Wenn, wie gegenwärtig am Projekt Thüringen exekutiert, jede politische Handlung ausgeschlossen wird, an der jemand mitwirkt, der unter einen angeblichen Unvereinbarkeitsbeschluss fällt, dann wird Politik zur Farce.
„Wer nach allen Seiten offen ist, der ist nicht ganz dicht!“ Dieses hübsche Wortspiel stammt von jemandem, der wie kaum ein anderer das verkörperte, was gemeinhin unter „Politiker“ zu verstehen ist. Franz Josef Strauß, eine Art Urgewalt des Politischen, mit allen Wassern gewaschen und einem ausgeprägten Machtinstinkt versehen, wollte mit diesem Satz seiner Union eine Art weltanschauliches Korsett verpassen. Es sollte bedeuten: Eigene inhaltliche Positionen und Grundsätze entwickeln, diese gegen alle Widerstände vertreten und mit allen denkbaren (und manchmal auch undenkbaren) Mitteln dafür sorgen, dass diese Positionen und Grundsätze gesellschaftliche Wirklichkeit werden.
Das machte Sinn, denn damit wusste der Bürger, bei dem Strauß um Zustimmung für seine Politik warb, worauf er sich mit der Wahl des Bayern und der von ihm vertretenen Partei(en) einlässt. Der Satz dokumentierte Verlässlichkeit – nicht aber Unflexibilität. Denn für Strauß stand er in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Willen zur Macht. Nicht der Weg war das Ziel, sondern das Ziel war es, das über einen zu gehenden Weg zu erreichen sei. Ob dieser Weg gerade verläuft oder über Kurven und Schleifen – das spielte eine untergeordnete Rolle. Denn das Ziel war es, um das es ging. Dieses zu erreichen war die Wahl der Mittel frei. Und damit auch die Wahl der Wege.
Unvereinbarkeit versus politische Vernunft
Die heutige Unionsgeneration hat Strauß offenbar vergessen. Oder nicht verstanden, was er zum Ausdruck bringen wollte. Denn sie verwechselt Grundsatztreue mit Selbstkastration.
Sogenannte Unvereinbarkeitsbeschlüsse, wie sie vor allem der CDU-Generalsekretär auf Abruf, Paul Ziemiak, gebetsmühlenartig postuliert, sind das genaue Gegenteil von dem, was FJS meinte. Sie legen der Politik Fesseln des Nicht-Machbaren an, womit die Chancen, eigene Anschauungen gesellschaftlich mehrheitsfähig zu machen, deutlich sinken. Dabei geht es nicht um so etwas wie Ideologien – es geht um klassisch-pragmatische Politik.
Wenn, wie gegenwärtig am Projekt Thüringen exekutiert, jede politische Handlung ausgeschlossen wird, an der jemand mitwirkt, der unter einen angeblichen Unvereinbarkeitsbeschluss fällt, dann wird Politik zur Farce. Denn nicht nur, dass dem Unvereinbaren damit ein Machtinstrument in die Hand gegeben wird, mit dem er jede ihm nicht genehme Politik verhindern kann – jener, der sich unvereinbar mit anderen begreift, verabschiedet sich auch selbst aus der Politik, da er jede seiner Zielsetzungen darauf abklopfen muss, ob möglicherweise darin Inhalte versteckt sind, die auch denen des Unvereinbaren entsprechen könnten.
Das selbstgeschaffene Dilemma
Die Wahl Kemmerichs und das Gezerre um das Nachfolgeprozedere offenbaren das Dilemma. Ich schrieb es bereits: Nichts an der Wahl des FDP-Mannes war undemokratisch oder verfassungswidrig. Ganz im Gegenteil.
Ohne Not hatte sich in einer Situation, in der eine Mehrheitsbildung im Landesparlament nicht möglich schien, der vom Bürger abgewählte Ministerpräsident erneut zur Wahl gestellt. Wohlbemerkt: ohne Not. Denn er und sein Kabinett hätten auch ohne Mehrheit bis zur nächsten, regulären Landtagswahl in fünf Jahren amtieren können. Allerdings hätten sie im Parlament keine festgezurrte Mehrheit gehabt, sondern um die Zustimmung jener Abgeordneten ringen müssen, die im Wahlkampf angetreten waren, die nun nur noch amtierende Landesregierung abzulösen. Nur – daran änderte die von Bodo Ramelow angesetzte Wahl so oder so nichts.
Insofern war das Vorgehen des Ramelow in jeglicher Hinsicht unsinnig. Es diente ausschließlich der persönlichen Eitelkeit – nicht dem Land und nicht der Politik. Denn selbst, wenn der Kommunist im dritten Wahlgang mit relativer Mehrheit erneut gewählt worden wäre, hätte dieses nur seinem Ego geschmeichelt. Die Situation, im Parlament ohne Mehrheit zu sein und folglich nicht „durchregieren“ zu können, bliebe wie zuvor.
Ein verfassungsgemäß gewählter MP
Doch es sollte anders kommen. Einige demokratisch gewählte Abgeordnete schickten im dritten Wahlgang einen dritten Bewerber ins Rennen, nachdem in den ersten beiden Wahlgängen weder Ramelow noch sein von der AfD nominierter, parteiloser Konkurrent über die notwendige Mehrheit verfügten.
Zum allgemeinen Erstaunen, ja Mancher Entsetzen, erhielt dieser dritte Kandidat nun die relative Mehrheit. Die laut Verfassung nur ihrem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten von CDU und FDP gaben offenbar ihre Stimmen ab für einen Kandidaten aus der bürgerlichen Mitte der Gesellschaft. Die nicht minder frei gewählten Abgeordneten der AfD erkannten, nachdem ihr eigener Kandidat offensichtlich aussichtslos im Rennen lag, die Chance, den Kommunisten durch jemanden zu ersetzen, der ihnen genehmer war. So hatte nun Kemmerich – ob erwartet oder unerwartet, ist dabei bedeutungslos – die relative Mehrheit und wurde auf der Grundlage der geltenden Verfassung als Ministerpräsident vereidigt.
Die Verfassungswidrigkeit beginnt nach der Wahl
Diese realpolitische Situation unterschied sich durch nichts von einem Szenario, in dem Ramelow die notwendige Mehrheit bekommen hätte. Frei gewählte Abgeordnete, die in der parlamentarischen Demokratie weder an Weisungen noch Parteipräferenzen gebunden sind, hatten auf verfassungsmäßig korrektem Weg den Regierungschef gewählt.
Nun aber brach der Shitstorm los. Die um ihre Macht im Freistaat gebrachte, politische Linke ließ ihre außerparlamentarischen Kettenhunde los. Eine mit Parlamentarismus und Verfassung offenbar wenig vertraute Dame forderte aus dem fernen Afrika die Revision des Ergebnisses ein.
Eigentlich hätte an dieser Stelle sofort der Verfassungsschutz eingreifen müssen. Denn was nun geschah und bis heute geschieht, ist weder mit Wortlaut noch mit Ziel des bundesdeutschen Grundgesetzes vereinbar.
Mit der vermutlich zutreffenden Behauptung („vermutlich“ auch hier deshalb, weil es eine geheime Wahl gewesen ist und zumindest in der Theorie es auch so hätte sein können, dass die Abgeordneten der AfD mehrheitlich für Ramelow und die Abgeordneten der SED-Nachfolger mehrheitlich für Kemmerich votiert haben), die „faschistische“ AfD habe für den bürgerlichen Kandidaten gestimmt, erhielten Wähler und Gewählter aus ihren Parteizentralen die Order, den verfassungsrechtlich korrekten Wahlgang „rückgängig“ zu machen.
Ein in der verfassten Demokratie unfassbarer Vorgang
Ob nun tatsächlich der FDP-Vorsitzende Lindner einen gewählten Ministerpräsidenten gezwungen hat, sein Staatsamt aufzugeben, oder ob Kemmerich unter dem Druck des Pöbels einknickte – das eine wie das andere ist ein in der verfassten Demokratie unfassbarer Vorgang. Sollte Lindner tatsächlich einen solchen Druck ausgeübt haben, so stellt sich die Frage nach der Anwendung des § 105 des Strafgesetzbuches, wonach die Nötigung eines Verfassungsorgans unter Strafe steht. Die Frage wäre nur noch, wie die dort vorausgesetzte „Gewalt“ zu definieren ist – zumindest jedoch die Drohungen gegen Leib und Leben des gewählten Verfassungsorgans und dessen Familie seitens der antidemokratischen Kettenhunde hätten sofort den Einsatz der Bundesanwaltschaft erwarten lassen; von der Bereitstellung entsprechender Staatsschutzmitarbeiter zum Schutz der Bedrohten ganz zu schweigen.
Das Einknicken Kemmerichs und das Geheule der Parteigranden in Berlin und anderswo offenbart einerseits die perfide Vorgehensweise jener politischen Täter, denen um der Durchsetzung ihrer eigenen Agenda wegen mittlerweile tatsächlich jedes Mittel recht ist. Andererseits dokumentiert es das Unvermögen jener Personen, die heute in besagten Parteien das Sagen haben, welche einst als „bürgerlich“ bezeichnet wurden. Das Aushebeln eines verfassungsgemäßen Vorgangs wurde mit der absurden Begründung betrieben, dass der gewählte Ministerpräsident die Unterstützung einer Partei genossen habe, die von den anderen Parteien als „rechtsextremistisch“ und „faschistisch“ bezeichnet wird.
Einmal abgesehen davon, dass die juristische Relevanz einer solchen Zuweisung durch konkurrierende Parteivertreter absolut gegen Null geht, weil die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei ausschließliche Aufgabe eines unabhängigen Verfassungsgerichts ist, hat die Aussage auch nur und ausschließlich insofern einen gewissen Wahrheitswert, als die Wahl Kemmerichs vermutlich tatsächlich mit den Stimmen der AfD erfolgt war. Nur – welch eine politische Relevanz hat dieses, solange der gewählte Ministerpräsident darauf aufbauend ein durch und durch demokratisch gefestigtes Kabinett aufgebaut hätte?
Der Unvereinbarkeitsbeschluss, der keiner ist
Das nun ansetzende Zeter und Mordio sprach von Tabu- und Dammbrüchen. Die CDU-Bundesführung, insofern aus selbstreferenzierter Zuständigkeit involviert, als dass einige der den Kemmerich unterstützenden Abgeordneten vermutlich der CDU angehörten, holte einen angeblichen Unvereinbarkeitsbeschluss aus der Tasche, den ein Parteitag des Unpolitischen im Dezember 2018 beschlossen hatte. Dieser „Beschluss C 76, C 101, C 164 und C 179“ ist kurz und knapp gehalten. Er lautet: „Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“
Aus dieser „Ablehnung“ von Koalitionen und „ähnlichen Formen der Zusammenarbeit“ nun leitete die CDU-Spitze die Notwendigkeit der Revision eines Verfassungsvorganges ab. Das ist nicht nur absurd – das ist unfassbar.
Zu allererst wäre zu klären, welche Relevanz ein „Ablehnungsbeschluss“ überhaupt haben kann. Denn ich kann etwas ablehnen – und dennoch durch die normative Kraft des Faktischen gezwungen sein, dieses zu tun.
Ein Ablehnungsbeschluss entspricht insofern der Prämisse des FJS: Wer nach allen Seiten offen ist, ist nicht ganz dicht. Wenn es aber der Durchsetzung der eigenen politischen Ziele dient, steht Pragmatismus über Dichtung. Und insofern hatten die Thüringer Landtagsabgeordneten, die der CDU angehören, nicht einmal ansatzweise etwas getan, was im Widerspruch zu jenem Parteitagsbeschluss stünde. Denn – wir können es nicht häufig genug wiederholen – sie haben ausschließlich von ihrer verfassungsgeschützten Gewissensfreiheit Gebrauch gemacht und in einem rechtmäßigen Wahlvorgang ihre Stimme für jemanden abgegeben, den sie für den besseren hielten.
Selbst eine Absprache wäre keine Verstoß
Selbst dann, wenn, was zwar behauptet, aber nicht bewiesen ist, es vor der Wahl zu zielführenden Gesprächen zwischen Vertretern von CDU, FDP und AfD gekommen sein sollte, ging es bei solchen Konsultationen weder um Koalitionen noch um eine „ähnliche Form der Zusammenarbeit“. Denn weder wurden hier irgendwelche gemeinsamen, politischen Ziele künftigen Regierungshandelns besprochen geschweige denn beschlossen, noch hätten die Parteien gar eine Regierungszusammenarbeit vereinbart gehabt, zu der nicht nur gemeinsames, langfristiges Vorgehen, sondern auch die Verteilung der Ministerressorts hätte gehören müssen.
Selbst also, wenn tatsächlich eine heimliche Übereinkunft bestanden haben sollte, Ramelows Egotrip durch die Wahl eines bürgerlichen Ministerpräsidenten zu stoppen, wäre dieses als alleinstehender, zielführender Vorgang des Politischen durch den Ablehnungsbeschluss des Parteitages nicht erfasst worden. Was – dieses nur zur Klarstellung – ebenso zutrifft, wenn einzelne CDU-Abgeordnete ohne Anweisung durch Dritte sich dafür entscheiden sollten, bei einer möglicherweise irgendwann anstehenden, erneuten MP-Wahl sich für Ramelow zu entscheiden. Denn eine solche, einmalige Unterstützung hat weder nach rechts noch nach links den Charakter einer „Koalition“ oder einer „ähnlichen Form der Zusammenarbeit“.
Das Affentheater eines ehemaligen Jugendfunktionärs
Umso absurder ist das, was man nur noch als Affentheater bezeichnen kann und das seitdem die politische Debatte dominiert. Ein ehemaliger Vorsitzender der CDU-Jugendorganisation, von einer überforderten Kramp-Karrenbauer als Schuhputzer in die Parteizentrale gesetzt, kreiert aus einem einmaligen, parlamentarischen Vorgang eine koalitionsähnliche Form der Zusammenarbeit – und aus einer grundsätzlichen Ablehnung eine absolute Unvereinbarkeit.
Franz Josef Strauß würde sich im Grabe umdrehen, könnte er diese Absurdität aus dem Himmel oder der Hölle betrachten. Und er müsste sich zwangsläufig die Frage stellen, was mit der Union geschehen ist, dass sie an sich selbst die Zwangskastration vornimmt.
Das verfassungswidrige Dilemma der CDU
Dabei ist es nicht nur die Tatsache, dass „Ablehnung“ nicht „Unvereinbarkeit“ bedeutet und dass ein verfassungsrechtlich korrekt verlaufender Wahlgang weder etwas mit Koalition noch mit einer ähnlichen Form der Zusammenarbeit zu tun hat – das verfassungswidrige Dilemma der CDU greift deutlich tiefer. An dem zu beobachtenden Prozedere wird unübersehbar deutlich, dass die gegenwärtige CDU-Führung weder den Inhalt des Grundgesetzes verstanden, noch die Grundsätze einer parlamentarischen Demokratie begriffen hat.
Die als Ukas formulierten Anweisungen der Parteiführung an frei gewählte Bürgervertreter, dieses oder jenes zu tun oder nicht zu tun, sind ein in jeder Hinsicht unzulässiger Verstoß gegen die in den Verfassungen des Bundes und des Landes festgeschriebenen Unabhängigkeit des Abgeordneten. Selbstverständlich können sie zwar auch als Politiker, die von dem zu diskutierenden Vorgang nicht unmittelbar betroffen sind, ihre Meinung dazu kundtun. Sie dürfen auch gern mitteilen, was sie vielleicht anders getan haben.
Hier allerdings hat das Vorgehen der Parteiführung eine neue, eine überaus bedenkliche Qualität. Der Generalsekretär der Bundespartei maßt sich an, den frei gewählten Abgeordneten eines Landesparlaments konkrete Verhaltensanweisungen geben zu können. Zur Begründung beruft er sich auf den Beschluss einer Organisation, die nicht das geringste Recht hat, in die Parlamentsvorgänge eine Bundeslandes in welcher Art und Weise auch immer eingreifen zu dürfen. Dabei verdreht er vorsätzlich den Inhalt dieses Beschlusses, indem er die dort beschriebene Conditio in unzulässiger Weise verinterpretiert.
Dabei ist im Weiteren sogar festzustellen: Selbst für den nicht zu konstatierenden Fall, dass die frei gewählten Abgeordneten des Thüringischen Landtages mit CDU-Parteibuch aufgrund einer unabhängigen Gewissensentscheidung zu dem Beschluss gekommen wären, eine regierungsähnliche Kooperation mit FDP und AfD zu vereinbaren, wäre dieses verfassungsgemäß gewesen und hätte dem besagten CDU-Beschluss nur insofern widersprochen, als dass diese Abgeordneten einer Ablehnungsempfehlung nicht gefolgt wären. Die Bundes-CDU hätte in einem solchen Falle den Versuch unternehmen können, die in einen solchen Vorgang involvierten Abgeordneten mit einem Parteiordnungs- oder –ausschlussverfahren zu überziehen. Bei einem tatsächlich juristisch objektiven, unabhängigen Parteigericht wären sie damit kläglich gescheitert. Noch einmal: „Ablehnung“ lässt im Sinne der politischen Zielsetzung Ermessenspielräume. So wäre es auch nicht nachvollziehbar, warum die CDU-Abgeordneten des Freistaates nicht einen Ramelow wählen sollten, wenn dieser sich beispielsweise vertraglich bindet, statt seiner kommunistisch-linksgrünen Agenda künftig Unionspolitik in die Tat umzusetzen. Denn, siehe oben: Nicht der Weg ist das Ziel von Politik, sondern das Ziel definiert den Weg des Politischen.
Ein beispielloses CDU-Vorgehen
Was wir gegenwärtig in der Union erleben, ist insofern ohne Beispiel. Die CDU offenbart sich als Führerpartei, die in eklatantem Widerspruch zu Grundgesetz und parlamentarischen Prinzipien mit fadenscheinigen, in der Sache nicht zutreffenden Argumenten die frei gewählten Abgeordneten zu Befehlsempfängern der Parteispitze degradiert. Solche Abgeordnete allerdings braucht eine parlamentarisch-demokratische Gesellschaft tatsächlich nicht – und insofern sind selbst die 11,2 Prozent, auf die sich die CDU nun in Hamburg herunterhungerte, nicht mehr gerechtfertigt.
Im Raum bleibt die Frage, warum die CDU-Führung der Partei einen solches, verfassungswidriges Verhalten aufzwingt. Politisch nachvollziehbare Antworten auf diese Frage lassen sich nicht finden. Denn jede dieser Antworten läuft darauf hinaus, dass zum einen die CDU tatsächlich von der parlamentarisch orientierten Mitglieder- zur antiparlamentarischen Führerpartei mutiert ist, oder aber es Personenkreise in der Führung der CDU gibt, die die Partei gezielt zerstören wollen. Andere Antworten – wollen wir unendliche Dummheit oder bis an die Schmerzgrenze gehenden Dilettantismus ausschließen – kann es nicht geben.
Die Unterwerfung unter antiparlamentarische Kräfte
Außer der einen vielleicht. Sie lautet: Die Systemübernahme durch antidemokratische, antiparlamentarische Kräfte ist in diesem Lande bereits in einem Maße fortgeschritten, dass führende Unionspolitiker keinen anderen Weg mehr sehen als den der absoluten Unterwerfung unter diese Kräfte.
Sollte es so sein und sollten diese sich Submissionierenden dieses in der Erwartung tun, dafür damit belohnt zu werden, auch künftig noch die persönlichen Butterbrote von den räterepublikanisch organisierten Staatskadern geschmiert zu bekommen, werden sie sich allerdings demnächst umschauen. Den Systemüberwindern gilt der sich zur Unkenntlichkeit Unterwerfende nur so lange, wie er bis zum erfolgreichen Abschluss des Systemumbaus benötigt wird. Danach ist Schluss.
Das feiste, selbstgefällige Grinsen einer Susanne Hennig-Wellsow am Wahlabend des Hamburger Niedergangs der restverbliebenen zwei bürgerlichen Parteien sprach insofern Bände. Die Übernahme der alten Bundesrepublik durch die geschulten DDR-Kader steht für sie unmittelbar vor dem Abschluss. Sie darf sich zu Recht freuen: Ziemiak und Merkel leisten derzeit ganze Arbeit, diese Übernahme abzuschließen.
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Im Erfurter Schmierentheater wird von allen Seiten mit aufgesetztem Pathos argumentiert. Wollen Sie, Herr Spahn, mir nun allen Ernstes einreden, die Wähler Kemmerichs seien etwa lediglich ihrem Gewissen gefolgt? Sichtweise, Wahrnehmung und Interpretation sind im politischen Betrieb zuallererst eine Funktion eigener Interessen und werden je nach Bedarf ethisch, wirtschafts- oder umweltpolitisch für die Dummen verbrämt. Daß die Einen die Anderen hinter die Fichte führen, läßt sich eben juristisch nicht unterbinden. Aber Anstand und Schamgefühl könnten durchaus korrigierend eingreifen – in dem ganzen staatstragenden Geschwätz, das offenbar vor keinem Mikrophon haltmacht. Der gesamte politische Betrieb zeigte sich wieder einmal von seiner… Mehr
Mir fällt auch keine erfolgreiche Firma ein, die von Dogmatikern geleitet wird. Und Ökobanken führen ein Nischendasein…
Stimmt! Was bleibt? Auswandern, obwohl man als Deutscher allerdings nicht mehr allzu gern gesehen wird oder abwarten, bis das Land im Bürgerkrieg versinkt und dann hoffen, dass der schnell vorübergeht und die linke Brut und auch nicht die Moslems gewonnen haben. Die linke Brut hat 30 Jahre gebraucht, um den Westen zu unterwandern.
Die Deutschen sind so naiv, Napoleon würde sich totlachen, wenn er nicht schon tot wäre.
Zum Parteitagsbeschluß der CDU bezgl. der AfD fehlt mir ein: Gibt es nicht auch einen Beschluß, den Doppelpass abzuschaffen? Was ist daraus geworden? Ach ja, die damalige Vorsitzende der Partei erklärte sogleich, daß sie sich nicht an den Beschluß gebunden fühlt. Mmh…
Die meisten meiner türkischen Kunden haben einen Doppelpass. Ich finde das kann nicht sein. 2mal wählen. Zuhause Erdogan und hier Linke, SPD und Grüne!
Man sollte sich für ein Land entscheiden, zumindest was die Wahl angeht, man ist doch kein Doppelmensch!
http://Www.rundfunk-frei.de unterschreiben!
Was der CDU zu schaffen macht ist der Missbrauch der Macht durch AM. Sie lässt Wahlen die ihr nicht genehm sind „korrigieren“ gewählte Minister und deren Familien werden mit Gewalt, bis hin zur Ermordung bedroht. Die CDU trägt ihr soziopathisches Gesicht offen zur Schau, wirkt bedrohlich..
Guter Artikel, Herr Spahn!
Zitat: “ […] jener, der sich unvereinbar mit anderen begreift, verabschiedet sich auch selbst aus der Politik, da er jede seiner Zielsetzungen darauf abklopfen muss, ob möglicherweise darin Inhalte versteckt sind, die auch denen des Unvereinbaren entsprechen könnten.“ Nach der nächsten BT-Wahl wird die CDU nichts mehr abklopfen müssen, weil sie nichts mehr zu sagen haben wird. Bei einem nicht unwahrscheinlichen Wahlausgang GRÜNE 25%, SPD 15% und Linke 10% wird es ohne jeden Zweifel eine grün-rot-dunkelrote Koalition geben, weil GRÜNE und SPD keinerlei Probleme haben, mit der SED-Nachfolgepartei zu kuscheln, die SPD lieber heute als morgen die Koalition mit der… Mehr
Danke für Ihren Kommentar. Und auf einmal macht das alles Sinn, was ich vorher nicht so ganz verstanden hatte.
Spekulation, der Hoffnung halber(!): Freie Wähler + Werteunion = etwa 1/3, AfD belegt Höcke mit Redeverbot(!), veröffentlicht viel vernünftige Sacharbeit und bekommt 1/5. Wäre doch was!
Voraussetzung: Gestaltungswillen bei den Erstgenannten, argumentative Diskussion um vernünftigen sachbezogenen Weg bei AfD bez. wichtiger Themen und linguistische Kontrolle und Disziplin bei Reden! Was die brauchen, ist zielgerichtete Außendarstellung!
Sie haben selbstverständlich vollkommen recht. Aber ich meine, dass allein schon die massive ausufernde Übervölkerung nur durch die übliche Art und Weise gelöst wird: durch Krieg. Die AfD und etliche andere, auch in der FDP und CDU würden diese Entwicklung gerne beenden und umdrehen. Sie können es nicht, es kann nur der Krieg.
Nicht nur für die CSU, das gilt für alle. Es geht doch überall schon längt nicht mehr um Politik, sondern ausschließlich um die möglichst üppige Selbstversorgung.
Auch kein anderer. Die befinden sich geschlossen im freiwillig gewählten betreuten Denken und finden da nicht mehr heraus, wollen es vermutlich auch gar nicht. Die haben sich zugunsten ihrer bequemen und viel zu üppigen Fressnäpfe überflüssig gemacht. Es wird sie aber nicht kümmern. Die eigenen Fressnäpfe sind gesichert und die der anderen, eventuell nachfolgenden interessieren sie nicht. Genauso wenig interessiert sie unser Land oder gar die Wähler.
„… und hätte dem besagten CDU-Beschluss nur insofern widersprochen, als dass diese Abgeordneten einer Ablehnungsempfehlung nicht gefolgt wären. Die Bundes-CDU hätte in einem solchen Falle den Versuch unternehmen können, die in einen solchen Vorgang involvierten Abgeordneten mit einem Parteiordnungs- oder –ausschlussverfahren zu überziehen.“
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2016 beschloss der CDU-Parteitag die Abschaffung des Doppelpasses und die Wiedereinführung der sogenannten Optionspflicht für in Deutschland aufgewachsene Kinder von Migranten. Frau Merkel samt Parteispitze erklärte seinerzeit, dass die geltende Regelung nicht abgeschafft werde.
Folgen für die Missachtung des Parteitages: Keine!
Exakt! Ein Musterbeispiel dafür, wie „demokratisch“ es in Merkel-Union und Co. zugeht und was für ein lächerliches Medien-Spektakel CDU-Bundesparteitage längst sind.