Der Unterschied zwischen zwischen Null und 600 Millionen Euro scheint im Bundesumweltministerium nicht ganz klar zu sein: Zunächst hatte man angegeben, überhaupt nichts für externe Berater auszugeben. Bei näherem Hinsehen wurde klar: Es ist eine riesige Summe.
Deutlich ist die Rüge des Bundesrechnungshofes gegenüber dem Bundesumweltministerium ausgefallen: viel zu hohe Ausgaben für externe Berater. Im »Bericht zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des BMU« heißt es von den Rechnungsprüfern: »Das BMU und sein nachgeordneter Bereich haben im Prüfungszeitraum 2014 bis 2018 Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 600 Millionen Euro erteilt.«
Ursprünglich hatte nach einem Bericht des SPIEGEL das Bundesumweltministerium zunächst erklärt, kein Geld für externe Berater ausgegeben zu haben. Doch der Bundesrechnungshof konnte sich das offenbar nicht so recht vorstellen und kam nach einer genaueren Prüfung dieser Aussage zu seinem gegenteiligen Ergebnis.
Er kritisierte besonders, dass das Ministerium offenbar nicht einmal genau über die Ausgaben Bescheid wisse und diese Kosten verschleiert habe: »Das Bundesumweltministerium erklärte, es führe keine übergreifenden Aufzeichnungen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten Informationen enthalten.«
In dem Bericht, der TE vorliegt, heißt es weiter: »Bis zum Jahr 2018 erstattete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als einziges Ressort ‚Fehlanzeige‘«. »Dies hat den Bundesrechnungshof veranlasst zu prüfen, ob und wie das BMU sicherstellt, dass es externe Beratungsleistungen in seinem Geschäftsbereich vollständig erfasst und meldet.«
Der Bundesrechnungshof fährt fort: »Das BMU erfasst Unterstützungsleistungen nicht zentral. Da die vom Bundesrechnungshof benötigten Angaben nicht zu allen Aufträgen vorlagen, war keine abgrenzbare Grundgesamtheit für ein mathematischstatistisches Stichprobenverfahren gegeben. Stattdessen wählte der Bundesrechnungshof 76 der 846 von der zentralen Vergabestelle des BMU vergebenen Aufträge aus. In diesen Fällen ergaben sich wegen des Auftragnehmers und/oder des Vertragsgegenstandes Anhaltspunkte für externe Beratungsleistungen. Bei 44 der untersuchten 76 Fälle handelt es sich nach Auffassung des Bundesrechnungshofes um externe Beratungsleistungen im Sinne der Definition der Bundesregierung.«
Doch das Bundesumweltministerium habe pauschal erklärt, dass eine entsprechende Expertise im Ministerium nicht vorhanden sei. Schon gar nicht lag eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der Bundeshaushaltsordnung vor. Zahlreiche Leistungen bei diesen 44 Fällen hätten jedoch ministerielle Kernaufgaben betroffen.
Besonders handfest der Vorwurf des Rechnungshofes: Parlamentarische Anfragen zu externen Beratung- und Unterstützungsleistungen beantwortete das Ministerium »wiederholt nicht valide«. Weiter heißt es im Bericht: »Angaben waren teilweise inkonsistent, unvollständig oder nicht nachvollziehbar.« Demgegenüber erklärte das Bundesumweltministerium, parlamentarische Anfragen stets umfassend und fristgerecht zu beantworten. Lägen die erbetenen Daten nicht wie gewünscht vor, oder seien sie nicht klar definiert, könne es zu Unschärfen kommen.
Das Bundesumweltministerium hatte weiterhin auf die erste Kritik des Rechnungshofes entgegnet, dass der Rechnungshof nur einen Teil der Definition der Bundesregierung berücksichtige. »Die Definition umfasse auch eine Negativabgrenzung. Danach seien wissenschaftliche Gutachten zu spezifischen Fachfragen keine Beratungsleistungen. Die Leistungen in den 44 Fällen bezögen sich auf solche spezifischen Fachfragen und würden unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erbracht. Sie seien deshalb keine externen Beratungsleistungen.«
So versucht das Ministerium die Kritik des Rechnungshofes wegzubügeln. Es nimmt für sich zudem in Anspruch, ausreichend dokumentiert zu haben, dass keine Alternativen zur Auftragsvergabe bestanden hätten. Insofern würden sich auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erübrigen.
Doch der Bundesrechnungshof bleibt in seiner Antwort bei seiner Auffassung, dass das Ministerium mehrfach nicht ausreichend belegt habe, warum eine Eigenwahrnehmung der vergebenen Leistung nicht infrage käme. »Pauschale Aussagen genügen nicht«, so die Rechnungsprüfer unmissverständlich. »Der Bundesrechnungshof sieht im Hinblick auf Art, Dauer und Intensität dieser Beratungsleistungen die deutliche Gefahr einer Abhängigkeit des BMU von externem Sachverstand in politisch sensiblen Kernbereichen.«
Ihre »Berater« sind der Bundesumweltministerin also lieb und teuer. Über solche Kosten wird übrigens auch jener dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e. V. mitfinanziert. Offenkundig ist, dass bei einem Teil der vom Rechnungshof kritisierten »Beratungen« auch einige des Abmahnvereins gemeint sind – ohne dass die Rech-nungsprüfer dies explizit erwähnen.
TE hat schon häufiger über jene mehr als zweifelhaften Projektfinanzierungen berichtet. Die Liste gemeinsamer Projekte des Ministeriums und des Abmahnvereines ist lang. Darunter sind so »bedeutende« Projekte wie »Grün- und Freiflächen in der sozialen Stadt«, eine »Informationskampagne Stickstoff« (149.934 Euro) und ein »Erfahrungsaustausch von zivilgesellschaftlichen Akteuren in Mittel und Osteuropa im Bereich Klimaschutz«. Für eine Kampagne zu »klimafreundlichen Mehrwegalternativen bei Getränkeverpackungen mit Mehrweg das Klima schützen« flossen fast 360.000 € aus dem Etat des Bundesumweltministeriums.
»Berater« haben wohl immer leichteres Spiel in den Bundesministerien. Schon bei der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen kam es aufgrund außergewöhnlich hoher Beratungsausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro zum Eklat. Die genauen Vorgänge soll jetzt ein Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären.
Doch Kosten für Berater des Umweltministeriums in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro sind demgegenüber schon eine ganz andere Hausnummer. Die Forderung nach einem weiteren Untersuchungsausschuss dürfte nicht lange auf sich warten lassen. »Der Bundesrechnungshof geht von einem hohen parlamentarischen Interesse an seinen Prüfungserkenntnissen aus«, schreiben die Rechnungsprüfer.
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„Bundesumweltministerium: Mehr als eine halbe Milliarde Euro für Berater.“
Und das Schlimme dran, diese Weiber-Ministerien produzieren trotzdem nur die Gesellschaft zerstörenden sozialistischen Müll. Und wer dachte, das es nach der martialischen Frau Hendricks nicht mehr schlimmer kommen kann dürfte die tiefrote Svenja gewaltig unterschätzen. Das ist auch nur ein von Margot Honecker überzeugter Poster“boy“.
Diese Hunderte von Millionen gehen nicht an echte „Berater“. Diese „Berater“ sind mehr oder weniger Wahlhelfer der SPD auf Abruf, die Steuergelder bis zu den nächsten wichtigen Landtags- und Bundestagswahlen bunkern. Dann wird durch entsprechende mediale Auftritte „unabhängiger Dritter“ auf breiter Front ein neuer „Kampf gegen Rechts“ und der endgültige „sozialistische Umbau“ von Deutschland und Europa propagiert. Scham oder Skrupel, das Geld anderer Leute anzuzapfen, wenn es um die „gute Sache“ geht, hatten die Sozis noch nie.
Da sieht man, dass wir Fachkräfte brauchen….woher auch immer
Jeder Unternehmer, der so seine Geschäftsbücher führen würde, sässe im Knast. Unfassbar was da mittlerweile läuft, wie Steuergelder verschleudert werden. Jede Apothekerin könnte dieses Ministerium besser führen. Wenn die dort solche Summen für Berater brauchen, zeigt das schlicht deren komplette Unfähigkeit. Und da ist das Bundesumweltministerium nicht das einzigste. Mit kommt schon das kalte Grausen, wenn ich mir Svenja Schulze ansehe und diese Frau hat was mit Reaktorsicherheit zu tun. Ich hoffe nur, dass der Reaktor immer auf der anderen Steite vom Zaun ist, wo Frau Schulze steht. Bei allem was diese Regierung anfasst, kann man ja nur noch die… Mehr
Mehr als eine halbe Milliarde Euro für Berater….?
Für was sind denn die Hochbezahlten Politischen Tiefflieger eigentlich da.
wenn se nichts können und nichts gelernt haben, was sollen se denn machen
… das erklärt, warum die Dame selbst einfachste Fragen von Reportern nur mit „ich muss dringend auf den Zug“ beantworten kann.
Ein weiterer lebender Beweis für das Peter-Prinzip. Eine auch „Unfähigkeits-Pprinzip“ genannte These, die besagt, dass „in einer Hierarchie jeder Beschäftigte bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufsteigt.
wie bitte?? 600.000.000 Euro, das sind bei einem Jahresgehalt von 100.000 Euro (wer von euch verdient so viel ?) umgerechnet 6.000 Berater, (sechs tausend!!!!!!!!!). D.h. 6.000 Berater, die ein Jahr lang diese unqualifizierte Frau beraten. Das Gehalt der Politiker die hier „beraten“ werden nicht mitgerechnet.
DAS IST KORRUPTION AUF HÖCHSTER EBENE!
Die älteren von uns kennt können sich noch erinnern:
Wer hat uns verraten? SOZIALDEMOKRATEN!
ARMES DEUTSCHLAND!
Man mag zur amerikanischen Regierung stehen wie man will, aber alle Positionen sind mit nachweislich geprüften Fachleuten besetzt, ausser dem Präsidenten. Würde man gleiches Vorgehen in Deutschland einführen, wäre mehr als die Hälfte der Ministerien verwaist. Würde man zusätzlich verlangen, dass alle Führungspositionen nur von Personen besetzt werden können, die nachweislich vergleichbare Führungsaufgaben in Wirtschaft und Industrie, Forschung, Kirche oder öffentlichen Verwaltung inne hatten, gäbe es keine deutsche Regierung mehr wegen nicht nachgewiesener Qualifikation.
Da die DHU offenbar indirekt oder direkt durch das Umweltministerium unterstützt oder subventioniert wird oder auf andere Weise Geld dahin gelangt, wissen jetzt alle Dieselfahrer genau beim wem sie sich bedanken dürfen, wenn ihr Auto mit einem Fahrverbot belegt wird, beim Umweltministerium. Es wollte sich politisch die Finger nicht schmutzig machen und hat diese Aufgabe der DHU überlassen -rotten. Würde der Staat und besonders seine Ministerien bilanzieren und müssten sie ein uneingeschränktes Testat jährlich vorlegen, würden solche Schweinereien nicht passieren weil sie offensichtlich wären. Von jedem (!) Unternehmen wird das verlangt, nur die Staat drückt sich vor der Verantwortung. Zusätzlich… Mehr