Trotz weniger Insolvenzen: Forderungen der Gläubiger steigen stark an

Im vergangenen Jahr meldeten die Amtsgerichte so wenige Firmen-Insolvenzverfahren wie seit 1999 nicht. Trotzdem stiegen die Forderungen der Gläubiger deutlich, was dafür spricht, dass Insolvenzen verzögert werden. Besonders in zwei Branchen könnte ein Insolvenzstau vorliegen. Von Elias Huber

IMAGO / Ralph Peters

Die Zombifizierung der deutschen Wirtschaft schreitet offenbar voran. Im vergangenen Jahr meldeten die Amtsgerichte so wenige Unternehmensinsolvenzen wie noch nie seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Trotzdem erhöhten sich die Forderungen, auf welchen die Gläubiger möglicherweise sitzen bleiben, um knapp 65 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Insgesamt betrugen sie 44,1 Milliarden Euro. Der Anstieg sei darauf zurückzuführen, “dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2019”, erklärte die Behörde. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen lag bei 15.841 und sank damit um 15,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Grund für das historische Tief sei die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im vergangenen Jahr, schreibt das Statistische Bundesamt. Bis zum 31. Dezember mussten überschuldete Unternehmen keine Insolvenz anmelden. Laut dem Amt ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April weiterhin ausgesetzt und zwar für alle Unternehmen, welche die Hilfszahlungen bislang nicht erhalten haben, die ab dem 1. November vom Gesetzgeber vorgesehen waren.

Das Pikante: Die Zahl der beantragten Firmeninsolvenzen war im Baugewerbe (2500) höher als im Handel (2466) und im Gastgewerbe (1775). In jeder der drei Branchen sank zudem die Zahl der Insolvenzen im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Gerade im Handel und der Gastronomie, die vom Lockdown mit am stärksten betroffen sind, könnte somit ein massiver Insolvenzstau vorliegen. Laut einer Umfrage des Dehoga unter 6500 Mitgliedern erwog zuletzt jeder vierte Gastronom, seinen Betrieb zu schließen. Hochgerechnet auf die rund 220.000 Branchenunternehmen würde das die Schließung von 55.000 Betrieben bedeuten. Vor diesem Hintergrund mutet die Zahl von 1775 Insolvenzverfahren sehr gering an.

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Der Insolvenzstau könnte auch zu einer Überlastung des Justizsystems führen. Der Anwalt Volker Römermann schätzt in einem Interview, dass es in Deutschland höchstens 10.000 auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte gebe, die derzeit arbeiteten. Wenn also mehr Firmen Insolvenz anmelden, könnte das die Insolvenzexperten schnell an ihre Belastungsgrenze bringen. Römermann, der Professor an der Berliner Humboldt-Universität ist, gilt laut Handelsblatt als “einer der führenden Insolvenzexperten Deutschlands”.

Laut dem Statistischen Bundesamt zieht die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen seit November wieder an. Damals stieg sie um 5 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Im Dezember setzte sich der Trend mit einem Plus von 18 Prozent fort, während im Januar die Amtsgerichte wieder 5 Prozent weniger Verfahren meldeten. Im Februar erhöhte sich die Zahl um 30 Prozent, lag aber immer noch um 11 Prozent unter dem Wert vom Februar 2020. Rund 55 Prozent der Regelinsolvenzverfahren betreffen laut dem Statistischen Bundesamt Unternehmen. Regelinsolvenzverfahren stehen für 30 Prozent aller Insolvenzverfahren.

Neben den Unternehmen sank auch die Zahl der beantragten Insolvenzen unter den Verbrauchern (-33,3 Prozent) und den ehemals Selbstständigen (-25,8 Prozent). Insgesamt meldeten die Amtsgerichte 75.044 beantragte Insolvenzen. Das ist ein Minus von 27,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.


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Kommentare ( 9 )

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F.Peter
3 Jahre her

Wenn eine Insolvenz nicht angemeldet werden braucht, weil die Anmeldepflicht politisch in die Zukunft verschoben wurde, dann ist es nicht mehr als üblich, dass Betroffene davon auch reichlich Gebrauch machen werden.
Nur wird nach Auslaufen dieser Dispenz eine Lawine ins Rollen kommen und viele Lieferanten mit hinunter ziehen, die in der Vergangenheit noch ihre Rechnungen bezahlt bekamen. Denn der Insolvenzverwalter wird alles dafür tun, in der Vergangenheit noch geleistete Zahlungen des insolventen Unternehmens zurück zu fordern, weil die „Zahlungsempfänger hätten wissen müssen, dass der Zahlungspflichtige zahlungsunfähig ist.“
Die Gerichte dürfen sich freuen auf die dann auch anrollende Prozesslawine!

alter weisser Mann
3 Jahre her

Die verschleppten Insolvenzen werden ganz mehrheitlich noch kommen, woher soll denn die dauerhafte Rettung für Unternehmen mit ausgefallenem Geschäft (Gewinnausfall über 2 Jahre und mehr), verfallener Ware und gestiegenen Verbindlichkeiten kommen? Diverse Gläubiger werden Konsequenzen ziehen (müssen) sobald die entsprechend belasteten Jahresabschlüsse vorliegen und z.B. Überschuldung zeigen. Da machen Banken und Kreditversicherer „zu“. Die gestiegenden Verbindlichkeiten werden bei einer Vielzahl dieser Insolvenzen zu gestiegenen Haftungen der Geschäftsführer und zu Anfechtungen von in der Krise geleisteten Zahlungen führen, die dürfen die Geschäftspartner oder die öffentliche Hand dann ggfs. zurückzahlen. Weder Gesetzgeber noch Insolvenzverwalter können/werden darauf verzichten, diese Ansprüche zu verfolgen. Das… Mehr

Roli
3 Jahre her

Der bequem versorgte Beamte schlachtet gerade die ganzen Milchkühe.
Das geht in der Regel auch so lange gut, bis die Wut in der Gesellschaft explodiert und es zu einen Regimewechsel kommt.

Aber das kann noch dauern.

F.Peter
3 Jahre her
Antworten an  Roli

Es ist doch sowieso offensichtlich, dass all die „Sesselfurzer“ (O.Lafontaine) mit leichter Hand der politischen Linie folgen, weil sie eben von den Folgen so schnell nicht betroffen sein werden. Und außerdem dürften viele der sogenannten Führungskräfte im ö.D. über eine Partei zu Amt und Würden gekommen sein, was ein weiterer Faktor dafür ist, dass ein Beamter sich besser „nicht bewegt“.

Ronaldo
3 Jahre her

Erstes Problem: Viele kleine Unternehmen wissen gar nicht mehr, ob sie Insolvenz anmelden müssen oder nicht. Das ist schon in normalen Zeiten ein Problem. Zweites Problem: WIe viel Miete schuldet jetzt eigentlich ein Gastronom/Einzelhändler? Der Bundestagsbeschluss vom Dezember, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, hat für maximale Unsicherheit gesorgt. Viele Unternehmen werden in ihrer Buchhaltung einfach davon ausgehen, dass sie die Miete kürzen können, ohne dass das auch nur annähernd sicher ist. Gezahlt wird eh oft nicht, da sich auch die Vermieter in der momentanen Situation zweimal überlegen, ob sie dann kündigen. Und bis eine Forderung eingeklagt ist, dauert es… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Ronaldo
Ronaldo
3 Jahre her

Insolvenz ist nicht gleichzusetzen mit „Pleite“, da eine Insolvenz beantragt werden muss, wenn man „pleite“ ist. (Natürlich heißt das im Insolvenzrecht „zahlungsunfähig“ und „überschuldet.) Ich behaupte einmal, dass momentan viele Unternehmen „pleite“ aber nicht „insolvent“ sind. Nicht nur wegen den momentan „aufgeweichten“ Regeln, wann Insolvenz beantragt werden muss, sondern weil insbesondere bei kleinen Unternehmen wohl inzwischen niemand mehr weiß, wann das erforderlich ist. Das ist schon in normalen Zeiten ein Problem. Und momentan schüttet auch die KfW ihr Füllhorn aus, damit es keine Insolvenzen gibt. Ich prophezeie einmal, dass viele dieser momentan großzügig vergebenen KfW-Kredite später uneinbringlich sein werden. Das… Mehr

Peter Gramm
3 Jahre her

ob die Weissagungen des Herrn Dr. Krall zutreffen? Zombifizierung und dann Megacrash der Banken. Irgendwie ist alles Balla Balla….Die Börsen schießen nach oben und die Wirtschaft liegt am Boden. Viele alte weisse Männer haben sehr viel Geld zum Zocken. Anders kann man diese Disharmonie nicht mehr erklären. Vielleicht stimmt auch die andere Theorie…Einige große Player können aufgrund der momentanen Situation viele kleine Marktteilnehmer übernehmen. Die Marktwirtschaft mutiert damit zur Oligarchie. Vielleicht war das das Ziel von Herrn Schwab zum Great Reset. Bei der ökonomischen Impotenz unserer politischen Kaste kann so ein Spiel durchaus gelingen. Der Weg in den Überwachungs –… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Peter Gramm
Wilhelm Roepke
3 Jahre her

Insolvenzverschleppung war mal ein Straftatbestand. Zum Schutz der Gläubiger. Heute gibt es dafür einen Freibrief des Gesetzgebers. Das sagt eigentlich alles über unsere Gesellschaft.

R. Scholl
3 Jahre her
Antworten an  Wilhelm Roepke

Der Zeitpunkt der Antragspflicht wurde in der Vergangenheit eh mehrheitlich verpasst, so dass sich die meisten Unternehmen in der Verschleppung befanden. Der Grund dafür ist, dass nach BGH Rechtsprechung der Zeitpunkt des Eintretens der Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt wurde. Ich war 20 Jahre im vorinsolvenzlichen Bereich tätig. Das Aussetzen der Antragspflicht wird m. E. keine faktische Verschlechterung für die Gläubiger geschaffen haben. Die Quoten waren eh immer niedrig (also der Anteil der Forderung, den der Gläubiger noch bekam)