Neues Gesetz zur Polizisten-Diskriminierung in Berlin

Am ersten Januar tritt das sogenannte „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG) in Kraft. Damit verbunden ist, ähnlich wie zu Zeiten der Hexenverfolgung, die Schuldvermutung für die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, insbesondere für die ungeliebten Polizisten.

© Carsten Koall/Getty Images

Immer wenn man denkt, schlimmer geht nicht mehr, gibt es noch einen draufgesattelt. Der Berliner Senat, allen voran der grüne Justizsenator Dirk Behrend, schafft die bisher rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung mit einem Handstreich ab. Am ersten Januar tritt das sogenannte „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG) in Kraft. Damit verbunden ist, ähnlich wie zu Zeiten der Hexenverfolgung, die Schuldvermutung für die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, insbesondere für die ungeliebten Polizisten. 

Zukünftig können sich alle Bürger, die sich, aus welchen Gründen auch immer, „diskriminiert“ fühlen, an eine extra dafür geschaffene Ombudsstelle wenden. Zusätzliches Personal wird dafür gern bereitgestellt, währenddessen in Justiz und Polizei schon lange der personelle Notstand ausgebrochen ist.

Gemäß § 7 kann jeder Beliebige einen Polizisten anschwärzen, beweisen muss das der „Diskriminierte“ nicht, nur „glaubhaft darstellen“, was auch immer darunter verstanden wird. Anders für Polizisten: diese müssen ihre Unschuld beweisen. Vorwärts in die dunkle Vergangenheit! Ähnlich der Hexenverfolgung reicht auch diesmal eine Denunzierung aus, um den Angeschuldigten in eine hochnotpeinliche Situation zu bringen, nur dass diesmal großzügig eine körperliche Folter entfällt. Auch damals war der Unschuldsbeweis für Denunzierte so gut wie unmöglich und das wird diesmal auch so sein. 

Der politisch korrekte Anschwärzer trägt dabei keinerlei Risiko, er kann faktisch behaupten wonach ihm zumute ist, es muss nur seines Erachtens nach etwas „Diskriminierendes“ sein. Das von Politikern bei ihren verkündeten Jubelarien einer (statistisch) „sinkenden Kriminalität“ so gern angeprangerte gegenteilige „subjektive Sicherheitsgefühl“ der Bürger, wird hier plötzlich auf einer gottgleichen Stufe manifestiert, da es diesmal gegen Polizisten geht. Gefühle anstatt Fakten und Beweisen reichen völlig aus. 

Eine Steilvorlage, so zum Beispiel für die Antifa-„Aktivisten“ in der Rigaer Straße, dem schwarzen Drogendealer im Görlitzer Park oder dem jugendliche Intensivtäter mit Migrationshintergrund. Irgendein diverser Anlass wird sich schon finden lassen, dass die verhassten „rassistischen Polizeibüttel“ durch die erfreulich eingeführte Beweislastumkehr schwer in die Bredouille kommen.

Aber das war es noch lange nicht. Durch den § 9 wurde ein Klagerecht auch für Vereine und Verbände geschaffen. Bürger müssen nicht nur nichts beweisen, sondern können jetzt auch andere für sich ins Gefecht schicken und dabei selbst in der Deckung bleiben. Massenklagen sind geradezu vorprogrammiert. Wühltischatmosphäre anstatt Rechtsstaatlichkeit.

Völker der Welt, schaut auf diese Stadt! Das wird sicherlich ein Heidenspaß für alle vermeintlich Diskriminierten, die bekanntermaßen stündlich zunehmen, denn ständig fühlen sich Leute wegen irgendetwas beleidigt und schikaniert. Es kommt dabei nur noch auf das eigene Gefühl an. 

„Diskriminierung“ wegen einer Religion, weil man die polizeiliche Maßnahme nicht unterbricht, da jetzt Zeit zum Beten wäre? Weil der Beamte einen als Frau verkleideten Mann mit „Herr“ anspricht, oder der Tatverdächtige eine andere Hautfarbe besitzt, weil man Ausländer, Merkels Gast oder „Geflüchteter“ (vor der Polizei) ist? Übertrieben? Wohl kaum. 

Es ist faktisch unmöglich geworden für Polizisten, auch nur irgendeine Maßnahme durchzuziehen, geschweige gar mit unmittelbarem Zwang, ohne dass es zu keinem Geschrei und Gezeter wegen einer „Ungleichbehandlung“ kommen könnte. 

Ungeklärt ist auch, wie die betroffenen Polizisten in der Lage sein sollen, die geforderten Unschuldsbeweise, neben ihrer üblichen dienstlichen Obliegenheit, zusätzlich abzuarbeiten. In Berlin wird jetzt schon eine Lücke nur noch durch das Aufreißen einer anderen Lücke mit Personal gestopft. 

Dafür werden dubiose Vereine wie die Pilze aus dem Boden schießen, die es sich zur Aufgabe machen werden, Polizisten das Leben so schwer wie möglich zu machen. Eine wunderschöne Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für linksgrüne Sozialarbeiter, verkrachte Juristen, Linksradikale und anderen Versprengten, denn öffentliche Stellen können schadensersatz- oder entschädigungspflichtig werden. Diversity und Vielfalt müssen sich ähnlich dem Klimaschutz vor allem finanziell lohnen. 

Das Gesetz soll offensichtlich weniger gegen angebliche Diskriminierungen vorgehen sondern Tatverdächtige aus einer Subkultur der Minderheiten nicht nur schonen, sondern auf eine privilegierte  Stufe gegenüber der Allgemeinheit stellen. Linke, Grüne und SPD haben sich verfangen in einer Klientelpolitik. Viele Polizisten werden zukünftig lieber wegschauen, anstatt einzuschreiten. Sie müssen dann abwägen zwischen „Strafvereitelung im Amt“ oder „Diskriminierung“. Der Entscheidungskorridor wird somit immer mehr eingeengt, der Rechtsstaat in Frage gestellt.

Heute schon in Berlin auf einer Unisextoilette gewesen? Benutzen sie besser keinen Lokus für Männer oder Frauen, sonst könnte sich jemand „diskriminiert“ fühlen und Sie melden.


Steffen Meltzer, Autor von  Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf

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Kommentare ( 61 )

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Slawek
4 Jahre her

Die Beweislastumkehr ist doch nichts Neues bei der SPD und Grünen. Das haben die doch schon 1999 mit Selbständigen gemacht. Einfach Scheinselbständigkeit im Gesetzestext nachschlagen. Die Argumentation damals ging zurück auf Papiere der EU zu Italien Anfang/Mitte 90er und die armen Kellner, Kleinbedienstete, etc., die nicht festangestellt waren. Tatsächlich dachte man sich aber dabei, die Rentenkassen zu füllen, indem man alles andere als arme Selbständige im Auge hat. Insgesamt sind dann Selbständige in den Zeitarbeitsfirmen gelandet. Der Rest ist Geschichte. Die Bundesrepublik war in kürzester Zeit in Sachen IT und Innovation finito. Das gleiche passierte in Grossbritannien. Man nannte es… Mehr

Holzdrache
5 Jahre her

Liebe Foristen,
ich finde das neue Gesetz prima. Die Folge wird sein, die Polizei wird verstärkt darauf möglichst wenig einzuschreiten um eigene Nachteile zu vermeiden. Die dadurch ansteigende Kriminalität wird ein qualifizierter Wahlhelfer für die blaue Oppositionspartei sein. Mit anderen Worten, es muss erst schlimmer werden, bevor es wieder besser werden kann. Volle Kraft voraus!

Werner Pfetzing
5 Jahre her

Ein Rat an die Grünen: Lasst weniger Migranten durch die „open Borders“, dann gibt es auch weniger (vermeintliche) Diskriminierung !

Ralf Poehling
5 Jahre her

Die Kommies zersetzen den Sicherheitsapparat. Mit voller Absicht.
Damit ihr importiertes Proletariat bei der Zerstörung des Bürgertums keinerlei Gegenwehr fürchten muss.
Staatsfeinde müssen wie Staatsfeinde behandelt werden.
Auch wenn sie bereits in Ämtern sitzen.

Leka
5 Jahre her

Es ist zu befürchten, dass die gravierenden neuen Eingriffe in den Rechtsstaat – Installation von RechtsEx mit bundesweiter vertraulicher Meldung von potentiell denkbaren Gewaltakten, Planungen dieser oder ähnlichem, die Handlungsanweisung zum Erkennen völkischer Familien in Berliner KITAS und das zunächst auf Berlin beschränkte LADG – diesem erheblichen Schaden zufügen werden. Zumindest werden diese Maßnahmen zu einer Flut an Verdächtigungen führen, die bearbeitet und entschieden werden müssen, die zu Verängstigung und Beunruhigung führen werden und die den Berliner Ordnungshütern die Hände binden werden, sie demotivieren und im schlimmsten Fall zu passiven Beobachtern degradieren. Es ist zu hoffen, dass diese Experimente vorzeitig… Mehr

Klaus Kabel
5 Jahre her

Sollten die Grünen an die Macht kommen und das Ganze läuft in Deutschland etwas aus dem Ruder, Merkelgäste gegen Bevölkerung und so, sollte die Polizei wissen, wer das eingebrockt hat und wer Freund und Feind ist.

Alf
5 Jahre her

Die Stadt im Sumpf (Berlin) ist immer für einen Kalauer gut. Keine Kompetenz, ein solches Gesetz zu beschließen. Das Grundgesetz nie gelesen. und nicht zu vergessen – Art 21 Grundgesetz …… (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. (3) 1Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.… Mehr

MrTruth
5 Jahre her

Angesichts dieser Tatsache, frage ich mich, warum man überhaupt noch Beamte einsetzt? Das kann man sich doch eigentlich alles sparen.

Aber daran sieht man auch das Grüne den Staat hassen, deswegen versuchen sie ihn abzuschaffen oder so weit wie möglich lächerlich und funktionsunfähig zu machen.

Achso
5 Jahre her

RotRotGrün wurde demokratisch gewählt -in unserer Hauptstadt !
Was wollt ihr eigentlich, ein demokratisches Ergebnis rückgängig machen, weil es euch nicht passt ?
Tja ,jede Münze hat nun mal zwei Seiten.
Wetten, sie werden wieder gewählt !

Dieter Rose
5 Jahre her

Soll niemand mehr sagen:
„Davon habe ich
nichts gewusst.“