Mit 14 in Syrien verheiratet und misshandelt, in Deutschland vom Ehemann getötet

Ein 29-Jähriger Syrer soll seine 20-jährige Frau bestialisch mit „multiplen Schnitt- und Stichverletzungen“ getötet haben. Die ersten zwei von drei Kindern bekam sie mit 15 Jahren. Die Ehe wurde in Deutschland nicht annulliert. Der Fall macht deutlich, was "Familiennachzug" bedeuten kann.

imago Images
Symbolbild

Das Leben der jungen Frau endete vor der Tür des Paderborner Hauses, in dem die Familie eine Wohnung angemietet hat, auf dem Beifahrersitz eines Volkswagen Golf, wo der Leichnam der Frau von Beamten der Kreispolizeibehörde Paderborn gefunden wurde.

Der mutmaßliche Täter und Ehemann selbst war es, der nach der Tat am 3. November 2020 um 23:10 Uhr die Notrufnummer wählte und die Beamten laut Polizeibericht aufforderte, zu einer bestimmten Anschrift zu kommen. Zehn Minuten später erneut ein Anruf, dieses Mal wird der Anrufer konkreter und erklärt, seine Frau getötet zu haben. Die Beamten fahren los und finden das Opfer blutüberströmt im Auto.

Die Bild-Zeitung titelte am Folgetag in Großbuchstaben: „SYRER SCHNITT FRAU KEHLE DURCH“ und zeigt eine offensichtlich von einem Balkon herunter fotografierte Aufnahme einer nächtlichen Szene unter gelbem Straßenlaternenlicht, wo drei Polizisten eine Person am Boden fixieren. Kommentar der Zeitung: „Hier liegt ein Frauenmörder“. Der Syrer soll vor der Tat geglaubt haben, die Frau hätte seine Ehre beschmutzt. Die Staatsanwaltschaft Paderborn beantragt Haftbefehl wegen Mordes.

„Nur eine Frau“
Maischbergers Dokudrama über einen Ehrenmord in Deutschland
Die Polizisten, welche die ermordete Frau fanden, sind beruflich einiges gewöhnt, aber, so ein Pressesprecher der Paderborner Polizei, Fachleute für die psychologische Betreuung sind für jeden Beamten zuständig und auch, wenn diese sich nicht eigeninitiativ melden, sind Kollegen angehalten, Auffälligkeiten zu beachten und ggf. einzuwirken, dass betroffenen Polizisten nachbetreut werden.

Eine weiteres erschreckendes Detail ist das junge Alter der Mutter. Die Ehe wurde geschlossen, als sie ein Mädchen von 14 Jahren war. Die Syrerin soll später im Rahmen des Familiennachzugs legal nach Deutschland eingereist sein. Die drei Kinder werden seit der Tatnacht vom Jugendamt betreut.

Welches grundsätzliche Dilemma sich hinter dieser schrecklichen Tat verbirgt, ist in Deutschland schon länger bekannt, mit Unkenntnis kann sich hier niemand aus der Verantwortung stehlen. Bereits Anfang 2019 schrieb unter anderem die Frankfurter Rundschau, dass sich bei deutschen Behörden immer wieder Migranten/Flüchtlinge vorstellen würden, die mit mehreren Frauen verheiratet wären, manche davon noch minderjährig. Zum damaligen Zeitpunkt gab es darüber nicht einmal Statistiken.

TE fragte dazu ebenfalls beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach. Ergebnis: Das Bamf sieht sich nicht zuständig, andere offensichtlich ebenfalls nicht. Ein Sprecher schreibt uns: „Der Ehegattennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines Aufenthaltstitels sein muss, liegt nicht in Zuständigkeit des Bundesamtes, sondern erfolgt grundsätzlich im Rahmen des regulären Visumsverfahrens. Hierzu müssen die Familienangehörigen bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag stellen. Nach der Ankunft in Deutschland muss bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.“

Jedenfalls sollen etliche dieser Paare mit minderjährigen Frauen auch gemeinsame Kinder haben. Eine Sprecherin des Bamf sagte 2019 gegenüber der Zeitung: „Wenn die Ehefrau minderjährig ist, wird immer das Jugendamt eingeschaltet, dass dann entscheidet, ob die Familie zusammenbleibt oder nicht.“

Aber auch hier haben bereits von Asylberwerbern und ihren deutschen Anwälten angerufene Gerichte den Einflussbereich des Jugendamtes eingeschränkt: Das Oberlandesgericht Bamberg beispielsweise hatte im Mai 2018 entschieden, „dass ein als Vormund bestelltes Jugendamt nicht über den Aufenthaltsort einer 15-Jährigen Syrerin entscheiden dürfe, die als 14-Jährige mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war.“

Im Zweifel muss die Minderjährige dann offenbar eben auch unter der „Obhut“ des Amtes im Ehebett gefügig bleiben und ihrem Ehemann weitere Kinder gebären.

Die Details zum Fall der ermordeten Syrerin aus Paderborn wird erst der Prozess selbst offenbaren, aber schon jetzt muss hier leider ein Versagen der Behörden des Aufnahmelandes Deutschland angenommen werden.

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Die unheilige Familie
Hierzu muss man wissen: Ehepartner, in der Regel sind es Ehefrauen, die Familiennachzug beantragen, müssen dafür nicht einmal Grundkenntnisse in der deutschen Sprache nachweisen. Das bedeutet allerdings, dass sie in Deutschland aufgrund der Sprachbarriere sprichwörtlich auf Gedeih und Verderb von ihrem Ehemann abhängig sind und sich dementsprechend in Notlagen kaum selbstständig an Behörden wenden können. Zwar dürfen grundsätzlich nur volljährige Ehefrauen via Familiennachzug einreisen, aber auch hier macht Deutschland Ausnahmen, wie wiederum eine Sprecherin des Bamf schon Anfang 2019 bestätigte: Ausnahmen „zur Vermeidung einer besonderen Härte.“

Einer der mit dem Fall betrauten Paderborner Oberstaatsanwälte ist kurzfristig bereit, TE am Telefon Auskunft zu erteilen, kann aber letztlich nichts wirklich Erschöpfendes berichten, es werde noch intensiv ermittelt.

Der Täter hat einen Aufenthaltsstatus als Flüchtling gehabt.
Die Ehe wurde geschlossen, als die Frau 14 Jahr alt war.
Die Zwillinge der zwanzigjährigen Mutter sind fünf Jahre alt. (Die Frau wurde demnach als 14-Jährige vom damals 24-Jährigen in Syrien geschwängert, also müsste man hier wohl von Missbrauch einer Minderjährigen sprechen).
Der Mann soll in Deutschland einer irgendwie gearteten Tätigkeit nachgehen.

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Kommentare ( 116 )

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116 Comments
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Horst
4 Jahre her

Scheidung auf afghanisch jetzt auch bei den Syrern?

RS
4 Jahre her

…gehört selbstverständlich auch zu Deutschland…
Nicht immer, aber immer öfter.

DerHeerener
4 Jahre her

Ich vermute, ganz tief im Inneren steht unsere Bundesregierung und die Grün-Linken Salon-Bolschewiken den Syrischen Ehemännern bzw. dem männlichen Teil der muslimischen Gesellschaften in Sachen Frauenverachtung in nichts nach; es erscheint mir sogar noch perfider, ja geradezu sadistisch, diese Frauen erst glauben zu lassen, mit der Ankunft in Alemania würde sich ihr Schicksal zum Besseren wenden, und dann fährt man ihnen mit voller Wucht in die Parade, lässt sie allein – im vollen Wissen darüber, welche tatsächlichen Perspektiven sie hier auf sich allein gestellt an der Seite solcher Ehemänner hier haben würden. Diese bedauernswerten Frauen werden auch nach Jahren innerhalb… Mehr

Kassandra
4 Jahre her
Antworten an  DerHeerener

Die meisten dieser Frauen sind in den Islam sozialisiert.
Wie wollen Sie wissen, was diese Frauen als Moslems, vielfach sonst wenig gebildet, hier in und von Deutschland erwarten?
Im Islam stehen Frauen unter den Männern – wie wir Ungläubige unter den so Gläubigen. Schlamassel gibt es erst, wenn kognitive Dissonanzen hoch kommen – die aber niemals bei sich, den einzig richtig Gläubigen, gesucht werden. Die zeigen sich immer als „Opfer“ – und finden oftmals auch hier Richter, die übers Maß Verständnis zeigen.

pantau
4 Jahre her
Antworten an  Kassandra

So religionsvernagelt die durchschnittliche moslemische Frau (nicht: muslimische) sein mag, sie wird hier mit signifikant größerer Wahrscheinlichkeit zur Trennung verführt, einfach ob der Fülle an Beispielen aus dem Leben und den Medien. Die „Hilfe“ derer, die sie hergelockt haben, basiert auf dem närrischen Poststrukturalismus und besteht dann im sozialpädagogisch hochprofessionellen Rat, nur laut und deutlich „no“ zu rufen und dabei ggf. den Reker-Arm auszustrecken.

Marcel Klappert
4 Jahre her

Auch im Jahr 2020 gilt der Spruch einer weisen Frau: „Wir schaffen das!“ -> Wie immer ein tragischer Einzelfall, der nicht für politische Zwecke instrumentalisiert werden sollte.

Es muss der „richtige“ Täter und das „richtige“ Opfer sein. Ansonsten gilt in weiten Teilen der deutschen Medienlandschaft: „Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen!“

Danke Frau Merkel und Herr Steinmeier, daß wir im besten Deutschland leben dürfen, daß es je gab. -> Wer Ironie findet, der darf sie behalten!

Onan der Barbar
4 Jahre her

Hat nichts mit dem Islam zu tun!
Und der Syrer ist sicher traumatisiert; gibt es da nicht eine Möglichkeit, ihn nach Jugendstrafrecht abzuurteilen? Mehr als 4 Jahre dürfen keinesfalls herauskommen.

alter Preusse
4 Jahre her

Das ist halt der alltägliche, friedliche und tolerante Islam in völliger Übereinstimmung mit archaischer Stammeskultur.

humerd
4 Jahre her

„…dass sich bei deutschen Behörden immer wieder Migranten/Flüchtlinge vorstellen würden, die mit mehreren Frauen verheiratet wären, …“
In islamischen Ländern dürfen Männer nur so viele Frauen haben, wie sie auch ernähren können. In Deutschland gibts für jede Frau und jedes Kind zusätzliches Geld.

Alt-Badener
4 Jahre her

Hallo Sibylle, Sie haben mit Ihrem Kommentar voll ins Schwarze getroffen und mit Sicherheit sage nicht nur ich DANKE dafür. Aber der Dank geht auch an TE, das sich, wahrscheinlich als einziges deutsches Medium noch getraut, die seelischen Schmerzen seiner Leser zu veröffentlichen. Wenn man sich aber das gestrige Geschwafel des Herrn Innenministers wieder in Erinnerung ruft, dann wissen wir, dass sich nichts, nichts, aber auch gar nichts ändern wird, ganz im Gegenteil !!! Denn, was im Koran steht, das steht da, egal ob der Inhalt in arabisch, in türkisch oder deutsch verkündet wird. Alle diese Messerartisten berufen sich auf… Mehr

Riffelblech
4 Jahre her

Die berühmten drei Affen ,— Nichts sehen ,Nichts hören ,Nichts sagen — sind für dieses Bamf und die Bundesbehörden wie geschaffen .
Über nichts will dieses Konglomerat von Regierunsstellen Ahnung haben , über nichts sich äußern und ist am Ende noch empört ,wenn jemand Auskunft über Asylanten und Flüchtlinge verlangt .
Noch nie war es so wichtig wie derzeit ,in diesem staatlichen Sauhaufen Ordnung zu schaffen .

Kassandra
4 Jahre her
Antworten an  Riffelblech

Alle, die dem „staatlichen Sauhaufen“ wider besseres Wissen insbesondere seit 2015 zuarbeiten, haben RemonstrationsPFLICHT.
„Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt. 
Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.“
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

Bummi
4 Jahre her

Haben sich Frau Roth, KGE odere andere Multikulti Größen schon gemeldet? Nein, dann ist das kein Problem. Eben Pech gehabt.