Ein ironisch-bitterer Vorschlag für ein weiteres Covid Maßnahmengesetz. Denn Chris Veber hält das neue österreichische Covid-Maßnahmengesetz für verfassungswidrig.
Nachdem der österreichische Nationalrat mit den Stimmen von türkisgrün und Unterstützung der SPÖ weitgehende Einschränkungen der persönlichen Freiheiten der Bevölkerung sowie weitgehende Kontroll und Weisungsrechte seitens der Bundes, Landes & Bezirksbehörden beschlossen hat, möchte ich nicht hintanstehen, auch meinen Teil zur “Verhinderung der Verbreitung von Covid” beizutragen.
Ich schlage deswegen ein weiteres Covid-Ausnahmegesetz vor. Meinungen, die geeignet sind, Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid zu obstruieren, sind von der Veröffentlichung auszuschließen. Das betrifft Printmedien, TV sowie insbesonders “soziale Medien”. Als besonders schädlich für die Moral der Bevölkerung im Kampf gegen Covid sind vornehmlich Meinungen anzusehen, die den Verlust sozialer Kontakte, medizinische Opportunitätskosten oder wirtschaftliche Probleme und Arbeitslosigkeit thematisieren. Personen, die trotz Abmahnung weiterhin die Anstrengungen der österreichischen Bundesregierung zur Verhinderung der Verbreitung von Covid in schlechtem Licht darstellen, sind zur Sicherung der Bevölkerungsmoral & Gesundheit in Präventivhaft zu nehmen.
Des weiteren ist ein Versammlungs- und Aufmarschverbot für Leute, die die sinnvolle Arbeit der österreichischen Bundesregierung zur Verhinderung der Verbreitung von Covid kritisieren, zu beschließen.
Sollten dann die bis jetzt erlassenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid die Verbreitung von Covid nicht verhindern, ist als letzter Schritt ein legales Verfassungsinstitut zum Schutz der Bevölkerung vor Covid zu beschließen. Dieses wird auf die Dauer der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid beschränkt. In Bezugnahme auf die römische Tradition der Namensgebung des Herrschers in Notzeiten wird dieses Verfassungsinstitut “Dictator” genannt.
Jetzt ganz ironiefrei. Das Covid-Maßnahmengesetz ist in meinen Augen verfassungswidrig. Der Begriff “zur Verhinderung der Verbreitung von Covid” ist unpräzise. Die Tests zur Feststellung einer Covid-Infektion sind nicht 100% zuverlässig. In dieser Kombination könnte das Gesetz zu einem permanenten Ausnahmezustand führen. Regierungen/Herrschende neigen dazu, sich an einmal gewährte Macht zu gewöhnen. Darum sollte der Bundespräsident die Unterschrift verweigern. Vor Allem in Hinblick auf die Fallsterblichkeit von 0,26%, die in meinen Augen keinen Notstand begründet.
Chris Veber, Ex-Philosoph, Ex-Grüner, Unternehmer, freier Journalist
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Passend dazu.
https://www.youtube.com/watch?time_continue=38&v=-26shayvALw&feature=emb_logo
Wenn nach neuester Meldung die tatsächliche Zahl der Infizierten wie für Deutschland von The Economy prognostiziert auch für Österreich um den Faktor 4,6 höher ist, dann ist die Fallsterblichkeit 0,26/4,6 = 0,057.
guckst du https://www.nachrichten-fabrik.de/news/rechtsanwalt-dr.-reiner-fuellmich-bereitet-sammelklage-gegen-prof.-dr.-christian-drosten-und-die-anwendung-von-pcr-tests-vor-182998
wenn man das hört glaubt man an gar nichts mehr.
Das wussten Stalin, H**ler und Honnecker auch. Same thinking.
Es ist die Frage, ob das noch Ironie ist. Hier in Deutschland kann ich mir das Procedere gut vorstellen, Sie bringen hier einige Leute auf blöde Ideen.