Der Journalist Norbert Häring prozessiert gegen den Hessischen Rundfunk, um seine Zwangsbeiträge bar zahlen zu dürfen. Letztlich geht es um das Wesen der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel.
Die Klage des Journalisten Norbert Häring gegen das Verbot der Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist von grundsätzlicher Bedeutung. Das wurde am Montag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg deutlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Klage Härings gegen den Hessischen Rundfunk als Vorlage an den EuGH weitergereicht, da die aufgeworfene Fragestellung die Währungsordnung insgesamt betrifft.
Darf eine öffentliche Stelle verlangen, dass per Zwang erhobene Beiträge nur unbar zu entrichten sind? Der öffentlich-rechtliche Beitragsservice von ARD und ZDF tut genau dies. Sie haben in ihrer jeweiligen Satzung nach Landesrecht festgelegt, dass der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 € unbar entrichtet werden muss. Für das Bundesverwaltungsgericht war der Fall eigentlich klar. Denn das Bundesbankgesetz regelt in in § 14 Abs. 1 Satz 2 klar: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Der Wortlaut ist also eindeutig und darüber hinaus geht das Bundesgesetz landesrechtlichen Satzungen vor. Doch mit der Euroeinführung 1999 wurde die Währungshoheit auf die EZB und damit auf die EU übertragen. Und auch dort heißt es in Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV fast gleichlautend „Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.“ Um die Reichweite der Regelung zu erfassen, hat das Bundesverwaltungsgericht diese Frage deshalb an den EuGH gestellt.
Neben den 15 Richtern waren Vertreter der Bundesregierung, der französischen Regierung, der EZB, der EU-Kommission sowie die Kläger und die Beklagten anwesend. Der Hessische Rundfunk, die Bundesregierung und die französische Regierung bezogen die Frage der Reichweite des „einzigen gesetzlichen Zahlungsmittels“ lediglich auf grundsätzliche Währungsfragen. Es gehe darum, dass lediglich die Euro-Banknote und keine andere Währung im Warenverkehr oder gegenüber staatlichen Stellen akzeptiert werden müsse. Gleichzeitig müsse schon aus Praktikabilitätsgründen bei der Bearbeitung von bis zu 45 Millionen Beitragskonten für den Rundfunkbeitrag auf Effizienz geachtet werden. Auf die Frage eines Richters, wie viele Beitragszahler beim Hessischen Rundfunk auf Barzahlung bestünden, erklärte dieser, dass lediglich sieben Beitragszahler von 7 Millionen beim HR betroffen seien. Ungläubiges Erstaunen machte sich im goldfarbenen Gerichtssaal breit. Entweder die Zahl ist tatsächlich so gering, dann stellt sich die Frage, wieso der Hessische Rundfunk bis vor das Bundesverwaltungsgericht und den EuGH zieht. Oder die Zahl ist wesentlich höher, dann hat der HR das Gericht belogen. Da Norbert Häring, der von der Berliner Denkfabrik Prometheus – Das Freiheitsinstitut dabei unterstützt wird, seinen Kampf seit über 5 Jahren führt, wissen die Beteiligten, dass es tausende Beitragszahler sind, die ihren Beitrag bar bezahlen wollen und deshalb entweder gar nicht bezahlen oder nur unter Vorbehalt. Allein 2018 hat der Beitragsservice 1,21 Millionen Vollstreckungsersuchen gegen säumige Beitragszahler eingeleitet.
Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich ja nicht um eine privatrechtliche Vertragsbeziehung, bei der sich schon heute beide Parteien auf eine andere Zahlungsmodalität einigen können oder eine Vertragspartei einfach den Tisch verläßt und weiterzieht. Diese Möglichkeit existiert beim Rundfunkbeitrag nicht. Es herrscht Zwang. Der Vertreter der EU-Kommission sprach in seinem Eingangsplädoyer deshalb auch von einem Zwangsbeitrag, der wie eine Steuer wirke. Insbesondere könne man dem Zwangsbeitragszahler nicht zumuten, die Kosten zu übernehmen, wenn er kein Girokonto hat und eine teure Barüberweisung tätigen muss.
Kurz streifte einer der EuGH-Richter die gesamte währungspolitische Dimension des Verfahrens, als er die EZB fragte, ob sie beabsichtige, mit der Einführung eines digitalen Euros auch den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels zu verändern. Denn schon hier stellt sich die Frage: Wer kann das digitale Zentralbankgeld nutzen? Jeder Bürger, nur Banken oder nur Zentralbanken untereinander? Erhält dann jeder Bürger ein Bankkonto bei der Zentralbank? Welche Auswirkungen hat dies dann auf bank runs in Wirtschafts- und Währungskrisen? Hier blieb der EZB-Vertreter im Vagen.
Schon klarer war der Währungshüter im Hinblick auf den Schriftsatz der italienischen Regierung. Hiernach soll das ausschließliche Recht der EZB, die Ausgabe von Euro-Banknoten mit dem Status als gesetzliches Zahlungsmittel zu genehmigen, nicht unter die Währungspolitik fallen. Hier schwingt die Diskussion um die Einführung einer Zweitwährung in Italien im Hintergrund mit. 2018 gab es in der damaligen Koalition aus Fünf-Sterne-Bewegung und der Lega eine Diskussion, so genannte Mini-Bots auszugeben, die sich als kurzlaufende Staatsanleihen als zusätzliches Zahlungsmittel etablieren sollten. Vor diesem Hintergrund lehnte der EZB-Vertreter dies kategorisch ab. Denn bei der Ausgabe von Banknoten als gesetzlichem Zahlungsmittel gehe es im Kern um die Absicherung des Vertrauens der Unionsbürger in den Euro.
Etwas paradox war die Situation insgesamt. Frankreich, Deutschland und der HR waren die Tauben im Gerichtssaal, die die Regeln schleifen und uminterpretieren wollten. Die EU-Kommission, die EZB und der Verfahrensbevollmächtigte der Klägerseite Carlos A. Gebauer waren die Falken, die die Normen der EU verteidigten. Derjenige, der dem Euro das Papier nimmt, der nimmt dem Euro sein Leben, formulierte es Gebauer gekonnt.
Der Generalanwalt des EuGH will seine Schlussanträge an das Gericht am 29. September stellen. Man darf hoffen.
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Ich habs auf die Tour versucht. Bin aber bei ca. 300 € eingeknickt, als die mit dem Gerichtsvollzieher kamen und im Schreiben drin stand man könne das Geld auch bar vorbeibringen.
Vemögensauskunft will ja nicht jeder aus unterschiedlichen Gründen abgeben.
Habe es durch zwei Klagen (natürlich beide verloren) immerhin auf sechs Jahre Nichtzahlung gebracht. Bin nun aber aus demselben Grund „schwach“ geworden und habe auch über die Barzahlungsmöglichkeit gestutzt.
Zahle aber nur die „echten Kosten“, also keine Säumnis- und anderen Zuschläge.
Kann ja nichts dafür, daß die Gerichtsprozesse sich in Deutschland so lange hinziehen.
Ob der Beitrag nun in bar oder per Zwangsabbuchungsverfahren läuft – das ändert nichts am System. Die Bargeldbezahlung streut zwar etwas Sand ins Getriebe, aber schlußendlich wird es kaum zum Erfolg führen. Um die öffentlich-rechtlichen Zwangsanstalten abzuschaffen bzw. freie Medien daraus zu machen, benötigte man Politiker, die gewillt sind, dies auch zu tun. Absolut utopisch. Jeder einzelne, deutsche Parteipolitiker profitiert immens davon, warum also sollte er die Abschaffung unterstützen? Ich möchte hier nochmals auf nachstehendes Zitat hinweisen: „Die Presse ist ein Erziehungsinstrument, um ein Siebzig-Millionen-Volk in eine einheitliche Weltanschauung zu bringen.“ (1934, Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, zitiert durch den… Mehr
Sehe ich ähnlich. Jeder Politiker, der am System was ändern will, hat direkt einen 8 Milliarden Propagandaapparat gegen sich. Da wird dann soviel gelogen, gefaked und Dreck über denjenigen ausgeschüttet, bis der Lynchmob vor der Haustür steht.
Viel mehr ärgert mich aber, dass die Menschen in Deutschland so anfällig auf Propaganda sind. Das ist wohl in kaum einem anderen Land der Welt so.
Die „umbenannte GEZ“ ist der Staat.
Das sollte man im Auge halten.
So kann dieser geframte „Service“ die Rechtsmittel bzw den Rechtsweg
einschränken, indem kein Nachweis für den Zugang eines
„Feststellungsbescheides“ nötig ist.
Aus eigenem Recht kann er nach Fristablauf sofort zwangsvollstrecken.
Es gibt kein Rechtsmittel, wenn der Feststellungsbescheid nicht
zugegangen ist.
Recht wird zur Fiktion.
Unbotmäßigkeit wird als „Ordnungswidrigkeit“ mit einem
„Ordnungsgeld“ bis zu 1000 € belegt.
Der ÖR ist also auch eine Behörde mit den Rechten eines Ordnungsamt?
Wo bleiben die Juristen, diesen Fiktionen Einhalt zu gebieten?
Daumen hoch für Artikel und den wackeren Kläger!
Das wird lustig, wenn entschieden wird, dass ein Recht auf Barzahlung in Euro nicht besteht.. Die Angaben ( Lügen) des HR erinnern an Lügen der GEZ zur Frage der Neutralität und Ausgewogenheit. Wenn der EuGH gegen Recht auf Barzahlung entscheidet, dann kann jeder Bürger Bargeld verweigern. Ob Zahlung oder Annahme. Dann wird nur noch Girogeld ( virtuell) akzeptiert, allein schon um der Gefahr von Falschgeld zu entgehen. Hat die GEZ dagegen Bargeld zu akzeptieren wird es noch lustiger. Und ein lustiger Untergang der GEZ/ ÖR passt doch optimal zum Merkeldebakel gescheiterter, sozialistischer Möchtegernpolitiker. Die alles gescheitert Politik einer weiteren düsteren… Mehr
Nach dem Urteil des VG Trier ist der Rundfunkbeitrag trotz Unzufriedenheit mit der Programmgestaltung zu leisten. Die inhaltliche Gestaltung der Programme sei von der grundrechtlichen Rundfunkfreiheit umfaßt. Die ÖRR müßten allerdings die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnehmen und wiedergeben, die in der Gesellschaft eine Rolle spielten. Über die Einhaltung dieser Grundsätze wachten hierzu berufene Gremien. Primär sei folglich deren Aufgabe, auf eine ausgewogene und unabhängige Berichterstattung hinzuwirken. Sofern diese Gremien ihren Kontrollpflichten nicht oder nur ungenügend nachkämen, sehen die Landesmedengesetze rechtliche Mölglichkeiten vor, Einfluß auf die Programmgestaltung zu nehmen. Die Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung sei allenfalls dann in Frage gestellt,… Mehr
„Bevor hier Diskussion aufkommt, könnten die Rundfunkbeiträge doch gleich vom Gehalt, von der Rente usw. einbehalten werden.“
Dazu ist aber amS nur der Staat in Form seiner Finanzämter befugt, jedoch nicht die umbenannte GEZ.
Der nächste Schritt wäre dann, alles beziehen und nur Taschengeld für jeden Bürger . Kommt noch ,vermute ich, wenn ich mir die Maßnahmen zur Entmündigung der Bürger so anschaue !!!
Sorry Korrektur – alle Kosten direkt abziehen .
„…gleich vom Gehalt, von der Rente usw. einbehalten…“ Dann müsste man es in Rundfunksteuer umbenennen, Steuern dürfen aber nicht zweckgebunden erhoben werden. D.h. es müsste m.E. in jedem Bundes- oder Landeshaushalt der Anteil, der den Rundfunkanstalten zugeschustert wird, neu festgelegt werden. Das würde die ÖRR aber noch mehr zu Propagendainstrumentern der regierenden Parteien machen. So kann wenigstens der Anschein der Unabhängigkeit gewahrt werden (Hüstel). Nichtsdestotrotz bleibt die Rundfunkgebühr im Prinzip eine zweckgebundene Steuer. Vergleichbar verhält es sich auch bei den Müllgebühren, um die man sich auch nicht so einfach drücken kann. Nur einmal wird der Müll abgeholt und ein andermal… Mehr
Hübsches Wortspiel mit dem Müll.
Allerdings gilt bei der Müllabfuhr der Rechtsgrundsatz des BVerwG, daß der sogenannten Typisierung bei der Nutzungsvermutung widersprochen werden kann.
Im Klartext, Sie müssen nur soviel Müll-Abtransport bezahlen, wie Sie auch nutzen.
Gegen diese Ungleichbehandlung bei der Müll-Lieferung habe ich geklagt und siehe da, das gilt eben nur bei der Müllbeseitigung. Denselben Rechtsgrundsatz bei der Müll-Lieferung durchzubekommen, wäre ein gewaltiger Fortschritt.
Dann wäre es eine Steuer und keine Abgabe und unterläge strengeren Auflagen. Der Rundfunk WILL NICHT dass das Geld als Steuer eingezogen wird.
Hauptsache das Geld ist im Sack und kann mit vollen Händen ausgegeben werden. Die Terminologie ist unwichtig.
Und wie beim Kinderbonus (diesmal umgekehrt) könnte man auch das ungeborene Leben am Aufkommen beteiligt. Schließlich werden Geräusche (aus Radio und Flimmerkiste) bereits im Mutterleib konsumiert. Ist nur etwas komplexer mit dem Einzug. Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Es stellt sich nur die Frage, wer Inhaber der Wohnung eines ungeborenen Kindes ist, das Kind im Mutterleib od. die Mutter?
Aber auch diese Frage wird die Groko zugunsten des ÖRR sicher lösen.
Der viel gerühmte „Professor aus Heidelberg“, Paul Kirchhoff hat doch in seiner Eigenschaft als Verfassungs ?-Richter die Klauseln zur GEZ-Zwangsgebühr ausgestaltet, soweit mir das in Erinnerung ist.