Die London School of Economics will keine Details zum Studien-Aufenthalt der Grünen-Politikerin mitteilen. Und sie selbst auch nicht.
Ihrer mehrfach geänderten Biografie zufolge belegte die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock von 2004 bis 2005 einen Masterstudiengang Internationales Öffentliches Recht (und nicht, wie sie ursprünglich schrieb, Völkerrecht) an der London School of Economics. Am Ende des 12-monatigen Kurses stand ein Abschluss als Master of Laws (LLM). Allerdings muss für den Erwerb des Titels an der LSE bei einem Jahreskurs keine Abschlussprüfung (Thesis) abgelegt werden. Obligatorisch ist laut Studienordnung der Hochschule allerdings ein Aufsatz (Essay) von 10 000 Wörtern. TE hatte bei der LSE und Baerbocks Sprecher gefragt, zu welchem Thema sie damals geschrieben hatte, und wo der Essay hinterlegt ist. Die LSE antwortete:
“In line with UK data protection laws, we do not provide further details of our students’ or graduates’ studies or applications without their prior consent.”
Die Hochschule teilt also keine Einzelheiten über das Studium eines Absolventen ohne Einwilligung des Betreffenden mit – auch nicht zu dem Aufsatzthema und dem Verbleib des Textes. Der Baerbock-Sprecher ließ die Anfrage von TE unbeantwortet.
Nach eigenen Angaben zahlte Baerbock für das Jahr in London umgerechnet 11.300 Euro Studiengebühren.
Ihr Studium der Politikwissenschaften in Hamburg hatte sie ohne Abschluss beendet. Der LLM-Abschluss in London nach nur einem Jahr und ohne Abschlussprüfung dürfte weder einem Diplomabschluss noch einem regulären Master-Abschluss entsprechen.
Unbekannt bleibt auch Baerbocks nach eigenen Angaben 2009 begonnene, aber nie beendete Promotion in Völkerrecht an der FU Berlin, eine Arbeit zum Thema „Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht“. In ihrem Lebenslauf auf ihrer Website steht (abgerufen am 28. Mai 2021) unter Ausbildung & Beruf: „Doktorandin des Völkerrechts, Freie Universität Berlin, Promotion nicht abgeschlossen“.
An anderen Stellen hatte sie angegeben, dass ihre Promotion seit ihrem Einzug in den Bundestag 2013 „ruht“, dass sie aber mit der Abfassung der Arbeit „in den letzten Zügen“ gelegen habe. Auf Anfrage teilte die FU Berlin dem Blogger Hadmut Danisch mit, Baerbock habe der Universität schon 2015 intern mitgeteilt, „dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolgen werde und sich als Promotionsstudentin exmatrikuliert habe“.
Spätestens seit diesem Zeitpunkt durfte sie sich nicht mehr als Doktorandin bezeichnen. Ob sie tatsächlich einen zwar unvollendeten, aber grundsätzlich den Promotionsstandards genügenden Text verfasste, lässt sich nicht überprüfen.
Baerbock suggerierte also bis Mai 2021, sie sei Politikwissenschaftlerin mit Bachelor-Abschluss, Völkerrechtlerin und stünde kurz vor der Doktorwürde. Tatsächlich erwarb sie nie einen regulären Studienabschluss – und absolvierte in den fünf Jahren ihrer beiden Hochschulaufenthalte in Hamburg und London weder eine formale Prüfung, noch legte sie eine öffentlich zugängliche schriftliche Arbeit vor.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Jetzt isses amtlich Baerbock brauchte nur ein Jahr und 11300€ um mit einem Masterabschluß gehen zu dürfen ? Warum musste mein Ältester der Hochbegabt ist dafür glatte 5 Jahre an einer deutschen Uni ? Und bis zur Promotion nochmal 3 Jahre. Jetzt ist er Dr. rer.nat und wäre wegen den Grünen in Deutschland arbeitslos: Er ist Kernphysiker und lebt in den vereinigten Staaten. Solche Fachkräfte bekommen eine Green Card in ein paar Tagen. Mein Sohn hatte seine Abschlüsse als PDF per E-Mail an die US Energiebehörde geschickt mit der Frage nach einem Jobangebot. Mehr stand eigentlich auf dem Wisch, im… Mehr
…wie kann jemand, ohne Hochschulabschluss in Irgendetwas eine Promotion beginnen?
Womöglich ist Frau Baerbocks „Master“-Thesis eine Gruppenarbeit. Nicht auszuschließen auch, dass sie über Gott weiß was (Frauenunterdrückung, oder die marokkanische Lesbenfrage oder Beschneidungsrituale in Afrika), geschrieben hat – also nicht ein Quentchen über „Völkerrecht“. Die Top-Personalerin Christine Stimpel sagte in der weLT (ohne Namen zu nennen): Wer auch nur einen Fehler mache wie die falsche Angabe der Frau Baerbock, sie habe eine dreijährige Büroleitung in Brüssel gemacht, werde von ihr nicht in einen Managementjob in einer seriösen deutschen Firma vermittelt, denn heir he´gehe es ans Eingemachte, nämlich dei chrakterliche Reife. Die Frau Baerbock hat aber solche Fehler andauernd begangen. Sie… Mehr
Danke für diese Info, Fragensteller. Man will also nicht mehr als 10 000 und nicht weniger als 8500 Wörter, wenn es irgend geht – bei weniger als 8500 Wörtern erfolgt kein Durchfallen, sondern – womöglich! – ein Punktabzug…
Es ist eine Titelmühle. die Billigtheke der LSE, dieser „Master“-Studiengang. – Schade dass der Ralf Dahrendorf nicht mehr lebt..bzw. – gut für ihn. Ich denke, er würde sich – als ehemaliger Direktor der LSE – schämen.
Ja, alles schon x-mal geschrieben. Herzlichen Dank an TE für den Hinweis auf Hadmut Danisch, ohne den hätte es das alles nicht gegeben. – Ein Feierabendblogger, das muss man sich mal vorstellen. Und die gesamte Qualitätspresse ist bei Frau Baerbock mit im Boot, von den ÖRs gar nicht erst anzufangen.
Ich schimpfe Frau Baerbock eine Hochstaplerin und warte auf ihre Reaktion! Was aber nicht zu verstehen ist, ist der Umstand, dass die Partei offensichtlich keine Konsquenzen zu ziehen in der Lage ist. Doch eigentlich ist es gut so, denn dann stutzen sich die GRÜNEN selbst auf ein ungefährliches Maß herunter. PRIMA !!!
Wenn das in London überhaupt ein Masterstudium war, ist es mit 60 ECTS Punkten anzurechnen. Für eine Promotion ist ein Studium mit 360 ECTS und eine Diplomarbeit/Masterarbeit Voraussetzung. Wie kommt man mit einer ! Vordiiplomprüfung auf 300 ECTS? Wo ist eine wissenschaftliche Arbeit? Baerbock hat keinesfalls die Voraussetzung für ein Promotionsstudium.
Ich bin bereits hellhörig geworden bei LLM. Denn der größte Teil des angelsächsischen Raumes hat ein grundlegend anderes Ausbildungsprofil für Juristen: Man ist erst dann ein Jurist, wenn man einen entweder (wenn man im Falle von common-law-countries) einen Bachelor in Law hat, oder (US/Kanada) einen JD. Und das gilt nur für die formelle Ausbildung, bzw. ist so auch nicht ganz richtig. Je nach Spezialisierung kommen da noch etliche Jahre in der Praxis hinzu. Und einige weitere Kurse wie auch Praktika sowie Fortbildungen, die alle benötigt werden. Je nachdem, wo man ist (UK z.b. hat je nach Wales, England, Scotland und… Mehr
Die LSE bezeichnet Frau Baerbock in einem « Gratulationstweet » anlässlich der Nominierung zur Kanzlerkandidatin als « law graduate from the university of Hamburg ». Dies ist offensichtlich falsch, da Frau Baerbock nie Jura in Hamburg studiert hat obwohl sie dies zwischenzeitlich auf ihrer Homepage behauptet hatte (inzwischen korrigiert). Die damals geltende Studienordnung für politische Wissenschaften an der Universität Hamburg sah wohl auch gar kein « Nebenfach » mit rechtswissenschaftlichem Bezug vor. Dies legt den Verdacht nahe daß Frau Baerbock eine Pflicht-Vorlesung mit juristischem Bezug (z.B. in öffentlichem Recht) im Rahmen des Studiums der politischen Wissenschaften gegenüber der LSE als « Nebenstudium » der Jurisprudenz aufgebauscht hat um… Mehr
es ist ja ganz einfach. Wenn man so ein Geheimnis um seine Arbeit macht hat man halt nichts vorzuweisen. Mit der Allgemeinbildung von Frau Baerbock ist es ja nicht weit her. Das hat sie ja schon eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Wenigstens etwas woran man sich orientieren kann.