Neue Niederlage für Facebook-Löschpolitik

Die willkürliche Löschung des Hinweises auf die Erklärung 2018 war illegal. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

imago Images/ZUMA Wire

Die Entscheidung von Facebook, einen Hinweis auf die „Petition 2018“ und die Aufforderung, sie zu unterzeichnen, als „Hassrede“ zu löschen, ist rechtswidrig. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ 23 O 68/19) ist seit 12. Oktober rechtskräftig, da der Internet-Konzern darauf verzichtete, Berufung einzulegen. Damit gewann der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sowohl das Eil- als auch das Hauptsacheverfahren gegen Facebook.

Beide Verfahren hatten aus mehreren Gründen eine große Öffentlichkeitswirkung. Was war passiert? Ein Facebook-Nutzer postete vor zwei Jahren den Link zu der „Petition 2018“, der auf die Seite des Bundestages führt, und forderte seine Leser auf, diese Petition zu unterzeichnen. Entstanden war die „Petition 2018 aus der „Erklärung 2018“, in der sich prominente Erstunterzeichner und mehr als 100 000 Bürger gegen die illegale Migration aussprachen. Die Petition
forderte von der Bundesregierung, zwischen Asylrecht und Einwanderung zu unterscheiden; außerdem schlug sie die Einrichtung eines Expertenrats vor, der Wege zu einer verfassungskonformen und breit akzeptierten Migrationspolitik vorschlagen sollte.

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Die Löschentscheidung von Facebook war ein Novum: Vorher war es noch passiert, dass ein Link auf eine offizielle Seite des Bundestags von einem sozialen Netzwerk als „Hassrede“ eingestuft wurde. Eine derartige Zensurpraxis gegen regierungs- und migrationskritische, aber völlig legale Meinungsäußerungen bei Facebook und in anderen Netzwerken kam durch das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von 2017 in Gang, das Unternehmen bei ungenügender Löschung hohe Strafen androht. Zahlreiche Juristen und der UN-Kommissar für Meinungsfreiheit halten das Gesetz für eminent freiheitsfeindlich. Eine weitere Verschärfung scheiterte gerade: Auf dringenden Rat von Verfassungsjuristen entschied Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor wenigen Tagen, das Gesetz von Justizministerin Christine Lambrecht nicht auszufertigen.

Die willkürliche Löschung des Facebook-Postings zur „Petition 2018“ gab den Anstoß für die Gründung des Unterstützungsfonds „Meinungsfreiheit im Netz“: Die Publizisten Henryk M. Broder, Vera Lengsfeld und Alexander Wendt riefen damals zu Spenden auf, um Gerichtsverfahren gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu unterstützen. Der Fonds ermöglichte seitdem diesen Prozess und zahlreiche andere gegen Facebook.

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Der Internet-Konzern tischte in dem Verfahren eine Reihe von absurden Begründungen auf: unter anderem argumentierten die Facebook-Anwälte, der Hinweis auf die Petition 2018 sei Hassrede, weil der Begründungstext der Petition eine Statistik des bayerischen Innenministeriums zur Zunahme von Sexualstraftaten durch Asylbewerber zitierte.

Weder im Eil- noch dem Hauptsacheverfahren drangen sie damit durch. Die Richter verwarfen die Sperre als rechtswidrig und urteilten, die Einstufung des Posts als „Hassrede“ sei absurd und auch von den Gemeinschaftsstandards von Facebook selbst nicht gedeckt.

Der Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützte zahlreiche Verfahren, unter anderem die erfolgreiche Klage von TE gegen die Plattform Correctiv. Auch zwei Jahre nach seiner Gründung unterstützen zahlreiche Bürger den Fonds mit kleineren und größeren Beträgen, um weitere meist kostenintensive Prozesse gegen große Internet-Plattformen möglich zu machen.

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Kommentare ( 21 )

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Nibelung
4 Jahre her

Die Medien jeglicher Art interpretieren sich selbst falsch, denn sie haben lediglich informierenden Charakter und können auch ungute Dinge anprangern, sie sind aber nicht dafür erwählt, Partei zu ergreifen und Meinungen zu korrigieren indem sie eigenständig löschen, denn das ist der Tod einer freien Gesellschaft, denn es gibt ja Strafparagraphen und die können jederzeit von jedem Betroffenen ausgeschöpft werden, aber eine flächendeckende Kontrolle und Bestrafung auszuüben ist nicht zulässig und wer das veranlaßt ist ein Krimineller und das können Politiker sein oder auch Medienvertreter, die dafür irgendwann noch einmal bezahlen werden., denn die Großmut der Bürger kann auch mal zu… Mehr

Lara Berger
4 Jahre her

Bravo! Wenigstens ein kleiner Erfolg. Das freut mich. Die Facebook Manager sind in einer nicht ganz leichten Situation. Einerseits haben sie sich den kruden Auffassungen seltsamer Bewegungen hingegeben, wie blm, von der man mittlerweile weiß, dass sie aus der ehemaligen Sowjetunion gesteuert ist. Wir müssen allmählich erkennen, dass der Ostblock zwar untergegangen ist, aber seine Hardliner haben überlebt und sind wohlauf und agieren jetzt weltweit. Auch bei facebook. Andererseits müssen sie sich an die jeweiligen Gesetze halten. Für einen global Player ein lästiges Prozedere. Jeder Staat kommt mit seinen eigenen Gesetzen daher und will ein junges expandierendes Unternehmen dauernd behindern.… Mehr

Ali
4 Jahre her

DANKE!!!

wat nu
4 Jahre her

Noch eine Frage; musste das Unternehmen facebook denn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Schließlich besteht die Gefahr weiterhin, dass unrechtmäßig nicht nur Meinungsäußerungen sondern sogar der Erfolg von Petitionen verhindert und damit vorab für unredlich oder gar rassistisch uvm. vorverurteilt werden.

wat nu
4 Jahre her

Sehr schöne Entscheidung. Natürlich nichts in den ÖR, aber dass kennt man schon.

Ich frage mich gerade, wird jetzt auch überprüft, in wie weit die rechtswidrige Löschung Eingriff in das Ergebnis der Petition genommen hat. Die elektronischen Unterzeichnungen müssten doch insoweit auswertbar sein, dass vor Entfernung aus dem Netz durch facebook die durchschnittliche Menge an Unterzeichnern pro Tag/Stunde die Anzahl X und nach Entfernung nur noch Y war.
D.h. hätten die Petitienten dann auch einen Anspruch auf Schadenersatz. (vergeblicher Aufwand z.B.)?

Onan der Barbar
4 Jahre her

Als ob Facebook sich von Gerichtsurteilen beeindrucken ließe…

November Man
4 Jahre her

Nicht umsonst wurde Mark Zuckerberg letztes Jahr in Brüssel und Berlin vorgeladen und nachhaltig gebrieft. Zuckerberg soll das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, ein deutsches Gesetz, das auch bußgeldbewehrte Compliance-Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke vorsieht, gegen alle Andersdenkende und die politische Opposition knallhart und bedingungslos umsetzen. Nur noch linksgrüne Fakes, alternative Fakten, Hass und Hetze und Meinungen der LinksRotGrünen sind zukünftig erlaubt, bleiben stehen, werden veröffentlicht und verbreitet. Unbequeme, entlarvende Wahrheiten, zum Beispiel über die grünen Braunfaschisten und linken Sozialisten in Europa, vor allem in Deutschland, müssen ohne wenn und aber gelöscht werden. So wird die Meinung der… Mehr

Manfred_Hbg
4 Jahre her

Nun ja, die andere Seite u. Frage ist jedoch: Soll man dann deshalb alles einfach so belassen wie es ist und Facebook & Co „Machen u. Tun“ lassen wie sie grad so wollen und denken? Denn dann kann und darf man bei Facebook & Co bald wirklich gar nix mehr äußern was nicht 100pro linksgrünes Denken ist. Ich denke auch wenn die Erfolge manchmal nur klein erscheinen oder nicht sofort groß sichtbar ins Auge springen, sind diese trotzdem wichtig und nötig. DENN -auch- der Weg zum Redeverbot oder zur Zensur, Bevormung, Überwachung und Diktatur beginnt dann immer mit den ersten… Mehr

PM99
4 Jahre her

Dieses Urteil kommt erstens zu spät und zweitens hat es keinerlei Folgen für Facebook. Gut wäre es, wenn Facebook deswegen zu einer saftigen Strafe verurteilt worden wäre, sagen wir mindestens 50 Mio. €. Dann könnte es sein, dass sich dieser Zensur- und Propagandakrake Facebook es sich künftig zwei Mal überlegt, was er löscht. So aber wird sich nichts ändern und wenn erst die politischen Säuberungen an den Gerichten durch sind und überall willfähige Abnicker der Regierungspolitik sitzen, ist es auch mit solchen Urteilen vorbei.

Lara
4 Jahre her

Schön das die Klage gewonnen wurde, aber zwei Jahre nach der Erklärung von 2018 liegt der Erfolg ganz klar auf Seiten der Löscher, denn ihr Ziel, die Anzahl der Unterschriften zu reduzieren, haben sie erfolgreich umgesetzt.
Solange es so bleibt, dass man erst hinterherklagen muss liegt der Erfolg vollständig bei den Zensoren.