Warum soll der Steuerzahler Pädagogen, die keine Geringverdiener sind, Dienstlaptops zahlen? Damit die politische Klasse wieder einmal vortäuschen kann, sie täte was für Bildung.
Welch ein Beschluss! Da treffen sich auf Einladung der Frau Bundeskanzler im Kanzleramt die für die Schule zuständigen Minister des Bundes und der Länder. Außerdem mit dabei: Eine Dame namens Saskia Esken, die weder irgendeine exekutive noch eine legislative Funktion innehat und wegen deren Teilnahme sich der kritische Beobachter nun fragen darf, um was für ein Kaffeekränzchen es sich denn gehandelt hat. Denn staatliche Beschlussorgane benötigen ein geregeltes Protokoll, um ernstgenommen zu werden. Die Teilnahme von Unqualifizierten und Unbefugten zumindest ist bei solchen Treffen, wenn es sich dabei um entscheidungsbefugte Gremien handeln soll, auszuschließen.
Wie auch immer – das Kaffeekränzchen im Kanzleramt „verabredete“, die rund 800.000 Lehrkräfte der Republik mit „Dienstlaptops“ zu versehen. Gut – oder auch nicht. Zumindest steht nun erst einmal die Frage im Raum, wer diese „Dienstlaptops“ bezahlt. Denn die Teilnehmer des Kaffeekränzchens werden kaum in ihre eigenen Taschen greifen. Also müssen öffentliche Mittel, sprich Steuergelder, herhalten. Unterstellt, die IT-unfähigen Pädagogen sollten halbwegs vernünftige Geräte erhalten, dann können wir von 800.000.000 Euro ausgehen. Da werden dann vermutlich diverse Nachtragshaushalte auf den Weg gebracht werden müssen, um den in nichts bindenden Wunsch des Kaffeekränzchens zu erfüllen.
Künftig sollen also alle Lehrkräfte mit einem Laptop ausgestattet sein. Da stellt sich mir als jemandem, der seit den 80ern mit solchen Geräten vertraut ist, die Frage: Ja, gibt es denn tatsächlich noch Lehrer, die keinen Laptop haben??? Sollte dem tatsächlich so sein, dann darf getrost unterstellt werden, dass die Betroffenen in den vergangenen zwanzig Jahren jeden Anschluss an die Wirklichkeit verloren haben müssen. Was wiederum wenig Hoffnung vermittelt, dass daraus vernünftiger Unterricht resultieren kann.
Andererseits: Mir ist noch gut erinnerlich, wie die grünlackierten Roten in den Achtzigern und Neunzigern alles, was mit IT zu tun hatte, als Teufelszeug verdammten. Die Tatsache, dass Bundesdeutschland den Anschluss an die IT-Moderne verpasst hat, ist maßgeblich der grünen Blockade-Politik geschuldet. Nur mag sich da heute niemand mehr dran erinnern – womit wir nun auch das Muster erkennen, mit dem zukünftig die Schuldzuweisung erfolgen wird, wenn Massenarbeitslosigkeit und Energieausfälle in Folge der grünen Deindustrialisierung auf der Tagesordnung stehen.
Insofern ist – jeglicher Vernunft widersprechend – die Möglichkeit, dass es im Jahr 20 des digitalen Jahrhunderts immer noch pädagogische IT-Laien gibt, leider nicht von der Hand zu weisen. Diese Laien also sollen nun umgehend einen Dienstlaptop erhalten. Stellt sich nur die Frage: Was sollen sie damit? Wer als praktizierende Lehrkraft immer noch nicht mit PC/Laptop ausgestattet ist, ist nicht nur aus der Zeit gefallen – er wird den Umgang damit auch nicht mehr lernen. Also werden für viel Steuergeld Geräte angeschafft, die anschließend in irgendeinem Regal einstauben. Oder an einen netten Verwandten zwecks privater Nutzung verliehen werden. Wäre ja schade um das Gerät ….
Wer nun allerdings nicht gänzlich aus der Zeit gefallen ist, wird auch als Lehrer längst über ein entsprechendes Handwerkszeug verfügen. Was also soll der nun mit einen zweiten (oder dritten oder vierten …)?
Rein steuerrechtlich betrachtet, wird der Dienstzusatzlaptop ausschließlich für dienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Alles andere wäre ein geldwerter Vorteil, der als zusätzliches Gehalt zu versteuern ist. Also muss – wie beim privat genutzten Dienstwagen – der Privatanteil herausgerechnet werden. Das stellt sich bei den nicht-IT-Affinen etwas leichter dar: Da sie das Gerät ohnehin nicht nutzen, fällt ein Privatanteil nicht an. Nur: Mit dem Verleihen an Tochter oder Neffe ist dann auch nichts.
Weltfremd ist diese steuerrechtliche Betrachtung so oder so. Denn wer ohnehin bereits einen privaten Laptop hat, der wird zwischen privat und dienstlich nicht trennen. Es wäre viel zu aufwendig, ständig zwischen den Geräten zu wechseln – von den dann mindestens doppelt zu lizenzierenden Dienstprogrammen („Apps“) ganz zu schweigen.
Deshalb die Grundsatzfrage: Warum muss der Steuerzahler einem Pädagogen, der nicht zu den Geringverdienern gehört, einen Dienstlaptop kaufen? Wenn dieses ein notwendiges Arbeitsgerät ist, dann soll sich der Lehrer ein entsprechendes Gerät nach seinen Vorstellungen anschaffen und über drei oder vier Jahre von der Steuer absetzen. Wer einen solchen Kauf verweigert, weil er ohnehin IT-unfähig ist, dem wäre dann kultusministeriell eine entsprechende Nachschulung zu verschreiben – und anschließend kauft er sich selbst ein Gerät, welches seinen Vorstellungen und Anforderungen entspricht.
Statt aber solche sinnvollen Schritte anzudenken, greift das kanzleramtliche Kaffeekränzchen einmal mehr dem Steuerzahler in die Tasche. Wir haben‘s ja. Und heucheln Aktionismus, indem wir die Talerchen mit vollen Händen verschleudern. Peinlich! Nicht nur die „Einigung“ der Damen des Kaffekränzchens, sondern auch die Teilnahme gänzlich Unbefugter an solchen Runden. Das ist Politik nach mecklenburgischer Gutsherrenart. Ohne rechtliche Basis, ohne Sinn und ohne Verstand. Mit anderen Worten: Echte und unverfälschte Merkel-Politik.
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Was ist denn das bitte für ein unglaublich schlechter Artikel?? De einzige Zweck scheint ja zu sein die Regierung zu diskreditieren und Stimmung zu machen…. Wieso sollten Lehrer selbst Rechner kaufen? Also abgesehen davon, dass sie Notenlisten etc. aus Datenschutzrechtlichen gründen dort gar nicht speichern dürften.. was unterscheidet ein Lehrer von nem Steuerfachangestellten? Darf der sich demnächst sein Büro auch selbst einrichten? Oder ein Polizist? Der kann ja auch nen Eigenen Laptop/PC kaufen. Und wo wir schonmal dabei sind kann er auch gleich die Uniform und Dienstwaffe selbst beschaffen…. Also der Artikel ist mindestens genauso schlecht durchdacht, wie er es… Mehr
Sie haben recht. In NRW z.B. werden die ersten 300 Euro Beihilfe als Kostendämpfungspauschale einfach nicht bezahlt.
Wieviel sie braucht, ist egal. Sie kriegt 16 MB vom billigsten Anbieter, der mal zehn, mal zwei, mal sechs MB liefert.
Auf dem privaten PC /Laptop dürfen keine Schuldaten gespeichert werden (Zensuren, Beurteilungen, Schülerdaten …); folglich bedarf es einen offiziellen, dienstlichen PC!
So einfach ist das.
Sie wissen aber schon, dass es auch Speichermedien gibt, auf denen man getrennt arbeiten kann?
Nur ist ein direkter Zugriff vom gleichen PC möglich.
Man will eine „saubere“ Trennung der Daten.
Die Lehrer bekommen sowieso flächendeckend keine Laptops. Darüber wird doch schon jahrelang gesprochen und passiert ist bis jetzt nichts. Warum sollte gerade jetzt es anders sein. Auf der anderen Seite, ist es eben so, dass Unternehmen auch die PCs stellen, mit denen man arbeitet. Wo ich damals arbeitete haben die Außendienstmitarbeiter auch einen Laptop gestellt bekommen. Auf den Lehrerlaptop – ich denke dass es schon daran scheitert – müsste eine einheitliche Software für die Cloudarbeit sein, die Lehrer und Schüler dann nutzen müssten. Auch Beurteilungen und Benotungen müssten auf diesem Laptop vorgenommen werden. Einen privaten Laptop dazu zu nutzen? Das… Mehr
Welchem CDU-per wohl dieser lukrative Auftrag zugeschoben wird. Schäuble kennt da bestimmt jemanden in der Familie, der das Geld gut gebrauchen kann und eine entsprechende Spende zu zahlen bereit ist.
Es müsste mal jemand errechnen, wie teuer die Politik der Kanzlerin mittlerweile ist und das mit ihren Vorgängern vergleichen und ins Verhältnis setzen. Mein Eindruck: Merkel hat überhaupt kein Haushaltsgefühl und haut das Geld nur so raus. Ihre sinnlose, nutzlose und kriminelle Migrationspolitik ist das beste Beispiel dafür. Darauf folgt ihre dämliche Energiepolitik. Was hatte sie früher nicht alles erzählt, sie halte nichts davon, wenn jeder vor seiner eigenen Windmühle säße. Eine substanzlose Schwätzerin ist sie: heute Hü, morgen Hott. Allein die albtraumhafte Vorstellung, dass Merkel mit der unqualifizierten Esken im Kanzleramt schwatzt und mit ihr über Dinge entscheidet. Da… Mehr
Das mit der „Staatsratsvorsitzenden“ können Sie streichen, So blöd waren Mielke und die Seinen nun auch wieder nicht. So … sind nur unsere naiven Brüder und Schwestern, die die herrschenden Zustände mehrheitlich gewählt haben und im nächsten Jahr wieder wählen werden. (Vorausgesetzt Corona …)
Ja. Ihr Sohn sollte sich mitsamt seinen Kolleg*Innen eine passende weitere Vorgehensweise überlegen: https://twitter.com/ToniTornado76/status/1307275535647756288
Weil, wer will schon sowas wirklich nochmal.
Zumal diesmal keiner sagen kann, er hätte nichts gewusst.
Und über solche, die eine Rechnung erst 1 Jahr nach Ausstellung ersetzt haben wollen, lach ich mich eh krank.
Schulunterricht zu digitalisieren ist die blödeste Idee seit der Rechtschreibreform. Wer meint, dass Kinder (welcher Intelligenz-Klasse auch immer) besser, schneller oder lieber mit PC und Laptop lernen wird sich übel enttäuscht sehen. Lehrern oder Schülern Computer zur Verfügung zu stellen (die spätestens nach dem nächsten großen Software-Update nicht mehr zu gebrauchen sind….Siehe Windwos XP und 7) ist einfach nur hirnrissig. Die Kids werden die PCs zum spielen verwenden, die Lehrer zur Kommunikation (evtl. sogar mit den Kids)….nur was bringt das? Dadurch wird kein Wissen vermittelt. Dadurch lernt keiner auch nur ein Jota mehr….eher weniger. Seien wir mal ehrlich….die Kids….nehmen den… Mehr
Das muss landes- oder kommunalspezifisch sein. Ein Freund ist Bundesbeamter und hat (bis auf die Zuzahlungen, die der GKV entsprechen) keine Probleme. Das gleiche höre ich von Landespolizisten und Soldaten die keine Beihilfe bekommen, sondern vollständig unversichtert „freie Heilfürsorge“ bekommen. Allerdings sind einige Dinge wie „Globuli“ oder Wundermatratzen aus dem Teleshop nicht „beihilfefähig“.
Lehrer sind überversorgt und verteidigen ihre Pfründe seit Jahrzehnten mit Krallen und Klauen, auch schon mal mit der Geiselnahme an Kindern bei „freiwilligen Demonstrationen“ und kreativen Arbeitsniederlegungen an den Grenzen des Beamtenrechts.