Gewerbemieter zahlen nicht – Politiker: „Haltet den Dieb!“

Politiker greifen mir schärfsten Worten Gewerbemieter an, die die Mietzahlungen aussetzen. Das erinnert an das Motto „Haltet den Dieb!“, denn die Politik hat dies selbst durch ihr Gesetz ausgelöst.

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Zur aktuellen Lage: Das Unternehmen Adidas musste wegen der Corona-Pandemie seine Geschäfte schließen und hatte dies als Begründung dafür genannt, ab April vorerst keine Miete mehr für die Filialen zu zahlen. Auch andere Konzerne wie Deichmann (1500 Filialen), C & A, Puma und H&M wollen Berichten zufolge die Mietzahlungen aussetzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) meinte: „Wenn jetzt finanzstarke Unternehmen einfach ihre Mieten nicht mehr zahlen, ist dies unanständig und nicht akzeptabel.“ Die Corona-Hilfsgesetze böten dafür keine Grundlage. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat Adidas wegen der Aussetzung von Mietzahlungen ebenfalls scharf kritisiert. „Ich bin enttäuscht von Adidas. Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Scheuer zu „Bild“. Die Ankündigung des Unternehmens sei „eine völlig inakzeptable Botschaft“. Das Vorgehen des Konzerns sei unsolidarisch. „Das Signal ist nicht das Unterhaken, das man von jedem Bürger verlangt“, sagte der CSU-Politiker. „Wir geben die Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger: ‚Seid vernünftig!‘ Da müssen große Konzerne aber auch vernünftig sein.“

Schwächen des Gesetzes

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Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen sind in Art. 240 EGBGB zeitlich befristete Regelungen eingeführt worden, durch die das Schuldrecht des BGB geändert wird. In Art. 5 § 1 Absatz 1 und 2 erhalten Verbraucher bei Dauerschuldverhältnisseen, die zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge erforderlich sind, ein Leistungsverweigerungsrecht. Die Regelung ist bis zum 30.6.2020 befristet und kann von der Bundesregierung bis zum 30.9. 2020 verlängert werden, mit Zustimmung des Bundestages sogar darüber hinaus.

Im Mietrecht gilt das Leistungsverweigerungsrecht nicht. Mieter bleiben also weiterhin zur Zahlung verpflichtet und können auch in Verzug geraten. Das Forderungsmanagement zur Verfolgung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (außergerichtliches Mahnwesen, gerichtlichen Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Verzugszinsen etc.) kann beibehalten bleiben, was jedoch kaum ein Mieter weiß, weil in den Medien und von der Politik nur kommuniziert wurde: „Du kannst nicht gekündigt werden, wenn du durch die Corona-Krise betroffen bist.“

Das Gesetz sieht in der Tat eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit des Vermieters vor. Nach § 2 Abs. 1 kann der Vermieter ein Mietverhältnis nicht allein deswegen kündigen, weil der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 (oder bei Verlängerung darüber hinaus) trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet. Voraussetzung ist, dass die Nichtleistung des Mieters auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Dies muss der Mieter glaubhaft machen.

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Im Einzelnen ist die Sache viel komplizierter und es werden bereits Fachaufsätze dazu geschrieben. Was der Mieter „glaubhaft machen muss“ ist offenbar vielen nicht ganz klar und auch im Gesetz nicht ausdrücklich gesagt: Bei strenger Auslegung des Gesetzes genügt es nicht zu sagen: „Ich bin wirtschaftlich von Corona betroffen (z.B. weil ich meinen Laden schließen musste oder nur noch Kurzarbeitergeld bekomme) und kann daher die Miete nicht mehr zahlen.“ Zur Glaubhaftmachung des Kausalzusammenhanges müsste zweitens der Nachweis hinzukommen, dass der Mieter auch beim Rückgriff auf bestehende Liquiditätsreserven oder staatliche Hilfen keine Möglichkeit hatte, weiter die Miete zu zahlen. Es kann jedoch sein, dass manche Mieter und Juristen das anders auslegen.

Nachbesserung des Gesetzes und Klarstellung notwendig

Ich bezweifle, dass Unternehmen wie Adidas, die kräftige Gewinne in den letzten Jahren gemacht haben, nachweisen könnten, dass sie nicht für einen gewissen Zeitraum Mietausfälle verkraften können, zumal ja diese Unternehmen auch Anspruch auf staatliche Hilfe haben, wenn sie in Liquiditätsengpässe bekommen.

Das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz sollte also so nachgebessert werden, dass ausdrücklich klargestellt wird: Der Mieter muss erstens belegen, dass die Aussetzung der Mietzahlung auf durch die Corona-Krise bedingte Liquiditätsengpässe zurückzuführen ist und dass er zweitens auch bei Inanspruchnahme staatlicher Hilfen oder durch Rückgriff auf vorhandene Liquiditätsreserven nicht in der Lage ist, die Miete zu zahlen.

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Jeder vernünftige, faire und menschlich mitfühlende Vermieter wird in einer Situation wie dieser sowieso keinen Mieter einfach kündigen. Abgesehen davon wäre ein Vermieter von Büro- und Ladenflächen auch extrem dumm, wenn er am Vorabend einer schweren Rezession seinen Mieter rauswerfen würde. Die Vermietung von Büro- und Ladenflächen wird in nächster Zeit sehr schwer werden. Und die ganz überwiegende Mehrzahl der Wohnungsvermieter sind eben keine bösen Miethaie, die in einer Notsituation ihre Mieter auf die Straße setzen. Das populäre Bild vom „guten und schwachen Mieter“ und vom „bösen und starken Vermieter“ stimmt eben so pauschal nicht. Die Mehrheit der Wohnungsvermieter sind Privatpersonen, für viele davon hängt die Altersvorsorge an der Vermietung und sie sind vielfach wirtschaftlich nicht stärker als ihre Mieter.

Da es auch schwarze Schafe unter den Vermietern gibt, ist eine gesetzliche Regelung in dieser Situation dennoch legitim, um Mietern die Angst zu nehmen.
Aber weil das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz nicht klar genug formuliert ist, ist das psychologische Signal in die Öffentlichkeit fatal. Man sieht an den Reaktionen von Adidas und anderen Unternehmen, dass das Gesetz so verstanden wird: „Du hast keine Konsequenzen zu fürchten, wenn du die Miete nicht zahlst“. Manche Gewerbemieter hoffen offenbar, wenn sie durch Nichtzahlung erst einmal vollendete Tatsachen schaffen, sich später in einem Rechtsstreit auf einen Vergleich zu einigen.
Und der private Mieter wird sich dann natürlich dann sagen: „Was für Unternehmen wie Adidas recht ist, ist für mich billig.“

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Alf
4 Jahre her

Was die schlechteste Regierung seit dem 2. Weltkrieg noch so alles auslöst, klingt klingt in der Selbstdarstellung wie folgt „Man solle die Regierung „milliardenschwer helfen“ lassen und sich darüber freuen, dass die Hilfen wirkten“ https://www.focus.de/politik/deutschland/sondersendung-im-zdf-eigenlob-unter-quarantaene-stellen-scholz-bekommt-seitenhieb-bei-illner-talk_id_11829201.html Der Journalist Gabor Steingart reagiert auf dieses Eigenlob: Es sei noch zu früh die Beschlüsse zu loben. Das Geld müsse erst einmal bei den betroffenen Unternehmen ankommen und dann auch tatsächlich helfen. Bis dahin könne man „vielleicht auch das Eigenlob unter Quarantäne stellen“. Auf diese Kritik hatte Scholz keine Antwort Es ist Zeit, den Karren von der Wand wegzufahren. Da hilft auch kein Schieben. Es… Mehr

HavemannmitMerkelBesuch
4 Jahre her

SPD Ministerin sagt doch alles…
Schaffen bescheuerte sozialistische Gesetze und wundern sich wenn sie genutzt werden.
Aber das deutsche Volk dürstet wieder sehr nach Sozialismus, schließlich wählen die mehrheitlich den schwarzrotgrünlinken Wahnsinn der nun überall überdeutlich zutage tritt.

EURO fighter
4 Jahre her

Wenn man den gewaltigen ökonomischen Schaden, den diese Pandemie verursacht, einigermassen gleichmässig verteilen will, sehe ich keinen Grund, die Vermieter nicht mit einzubeziehen.

Karl Schmidt
4 Jahre her

Adidas ist der Mieter und dürfte schon deshalb keine „Mietausfälle“ haben. Da ist etwas durcheinander geraten.

Fulbert
4 Jahre her

„….waere es extrem dumm, seinen Mieter hinauszuwerfen…..“ Das ist keineswegs so eindeutig. Da ich als privater Vermieter auch in Vorleistung für Nebenkosten wie Beheizung, Wasserverbrauch etc. gehe, kann es im Extremfall, also wenn die Regeln verlängert werden und der Mieter nicht zahlt, guenstiger sein, eine Wohnung leer stehen zu lassen, da dann zumindest diese Verbrauchskosten auf das Mindestmaß sinken – ganz abgesehen davon, dass der Verkauf einer leer stehenden Immobilien wesentlich einfacher ist als mit einem nicht zahlenden Mieter.

Sabine W.
4 Jahre her

Für Großkonzerne wird dieses Milliardenpflaster der Bundesregierung (aber ist das Geld nicht teuer erwirtschaftet worden durch nimmermüde Steuerzahler?) gerade großzügig verteilt.
Und was ist mit dem Tourismus, dem Restaurant- oder Café-Betreiber?
Was ist mit dem ‚Kleinunternehmer‘?
Soweit ich weiß, hängen die gerade in einer Endlosschleife zwischen ‚Hotline‘, ‚Hausbank‘ und ‚KfW‘ fest – so als perpetuum mobile.

Die und ihre Angestellten werden bald Hartz IV beziehen müssen.
Ein weiterer Belastungsfaktor für geplünderte Kassen, die jetzt so großzügig geöffnet werden.
Danach Rentenkassen, in die noch weniger eingezahlt wird.

Ein Rattenschwanz, der offensichtlich (noch) nicht berücksichtigt wird.

Mahlzeit, Deutschland!

avs
4 Jahre her

Bei aller berechtigter Kritik. Wo ist bitte eine Lösung? Wie soll ein Groß- oder Kleinunternehmen bei Null Umsatz Mieten und auch Gehälter zahlen können? Das geht vielleicht 1 bis 2 Monate, aber dann? Sollen die bestraft werden, die Rücklagen gebildet haben? Und wer hat ohne Gehalt Rücklagen für mehrere Monate?

Ulrich
4 Jahre her
Antworten an  avs

Im Gewerbebereich sind Umsatzmietverträge der Normalfall. Und wenn kein Umsatz im Gewerbeobjekt anfällt, ist dann nur der Grundmietbetrag fällig. Von irgendetwas müssen ja auch bei geschlossenem Laden z.B. die Heizkosten beglichen werden. Und Gehälter werden im Normalfall auch nur fällig, wenn die Angestellten weiter beschäftigt werden. Ansonsten kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Und ja, Rücklagen sind genau für solche Durststrecken da. Wer keine hat, sollte vielleicht unabhängig von Corona sein Geschäftsmodell überdenken. Im Übrigen geht es bei der aktuellen Diskussion nicht um die kleine Nagelstudio-Betreiberin, sondern um Unternehmen wie Media-Markt und Adidas. Deren Geschäft ist auch in der aktuellen Krise nicht… Mehr

avs
4 Jahre her
Antworten an  Ulrich

Da bin ich ganz anderer Meinung: Gewerbeverträge sind im Normalfall nicht umsatzorientiert – ich arbeite in der Branche.
Rücklagen für eine Pandemie? Rücklagen sind für Investitionen oder Einkäufe, denken Sie an die Textilbranche, die schon Frühjahrsmode eingekauft hat – und auf den Sachen sitzen bleibt.
Grundsätzlich finde ich es verkehrt den schwarzen Peter auf die Mieter oder Vermieter oder irgendjemand anderen zu schieben. Hier werden gewachsene Strukturen zerstört – siehe den Artikel von Gerd Held.

Gerro Medicus
4 Jahre her

Wann hören diese A****geigen von Politikern endlich mal auf, von „Solidarität“ und „Unterhaken“ zu schwafeln? Hier geht es um Überlebensstrategien. Die Mieten werden ja nicht erlassen, sondern lediglich in die Zukunft verschoben. Auch große Unternehmen, die jetzt maximale Einbußen haben, sehen zu, dass ihre finanziellen Verpflichtungen im Augenblick klein bleiben, damit sie die Krise, die die Politik ja selbst auf unbestimmte Zeit projiziert hat, überstehen. Natürlich haben jetzt die Vermieter die A****karte, aber das ist von der Politik so gewollt. Und machen wir uns nichts vor: Linksgrün jubelt doch innerlich, dass die Vermieter, meist ja auch Immobilienkonzerne, jetzt richtig drangekriegt… Mehr

Karl Heinz Muttersohn
4 Jahre her

Unserer Justizministerin gebührt ein hohes Lob: So effektiv hat noch kein Groko Politiker die Einführung des Sozialismus befördert. Kann man die Zahlungsverweigerung eigentlich auch auf die Steuerschuld anwenden. Dann wäre je alles gut und die Reise in die Anarchie könnte völlig ungehindert ablaufen.

Karl Heinz Jennen
4 Jahre her

Die Justizministerin gibt hier ein Statement über die dümmliche Qualität der deutschen
Regierung ab,

Jack Black
4 Jahre her

Wenn eine Justizministerin über Wirtschaftsangelegenheiten spricht, dann kann es schon mal kurios werden, wie im Fall Lambrecht. Adidas und Co. sind keine Wohlfahrtsverbände, sondern sie stehen in der Verantwortung Gewinne zu erwirtschaften und mit diesen für neue Arbeitsplätze zu sorgen sowie die bestehenden Mitarbeiter fristgerecht zu entlohnen und den Fortbestand dieser Arbeitsplätze zu sichern. Das die Justizministerin das nicht einsehen will, empfinde ich als UNSOLIDARISCH und unsozial. Dasselbe gilt auch für die Vermieter – auch die Vermieter von Gewerbeimmobilien, oftmals auch Immobiliengesellschaften – haben eine Verantwortung gegenüber IHREN Angestellten. Umso fataler gestaltet es sich, wenn dann Politiker mit Gesetzen agieren,… Mehr