Verwaltungsgericht Arnsberg hebt Ausgangssperre auf

Erneut kippt ein Gericht eine strikte Corona-Restriktion, die jetzt auch bundesweit eingeführt werden soll. Die Regierenden geraten zunehmend in Erklärungsnot – und planen daher, den Rechtsweg zu verbauen.

IMAGO / Panthermedia

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Ausgangssperren im Märkischen Kreis gekippt. Das Gericht im Nordsauerland kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass diese eine „sehr begrenzte Wirkung“ hätten. Weiter führen die Richter aus, Ausgangssperren seien nur zulässig, wenn ohne sie eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens „erheblich“ gefährdet wäre. Das allerdings habe der Märkische Kreis in seiner Allgemeinverfügung nicht hinreichend dargelegt. Der Kreis, der als Hotspot gilt, hatte zuvor schon massive Kontaktbeschränkungen erlassen. Nun hätte er begründen müssen, warum gerade private Kontakte zur Nachtzeit im Kreisgebiet einen relevanten Anteil am Infektionsgeschehen haben sollen. Diese Begründung fehle jedoch. Ein entscheidender Einfluss nächtlicher Ausgangsbeschränkungen sei nicht offenkundig. Zuletzt hatte der Kreis argumentiert, die nächtliche Ausgangsbeschränkung erleichtere Kontrollen – das hielt das Amtsgericht jedoch ebenfalls für zweifelhaft, wie es in der Entscheidung deutlich macht. Die Argumentation ähnelt der des OVG Lüneburg, das letzte Woche die Ausgangssperre in Hannover einkassierte.

Gegen die Entscheidung kann Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben werden – dass der Kreis tatsächlich gegen das Urteil in Berufung gehen sollte, ist jedoch zu bezweifeln. So bleibt ein weiterer Richterspruch, der sich in eine immer länger werdende Reihe von Gerichtsurteilen gegen Ausgangssperren und andere überzogene, verordnete Social-Distancing-Maßnahmen einreiht. Derzeit liegen bei der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts noch elf weitere Eilanträge gegen den Märkischen Kreis, vier gegen den nahegelegenen Kreis Siegen Wittgenstein und ein Verfahren gegen die Nachbarstadt Hagen vor, die innerhalb der nächsten Tage entschieden werden sollen.

Nach den Entscheidungen in Weimar und Weilheim ist dies die dritte Gerichtsniederlage für die Lockdown-Politik in kurzer Zeit. Etliche Juristen äußerten zum geplanten Bundeslockdown ihre Bedenken, der genau auf dem gleichen Modell beruhen soll, das hier gerade erneut wieder für rechtswidrig erklärt wurde. Der Bund steuert gegen: Denn indem die Corona-Maßnahmen auf Bundesebene gehievt werden, entfällt auch die Möglichkeit für Gerichte diese auf regionaler und Landesebene einzukassieren. Dann bleibt nur noch der deutlich schwierigere Weg vors Bundesverfassungsgericht.

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Kommentare ( 7 )

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iykyk
3 Jahre her

Öffentlich rechtliche Propaganda muss weg.

Rudi Huschke
3 Jahre her

Wer in einer Stadt mit hohem Migrationsanteil lebt, sollte die nächtliche Ruhe auf den Strassen und Plätzen ab 21 Uhr geniessen…

Cubus
3 Jahre her

„Denn indem die Corona-Maßnahmen auf Bundesebene gehievt werden, entfällt auch die Möglichkeit für Gerichte diese auf regionaler und Landesebene einzukassieren. Dann bleibt nur noch der deutlich schwierigere Weg vors Bundesverfassungsgericht.“ Und wer da sitzt, wissen wir ja. Der Lobbyanwalt Harbarth!! Dann isch over!! Unsere Politiker können es anscheinend gar nicht abwarten, bis sich 1933 wiederholt. Da lief es jedoch anders herum. Erst wurde mir der Reichsbrandverordnung die Judikative ausgeschaltet, dann mit dem Ermächtigungsgesetz die Legislative – dauerte nur 7 Wochen! Ach, war da was? Wieder wird die Demokratie über Notverordnungen zerstört und meine Kollegen interessieren sich nur für Abstand, Masken,… Mehr

Oblongfitzoblong
3 Jahre her

Das ist ja der Witz, b.z. einer davon, dass diese Gerichtsentscheidungen der Politik unserer Kanzlerin in die Quere kommen. Irgendwann war sie es leid auf diese Querschläger. Mit diesem durch Propaganda akzeptierten neuen InfSG sind diese Probleme erledigt. „Querulanten“ müssen sich nun nach Karlsruhe werden. Und da sitzt Herr Harbarth. Clever ,oder?

JamesBond
3 Jahre her

Typische Merkeltrickserei alles auf Bundesebene zu heben und dann kann einer der Hofschranzen die Klagen kippen. Merkt eigentlich einer was da passiert? Das Recht wird zugunsten einer Diktatur a la DDR ausgehebelt. 16 Jahre und überall sitzen Hofschranzen oder im besten Fall sitzen an den entscheidenden Stellen nur Nieten.

Schachspieler
3 Jahre her

Im Gegensatz zum Weilheimer Urteil eine richtige Entscheidung und ein klares Warnzeichen an die Regierung, von der fixen Verhängung von Ausgangssperren bei einer 100er-Inzidenz abzusehen. Damit läuft man mit Ansage und Anlauf gegen die Betonmauer.

Old-Man
3 Jahre her

Ich wohne im Märkischen Kreis, seit letztem Freitag galt bis heute die Ausgangssperre, aber nach 21°° konnte Ich zum Beispiel in „meiner“ Stadt nicht feststellen, das sich die Leute daran hielten, zumindest nicht die „anderen“, also die, an die sich bei uns weder Polizei noch Ordnungsamt wirklich heran trauen. Ich wohne an einer Straße, da ist sehr gut zu sehen wie die Leute in Gruppen, eng an eng flanieren, denn es wird ja nichts passieren. Nun ist dieser Blödsinn vorbei, hoffen wir darauf, das Merkel es nicht schafft den Schmarren auf den Bund zu ziehen, denn im Bundesverfassungsgericht sitzen zu… Mehr