Die komplette Enteignung wird möglich – per Gesetz

Das wichtigste Gesetz der letzten Jahre heißt SAG, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, und der Name ist Programm.

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Dieses Gesetz ist leise und ohne große Medienpräsenz am 1.1.2015 in Kraft getreten und hat 176 schwer lesbare Paragraphen. Die Verabschiedung im Bundestag erfolgte vor annähernd leerem Plenum zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache. Es entstand aus den Lehren der Finanzkrise 2008. Damals musste der Staat mit Garantien und Milliarden an Steuergeldern die Hypo Real Estate verstaatlichen, Aktionäre enteignen und die Commerzbank stützen. Mit dem SAG wäre es anders gelaufen. Man hätte die Aktien der Bank, aber auch alle Kontoguthaben teilweise entwerten oder sogar ganz auf null setzen können (nach § 89 SAG). Gehen wir mal davon aus, dass die Einlagensicherung noch funktioniert hätte (was bei einer so großen Bank schon mehr als unwahrscheinlich ist, auch die Sicherungstöpfe der Banken beinhalten lediglich 6,9 Milliarden Euro).

Das SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen – bis auf 0! Ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Selbst eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall gelten alle Ansprüche des Aktionärs als »erfüllt«, und zwar für immer (§ 99 Abs. 1 – 3 SAG). Selbst wenn die Bank sich wieder erholt, gibt es kein Zurück.

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Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz. Fragen Sie doch mal Ihren Vermögensverwalter, Banker oder Makler. Selbst wir müssten wahrscheinlich schweigen. Dies bedeutet aber auch, dass gemäß § 5 SAG alle Verfahrensbeteiligten per Gesetz zum Stillschweigen angehalten sind, selbst wenn sie die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermuten. Wie 2008 bei Lehman Brothers – diese Bank hatte bis zuletzt trotz Milliardenverlusten ein Top Rating.

Wer muss im Ernstfall haften?

  1. Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100.000 Euro bei einer »systemrelevanten« Bank führen, werden im Extremfall zur Kasse gebeten. Betroffen sind Sparbuch, Giroguthaben, Fest- und Tagesgeld, Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen), Namensschuldverschreibungen und vorübergehend geparkte Liquidität auf dem Wertpapierdepot.
  2. Die Aktionäre der systemrelevanten Bank.

EDIS – Europäische Einlagensicherung

Die Einführung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) wird von Teilen der Politik forciert. Dies bedeutet, dass deutsche Banken und somit deutsche Sparer für teilweise vollkommen marode Institute in Südeuropa haften müssen. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen laufen berechtigterweise Sturm, denn sie wissen, was ihnen und uns dann blühen wird.

Jetzt soll es an das Geld der deutschen Sparer gehen. Die EZB plant, den größten Jackpot in der Eurozone anzubohren: den deutschen Sparer und die deutschen Geldinstitute, allen voran Volksbanken und Sparkassen.

Hinter der Abkürzung EDIS verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone, das die nationalen Einlagensicherungssysteme ablösen soll. Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Sie garantieren im Fall einer Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden und sollen einen Banken-Run (Schaltersturm) verhindern. Die EZB plant also ein System einzurichten, das EU-weit bei einer Bankenkrise das Geld der Sparer schützt. Was geschieht jedoch, wenn die Mittel erschöpft sind?

Ferner ist zu beachten, dass bis 2024 nationale Bankenverbände in der Eurozone ihre Fonds zur Einlagensicherung füllen müssen. Doch von den verlangten Werten sind die meisten Länder weit entfernt – auch die größte Volkswirtschaft Deutschland. Dabei ist seit 2014 europaweit gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken alle Spareinlagen ihrer Kunden bis 100.000 Euro zu 0,8 Prozent durch eigene Mittel absichern müssen.

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Selbst die Töpfe, mit denen sich in Deutschland Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken innerhalb ihrer jeweiligen Verbünde in Krisenzeiten gegenseitig helfen, waren lediglich mit durchschnittlich 0,4 Prozent der gesicherten Einlagen gefüllt. Damit befindet sich Deutschland auf Platz 11 der 19 Eurostaaten. Es ist zu befürchten, dass dann die Steuerzahler für die Banken Europas haften müssen, da zahlreiche Banken in Europa bekanntlich aufgrund ihrer Größe noch immer systemrelevant sind.

Dementsprechend stellt sich die Frage, wer tatsächlich geschützt werden soll und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.

In der Bundesregierung und bei deutschen Banken stößt EDIS auf große Skepsis. Warum? Es ist davon auszugehen, dass deutsche Geldhäuser in Haftung genommen werden, wenn Institute in anderen Mitgliedsländern in Schieflage geraten oder besser gesagt kurz vor der Pleite stehen. Bei Lichte betrachtet haben heute bereits zahlreiche Banken in Südeuropa enorme Probleme und stehen de facto kurz vor der Insolvenz. Ohne die massive Intervention der EZB in Form von Anleiheaufkäufen durch das Aufkaufprogramm PSPP wäre bei ebendiesen Banken in Südeuropa bereits längst das Licht ausgegangen.

Blanker Unfug und nicht realisierbar

Gegenwärtig sind laut EU-Regeln alle Bankguthaben bis zu 100.000 Euro gesetzlich garantiert. Sollte es zu einem Kollaps einer großen Bank in Europa kommen, wird man zügig feststellen, dass dies blanker Unfug und nicht realisierbar ist. Dementsprechend regt sich Widerstand. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken warnt davor, dass Haftung und Risiko bei einer Zentralisierung des Sparerschutzes weit auseinanderfielen. In Europa haben sich mittlerweile marode Kredite von fast 1 Billion Euro angesammelt. Helmut Schleweis vom Sparkassenverband DSGV bezeichnet EDIS sogar als einen »systematischen Griff in unsere Kassen« – zulasten der deutschen Sparer.

Das Risiko massiver Bankenkrisen in Südeuropa bleibt weiter bestehen. In dem hohen Bestand an Problemdarlehen sieht auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann ein gewichtiges Argument gegen die Einführung von EDIS. Wie gewichtig sein Wort bei der EZB ist, wird sich zeigen.

Als Mario Draghi im September 2012 den Gläubigerstatus der EZB abschaffte, wurde Jens Weidmann mit 16 zu 1 Stimmen überstimmt. Seither haftet nicht mehr die EZB mit ihrem lächerlichen Stammkapital von knapp 11 Milliarden Euro, sondern es haften 342 Millionen Europäer für eine Notenbankpolitik, die über Zinsen an der Nullgrenze zu einer erheblichen Umverteilung von Kreditgebern zu -nehmern und von Sparern zu Schuldnern führt.

Die Länder der Eurozone haften mittlerweile gemeinschaftlich für die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Hinzu kommen die Anleihen der nationalen Notenbanken. Verluste nationaler Notenbanken können laut Artikel 32.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auf das gesamte Eurosystem umgelegt werden.

Für die Länder Südeuropas wäre es zweifellos vorteilhaft, wenn ihre nationalen Einlagensicherungssysteme in Zukunft mit denen der stabileren nordeuropäischen Euro-Länder im Rahmen von EDIS zwangsfusioniert würden. Somit würden ihnen wesentlich mehr Mittel für die Sicherung der Einlagen ihrer Banken zur Verfügung stehen.

Anreiz zur Nichtvorsorge

Aufgrund der unterschiedlichen Stabilität der Bankensysteme würde EDIS auf eine massive Umverteilung innerhalb der Eurozone hinauslaufen: Die stabileren Bankensysteme Nordeuropas müssten für die schwächeren Südeuropas zahlen. Vermutlich würde dies Anteilseigner, aber auch Bankkunden treffen. Obendrein würde EDIS Fehlanreize nach sich ziehen. Kunden würden sich voraussichtlich Banken mit riskanteren Geschäftsmodellen aussuchen, die höhere Zinsen abwerfen, da diese durch EDIS abgesichert sind.

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Ferner ist fraglich, ob mit EDIS tatsächlich insbesondere in Südeuropa eine starke Bankenregulierung stattfinden wird. Wir bezweifeln das. Mit EDIS lohnt sich die Vorsorge über die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, Volksbanken und privaten Banken nicht mehr. Dies bedeutet, eine Bank, die zusätzlich aus Eigeninitiative vorsorgt, ist die Gelackmeierte. Denn solche Banken müssen zuerst diese Mittel verbrauchen, während diejenigen Banken, die selbst nicht vorsorgen, sofort auf die Mittel von EDIS zugreifen können. Die Konsequenz ist, dass ohne die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Banken alle Einlagen über 100.000 Euro nicht mehr geschützt sind.

Laut einer Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte die EU-Einlagensicherung die Gefahren in der Eurozone durch faule Bankkredite nur schwer auffangen. Weiterhin bestehen signifikante Risiken in den Bilanzen systemrelevanter Geldhäuser des Währungsraumes.

Seltsamerweise unterstützen CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP EDIS im Europaparlament. Wir stellen uns die Frage: Wen und welche Interessen vertreten diese Parteien in Brüssel? Die des deutschen Sparers können es unserer Ansicht nach keinesfalls sein. EDIS wird nicht zur Gesundung Europas beitragen, sondern lediglich das Scheitern auf Kosten der Bürger hinauszögern.

Wir gehen davon aus, dass EDIS kommen wird, auch wenn Frau Merkel aktuell noch dagegen ist. Eines sollte aber jedem Leser klar sein: Wenn die europäische Einlagensicherung implementiert wird, ist absolute Gefahr im Verzug und unserer Ansicht nach kann man dann die Uhr danach stellen, bis die erste südeuropäische Bank kippt und gerettet werden muss. Spätestens dann sollte man sich überlegen, wie viel Geld man auf dem Konto noch liegen lassen will.


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Kommentare ( 17 )

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17 Comments
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Liesel M.
5 Jahre her

Kein Normalbürger weiß ob und wann so etwas wie ein Crash o.ä.kommt. Bemerkenswert ist aber , dass interessierte Bürger zunehmend den Eindruck haben der Untergang steht unmittelbar bevor. Ich habe die Nachkriegszeit und den kalten Krieg miterlebt. Aber zu keinem Zeitpunkt fühlte ich mich so bedroht wie heute. Ich kann mich auch nicht erinnern , dass eine Regierung so gegen die eigene Bevölkerung agiert hat wie diese Heiko. Wenn ich erlebe , dass eine Claudia Roth Boot einem Schild “ Deutschland verrecke“ posiert und gleichzeitig unbehelligt Bundestagsvizepräsidentin bleibt , dass ein Herr Habeck nach eigener Aussage “ mit Deutschland “… Mehr

Iso
5 Jahre her

Dass die Leute zu eigenen Vermögen kommen, hat man immer schon systematisch zu verhindern gesucht. Absenken des Sparerfreibetrages von 3000,- Euro auf 800,-Euro, Zinsmanipulation der Zentralbanken auf Minuszins. Und bald Bargeldverbot und Strafsteuer auf Guthaben. Ergänzt wird das Ganze noch dadurch, den Leuten Wohneigentum vorzuenthalten, und in Deutschland den höchsten Mieteranteil europaweit zu haben. Die Besteuerung der Renten ist auch so eine segensreiche Erfindung dieses Sozialstaates. Und da das noch lange nicht genug ist, um die Menschheit zu versklaven, wird man den Euro total gegen die Wand fahren, um alle Geldvermögen zu vernichten. Dann müssen wieder alle über Los, mit… Mehr

Gustl
5 Jahre her

Aber der Michel wählt treu und brav immer wieder diese Parteien. Wenn ich die Leute auf dieses Risiko anspreche, sehe ich nur ungläubige Blicke. Das machen die nicht! Oh doch!

T. Ruebsal
5 Jahre her

Es hatte auch nie jemand die Absicht eine Mauer zu bauen … 😉

T. Ruebsal
5 Jahre her

In Zeiten wie diesen ist sogar übertriebene Vorsorge die beste Vorsorge: Zieht euer Geld von den Banken und Sparkassen ab. Nach jedem monatlichen Geldeingang die Pflichtüberweisungen tätigen und Daueraufträge abwarten, den Rest abheben und in den „Sparstrumpf“. Solange der Euro offizielles Zahlungsmittel bleibt und nicht entwertet wird, ist das Geld vor dem Zugriff des Staates sicher und zuhause besser aufgehoben. Leicht zu versteckende Kleintresore kosten nicht die Welt. Und wer die Möglichkeit hat, Euro in stabile Fremdwährungen zu tauschen, kann das tun. Sollte man dieses Geld dann auf einer Bank lagern wollen, dann nur in einem nichteuropäischen, politisch stabilen Land.… Mehr

Britsch
5 Jahre her
Antworten an  T. Ruebsal

Weil damit zu rechnen ist, daß Geld nicht mehr Banken anvertraut wird sondern z.B. zuHause aufbewahrt, wird ja angestrebt Basrgeld abzuschaffen was für „den Staat“ 100% Kontrolle und Zugreifbarkeit bedeutet.

T. Ruebsal
5 Jahre her
Antworten an  Britsch

Richtig, das wird irgendwann zwangsläufig kommen müssen. Nur halte ich unsere Regierung für viel zu inkompetent, sowas aufzuziehen. Alles was die bisher an technischen Dingen angefasst haben, waren Rohrkrepierer. Die sollen mir mal erklären, wie Frau Lieschen Müller, die Lust auf eine Bratwurst hat, diese an einer wandernden Bratwurstbude bezahlen soll. Wird dann jeder fliegende Händler verpflichtet, die Preise über Mobilfunk einzuziehen? Und das bei deutschlandweiten Funklöchern so groß wie die Löcher beim schweizer Käse? Nee da mache ich mir noch keine Sorgen. Bargeld wird es noch lange geben. Ob millionenfach hochinflationiert ist eine andere Frage. Dann brauch ich halt… Mehr

Britsch
5 Jahre her

Die Erwähnung seit längerem immer wieder von den Staatsmedien aber auch einzelnen Politikern, wie viel Geld Privatleute auf dem Konto haben und dies in Verbindung mit den Staatsschulden, ist doch schon lange Hinweis daß man an dieses Geld will. Selbst unfähig zu wirtschaften, geht man den einfachsten Weg das Geld den privaten Sparern, die so wirtschaften, daß sie was für Notzeiten haben weg zu nehmen. Die Nullzins politik ist nur der Anfang ( wobei wenn man noch die Gebühren einrechnet es bereits ein Negativergebnis ist Geld auf die Bank zu bringen. Vermögende haben andere Möglichkeiten, Geld im Ausland oder Anderweitig… Mehr

J. Werner
5 Jahre her

Das SAG ist ein „Hammer“, das muß man sagen, aber was schlummert noch alles so, im Falle eines Falles? Vielleicht wird es Zwangshypotheken auf Immobilien geben? Gerüchte besagen dies, daß es starke Bestrebungen gibt, das zu implementieren. Vor allem Frankreich soll entsprechende Vorstellungen haben. Aber kein Mensch weiß, wann das kommt, und wann diese Notlösung ergriffen werden wird…

Altchemnitzer
5 Jahre her
Antworten an  J. Werner

Da gab es vor einigen Jahren schon mal ne Volkszählung, ermittelt wurden aber nur die Daten zur Nutzung der Immobilien. Wozu nur?

Mertens
5 Jahre her

Wenn das Plenum quasi leer war, so frage ich mich, was ist zum einen mit der Beschlussfähigkeit des Parlaments und zum anderen mit der Rechtmäßigkeit des Gesetzes mangels ordnungsgemäßer Verabschiedung? Ist irgendjemand hier im Forum bewandert im Verfassungsrecht?

mlw_reloaded
5 Jahre her

Ohne absolute Stimmmehrheit (nicht relativ) dürfte kein Gesetz erlassen werden. Nicht anders als in Vereinen oder WEGs. Ich meine einmal gelesen zu haben, es gäbe sogar eine Pflicht für Beschlussfähigkeit, aber niemanden interessiert es. Eigentlich gehört jemand zur Verantwortung gezogen, sollte ein Gesetz unzulässig erlassen worden sein, und der Erlass annulliert.

Altchemnitzer
5 Jahre her

Gewusst hab ich das schon lange, genauso hab ich das Freunden und Kollegen entwickelt. Daran glauben konnte ich nicht, bis gerade eben. Jetzt muß ich mir Gedanken machen, wie das auch bei gesetzlichen Renten und Krankenversicherungen zu gestalten ist. Die Arbeitslosenversicherung ist ja schon in Arbeit. Wenn auch planlos und dilettantisch. Ja, finis Europa!