Eine Versicherung muss für Umsatzausfälle zahlen, entschied ein Gericht. Gastronomen freuen sich. Müssen jetzt die Assekuranzen zittern?
Christian Vogler, Wirt des Augustinerkellers in München, gilt seit Donnerstag wahrscheinlich als Held der gebeutelten Branche. Der Gastronom erlitt wie tausende seiner Kollegen wegen der erzwungenen Corona-Schließungen hohe Verluste. Seine Versicherung weigerte sich einzuspringen, Vogler klagte – und gewann. Das Landgericht München verurteilte die Versicherungskammer Bayern, insgesamt 1,01 Millionen Euro Ausgleich an den Wirt zu zahlen. „Ganz Deutschland wird davon profitieren“, kommentierte er die Urteilsverkündung. Er habe weniger für sich gekämpft als für viele andere Wirte. „Es geht um die Existenz von Betrieben.“
Die Versicherungskammer, so das Gericht, könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei. Denn Vogler habe den Vertrag über eine Betriebsschließungspolice erst Anfang März unterschrieben – wenige Wochen vor den Zwangsschließungen, so Richterin Susanne Laufenberg. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent. Denn es werden zwar Betriebsschließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes versichert – doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil in den Versicherungsbedinungen der SARS-CoV-2 Virus nicht explizit aufgeführt wird.
Zurzeit sind deutschlandweit viele ähnliche Entschädigungsverfahren anhängig. Sollte das Münchner Urteil in der nächsten Instanz bestehen bleiben und zur allgemeinen Rechtsprechung werden, würden viele Gastronomen aufatmen. Auf Versicherungen kämen dagegen riesige Lasten zu.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass es neben dem Münchner Urteil auch andere Entscheidungen gebe, etwa Oberlandesgerichts Hamm (15. Juli 2020, Az. 20 W 21/20) und des Amtsgerichts Darmstadt (26. August 2020, 306 C 139/20), die gegen die Inanspruchnahme bei Betriebsschließungsversicherung geurteilt hatten.
„Auch der GDV ist überzeugt, dass kein Urteil zeichensetzend ist für andere anhängige Verfahren. Denn es kommt im Einzelfall auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an. Betriebsschließungsversicherungen sind sehr individuell, sie unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und können in der Gastronomie anders aussehen als im Handel“, heißt es in einer Verbandsmitteilung. „Die strittigen Fälle machen aber deutlich: Wir müssen von vornherein noch klarer kommunizieren, was versichert ist und was nicht. Ein Expertenkreis arbeitet an dieser Aufgabe und verfolgt das Ziel, die Arbeiten bis Jahresende abschließen.“
Wer am Ende für die Corona-Schäden von tausenden Unternehmen aufkommt, bleibt also auch nach dem Münchner Urteil offen.
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Und wer zahlt für den „Staat“?
Ihr Schlußsatz klingt für mich sehr naiv. Ganz gleich, wer die Zahlung tätigt: der Betrag kommt von anderen, nicht selten vom Steuerzahler (s.a. Bürgschaften für „Syrer und solche, die es werden wollen“). Auf meine Kritik einer Arztrechnung sagte mir der Arzt: „Das zahlt die Versicherung unbesehen.“ Darauf mußte ich ihm antworten: „ICH bin die Versicherung!“
Kein schlechtes Urteil für den Wirt. Schließlich sind diese 1,01 Millionen außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 2 Nr. … Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG stellen keine Einnahmen dar und sind nicht steuerpflichtig). Da kann er sich überlegen, ob er den Laden bei Zahlungseingang schließt, anderweitig verpachtet, oder verkauft. So schnell sieht er so viel Geld nicht wieder, und mit einer Gastwirtschaft Geld zu verdienen, ist schon sehr schwierig.
Eigentlich weiß mittlerweile jedes kleine Kind: Versicherungen sind wie Regenschirme, die beim ersten Regentropfen zuklappen.
Wie kann sich eine Versicherung darauf berufen, ein bisher nicht bekanntes Virus sei nicht mitversichert? Dann müsste in den Versicherungsbedingungen explizit wohl stehen, dass nur das Risiko von Auswirkungen weltweit bekannter Viren abgedeckt ist.
Es kann auch umgekehrt laufen: Die Regierung stellt plötzlich fest, daß es gar keine Pandemie war. Also nicht unter die versicherten Risiken fällt.
Im Prinzip sind die Klagen der Gastwirte absolut gerechtfertigt. Aber der eigentliche Verursacher war keine brachiale Naturgewalt oder andere, höhere Gewalt. Der Verursacher hat schlicht ins Blaue hinein eine Katastrophe mit Zwangsschließungen verordnet. Das es auch anders hätte gehen können als mit einem völlig überzogenen Lockdown zeigt Schweden ganz hautnah. Aber darüber berichten die großen, wirkmächtigen MSM und staatlichen Sendeanstalten natürlich nicht. Die eigentlichen Verbrecher sitzen in Berlin. Diejenigen, die die Richter und Staatsanwälte einsetzen und für deren Verdienste sorgen und von einer politischen Immunität geschützt werden, die sie sich selbst erschaffen haben. Jeder Gastwirt, jeder Unternehmer und jeder einzelne,… Mehr
Der Schaden war bereits absehbar – also: keine Leistung.
Das lesen zu dürfen ist reinster, purer Genuss.
Ich frage mich in einem ählichen Zusammenhang auch schon seid langem, wann endlich mal ein deutscher Jurist auf die Idee kommt, für die Hinterbleibenen von Opfern der sich illegal in Deutschland aufhaltender Merkelgäste, eine Klage gegen den Staat anzuführen. Wie kann es sein, das hier Menschen Opfern von illegalen Migranten werden, die laut geltendem Recht längst vom Staat außßer Landes hätten geschafft werden müssen. Schlafen unsere Juristen?
Jeder der Opfer einer Straftat wird, kann den Staat verklagen. Dazu braucht es keine Merkelgäste. Jeder Bürger verzichtet aufgrund des Gesellschaftsvertrags auf Waffen, weild er Staat das Gewaltmonopol hat und zum Schutz verpflichtet ist.
Naja, die Wiesenwirte gehören nicht grad zu dem armen Schluckern. Da gibt es sicher Leute, die persönlich härter betroffen sind.
z.B. die Kellnerinnen – nicht nur auf der Wiesn. Unsere raren Besuche von Cafés und Restaurants zeigen unübersehbar das regierungsamtlich verordnete Elend. Wie soll auch nur 1 Bedienung in einem nahezu leeren Lokal wenigstens ihren eigenen Lohn erwirtschaften?
„Wer am Ende für die Corona-Schäden von tausenden Unternehmen aufkommt, bleibt also auch nach dem Münchner Urteil offen.“
Fraglich, denn das sind keine „Corona-Schäden“, sondern Schäden aus verfehltem Staatshandeln (Merkel). Zunächst ist aber der Schädiger in Anspruch zu nehmen. Erstrangig sind das Drosten und Wieler, die Hof-Lyssenkos von Merkel. Rechtsanwalt Fuellmich ist dabei, wohlbegründet Schadenersatz von denen einzuklagen. Da sollten sich die Wirte anschließen.
Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=b5NsnjyWhqo
Die Versicherungen holen es dann vom Staat. Der Staat druckfrisch von der EZB. Danach doppelt vom Steuerzahler. Den Dooven (deutschen Steuerzahler und Wähler) beißen die Hunde.
Wenn Sie die Wählerstimmen kennten, kämen Sie nicht auf diesen – Entschuldigung! – blöden Spruch. Die „Systemparteien“ (tut mir leid, diese Bezeichnung nehmen zu müssen) haben das politische Wesen dieser Einst-Demokratie derart verämdert, daß wir mittlerweile wählen können, was wir wollen Es kommt doch wieder dasselbe hinten raus.