21 Tote, 650 Verletzte, kein Verantwortlicher und keine Strafe: Nach 10 Jahren erkennt das Gericht nur geringe Schuld, aber eine Kaskade von Fehlern - und die Verantwortlichen hätten schon genug gelitten. Einen Freispruch gibt es aber nicht: Das Gericht stellt das Verfahren ein.
Vor zehn Jahren ereignete sich auf der Loveparade in Duisburg das Unfassbare: Es kam zu einer Massenpanik, als sich ankommende und abreisende Fans aneinander vorbei, durch einen viel zu engen Tunnel und durch einen eng abgezäunten Durchgangsbereich schieben mussten. 21 Menschen starben, mehr als 650 wurden verletzt. Die Suche nach den Verantwortlichen und Gründen, die zur Katastrophe führten, beschäftigten Öffentlichkeit, Presse und Politik lange.
Im Dezember 2017 begann die Hauptverhandlung für ein Strafverfahren, in dem anfänglich 10 Personen auf der Anklagebank saßen. In 183 Verhandlungstagen wurde ein Aktenberg von 60.000 Seiten und 1.000 Stunden Videomaterial angehäuft. Die Kosten des Prozesses betragen zwischen vier und fünf Millionen Euro.
Der Prozess ist seit diesem Montag vorbei – aber ein Urteil wurde nicht gefällt. Die drei verbleibenden Angeklagten (gegen die anderen sieben wurde das Verfahren schon früher eingestellt) sind nicht freigesprochen, aber auch nicht für schuldig befunden worden. In der Presseerklärung zur Einstellung des Verfahrens erläutern die Richter:
„Unter Gesamtwürdigung dieser Erkenntnisse und aller Umstände der Katastrophe kommt das Gericht trotz der schwerwiegenden Folgen der Tat zu dem Schluss, dass die (mögliche) individuelle Schuld der Angeklagten an der Katastrophe zum jetzigen Zeitpunkt als gering anzusehen sei.“
Weiterhin, so die Richter, müsse beachtet werden, dass es nicht einen einzigen Faktor gäbe, der zu dem tödlichen Gedränge geführt habe. Stattdessen sei eine Vielzahl an Faktoren zusammengekommen, unter anderem:
- ein Veranstaltungsort, der weder für die tatsächliche Besucherzahl, noch für die geplante Besucherzahl geeignet war
- ein zu enger Zugang zu dem Veranstaltungsgelände
- verschiedene organisatorische Faktoren am Tag, wie Kommunikationsstörungen, Fehlentscheidungen und mangelhafte Absprachen.
Doch die Richter heben auch einige Maßnahmen hervor, die die Katastrophe verhindert oder abgemildert hätten; unter anderem ein abgestimmtes Vorgehen der Polizei und des Veranstalters, sowie wenn weniger Besucher auf das Gelände gelassen worden wären.
Die Begründung der Einstellung lautet wie folgt:
„Die Einstellung des Verfahrens […] ist gerechtfertigt, weil eine etwaige Schuld der Angeklagten infolge einer Gesamtschau aller relevanten Umstände zum jetzigen Zeitpunkt […] als (nur) noch gering im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist und ein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung nicht mehr besteht. Dabei hat die Kammer besonders gewertet, dass die tragischen Ereignisse auf der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen auf das Zusammenwirken einer Vielzahl miteinander korrelierender Ursachen zurückzuführen sein dürften, das Geschehen bereits fast zehn Jahre zurückliegt, die Angeklagten durch selbiges sowie das mediale Interesse erheblich belastet gewesen sein dürften und inzwischen nur noch eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, das Verfahren mit einem Sachurteil beenden zu können.“
Tatsächlich findet sich in dem 44 Seiten langen Beschluss kein Fehler seitens der Angeklagten, der wohl individuell als schwerwiegender Schuldgrund gilt. Der Karl-Lehr-Straßen-Tunnel, der einer der Gründe für das Massengedränge und die Tode war, wurde zum Beispiel schon im Vorfeld der Veranstaltung, im Rahmen einer „Entfluchtungsanalyse“ gegenüber dem Duisburger Amt für Baurecht und Bauberatung als kritischer Faktor hervorgehoben, der genauer untersucht werden müsste. Doch das Amt für Baurecht nahm an, dass diese Einschätzung des Tunnels auch anderen Verantwortlichen gegenüber geäußert werden würde – und hielt sich für nicht zuständig.
Ein weiterer Faktor für die tödlichen Ereignisse war, dass sich ein enormer Rückstau von Personen gebildet hatte, die auf die Loveparade wollten und auf Einlass warteten. Der Ursprungsgrund für den Rückstau war, dass sich der Anfang der Veranstaltung um eine Stunde verzögerte, weil noch nicht alles fertig vorbereitet war. Dieser Rückstau, der zum Auftakt der Veranstaltung um ca. 12:00 Uhr noch ungefährlich war, nahm immer größere Ausmaße an, bis es um 14:00 Uhr zu ersten „Drucksituationen“ kam. „Drucksituation“, damit wird beschrieben, wenn zu viele Menschen auf zu wenig Raum gedrängt werden. Diese Drucksituationen waren „für die Angeklagten vorhersehbar und vermeidbar“ und hätten mit besserer Planung vermieden werden können, denn die eingeplanten Zugangswege waren offensichtlich zu eng und auf einen zu geringen Teilnehmer-Zustrom ausgelegt. Auch war das Event-Areal falsch aufgebaut, was wiederum dazu führte, dass sich die Gäste nicht wie vorgesehen auf dem gesamten Gelände verteilten. Das hätte so nicht abgenommen werden dürfen – wurde es aber.
Fehler dieser Art häufen sich auf vielen Seiten im Dokument, so dass keine Schuld einer einzelnen Person zu erkennen sei – vielmehr eine Kaskade an Fehlentscheidungen, Unterlassungen und Falsch-Annahmen, die schlussendlich in die große Tragödie mit 21 Toten mündete.
Die Richter befanden auch, dass kein öffentliches Interesse an der weiteren Strafverfolgung bestünde, denn:
„Die Angeklagten sind […] nach den bisherigen Erkenntnissen noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem dürften sich die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen im Vergleich zur Planungs- und Durchführungsphase der Loveparade 2010 in Duisburg deutlich verändert haben. Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagten die heutigen Regelungen und Empfehlungen bewusst nicht einhalten würden, hat die bisherige Beweisaufnahme nicht ansatzweise ergeben. Die Angeklagten sind […] von den bisher vernommenen Zeugen, die maßgeblich an der Planung und Durchführung der Loveparade 2010 in Duisburg beteiligt gewesen sein dürften, im Wesentlichen als gewissenhafte, sorgfältige und professionell arbeitende Personen wahrgenommen worden.“
Wer denkt, dass das Gericht vergessen haben könnte, dass 21 Menschen zu Tode gekommen sind, der irrt:
„Ein generelles Genugtuungsinteresse von Verletzten vermag an sich jedoch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu begründen. Letzteres wäre nur dann gegeben, wenn durch die Nichtverfolgung die berechtigten Interessen der Verletzten beeinträchtigt wären[…]. Dies ist nach Einschätzung der Kammer hier nicht mehr der Fall.“
So kann man als Gericht natürlich argumentieren. Ob dies das Rechtsverständnis der Bevölkerung widerspiegelt, ist noch mal eine andere Frage. Am Ende ist der Streit, der der Verhandlung zugrunde liegt, nicht beigelegt: Die Angeklagten sind weder freigesprochen noch bestraft – nicht einmal mit einer symbolischen Geldstrafe. Den Hinterbliebenen und Verletzten wird gesagt: „Vielleicht sind diese Personen schuldig, aber uns kümmert das nicht“. Den Angeklagten: „Vieleicht habt ihr Tote zu verantworten, vielleicht auch nicht, uns kümmert das nicht“. Mit dieser Nicht-Entscheidung kann keiner seinen Frieden machen. Die Kosten trägt der Staat und als Schlussstrich unter die Tragödie bleiben nur die Spesen der Anwälte.
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Von unserem „hohen Ansehen“ ist fast nur noch der – überkommene – Ruf über, „reich“ zu sein und gemolken werden zu können, wenn man nur „Nazi“ und/oder „Solidarität“ schreit…
Wen will man denn mit einer entstandenen Stampede haftbar machen, wenn keine baulichen Fehler nachzuweisen sind. Wer es selbst schon mal erlebt hat, konnte froh sein, da noch heil heraus zu kommen und so ein Ergeignis habe ich vor 35 Jahren selbst miterlebt, mit einem Unterführungstunnel am Veranstaltungsort. Da ging ohne Vorwarnung und bei normalem Schritttempo der Besucher plötzlich vorne ein Stop los und die Massen hinten drückten nach, ohne daß dies zu verhindern war. Innerhalb von einer Minute entstanden da Schubkräfte, die nicht einmal zu erträumen waren und nur eine Seitenausgangstüre mit einem tiefen Rahmen von ca. 40 cm… Mehr
Solche Mammutverfahren sind doch nicht mehr zeitgemäß. Außer gigantische Kosten wird da nichts produziert. Vergleichbar dem Verfahren Zschäpe in München. Außer Verfahrenseinstellungen oder der weitere lange Gang bis in die höchsten Instanzen kommt doch dabei nichts raus. Irgendwie immer nur eine Beschäftigung von Bürokraten um deren Wichtigkeit unter Beweis zus stellen ohne etwas zu bewirken oder gar Recht zu sprechen.
Herr Tichy, wenn ich auch sonst manche Ihrer Ausführungen aus Sicht eines unbeteiligten Dritten nachvollziehen kann, fehlt es Ihnen – und anderen – am Einblick auf die Situation: Meines Wissens nach kam niemand oder kaum jemand im Tunnel der Karl-Lehr-Straße zu Tode, sondern auf der Rampe aufwärts zum Gelände. Und obwohl Ab- und Zufluss gegen alle Regeln durch diesen Tunnel liefen, war das m.E. nicht das Kern-Problem. Vielmehr wurde durch Druck auf die Einlassstellen – und dem Nachgeben dessen – der Druck auf den Tunnel und v.a. die Rampe als einzigem Zugang zum Gelände massiv erhöht. Und kurz hinter dem… Mehr
Tina, grundsätzlich d´accord. Aber ich habe damals erlebt, wie Jungspunde vor den Einlassstellen in Volldröhnung auf den Wartehäuschen der U79 in unmittelbarer Nähe der Oberleitung – trotz mehrfacher Abmahnung der Polizei – „abgewaved“ haben. Da hört es bei mir mit dem Abschieben der Verantwortung auf Behörden und deren Mitarbeiter auf. Und die Mitarbeiter der Stadverwaltung, die damals ganz dienstbewusst die Veranstaltung nicht genehmigen wollten, wurden „ausgetauscht“ …
Ja, das war die eigentliche Schande dabei. Aber es wäre auch so gewesen, dass jeder, der genau das getan hätte, zum Sündenbock und zur Zielscheibe gemacht worden wäre, um andere aus der Schusslinie zu bringen. Unsere Gesellschaft war bereits im Sommer 2010 weitgehend so degeneriert, publicitysüchtig und partygeil wie verantwortungsscheu, wie sie heute im Angesicht von Merkel 5.0 ist …
Es klingt hart, aber das Urteil ist juristisch m.E. nachvollziehbar wie zumindets ähnlich zu erwarten gewesen. Denn jenseits aller Wünsche der Opfer und Angehörigen sowie Teilen der „Öffentlichkeit“ nach Strafen und Sündenböcken gibt es schlicht keine Personen, die haupt- oder gar alleinverantwortlich diese Katastrophe verschuldet haben – und stellvertretend für ein Versagen vieler abgeurteilt werden können. Wie der Artikel berichtet, war das Gelände ungeeignet, die Planung schlecht und die Durchführung der Veranstaltung miserabel, v.a. in Bezug auf Sicherheitsaspekte. Die Veranstaltung hätte schlicht nicht genehmigt werden dürfen. Dennoch hätte es m.E. gut gehen können, hätte man den Besucherzustrom durch Einlasskontrollen weiter… Mehr
Sie sind sicher nicht ganz unschuldig, aber auch sicher nicht die Schuldigen als Sündenböcke, die immer noch gesucht werden. Nachdem was ich mitbekommen habe, hatten ursprünglich Zuständige die Genehmigung nicht erteilen wollen und wurden ausgetauscht gegen Personen, die dann letztlich genehmigt haben – aber mit Druck bzw. „Segen“ von oben. Wer ist nun verantwortlich bzw. schuldig – die, die genehmigt haben oder die die angeordnet haben zu genehmigen – oder die die politisch Druck gemacht haben, die Love Parade unbedingt stattfinden zu lassen…? Davon abgesehen waren m.E. am Tage der Love Parade noch gravierende Fehler passiert, die die Katastrophe erst… Mehr
Das ist auch meine Erinnerung. Es wurde im Vorfeld der Veranstaltung erheblicher Druck von Seiten der Landespolitik und der Leitung der „Kulturhauptstadt Ruhr“ auf die Duisburger Polizeileitung und weitere städtischen Behörden ausgeübt, die Loveparade unbedingt in Duisburg stattfinden zu lassen. Ich glaube mich sogar zu erinnern, dass der Polizeipräsident deswegen zurücktrat, weil er die Verantwortung nicht übernehmen wollte. Von daher wären die tatsächlichen Angeklagten wirklich nur ein Bauernopfer gewesen.
Wenn in Seigertshausen 3 irakische Kinder in einen Dorfteich fallen und ertrinken, wird der Bürgermeister zu 12.000 Euro verklagt, weil ein über 200 Jahre alter Teich nicht eingezäunt war. Er soll seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sein. Eigendlich müssten die Eltern auf ihre Kinder aufpassen. Planen jedoch ein Bürgermeister mit div. anderen Veranstaltern ein Massenevent, wo diese Leute allesamt keinerlei Erfahrungen haben, geht die Sache mit 21 Toten mehr als gründlich schief, so lässt sich kein Schuldiger finden. Was ein Armutszeugnis seitens der Justiz. Die Schuldigen sind die, die sich mit dieser Veranstaltung profilieren wollten, aber von der Umsetzung keine Ahnung… Mehr
In unserem Rechtssystem wird immer nach Schuldigen gesucht. Daß es Situationen gibt, wo sich Umstände so unglücklich verketten, daß nicht ein oder mehrere individuell Schuldige ausgemacht werden können, ist nicht vorgesehen. Aber das gibt es. Die Loveparade ist da vielleicht ein Beispiel. Natürlich ist das bitter für die Angehörigen der Toten. Aber ich glaube, es ist nicht zu ändern. Ärgerlich ist es nur, daß es so lange gedauert hat, bis diese „Nichtentscheidung“ das Verfahren beendet hat. „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“, sagt schon die Bibel. Wir alle begeben uns täglich in Gefahren, an die meisten denken wir… Mehr
Nun, es geht ja nicht primär drum einen Schuldingen zu finden: vieleicht gibt es Keinen, der schuldig genug ist um bestraft zu werden – in dem Fall muss man die Angeklagten aber freisprechen oder anders ein Urteil fällen. Ein Verfahren einfach fallen zu lassen ist fragwürdig, weil es ja bedeutet, dass der der Anklage zugrundeliegende Streit nicht ausgeglichen oder beigelegt wurde; die Richter wollen sich nur nichtmehr damit beschäftigen .
Herr Tichy, menschlich bin ich ganz bei Ihnen, aber juristisch gibt es einen riesengroße Grauzone zwischen erwiesener Schuld und erwiesener Unschuld. Davon abgesehen: Warum sollten Richter weniger verantwortungsscheu sein, als all die großkopferten Politiker, Unternehmer etc., die Love Parade 2010 in Duisburg unbedingt wollten …? …
Deutschland hat ein massives Justizproblem. Man will dort nur noch Protokollant sein und dokumentieren. Wie kann es sonst sein, daß Verbrecher mit schweren Gewaltstraftaten nach Aufnahme der Personalien wieder auf freiem Fuß sind? Wie kann es sein, daß Jugendliche Intensivtäter nach z.T. hunderten Straftaten immer noch nicht einsitzen? Gut, bei Steuerhinterziehung wird man noch relativ leicht zu Haftstrafen verurteilt. Gelegentlich auch bei der Weigerung dem Gebührenservice zu seinem Recht zu verhelfen. Man gewinnt den Eindruck einer fetten, trägen und unwilligen Justiz, die eigentlich lieber in Ruhe gelassen werden würde. Hier, in den USA ist es besser. Wir wählen hier die… Mehr