Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine Verschiebung der Bundestagswahl wegen Corona für möglich, der Infektionsschutz lasse die Verlegung eines schon gesetzten Termins innerhalb eines Korridors von bis zu 48 Monaten zu. Wegen der Covid-19-Pandemie könne auch das Wahlprozedere geändert werden.
Kann wegen Corona die Bundestagswahl verschoben werden? Unter Umständen ja – zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das schon am 31. Juli 2020 abgeschlossen wurde. Weiter unten wird es durch TE vollständig dokumentiert.
Die Juristen der Bundestagsverwaltung kommen nach Prüfung der Rechtslage und Literatur zu der Auffassung, dass der Infektionsschutz die Verlegung eines schon gesetzten Termins innerhalb eines Korridors von bis zu 48 Monaten – gerechnet vom Zusammentreten des aktuellen Bundestages – ermöglichen würde. Diesen Spielraum sieht die Verfassung auch vor. Unter engeren Voraussetzungen ließe sich der Wahlgang aber auch noch weiter verschieben.
Eine entscheidende Aussage des Papiers lautet: Der alte Bundestag bliebe dann mit allen gesetzgeberischen Rechten bestehen.
Zur Verschiebung innerhalb des Korridors von 46 bis 48 Monaten meinen die Juristen:
„Als sachgerechter Grund für die Verlegung eines Wahltermins ist die Sicherung der Wahlbeteiligung anerkannt. Die Erwartung der Wahlbeteiligung darf insofern an der allgemeinen Lebenserfahrung und an bestehenden besonderen Umständen ausgerichtet werden. Insofern könnte auch eine bestehende epidemische Lage in die Abwägung einbezogen werden. Die derzeitige Corona- Pandemie führt dazu, dass aus Gründen des Infektionsschutzes von Ansammlungen und Veranstaltungen mit größeren Personenzahlen, insbesondere in geschlossenen Räumen, abgeraten wird. Derzeit ist nicht absehbar, ob die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus bei einer Erhöhung der Infektionszahlen wieder verschärft werden müssen und dafür physische Kontakte von Menschen wieder deutlich reduziert werden müsste. Insofern kann eine Lage eintreten, in der sowohl die Vorbereitung der Wahl in den Parteien und Wahlvereinigungen – zum Beispiel durch Versammlungen zur Kandidatenaufstellung – , als auch die Durchführung der Wahl nach dem geregelten Ablauf aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr wesentlich erschwert wird.“
Eine Verschiebung der Wahl über den verfassungsmäßigen Rahmen hinaus, so das Gutachten, werde zwar in der Mehrheit der verfassungsrechtlichen Schriften ausgeschlossen, von einer Minderheit allerdings für möglich gehalten. In dem Gutachten heißt es:
„Andere Rechtswissenschaftler wiederum lassen eine durch Verfassungsänderung bestimmte Verlängerung der laufenden Wahlperiode unter engen Voraussetzungen zu, wenn schwerwiegende und zwingende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern. Zudem darf die zeitliche Verschiebung nur geringfügig sein und das in der Verfassung vorgesehene Verfahren muss eingehalten werden. Unter diesen Bedingungen seien nach Ansicht dieser Teile des Schrifttums die genannten Verfassungsgrundsätze nur in hinnehmbarer und rechtfertigbarer Weise tangiert. Für eine solche Verschiebung seien dann aber zwingende Gründe erforderlich, die etwa in der faktischen Nichtdurchführbarkeit einer Wahl liegen können. Durch eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des Artikels 39 Abs. 1 GG könnte die verfassungsändernde Mehrheit des aktuellen Bundestages eine erforderliche Abwägung insbesondere mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsgebot vornehmen.“
Selbst dann, wenn diese Entscheidung später vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden sollte, so die Gutachter, bliebe die Wahl gültig.
Sollte der Wahltermin über die eigentlich im Grundgesetz definierte Grenze hinaus verschoben werden, so die Autoren, bliebe der alte Bundestag bis zur Wahl eines neuen in seinen vollen Rechten bestehen:
„Bis zum Beginn der neuen Legislaturperiode hat der Bundestag die vollen Rechte der Volksvertretung inne. Er kann also auch bis zur Beendigung der Wahlperiode – durch Zusammentritt des neuen Bundestages – vollgültige Beschlüsse fassen, und zum Beispiel Gesetze erlassen.“
Nach Ansicht der Bundestags-Juristen könnte wegen der Covid-19-Pandemie auch das Wahlprozedere geändert werden:
„Denkbar wäre unter anderem eine Verlängerung des Wahlzeitraums auf mehrere Tage oder Wochen bzw. die Erhöhung der Zahl deutlich räumlich voneinander getrennter Wahllokale. Mit diesen Möglichkeiten kann eine Ansammlung von Wählern verhindert werden.“
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Man kann doch wohl von einem Bürger in einer Demokratie durchaus verlangen, dass er sich zumindest durch eine Wahl, oder Abstimmung an der demokratischen Willensbildung beteiligt.
Deshalb muss eine Wahlpflicht eingeführt werden. Die gibt es schon in einigen Staaten und sie hat sich durchaus bewährt.
Ich habe schon mit so etwas gerechnet. Und wenn man in den Foren der Talkrunden im ÖR und der regierungsfreundlichen Zeitungsportale stöbert, finden sich zu den entsprechenden Themen Leute, die genau dies fordern. Tenor ist, dass es die Frau Merkel und die Regierung doch alles so gut macht! Meist sind es Frauen. Die Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht drehen sich im Grabe um. Das Einzige, was mir eine Wahlverschiebung schmackhaft machen würde, ist, dass mir eine Regierung, in der die Grünen den Ton angeben, noch etwas länger erspart bliebe.
Die Frage kann man auch anders herum stellen:
Warum will Merkel, dass wir uns mit einer Pandemie beschäftigen ?
„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“ -Ist nicht weiter verwunderlich, dass Vasallen des Bundestags diesem ein Gefälligkeitsgutachten erstellen.
Aber mal naiv gefragt: Selbst wenn Ebola in den Straßen wüten sollte -warum sollte es nicht möglich sein, eine Briefwahl durchzuführen? Eben.
Bei der letzten Bundestagswahl 2017 lag der Anteil an Briefwählern bereits bei 28,6%. Und ja: Wahlfälschung ist möglich und passiert auch schon ständig, aber eher beim Ausfüllen der Wahlzettel (=z.B. in Altersheimen, wo entweder der Pfarrer oder der freundliche Pfleger den Alten hilft, bei der aus seiner Sicht „richtigen“ Partei das Kreuzchen zu machen) oder beim Auszählen der Wahlzettel (=wo der Stimmenzähler schon dafür sorgt, dass auf AfD-Wahlzetteln mal schnell noch ein doppeltes Kreuz dafür sorgt, dass er ungültig wird). Aber wenn die Alternative ist, dass sich die GroKo auf die Art weiter 48 Monate nicht ihrer (Ab)Wahl stellen muss,… Mehr
Was wir hier erleben ist nichts anderes als die „gelenkte Demokratie“ oder etwas deutlicher: Diktatur light.
Und was sind die Gründe? Wir haben keine echte Gewaltenteilung – haben sie nie gehabt
Was sind unsere Bundestagsabgeordneten für Persönlichkeiten? Gar keine. Die meisten sind Parteisoldaten.
Die Allmacht der per ordre di mufti hoch finanzierten Staatsmedien.
Tja, und ich denke, im deutschen Volk ist die Demokratie bis heute nicht angekommen. Am liebsten verhält man sich wie im „Rattenfänger von Hameln“.
Da sollten die nicht einmal drüber nachdenken. Egal wie man zu der aktuellen Politik steht, es wird jedem klar sein, dass sie die Legitimation nur durch die kommenden Wahlen haben können wird. Entweder eine nachträgliche Bestätigung oder Ablehnung. Das Auslassen oder Verschieben der Wahl, mit das wichtigste Grundrecht der Bürger, steht in keinem Verhältnis zum geringen Aufwand einer Anpassung der Durchführung. Sollte die Regierung oder der Bundestag in welcher Form auch immer dies tun wollen, ist es tatsächlich Zeit, den Regierenden zu zeigen was, eine Forke ist. Sei es durch Generalstreik oder durch gezielte Überforderung des Justizapparates und somit faktischer… Mehr
hmmm….wozu noch Wahlen? Wozu noch Demokratie und ein Parlament? Es geht doch auch so…..das könnte die Logik von Frau Merkel sein.
Es wird täglich verrückter. Aufgrund einer Virusinfektion mit der Letalität allenfalls einer Durchschnittsgrippe wird unser Staat in den Grundfesten erschüttert.
Leider sehe ich nicht mehr, wie man Don Quichotte Merkels Kampf gegen die Windmühlen außer mit einem Machtwort unterbinden kann. Sie muss aus dem Amt geleitet werden. Aus meiner Sicht kann der weitere Verbleib von ihr dann nur noch im Gefängnis oder in der Psychiatrie sein. Leider sehe ich niemanden, der diese Entwicklung einleiten könnte.
Diese „Pseudopandemie“ rechtfertigt doch nicht mal ein Beherbergungsverbot, wie soll damit eine Verschiebung der Wahlen gerechtfertigt werden.
Das ist wohl wieder eines dieser Gefälligkeitsgutachten, und wer was falsches bescheinigt, fliegt.
Von wem bekommt der Dienst die Fragestellung? Und von wem kam diese Fragestellung?