Ein EU-Mitgliedsstaat wird von einem deutschen Gericht als für Zuwanderer nicht zumutbar beurteilt. Ein absurdes Urteil mit unabsehbaren Folgen.
In der Diskussion um illegale Zuwanderung wird meist betont, dass Deutschland ein Rechtsstaat sei. Dass aber gerade dieser Rechtsstaat in seiner Komplexität und über die Instanzen hinweg eine vermeintliche Alternativlosigkeit der Hinnahme von Massenzuwanderung produzieren kann, ist spätestens seit 2015 offensichtlich. Der Staat ist nur so handlungsfähig, wie Justiz und Exekutive bereit sind, geltendes Recht auch durchzusetzen. Noch Mitte 2018 sprach der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt u.a. mit Blick auf die Heerscharen von Asyl-Anwälten von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“.
Anwälte von Asylbewerbern aus Eritrea und Syrien, die nach Dublin-Abkommen nach Griechenland zurückgeschickt werden sollten um eine Sekundärmigration zu vermeiden, hatten jetzt im Namen ihrer Klienten das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster angerufen. Den Betroffenen war also bereits ein Schutzstatus in einem EU-Staat verliehen worden, sie wollten aber – vermutlich nicht zuletzt wegen der vergleichsweise großzügigen deutschen Sozialleistungen – lieber in Deutschland einen der über fünfzig Aufenthaltstitel neu beantragen.
In einer Presseerklärung vom 26. Januar 2021 zum Urteil schreibt das OVG Münster (Aktenzeichen: 11 A 1564/20.A (I. Instanz: VG Arnsberg 12 K 3440/18.A) und 11 A 2982/20.A (I. Instanz: VG Düsseldorf 29 K 2705/18.A):
„Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten dürfen grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil zumindest derzeit ‑ vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls – generell die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse (“Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteile vom 21. Januar 2021 entschieden und die vorausgehenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf geändert.“
Die Anwälte haben also das scheinbar Unmögliche erreicht: Griechenland wird vom deutschen Oberverwaltungsgericht quasi im Handstreich über zwei anders entscheidende Instanzen hinweg zum nicht sicheren Herkunftsland erklärt. Ein EU-Staat! Was für eine Zäsur! Und das mit der Begründung, es wäre nicht gewährleistet, dass es in Griechenland genügend „Bett, Brot, Seife“ gäbe.
Was bei diesem Urteil allerdings unter den Tisch fällt: Als auf den griechischen Inseln (auch in Bosnien und anderswo) dafür gesorgt wurde, dass vom Staat und den privaten Organisationen bessere Unterkünfte geplant und organisiert wurden, wurden diese mehr als einmal samt „Bett“ abgefackelt. Die Migranten wollten nach Deutschland. Das war vielfach schon ihr Ziel, als sie sich in ihrer Heimat auf den Weg machten.
So betrachtet ist das OVG Münster jetzt vor diesem Begehr eingeknickt. Deutsches Recht? Danach haben zuvor die Gerichte in Arnsberg und Düsseldorf auch entschieden, aber sie sind zu einem anderen Schluss gekommen.
Die Vorgeschichte des Urteils aus Münster: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Asylanträge der Kläger, eines Eritreers und eines aus Syrien stammenden Palästinensers, als unzulässig abgelehnt, weil diese in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten hatten; gleichzeitig hatte es ihnen die Abschiebung dorthin angedroht.“
Aber was ist das für Formulierung des OVG Münster? Wie kann ein deutsches Gericht von einer „Abschiebung“ nach Griechenland sprechen? „Rücküberstellungen“ und „Abschiebungen“ sind zweierlei, und das ist keine Spitzfindigkeit: Abschiebungen betreffen in der Regel die Herkunftsländer der Migranten. Rücküberstellungen jenen EU-Staat, wo der Erstantrag gestellt wurde. Da geht es um die „Überstellung von Schutzsuchenden“.
Groteskerweise hat die deutsche Innenministerkonferenz den Jahr für Jahr verlängerten Abschiebestopp für Syrien jetzt auslaufen lassen. Das wiederum führt nach dem Urteil aus Münster zur grotesken Situation, dass der klagende Syrer zwar nicht nach Griechenland, dafür aber nach Syrien abgeschoben werden kann. Theoretisch.
Die Begründung der Erstinstanzen, die sich für eine Rücküberstellung ausgesprochen hatten, klingt nachvollziehbar: „Die Verwaltungsgerichte hatten die Klagen jeweils mit der Begründung abgewiesen, es lägen keine genügenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kläger in Griechenland trotz der dort für international Schutzberechtigte herrschenden schwierigen Verhältnisse in eine menschenunwürdige Situation geraten könnten.“
Die Revision gegen diese Einschätzung zweier deutscher Gerichtsinstanzen hatte jetzt vor dem OVG Münster Erfolg: „Die Asylanträge (Red.: in Deutschland) der Kläger könnten nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe. Denn die Kläger gerieten in Griechenland unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit fänden.“
Die drohende Arbeitslosigkeit ist hier als Argumentation nur eine weitere Groteske. Die wenigsten Migranten bekommen übrigens einen Asylstatus, werden allenfalls geduldet oder erhalten einen der weiteren über fünfzig Aufenthaltstitel – viele von ihnen sind Wirtschaftsmigranten. Man mag das aus humanitären Erwägungen falsch finden: Aber Armut ist nach deutschem Recht kein Asylgrund. Und auch Klimaflucht ist längst noch keiner. Das müssten auch die Richter in Münster wissen. Wie ist es den Anwälten der Kläger dennoch gelungen, das OVG zu überzeugen, sich über die Entscheidung der ersten und zweiten Instanz hinwegzusetzen? Und was hat das für Auswirkungen, auf die vielen noch anhängigen Klagen – werden hier neue Hoffnungen geschürt?
Desweiteren meint Münster abschließend beurteilen zu können, dass die Migranten
„unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not“ geraten seien. Das OVG sieht ausreichende Belege dafür, dass diese Migranten in Griechenland kein „Bett, Brot, Seife“ bekämen. Das allerdings wäre Aufgabe der EU, hier EU-Asyl-Standards in einem Mitgliedsstaat durchzusetzen. Das kann ja nicht die Aufgabe des OVG in Münster sein. Aber: Wenn der Migrant selbst diese komfortable Situation gar nicht will, was sollen die Griechen machen, wenn die Unterkünfte immer wieder brennen?
Das OVG Münster führt weiter an, es gäbe eine beträchtliche Anzahl von Obdachlosen. Aber auch das ist teilweise selbstverschuldet. Aber nicht nur: Griechenland kann hier nicht ganz freigesprochen werden, denn die Regierung tut einiges dafür, diese missliche Lage zu provozieren. Um damit solche Entscheidungen wie in Münster zu erzwingen? Schon Mitte 2020 berichtete der Standard davon, dass anerkannte Flüchtlinge auf dem griechischen Festland obdachlos seien. Warum war das so? Weil die Regierung die Sozialprogramme gekürzt hatte. Sicher auch, weil die EU hier ein Programm eingeführt hatte, dass für „Bett, Brot, Seife“ sorgte. Allerdings nur für ein paar Monate, dann muss die staatliche Sozialhilfe oder eine Arbeitsstelle in Griechenland für den Unterhalt sorgen. Oder eben die Weiterreise nach Deutschland illegal organisiert werden.
Das OVG Münster weiß sogar, warum die Migranten lieber in Deutschland bleiben und nicht nach Griechenland zurück wollen:
„Sozialleistungen durch den griechischen Staat bekämen sie frühestens nach einem zweijährigen dauerhaften Aufenthalt in Griechenland, der durch inländische Steuererklärungen der beiden Vorjahre nachzuweisen sei. Angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftslage fänden die Kläger im Falle ihrer Rückkehr auch keine Arbeit. Die Arbeitslosenquote liege in Griechenland derzeit bei knapp 20 %. Die Corona-Pandemie habe erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftslage. Das Bruttoinlandsprodukt habe im Jahr 2020 den heftigsten Einbruch aller Staaten der Europäischen Union zu verzeichnen gehabt. Der Tourismus, der mehr als ein Fünftel zum Bruttoinlandsprodukt beisteuere, sei im letzten Jahr um fast 80 % zurückgegangen. Der Zugang der Kläger zum Arbeitsmarkt werde durch die mangelnde Beherrschung der griechischen Sprache und das Fehlen einer spezifischen beruflichen Qualifikation zusätzlich erschwert.“
Der EU-Mitgliedstaat Griechenland ist also von einem deutschen Gericht zu einer Art Failed State erklärt worden.
Vor etwa zwei Jahren ist FDP-Chef Christian Lindner im Bundestag mit Anton Hofreiter (Grüne) aneinandergeraten. Lindner geriet in Rage und plauderte aus dem Nähkästchen der gescheiterten Jamaika-Verhandlungen zur Anerkennung der Magrheb-Staaten als sichere Herkunftsländer und der Verweigerung der Grünen da mitzuziehen. Griechenland jetzt also auf dem Niveau von Algerien, Marokko, Westsahara oder gar Libyen und Mauretanien?
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen.
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Zitat: „Das OVG Münster weiß sogar, warum die Migranten lieber in Deutschland bleiben und nicht nach Griechenland zurück wollen: (………)
„Angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftslage fänden die Kläger im Falle ihrer Rückkehr auch keine Arbeit“
> Wuhahaha……, prust: Welch irre, bekloppte, gerichtliche Begründung. Als wenn sich der Großteil dieser muslim. und afrikan. „Fachkräfte“ hier auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle u. Vollzeitbeschäftigung suchen würden.
Scheinbar sind nun auch schon so einige Richter im Land schon fruh morgens vor Arbeitsbeginn irgendwelches Zeugs am Rauchen.
>’Die Corona-Pandemie habe erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftslage.'< Ist in Deutschland auch nicht wesentlich anders. Die Gastronomie stirbt, und damit auch ein wesentlicher Teil von Hilfsjobs, die von Migranten ansatzweise geleistet werden konnten. Irgendwann ist auch jeder Liefer-, Bring-, Paketdienst mit Kräften gesättigt (zumal zusätzlich durch Osteuropäer), jeder Erntehelferjob ist ausgefüllt. Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland hat sich in 2020 noch einmal halbiert https://www.welt.de/politik/deutschland/plus225213959/Asylbewerber-Warum-sich-die-Zahl-der-Abschiebungen-2020-halbiert-hat.html Einerseits feiert man aggressiv die EU, andererseits traut man deren Mitgliedstaaten nicht zu, illegale Migranten so weit zu versorgen, wie es deren Status einfach mit sich bringt. Die wenigsten sind Flüchtlinge, und noch weniger sind… Mehr
Der Fall aus Münster wird natürlich vom DLF totgeschwiegen. Dafür lesen wir „Österreichs Bundespräsident Van der Bellen hat die nächtliche Abschiebung von drei Schülerinnen und ihren Familien nach Georgien und Armenien verurteilt.“
Wann wird unser ÖRR wieder wirklich öffentlich und rechtlich?
Das Wort Führer ist ja so ziemlich versaut worden. Ist Merkel unsere Führerin? Ist Biden der neue Führer der USA? Führt Putin Russland? Macron oder Erdogan, sind das Führer? Einer muss führen, egal wo oder was auch immer. Konzernführer. Wer führt die Diskussion hier? Zurück zum Thema. Wir brauchen auch einen Führer aus der Misere. Ich sehe aber keinen. Seht ihr einen? Ein Linksgrüner Untergang dieser Republik ist kaum noch aufzuhalten, es sei denn einer ist da, der Uns zusammenbekommt. Einer der voranschreitet, die Kräfte bündelt.. Wer am Ende gewinnt ( sei es im alten Rom oder auf der Krim… Mehr
Münster. Ein Mikrokosmos bestdeutscher Provinzmentalität, Borniertheit und eingebildeter Weltgewandheit. Fast so gut wie Freiburg, Köln oder Bremen.
Sie haben Stuttgart vergessen.
Die Leute dort werden halt von Informationen geprägt, die sie von den Redaktionen aus Hamburg oder Berlin erhalten. Man müsste das Übel an der Wurzel packen.
Na mit Griechenland haben wir uns was Tolles ans Bein gebunden.
Mehrfach bezahlt und nicht mal als Abschiebeland zu gebrauchen.
Die EU ist halt einfach toll, super Idee und mit von der Leyen noch besser in der Umsetzung. Sie ist halt eine Fachkraft.
Sorry – krasses Fehlurteil – es gibt kein Recht auf Zuwanderung und sicher ist Griechenland ein sicheres Drittland – der Richter gehört „rückgängig gemacht“
Aber noch was fällt auf: kann es sein, dass diverse Länder Interesse dran haben, dass die angeblichen Asylanten zügig nach D weiterziehen und daher …
Affentheater einer Industrienation die dringend billige Arbeitskräfte sucht …
Zur Zeit werden hier keien Arbeitskräfte gesucht und es werden in Aussicht durch digitalisierung auch weniger. Deshalb kann die Masseneinwanderung nichts damit zu tun haben. Da scheint etwas ideologisches und Partei-taktisches der Regierungsparteien und der Regierungsopposition den Grünen hinter zu stecken.
Also Brot und Seife gibt es im Supermarkt meines Vertrauens im Moment gerade auch nicht. Mein Bett habe ich allerdings noch, da ich es nicht angezündet habe.
Sie sagen es.
Aber diese linksgrüne Lügengesellschaft wird auch noch zu Fall kommen.
Am Ende siegt die Wahrheit.
Wie? Wie sollen diese Linksgrünen genau gestoppt werden in unserem Land?
Gedanken zu dem Skandalurteil: das Gericht ist „durch Institutionen durchmarschiert“, mithin ideologisch auf Linie, oder unter Druck gesetzt (ich weiß wo Haus wohnt; magst noch etwas Karriere? ich kenn deine speziellen Hobbys).
Man kann im Grunde nur auf wohlmeinende Außerirdische hoffen, welche obkektiv die bundesdeutsche Justiz begutachten und gründlich aufräumen – intern wird das nichts.
Wenn das kein politisches Urteil ist!! Wenn die Deutschen etwas machen, dann 150%ig. Haben sie einmal eine Ideologie akzeptiert, so wird sie mit brachialer Gewalt und gegen alle rechtstaatlichen und demokratischen Widerstände und Sinnhaftigkeit durchgepeitscht. Die Justiz hat sich im 3. Reich stromlinienförmig angepasst, man denke an den fürchterlichen Richter Filbinger, der sogar im Gefangenenlager nach dem Krieg noch NSDAP-Urteile fällte, die DDR hatte auch ihre SED-Richter, heute sind offenkundig die Grünen schwer im Kommen. Der lange Marsch durch die Institutionen trägt Früchte. Leider kann man nicht davon ausgehen, dass die nächste Wahl etwas Bemerkenswertes erbringen könnte, und wenn, wie… Mehr