Ehemalige IS-Kämpferinnen – per Charterflug zurück nach Deutschland

Die Bundesrepublik holt weitere deutsche Ex-Mitglieder der Terror-Miliz zurück. Begründung: Es gebe keine andere Möglichkeit. Stimmt das so pauschal?

Symbolbild

Am Wochenende holte die Bundesrepublik drei weitere ehemalige IS-Kämpferinnen und deren Kinder aus Syrien zurück – und das mit erheblichem Aufwand. Für das Einfliegen der Gruppe charterte das Auswärtige Amt eigens eine Maschine. „Ich bin sehr erleichtert, dass wir gestern weitere zwölf Kinder und drei dazugehörige Mütter aus Lagern in Nordostsyrien zurückholen konnten“, erklärte Bundesaußenminister Heiko Maas: „Die gestrige Rückholaktion war ein Kraftakt, dem Monate intensiver Vorbereitung vorausgingen.“

Eine der Rückkehrinnen, Leonora M. aus Sachsen-Anhalt, wurde noch am Sonntag einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Der gegen sie verhängte Haftbefehl stammt vom Mai 2020. Auch gegen die anderen beiden Frauen – die 24-jährige Merve A. aus Hamburg und Yasmin A. aus Bonn – laufen Ermittlungen. Leonora M. soll im März 2015 als damals 15-Jährige nach Syrien gereist sein, um sich dort der IS-Terrormiliz anzuschließen. Sie wurde laut Bundesanwaltschaft dort Drittfrau eines IS-Geheimdienstmitarbeiters und bekam mit ihm zwei Kinder. Zusammen mit ihrem Mann soll sie zeitweise eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und diese weiterverkauft haben.

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Die Bundesregierung begründet diese und ähnliche Rückholaktionen damit, dass Deutschland verpflichtet sei, deutsche Staatsangehörige zurückzunehmen. Doch stimmt das so pauschal? Nach dem deutschen Staatsbürgerschaftsrecht darf die Staatsangehörigkeit zwar generell nicht entzogen werden. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Die Staatsbürgerschaft verliert jemand durch Eintritt in ausländische Streitkräfte – oder durch Beteiligung an Kampfhandlungen terroristischer Vereinigungen im Ausland (§28 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Seit dem 9. August 2019 gilt die Verlustregelung ausdrücklich für alle Deutschen, die sich im Ausland einer Terrormiliz anschließen, etwa dem IS. Es gibt nur eine generelle Klausel, die davor schützt: Niemand darf durch eine Ausbürgerung staatenlos werden. Allerdings gibt es bis jetzt keinen bekannten Fall, in dem die Bundesrepublik wenigstens versucht hätte, von anderen Staaten eine Einbürgerung der aus Deutschland ausgereisten IS-Kämpfer zu erreichen. Eine Islamistin, die beispielsweise einen IS-Angehörigen geheiratet hatte, hätte auch Anspruch auf dessen Staatsangehörigkeit. Um eine Ausbürgerung aus Deutschland zu vollziehen, genügt es, wenn ein anderer Staat zusichert, den Betreffenden einzubürgern.
Sollte jemand eine Doppelstaatsangehörigkeit besitzen – etwa zusätzlich die türkische – dann wäre eine Ausbürgerung aus Deutschland ohnehin unproblematisch. Für genau diese Fälle wurde die Gesetzesergänzung 2019 geschaffen. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sagte damals: „Wer zu einer Terrororganisation geht und zwei Pässe hat, muss wissen, dass er damit den deutschen los ist – und damit auch die Möglichkeit, nach Deutschland zurückzukehren.“

Die rechtliche Regelung sollte also ausdrücklich als Abschreckung dienen. Nur angewendet wurde sie offenbar bisher nie.

Im Gegenteil: Wer sich als Deutscher einer Terrorgruppe im Ausland anschließt, kann offensichtlich damit rechnen, dass er eine Art staatliche Reiserücktrittsversicherung erhält – Rückflug in der Chartermaschine inklusive.

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Kommentare ( 58 )

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Vox critica
3 Jahre her

Auch hier eine völlig falsche Politik. Viele dieser „Deutschen“ haben ohnehin eine zweite Staatsbürgerschaft oder Anrecht darauf. Lasst sie im Orient nach ihrer Façon glücklich werden. Sie wollten in einem islamischen Staat leben? Lasst sie dort leben und ggf. nach islamischen Regeln verurteilen.

alter Preusse
3 Jahre her

Das die Kinder geholt werden ist m.E. völlig in Ordnung, aber die Erwachsenen sollten am Tatort vor Gericht gestellt und „nachhaltig“ bestraft werden.

country boy
3 Jahre her

Diese Mohamedanerinnen haben in Deutschland überhaupt nichts mehr verloren. Was der SPD-Außenminister hier macht, ist ein feindseliger Akt gegen die eigene Bevölkerung.

AlterEgo
3 Jahre her

Maas: Hey Bashir, wir haben hier ein paar Terroristen von euch die wir loswerden müssen. Könnt ihr die nicht einbürgern?
Assad: Nö
Maas: Och menno….dann bleiben wir ja drauf sitzen. Habt ihr denn noch ein paar schöne. voll möblierte Wohnungen für die armen Frauen und ihre Kinder?
Assad: Nö
Maas: Echt nicht? Na denn, alter Kumpel, finden wir bei uns bestimmt noch ein Plätzchen. Ich leg dann schon mal einen Hartz-IV Antrag zu den Reiseunterlagen….

alter weisser Mann
3 Jahre her

Kraftakte a la Heiko Maas.
Da die Mütter in Haft kommen, hätte man auch gleich nur die Kinder holen und in staatliche Obhut nehmen können, getrennt werden sie ja ohnehin und so bestünde vielleicht noch Hoffnung.

Moses2
3 Jahre her

Sind die jetzt hier, um mit anderen Mohammedanern an der Islamkonferenz teilzunehmen oder kommen die als Sicherheitsberater in Heiko sein Ministerium.

Ben Neva
3 Jahre her

Wie nett, dass diejenigen die wegen Corona unverschuldet irgendwo festsaßen ihren Rückholflug teuer aus eigener Tasche bezahlen mussten.
Diese Terrorbräute bekommen einen Gratisflug in den Sozialstaat zurück.

Das ist Deutschland 2020. Unfassbar !

Deutscher
3 Jahre her

Spaßvogel.

Robert Tiel
3 Jahre her

Darf ich an Rolf-Peter Sieferle und Finis Germania erinnern?
Es geht voran.

Hoffnungslos
3 Jahre her

Gilt das Rückholgebot Ihrer Meinung nach für alle Menschen mit deutschem Pass, die im Ausland unterwegs sind und Probleme haben, z.B. auch für Söldner? Wie wollen Sie beweisen, wer wo was getan hat? Ist der deutsche Pass ein Freifahrtschein für Charterrückholflüge? Und wer bezahlt die Rückholaktionen und die Folgekosten für die „Ausflüge“ der jungen Frauen? Was ist mit der Familienzusammenführung mit den diversen Ehemännern und deren Verwandten, sollen die dann auch nachgeholt werden? – Absurd!