Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Schwere rechtliche Zweifel an Merkels Lockdown-Gesetz

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages beanstanden in einer Analyse mehrere Punkte aus dem neuen Entwurf zum Infektionsschutzgesetz. Das rechtliche Eis wird für die Bundesregierung immer dünner.

imago images/photothek

Die Spanne geht immer weiter auseinander: Während Vertreter der Bundesregierung immer wieder beteuern, sie hätten ihren Entwurf für eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes rechtlich umfassend geprüft, kommen zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler zu einer anderen Analyse. Horst Seehofer nennt die Ausgangssperren gegenüber dem Spiegel „ohne jeden Zweifel verfassungsgemäß“. Auch Olaf Scholz gibt sich siegesgewiss. 

Nachdem zuvor bekannt wurde das selbst innerhalb des Kanzleramts hochrangige Juristen anderer Ansicht sind (TE berichtete), schneit nun eine umfassende Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hinein, die TE vorliegt (siehe hier). Dort heißt es: „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten. Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“ Zwar räumt man der Regierung aufgrund der Krisensituation einen großzügigen Gestaltungsspielraum ein und sagt, man müsse auch ein „Recht auf Irrtum“ zubilligen, weist die Ideen der Regierung aber an mehreren Punkten zurück.

Nichtachtung der Justiz
Schwere rechtliche Bedenken zu Merkels neuem Infektionsschutzgesetz: "schießt über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus"
Vor allem die reine Koppelung der Maßnahmen an den Inzidenzwert wird kritisiert – es werden verschiedene Argumente aufgeführt, u.a. wird die Kritik des Rechtswissenschaftlers Dietrich Murswiek wiedergegeben, nach der ein PCR-Test-Befund nicht alleine ausreiche, um eine Infektiosität festzustellen.

Man kommt zu dem Schluss: „Auf der Stufe der Angemessenheit wirken sich die genannten Bedenken gegen den Inzidenzwert von 100 als Tatbestand der Maßnahme aus. Auf der einen Seite bestehen Bedenken, dass mit dem Inzidenzwert von 100 noch kein hinreichend gewichtiger Tatbestand begründet ist. Auf der anderen Seite ist die Ausgangssperre ein erheblicher Grundrechtseingriff. Der im IfSG-E genannte Schwellenwert dürfte insoweit zu niedrig angesetzt sein.“

Auch auf das Urteil des OVG Lüneburgs wird umfassend Bezug genommen und in der Analyse der Verhältnismäßigkeit eine ähnliche Argumentation aufgezeigt, wie sie die Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bereits letzte Woche auf TE vornahm.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 31 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

31 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
moorwald
3 Jahre her

Nett von Ihnen… aber wir kennen uns ja auch gar nicht. Obwohl ich mir ein Gespräch mit Ihnen durchaus interessant vorstellen könnte..

moorwald
3 Jahre her

Wer gern Leberwurst ißt und die Gesetze befolgen will, sollte bei beiden nicht fragen, wie sie gemacht werden

moorwald
3 Jahre her

Werde heute mal bei Rot über die Ampel fahren. In der StVO steht ja etwas anderes als im Grundgesetz. Ich werde mich auf Art. 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) berufen.

Slawek
3 Jahre her

Also ich freue mich gar nicht auf einen Lockdown-Befehl. Man hat nicht mal die Bevölkerung gefragt, was denen lieber ist, Ausgangssperren und geschlossene Geschäfte oder zeitbegrenzte Handy Überwachung durch den Provider. Fuer mich ist das letztere das kleinere Übel. Es beeinflusst zwar das eigene Verhalten, man denkt zwei mal nach ehe man in der Nähe von einem Sexshop oder Bordell spazieren geht, aber es schränkt einen im Leben nicht ein. Hoffentlich wird das das Bundesverfassungsgericht genauso sehen, dass hier nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Wenn es nach mir ginge, die Regierung hatte die ersten 6 Monate. Sie ist gescheitert. Danach… Mehr

Ernst-Moritz Arndt
3 Jahre her

Es ist zu befürchten, dass nur die Komplettzerschlagung des Systems eine vollumfängliche Rückinstallation unserer Grundrechte ermöglichen wird.“
Ja, das stimmt! Jedoch bedeutet hier „Komplettzerschlagung“ Revolution, Bürgerkrieg und viele Tote. Der Art. 20 Abs. 4 GG bietet jedoch auch andere Lösungen an, die weniger blutig sein können. Jedoch, wer geht diesen Weg?

moorwald
3 Jahre her

„Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Oder auch: „Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.“ (Alte Juristen-Weisheiten)

moorwald
3 Jahre her

Die Wissenschaftlichen Dienste des Buindestages sollen es den Abgeordneten ermöglichen, sich vor einer Abstimmung sachkundig zu machen – nicht mehr und nicht weniger. Ebenso beschäftigt natürlich die Bundesregierung ein Heer von Jursten. Geht es um Gesetze, so sollen die selbstverständlich „angriffssicher“ sein. Was ist dagegen einzuwenden? Große Firmen beschäftigen dafür Justiziare. Die schließliche Entscheidung trifft immer der Abgeordnete bzw. die Regierung. Diese Dienste dienen nicht dem Rechtsschutz des Bürgers – dafür gibt es Gerichte -, sondern haben einen klar umrissenen Auftrag. Daß die Dienste „Tips geben, das Recht zu unterlaufen“, ist eine Unterstellung, die noch zu belegen wäre. Ich würde… Mehr

moorwald
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Ja, um Sachlichkeit bemühte Beiträge können von wütenden Haudraufs nur als „Quatsch“ empfunden werden. – Es lohnt allerdings im Grunde nicht, da zu argumentieren, wo sich einer in seiner Burg verschanzt hat. Es ist wie Wasser in ein Sieb schöpfen. Es macht eben mehr Mühe, sich vor schnellen Urteilen erst mal kundig zu machen.
Was Sie zu Verfassungs- und Rechtsfragen von sich geben, ist gut für die Blaue Tonne.

Last edited 3 Jahre her by moorwald
moorwald
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Quatsch!

Sonny
3 Jahre her

merkel sind ja sogar Gerichtsentscheide völlig egal. Warum sollte es dem wissenschaftlichen Dienst anders ergehen?
Dessen Argumente werden doch höchstens darauf überprüft, wie man geltende Gesetze unterlaufen kann, ohne sich allzu augenfällig strafbar zu machen.
Bei der heutigen Handlungsweise der Bundesregierung drängen sich Vergleiche mit der NS – Zeit geradezu auf.

Eberhard
3 Jahre her

Es ist nun bereits das dritte Mal in meinem Leben, das politisches Versagen mit dem Wegfall persönlicher und wirtschaftlicher Freiheitsrechte, es zumindest auf Zeit, gnadenlos einschränkten oder es sogar beanspruchten. Immer nach dem Gutdünken der gerade an der Macht befindlichen. Und immer angeblich zum Wohl des ganzen Volkes und als Kollektivverschuldung notwendig. Das erste Mal endete das mit einem furchtbaren Krieg und seinen vielen Opfern. Dazu mit einer bis heute nicht getilgten und uns allen angelasteten kollektiven Erbschuld. Dann die DDR Diktatur. Auch hier die durchgesetzte kollektive Verpflichtung, das alles sei für das Wohl des ganzen Volkes erforderlich. Zwar nicht… Mehr

moorwald
3 Jahre her

Es empfiehlt sich ein Blick ins Bundesverfassungsgerichts-Gesetz!
Besonders was die Ausschöpfung des Rechtsweges (§ 90, Abs 2) angeht.
Die Annahme einer Verfassungsbeschwerde bedarf der Entscheidung des Gerichts (§ 93 a). Sie kann abgelehnt werden (durch einstimmigen Beschluß der zuständigen Kammer), wenn sie unzulässig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Ohne eine solche konkrete Ausgestaltung wäre das Gericht gar nicht funktionsfähig.

moorwald
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Es ist immer amüsant, – allerdings auf die Dauer auch ermüdend – Ihre Ergüsse zu Verfassungs- und Rechtsfragen zu lesen. Wie schön, daß Sie auch ohne jede Ahnung so sicher urteilen können. Beneidesnwert!

moorwald
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Vorschlag: Wir überlassen die Auslegung der Verfassung und der Gesetze den Fachleuten.
Schönen Sonntag!

moorwald
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Ja, es ist traurig: Sie und mich fragt leider keiner.