanderung der ganzen Welt, um nur die paar eklatantesten Dummheiten aunzuführen.
„Unfähigster Aussenminister aller Zeiten“.
Davon bin ich schon sehr lange überzeugt. Dennoch überrascht mich seine Unfähigkeit immer wieder, obwohl ich sie sogar erwarte. Das macht deutlich, welches Ausmass an Inkompetenz dieser Clown in seinem Kasperkopf beherbergt
Danke für die umfassenden Informationen, die aus meiner Sicht die Forderung nach Reparationen völlig widersinnig machen. …. Heiko scheint sich hier wohl treiben zu lassen und verpulvert Steuergeld ohne Gewissenbisse – evtl bekommt er ja Provision – würde mich nicht wundern der der Gurkentruppe in Bärlinn …
Ich halte es für möglich, daß die volkspädagogischen Bußpriester unserer politisch-medialen Quisling-Kaste (im Kielwasser der angelsächsischen Nachkriegs-Umerziehung) eine solche „mea culpa“-Politik, wie sie z.Zt. exerziert wird in Verbindung mit der schwindelerregenden Verschuldungspolitik für die Rettung der EU und des Euro sowie der Deindustralisierung Deutschlands für die Rettung des Welt-Klimas oder auch die Balkanisierung Deutschlands durch Aufmischung des deutschen Volkes durch totalitär indoktrinierte feindliche Moslems mit einer Art innerer Genugtuung zur Kenntnis nehmen; denn alle diese Maßnahmen dienen dazu, die Thukydides-Kriegsziele des angelsächsischen Imperiums seit dem späten 19. Jahrhundert, deren Vollendung nach 1945 wegen Stalins Bedrohung Westeuropas noch aufgeschoben werden mußten,… Mehr
„Amtseid“ des Außenministers und der Frau Merkel. Lt. Thierse ja nur ein formeller Akt, deshalb auch keinerlei rechtliche Handhabe möglich.
Dann frage ich mich, warum dieser Amtseid überhaupt noch abgelegt wird, wenn er zu nichts tauglich ist. Dann reicht es auch zu fragen: „Kinder seid ihr alle da?“. Wer ordnungsgemäß mit Ja antwortet, kann auch Kanzler oder Minister. Das Ergebnis ist schlimmer als das Kasperltheater.