Österreich: Ex-Grüner erstattet Anzeige gegen Bundeskanzler und Gesundheitsminister

Die Entscheidung heißt ewiger Lockdown oder Ende des Lockdowns. Chris Veber weiß, wo er steht. Auf Seiten der Kinder, die keine Ausbildung erhalten und vereinsamen. Auf Seiten jener, deren Existenz vernichtet wird. Auf Seiten der Maßnahmentoten. Auf Seiten der Rationalität. Und auf Seiten der Lebensfreude.

imago images / Future Image

Drosten sagt uns einen Sommer im Lockdown voraus. Nun, nach dem Sommer kommt der Winter. Da geht sich’s ohne Lockdown erst recht nicht aus. Neue Mutationen werden kommen. Die Impfungen eventuell nicht wie geplant wirken. Die Entwicklungen in Israel und Manaus lassen schon darauf schließen. Abgesehen davon, dass der Hauptlieferant Astra Zeneca noch keine Zulassung hat und für über 55-Jährige wahrscheinlich auch keine bekommen wird. Womit genau die Risikogruppe nicht geschützt werden kann.

Wir stehen vor einer klaren Entscheidung: ewiger Lockdown oder Ende des Lockdowns. Ich für meinen Teil weiß, wo ich stehe. Auf Seiten der Kinder, die keine Ausbildung erhalten und vereinsamen. Auf Seiten der Menschen, deren Existenz vernichtet wird. Auf Seiten der Maßnahmentoten. Auf Seiten der Rationalität. Und ja, auf Seiten der Lebensfreude.

Nachdem die österreichische Regierung entschlossen scheint, entgegen aller Evidenz den Kurs des Dauerlockdowns mit seinen negativen Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit der Bevölkerung, die Ausbildung unserer Kinder und das Überleben unserer Betriebe weiter zu verfolgen, habe ich erstens Strafanzeige gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober erstattet und zweitens um Beendigung ihres Dienstverhältnisses ersucht.
Wir haben eine besonnene Regierung verdient, die effiziente, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen setzt, um besonders vulnerable Bevölkerungsteile zu schützen und den Menschen ein lebenswertes Weiterleben zu ermöglichen. Ohne die Sorgen um ihre Kinder, ihren Arbeitsplatz, ihre Gesundheit zu maximieren.

Strafanzeige gegen Bundeskanzler Kurz und Gesundheitsminister Anschober

Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtsstrasse 11
A-1080 Wien

betr.: Anzeige gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz & Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen § 303 StGB Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person, § 2 StGB Begehung durch Unterlassung & § 177 StGB Fahrlässige Gemeingefährdung.

Sehr geehrte Damen & Herren,

Sebastian Kurz als Vorsitzender des Bundesregierung & Rudolf Anschober als Leiter des Gesundheitsministeriums sind die Letztverantwortlichen für folgende Tatbestände:

Sie haben grob fahrlässig und, laut Urteilen des Verfassungsgerichtshofes mehrmals mit teilweise verfassungswidrigen Bestimmungen, die österreichische Bevölkerung in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt und diese damit unter anderem in ihrem Recht auf Bildung, auf Berufsausübung & Recht auf Bewegungsfreiheit verletzt.

Sie haben es unterlassen, wirksame & verhältnismäßige (!) Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid19 zu ergreifen und damit eine für erfolgreichere und für die Bevölkerung schonendere Bekämpfung von Covid19 zu sorgen.

Sie haben durch das Einschränken der persönlichen Freiheit und durch das Unterlassen des Ergreifens wirksamer & verhältnismäßiger Maßnahmen die Gesundheit und das Eigentum der österreichischen Bevölkerung gefährdet.

Begründung:

Eine Rechtfertigung der Regierung für die lockdowns und Einschränkungen der Freiheiten ist das Vermeiden von Covid19 Toten. Laut AGES Bericht vom 13.12.2020 waren von 6356 Toten die mit oder an Covid verstorben sind, 398 Personen unter 65 Jahre alt. Dies entspricht 6,25% der Covid Toten oder einer von 18.109 Personen unter 65 Jahren. Dafür sind laut Meldung vom Gesundheitsministerium vom 20.12.2020 42% aller Covid Toten in Alten & Pflegeheimen zu beklagen. Statt der Bevölkerung unter 65 die Ausbildung und Berufsausübung zu untersagen und/oder zu erschweren obwohl diese von Covid praktisch nicht gefährdet ist und die persönliche Freiheit der Gesamtbevölkerung einzuschränken hätte Menschen im Pensionsalter auf Wunsch die Versorgung zu Hause, die kostenlose Beförderung im Taxi (um den öffentlichen Verkehr zu vermeiden) und die Behandlung in abgesonderten Bereichen des Gesundheitswesens ermöglicht werden können. Weiters hätten seit März 2020 ausreichend FFP2 Masken (die Unwirksamkeit von MNS ist lange bekannt) und Covid Tests für Menschen über 65 und Bewohner sowie Personal von Altenheimen bereitgestellt werden müssen. Dies hätte mehr vulnerablen Menschen geholfen und die restliche Bevölkerung nicht so massiv geschädigt.

Eine weitere Begründung für die wiederkehrenden lockdowns und Einschränkungen der Freiheiten der Bevölkerung ist, die 7 Tages Inzidenz unter 50 zu drücken. Dieser Wert wurde willkürlich festgelegt, es hätte ebenso eine Inzidenz von z.Bsp. 25 oder 75 festgelegt werden können. Weiters bestehen 2 Wege, eine Überlastung des Contact Tracings und des Gesundheitssystems zu verhindern. Statt lockdowns zu verhängen und die Freiheiten der Bevölkerung einzuschränken könnte auch die Zahl der Contact Tracer massiv aufgestockt und die Zahl der (Intensiv)Krankenhausbetten erhöht werden. In dieser Richtung wurden kaum (Contact Tracing) bzw keine (Bettenanzahl) Anstrengungen unternommen. Im Gegenteil, statt mit massiven Gehaltssteigerungen um Tracer & Krankenhauspersonal zu werben, wurden speziell die Intensivbettenkapazitäten in den letzten Jahren abgebaut, bis März 2020 auch von der Regierung Kurz/Anschober. Und dies, obwohl seit 2001 mehrere Pandemieplanspiele durchgeführt wurden, das letzte, das “Event 201” Oktober 2019, von der John Hopkins School of Public Health, dem World Economic Forum und der Bill&Melinda Gates Foundation. Eines der Ergebnisse war die Wichtigkeit eines robusten, resilienten und leistungsfähigen Gesundheitssystems. Dies war unserer Regierung bekannt. Investitionen in den Ausbau der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems wurden nicht getätigt und werden immer noch nicht getätigt. Obwohl bekannt ist, dass Covid19 nicht das letzte Virus gewesen sein wird, welches die österreichische Bevölkerung bedrohen kann.

Was die Regierung hingegen ignoriert, ist die massive Gefährdung für Leib, Leben & Eigentum der Bevölkerung, welche die verordneten Covid19 Maßnahmen darstellen. Auch dies wider besseres Wissen. Die Gefahr für den Wohlstand und die Arbeitsplätze durch die Betriebsschließungen ist evident. Armut und Arbeitslosigkeit gefährden aber laut dem Robert Koch Institut die Gesundheit der Bevölkerung. “Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Lebenserwartung, sowie dem Mortalitätsrisiko auf Individualebene.” (Kroll, L.E., Müters, S., Lampert, T. Arbeitslosigkeit und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit, Robert Koch Institut Berlin, 2015). Dass die Covid19 Maßnahmen zu einer erhöhten Sterblichkeit führen, sagt auch ein paper der Stanford University. “Putting projections together, the excess deaths from the measures taken is likely to be much larger than the COVID-19 deaths.” (Ioannidis, John P.A., Global perspecitve of Covid19 epidemiology for a full cylcle pandemic, Stanford University, Oktober 2020). Auch aus dem österreichischen Gesundheitsbereich mehren sich die warnenden Stimmen, die z.Bsp. gravierende Folgen der durch die Maßnahmen eingeschränkten bzw vernachlässigten Vorsorgeuntersuchungen befürchten.

Neben dem Versagen beim Bereitstellen von FFP2 Masken hat die Regierung auch bei der Beschaffung von Covid19 Impfstoffen fahrlässig gehandelt. Sie hat NICHT Verträge abgeschlossen, in denen der am schnellsten zugelassene Impfstoff massiv bevorzugt wird. Sie hat NICHT Verträge mit mehreren Impfstoffherstellern über jeweils die volle benötigte Menge abgeschlossen um die Versorgung abzusichern. Wahrscheinlich aus Kostengründen, obwohl die Covid19 Maßnahmen ein Vielfaches der Impfstoffkosten betragen. Sie hat NICHT bei den EU Gremien, in denen sie Sitz & Stimme hat, darauf hingewirkt, nach obigen Prinzipien Impfstoffe zu bestellen. Statt dessen wurde der Löwenanteil bei einem Hersteller bestellt (Astra Zeneca), der für seinen Impfstoff über keine Zulassung für über 55 Jährige verfügt. Obwohl speziell die über 65 Jährigen Schutz benötigen. Und der später als andere Hersteller diese Zulassung erhalten hat.

Zusammengefasst hat es die Regierung aus Fahrlässigkeit & Mutwilligkeit (z.Bsp. Weigerung die Pflegegehälter zu erhöhen oder “teuren” Impfstoff zu bestellen) unterlassen, rechtzeitig die Pflege & Altenheime zu schützen, Maßnahmen speziell zum Schutz der über 65 Jährigen zu erlassen und FFP2 Masken und Impfstoffe schnellst möglich bereit zu stellen. Dafür hat sie (teilweise mit verfassungswidrigen Bestimmungen) die Freiheiten der Bevölkerung maximalst eingeschränkt. Und damit nicht nur das materielle Wohlergehen der Bevölkerung sondern auch ihre Gesundheit gefährdet.

Ich ersuche um Bestätigung des Erhaltes meiner Anzeige und verbleibe,

hochachtungsvoll,

Christian Veber

A-6020 Innsbruck

Dieses Schreiben ergeht in Kopie an das Landesgericht Innsbruck.

Innsbruck, am 19.01.2021

Beendigung des Dienstverhältnisses von Bundeskanzler und Gesundheitsminister

Bundespräsident Alexander Van der Bellen
Österreichische Präsidentschaftskanzlei
Hofburg, Ballhausplatz
A-1010 Wien

betr.: Ansuchen um Beendigung des Dienstverhältnisses von Bundeskanzler Sebastian Kurz & Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen unbefriedigendem Arbeitserfolg & pflichtwidrigem Verhalten § 10 Abs. 4 BDG sowie Feststellung des von Sebastian Kurz & Rudolf Anschober nicht aufgewiesenen erwarteten Arbeitserfolges § 22 BDG.

Sehr geehrter Hr. Van der Bellen,

Sebastian Kurz als Vorsitzender des Bundesregierung & Rudolf Anschober als Leiter des Gesundheitsministeriums sind die Letztverantwortlichen für folgende Tatbestände:

Sie haben grob fahrlässig und, laut Urteilen des Verfassungsgerichtshofes mehrmals mit teilweise verfassungswidrigen Bestimmungen, die österreichische Bevölkerung in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt und diese damit unter anderem in ihrem Recht auf Bildung, auf Berufsausübung & Recht auf Bewegungsfreiheit verletzt. Sie haben mit ihren verfassungswidrigen Bestimmungen und der Verletzung des Prinzips der Verhältnissmäßigkeit gegen ihren Amtseid verstossen.

Sie haben es unterlassen, wirksame & verhältnismäßige (!) Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid19 zu ergreifen und damit eine für erfolgreichere und für die Bevölkerung schonendere Bekämpfung von Covid19 zu sorgen.

Sie haben durch das Einschränken der persönlichen Freiheit und durch das Unterlassen des Ergreifens wirksamer & verhältnismäßiger Maßnahmen die Gesundheit und das Eigentum der österreichischen Bevölkerung gefährdet.

Begründung:

Eine Rechtfertigung der Regierung für die lockdowns und Einschränkungen der Freiheiten ist das Vermeiden von Covid19 Toten. Laut AGES Bericht vom 13.12.2020 waren von 6356 Toten die mit oder an Covid verstorben sind, 398 Personen unter 65 Jahre alt. Dies entspricht 6,25% der Covid Toten oder einer von 18.109 Personen unter 65 Jahren. Dafür sind laut Meldung vom Gesundheitsministerium vom 20.12.2020 42% aller Covid Toten in Alten & Pflegeheimen zu beklagen. Statt der Bevölkerung unter 65 die Ausbildung und Berufsausübung zu untersagen und/oder zu erschweren obwohl diese von Covid praktisch nicht gefährdet ist und die persönliche Freiheit der Gesamtbevölkerung einzuschränken hätte Menschen im Pensionsalter auf Wunsch die Versorgung zu Hause, die kostenlose Beförderung im Taxi (um den öffentlichen Verkehr zu vermeiden) und die Behandlung in abgesonderten Bereichen des Gesundheitswesens ermöglicht werden können. Weiters hätten seit März 2020 ausreichend FFP2 Masken (die Unwirksamkeit von MNS ist lange bekannt) und Covid Tests für Menschen über 65 und Bewohner sowie Personal von Altenheimen bereitgestellt werden müssen. Dies hätte mehr vulnerablen Menschen geholfen und die restliche Bevölkerung nicht so massiv geschädigt.

Eine weitere Begründung für die wiederkehrenden lockdowns und Einschränkungen der Freiheiten der Bevölkerung ist, die 7 Tages Inzidenz unter 50 zu drücken. Dieser Wert wurde willkürlich festgelegt, es hätte ebenso eine Inzidenz von z.Bsp. 25 oder 75 festgelegt werden können. Weiters bestehen 2 Wege, eine Überlastung des Contact Tracings und des Gesundheitssystems zu verhindern. Statt lockdowns zu verhängen und die Freiheiten der Bevölkerung einzuschränken könnte auch die Zahl der Contact Tracer massiv aufgestockt und die Zahl der (Intensiv)Krankenhausbetten erhöht werden. In dieser Richtung wurden kaum (Contact Tracing) bzw keine (Bettenanzahl) Anstrengungen unternommen. Im Gegenteil, statt mit massiven Gehaltssteigerungen um Tracer & Krankenhauspersonal zu werben, wurden speziell die Intensivbettenkapazitäten in den letzten Jahren abgebaut, bis März 2020 auch von der Regierung Kurz/Anschober. Und dies, obwohl seit 2001 mehrere Pandemieplanspiele durchgeführt wurden, das letzte, das “Event 201” Oktober 2019, von der John Hopkins School of Public Health, dem World Economic Forum und der Bill&Melinda Gates Foundation. Eines der Ergebnisse war die Wichtigkeit eines robusten, resilienten und leistungsfähigen Gesundheitssystems. Dies war unserer Regierung bekannt. Investitionen in den Ausbau der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems wurden nicht getätigt und werden immer noch nicht getätigt. Obwohl bekannt ist, dass Covid19 nicht das letzte Virus gewesen sein wird, welches die österreichische Bevölkerung bedrohen kann.

Was die Regierung hingegen ignoriert, ist die massive Gefährdung für Leib, Leben & Eigentum der Bevölkerung, welche die verordneten Covid19 Maßnahmen darstellen. Auch dies wider besseres Wissen. Die Gefahr für den Wohlstand und die Arbeitsplätze durch die Betriebsschließungen ist evident. Armut und Arbeitslosigkeit gefährden aber laut dem Robert Koch Institut die Gesundheit der Bevölkerung. “Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Lebenserwartung, sowie dem Mortalitätsrisiko auf Individualebene.” (Kroll, L.E., Müters, S., Lampert, T. Arbeitslosigkeit und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit, Robert Koch Institut Berlin, 2015). Dass die Covid19 Maßnahmen zu einer erhöhten Sterblichkeit führen, sagt auch ein paper der Stanford University. “Putting projections together, the excess deaths from the measures taken is likely to be much larger than the COVID-19 deaths.” (Ioannidis, John P.A., Global perspecitve of Covid19 epidemiology for a full cylcle pandemic, Stanford University, Oktober 2020). Auch aus dem österreichischen Gesundheitsbereich mehren sich die warnenden Stimmen, die z.Bsp. gravierende Folgen der durch die Maßnahmen eingeschränkten bzw vernachlässigten Vorsorgeuntersuchungen befürchten.

Neben dem Versagen beim Bereitstellen von FFP2 Masken hat die Regierung auch bei der Beschaffung von Covid19 Impfstoffen fahrlässig gehandelt. Sie hat NICHT Verträge abgeschlossen, in denen der am schnellsten zugelassene Impfstoff massiv bevorzugt wird. Sie hat NICHT Verträge mit mehreren Impfstoffherstellern über jeweils die volle benötigte Menge abgeschlossen um die Versorgung abzusichern. Wahrscheinlich aus Kostengründen, obwohl die Covid19 Maßnahmen ein Vielfaches der Impfstoffkosten betragen. Sie hat NICHT bei den EU Gremien, in denen sie Sitz & Stimme hat, darauf hingewirkt, nach obigen Prinzipien Impfstoffe zu bestellen. Statt dessen wurde der Löwenanteil bei einem Hersteller bestellt (Astra Zeneca), der für seinen Impfstoff über keine Zulassung für über 55 Jährige verfügt. Obwohl speziell die über 65 Jährigen Schutz benötigen. Und der später als andere Hersteller diese Zulassung erhalten hat.

Zusammengefasst hat es die Regierung aus Fahrlässigkeit & Mutwilligkeit (z.Bsp. Weigerung die Pflegegehälter zu erhöhen oder “teuren” Impfstoff zu bestellen) unterlassen, rechtzeitig die Pfllege & Altenheime zu schützen, Maßnahmen speziell zum Schutz der über 65 Jährigen zu erlassen und FFP2 Masken und Impfstoffe schnellst möglich bereit zu stellen. Dafür hat sie (teilweise mit verfassungswidrigen Bestimmungen) die Freiheiten der Bevölkerung maximalst eingeschränkt. Und damit nicht nur das materielle Wohlergehen der Bevölkerung sondern auch ihre Gesundheit gefährdet.

Ich ersuche um Bestätigung des Erhaltes meines Ansuchens und verbleibe,

hochachtungsvoll,

Christian Veber

A-6020 Innsbruck

Dieses Schreiben ergeht in Kopie an den Präsident des Nationalrates Wolfgang Sobotka

Innsbruck, am 19.01.2021


Chris Veber, Ex-Philosoph, Ex-Grüner, Unternehmer, freier Journalist, Innsbruck

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Kommentare ( 23 )

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Sonny
3 Jahre her

„Und bist du nicht willig, so brauch´ ich Gewalt.“

Das war aus politischer Sicht noch nie anders. Egal wo. Aber ganz besonders bis auf winzigste Ausnahmen in Deutschland.

Teufelskralle
3 Jahre her

Ob und in welcher Weise u.a. auch prophylaktisch bei sehr alten und/oder sehr kranken Menschen die Immunschwäche therapierbar ist (Absetzen kataboler und Gabe anaboler Medikamente, Blockade der endogenen Kortisolproduktion, weitere übliche Maßnahmen zur Stärkung des Immunsystems), sollte mal ein Thema bei TE sein. Vermutlich ein Horrorthema für die Rentenkassen. Ich halte jedenfalls – soweit für mich erkennbar – das nicht Stattfinden einer Immundefizienztherapie für vulnerable Menschen mindestens für eine Sorgfaltspflichtverletzung.

merlin999
3 Jahre her

Es ist nur schade, dass das Parlament in Österreich die Immunität der beiden Herren nicht aufheben wird. Somit ist alles für den Mistkübel. Hier endet die Zuständigkeit der Gerichte. Und der Herr Bundespräsident, der ehemalige Parteichef der Grünen, hätte nach dem geltenden Recht der österr. Bundesverfassung die beiden Herren zumindest mehrmals ermahnen wenn nicht sogar absetzen müssen. Es ist für ihn aber schwierig, zumal bei einer Wiederwahl der Kanzlerpartei und somit des Kanzlers, er seinen Hut nehmen muss. Die eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus! Wenn das geltende Recht und somit die Verfassung durch die Regierung unter Beteiligung… Mehr

Rosa Kafko
3 Jahre her
Antworten an  merlin999

Zur Information: In Österreich genießen Regierungsmitglieder nur Immunität, wenn sie Abgeordnete sind, was aber – anders als in Deutschland – in der Regel, und in den konkreten Fällen, nicht der Fall ist 😉

BergDolm
3 Jahre her
Antworten an  Rosa Kafko

und der BP ist nicht abhängig, welche Partei gerade an der Macht ist.
Er wird direkt von der Bevölkerung gewählt.VdB gewann die Wahl auch, da man mit der FPÖ in der Reg rechnete – als Gegenpol.

Pst. VdB hat Coronagesetzte schon vor der Vorlage abgelehnt, Verfassungswiedrig wird er so nicht genehmigen.

Mausi
3 Jahre her

Ah, BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz.
Und welche Aussichten haben die beiden Schreiben?

Last edited 3 Jahre her by Mausi
Rosa Kafko
3 Jahre her
Antworten an  Mausi

Es geht wesentlich einfacher (für den Bundespräsidenten):
B-VG Artikel 70, Abs. 1: (..) Zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ist ein Vorschlag nicht erforderlich (..)

Auf jeden Fall: Man(n) muss nur wollen 😉
LG aus Wien

Mankovsky
3 Jahre her

Kurz vermerkelt zusehends.

Angelina
3 Jahre her

Interessant in diesem Zusammenhang ist das Interview mit Dr. Füllmich bei Punkt Preradovic.

ChristianeB
3 Jahre her

Komme gerade von einem Spaziergang zurück. Wir haben seit 2 Tagen etwa 10-15 cm Schnee. Im Stadtpark gibt es einen kleinen Hügel und wie schön, er ist von zahlreichen Kindern mit Schlitten bevölkert. Die quietschen vor Freude. Ich gönne es ihnen von Herzen. Diese Kinder sind für einen Moment glücklich.

Kalmus
3 Jahre her
Antworten an  ChristianeB

Ein verlorenes Kindheitsjahr wiegt ungleich schwerer als ein späteres verlorenes Lebensjahr. Mitleid, aber auch Wut.

Rosa Kafko
3 Jahre her

Man stelle sich vor: Rund 25% der Österreicher „kopieren“ sich die Briefe und gehen damit zur Post und geben sie als Einschreiben auf.

Die Gerichte und die „Hofkanzlei“ hätten verdammt viel Arbeit 😀 😀

G. Putz
3 Jahre her

Super, endlich kommen wir alle in die Gänge. Am 31. werden wir ihnen wieder richtig einheizen.

bkkopp
3 Jahre her

Leider wissen wir nicht, ob das Gericht die Klage zur Prüfung annimmt, oder, mit welcher Begründung auch immer abweist. Vom Bundespräsidenten ist wohl keine offizielle Reaktion zu erwarten.

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Hr. Van der Bellen.
Alleine die Abkürzung im Brief hat mich lächeln lassen. Die passende Anrede wäre, wie ich glaube, Herr Bundespräsident.
Aber das scheint wohl gewählt, dass es da anders formuliert ist.
Aber hat er nicht Übung darin, Kabinette von Kurz aufzulösen?