Erneut wurden die Corona-Maßnahmen der italienischen Regierung in Frage gestellt. Endgültig rechtskräftig ist das zwar nicht, die Entscheidung spricht dennoch eine klare Sprache. Von Maximilian Zimmermann.
Die sechste Sektion des Zivilgerichts in Rom hat in einer Anordnung vom 16. Dezember geurteilt, dass verfassungsmäßig garantierte Freiheiten nicht durch Dekrete des Ministerpräsidenten aufgehoben werden können – damit attackiert das Gericht direkt die Corona-Verordnung von Ministerpräsident Conte, die im November in Kraft trat und weitreichende Einschränkungen legitimiert.
Damit stellt sich das Gericht in eine kontinuierlichen Reihe von italienischen Gerichtsurteilen, die in den letzten Monaten Corona-Maßnahmen auf ihre rechtliche Substanz und Legitimation angezweifelt haben. Im August hatte bereits das städtische Gericht in Frosinone einer Klage stattgegeben, die sich gegen die Sperrstunden gerichtet hat. Damit wurden erstmals die rechtlichen Grundlagen für den Notstand gerichtlich angezweifelt. Anschließend hat das regionale Verwaltungsgericht Lazio Anfang Dezember in einem Urteil die pauschale Maskenpflicht für Schüler als „unverhältnismäßig“ bezeichnet und dem Gesetzgeber eine mangelnde epidemiologische Begründung attestiert. Zudem verlangte das Gericht Einsicht in die Protokolle des wissenschaftlichen Ausschusses, die der Regierungsverordnung zugrunde liegen, aber nie veröffentlicht wurden.
Das römische Zivilgericht urteilte in der jüngsten Klage gegen die Regierungsmaßnahmen, die sich auf die Senkung der Mieten vor dem Hintergrund der Notlage bezieht, dass die Verzögerungen bei der Zahlung der Mieten nicht auf die gesundheitliche Notlage zurückzuführen sind, da die Schließung von Unternehmen mit dem daraus resultierenden Umsatzrückgang nicht die Folgen Pandemie selbst sind, sondern auf eine Reihe von administrativen und regulatorischen Maßnahmen beruhen, die die Grundfreiheiten beschränkt haben. Daher müsse geprüft werden, ob die Maßnahmen legitim seien oder nicht.
Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass es sich bei dem Urteil des römischen Verwaltungsgerichts nicht um einen letztinstanzlichen Rechtsspruch handelt, sondern lediglich um eine Art Gutachten des Gerichts, das an den obersten Kassationsgerichtshof weitergeleitet und dort bestätigt werden muss, um die Regierungsmaßnahmen zu kippen. Nichtsdestotrotz ist das fundiert begründete Urteil ein nicht unerhebliches Signal an die Regierung in Rom, dass ihr Vorgehen zumindest fraglich ist und Gerichte im Zweifelsfall bereit sind, Anordnungen zu kippen.
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unabhängig wer,der harbarth ? müssen sie da selber nicht lachen.
Sehe ich genauso. Wenn die Lage so dramatisch und gefährlich ist, müssten die Gesundheitsbehörden, Testzentren usw. im 24 Stunden Notstandsbetrieb ohne Rücksicht auf Wochenenden und Feiertage arbeiten und auch genausoviel testen und entsprechend Zahlen melden. Der Lockdown ist genauer betrachtet tatsächlich garkeiner, der Alltagsbetrieb läuft zu 90% weiter, nur alles was irgendwie mit Freizeit und Vergnügen zu tun hat, wo meist gar keine riesigen Menschenmassen mit wenig Abstand aufeinandertreffen ist stillgelegt. Wer wirklich Angst vor dem Virus hat kann ja auch freiwillig auf Freizeitaktivitäten verzichten. Was soll außerdem eine nächtliche Ausgangssperre bewirken, wo nachts ja sowieso weniger Leute unterwegs sind… Mehr
Da hätte Conte sich besser mal bei merkel erkundigt, wie man das macht. Wenn die Gesetze solche Freiheitseinschränkungen nicht hergeben, sollte man vorher ruckizucki ein Ermächtigungsgesetz einfügen. Quod erat demonstrandum, wie der Lateiner so hübsch formuliert.
Dann regiert es sich auch viel einfacher.
Besonders, wenn man das Parlament außer Kraft setzen möchte.
Ist doch ganz einfach, die Gewalttäter, Psychopathen, Frauenschläger des Landes in Antifa umfirmieren, bezahlen und zur nachhaltigen Einschüchterung auf die Bevölkerung loslassen… klappt bei Merkel auch.
Und wie weit sind die in Portugal?:
„PCR-Test nicht zuverlässig“ | Salto.bz
„…nicht die Folgen der Pandemie selbst sondern einer Reihe von administrativen und regulatorischen Maßnahmen…“
Genau so ist es. Nicht das Virus schließt Geschäfte und schickt Millionen in die Kurzarbeit und Tausende in die Insolvenz. Enthält Schülern ihr Recht auf Unterricht vor.
So etwas ist von unseren Gefälligkeitsgerichten nicht zu erwarten. Alles wurde in der Merkelära auf links gedreht, selbst die Gerichte. Wenn Merkel nicht viel kann, Propaganda und politische Agitation, da kann ihr so schnell keiner das Wasser reichen. Gelernt ist eben gelernt.
Und nicht vergessen, sie hat ihr ergebene Leute im Verfassungsgericht platziert.
Aber anderen europäischen Ländern Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit vorwerfen.
In Italien hat man offensichtlich nicht rechtzeitig die Richter ausgetauscht. Beim BVerfG war man cleverer. Da macht man schon mal einen umstrittenen Berufslobbyisten zum Präsidenten.
Öhm, und deshalb leben wir nun ja auch im besten Deutschland, das wir je hatten. „Zynism/Iro/Sark off)