Rechtsstaat muss entschieden durchgreifen können, auch gegen straffällige Kinder und Jugendliche

Es ist jetzt an der Zeit, entsprechende Grundlagen durch die Herabsetzung der Strafbarkeit und durch die entschiedene Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger zu schaffen.

Es gibt keine totale Freiheit. Eine grenzenlose Freiheit ist eine reine Utopie, denn Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum. Andernfalls schafft sich die Freiheit selbst ab und stirbt einen stillen und qualvollen Tod. Freiheiten sind gut, für sie haben unsere Urgroßväter und Urgroßmütter gekämpft. Freiheiten können aber auch etwas Ätzendes sein, wenn man mit diesen nicht umgehen kann.

Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland und eines jeden rechtschaffenden Bürgers dieses wunderbaren Landes zu schützen und zu verteidigen. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind aber die Gesetzgeber in der Pflicht, den Rechtsstaat mit starken Instrumenten und Werkzeugen auszustatten, damit dieser effektiv und hart durchgreifen kann gegen alle, die als Feinde der Freiheit Straftaten begehen und so unsere gemeinsamen Spielregeln, schlussendlich unsere Verfassung, herausfordern.

Ich fordere daher die Politik auf, den Ermittlungsbehörden, Richtern und Staatsanwälten bestmöglich unter die Arme zu greifen und sie durch weitreichende Befugnisse und die Möglichkeit zu konsequenten Urteilen „im Namen des Volkes“ zu befähigen, die Freiheit und Sicherheit unseres Landes bestmöglich zu verteidigen.

Jüngst löste ein Fall aus Mülheim an der Ruhr Diskussionen über ein solches rechtsstaatliches Instrument aus. Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an einem gerade einmal 18-jährigen Mädchen wird über die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze von vierzehn auf zwölf Jahre diskutiert. Im Fall der Mülheimer Gruppenvergewaltigung handelt es sich nach aktuellen polizeilichen Erkenntnissen um drei vierzehnjährige und zwei zwölfjährige Tatverdächtige.

Den beiden zwölfjährigen drohen jedoch keine rechtsstaatlichen Konsequenzen, denn sie sind nach geltendem Recht nicht strafmündig und können daher nicht strafrechtlich für ihre Taten belangt werden. Den beiden vierzehnjährigen Jungen droht bei einer zu erwartenden Verurteilung nach Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitentzug.

Ich bin kein Jurist, aber meine Position in der aktuellen Debatte ist völlig klar: Wer wissentlich eine solche menschenverachtende Tat begeht, muss auch dafür einstehen, das gilt natürlich insbesondere bei Sexual- oder Gewaltdelikten. Dass 12-Jährige wegen ihres angeblich jungen Alters hier ohne Strafe davonkommen, ist in meinen Augen gleich aus mehreren Blickwinkeln unverantwortlich. Auch in jungen Jahren kann man die Folgen einer solchen Tat abschätzen. Der Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde darf nicht für Kinder und Jugendliche gebeugt werden, um sie vor einer gerechten rechtsstaatlichen Strafe zu „schützen“, denn hierbei treten eine Reihe von Problemen auf:

Zum einen wird damit ein falsches Signal an Gleichaltrige und auch an die gesamte Gesellschaft gesandt: Unter 14-Jährigen können die Gerichte nichts anhaben und damit können diese ungestraft machen und tun, was sie wollen. Diese Signalwirkung wäre fatal und darf keinesfalls ausgesandt werden, denn unsere Freiheit kann nur bewahrt werden, wenn sie Grenzen kennt.

Zweitens muss für mich hier der eiserne Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ gelten. Der Rechtsstaat muss die Freiheit der Gesellschaft verteidigen, indem er diese vor weiteren Straftaten durch dieselben Täter bewahrt. Auch zu diesem Zweck dient die Gefängnisstrafe, die unter dem Fachbegriff Freiheitsentzug bekannt ist. Um die Opfer zu schützen, gilt es als verhältnismäßig, die Freiheit der Täter einzuschränken. Nichts desto trotz gilt es weiterhin ihre Resozialisierung anzustreben und den Menschen hinter dem Strafgefangenen mit seiner individuellen Geschichte, seiner unveräußerlichen Menschenwürde und seiner persönlichen Entwicklung in der Haft nicht aus dem Blick zu verlieren.

Zum Dritten hat eine rechtzeitige juristische Intervention, die selbstverständlich immer mit einer engen Begleitung durch die Jugendgerichtshilfe, mit der Unterstützung des Jugendamts sowie geschulter Pädagogen und begleitenden psychologischen Maßnahmen einhergehen muss, auch eine Schutzfunktion für die straffällig gewordenen Kinder und Jugendlichen. Es liegt hier in der Verantwortung des Staates, engmaschig die Resozialisierung der jungen Straftäter vorzubereiten und zu begleiten, aber auch die Familien entsprechend zu unterstützen, um der Entstehung krimineller Strukturen oder der Verwahrlosung der Kinder und Jugendlichen vorzubeugen.

Eine Herabsetzung des Alters für die Strafbarkeit wird unter anderem auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft gefordert, die in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Verbrechen bei unter 14-Jährigen zu verzeichnen hatte. Die Polizeiexperten gehen sogar davon aus, dass gerade clanartig organisierte Kriminelle diese „Schwäche“ des deutschen Rechtsstaates gezielt für ihre Zwecke ausnutzen. Dies gilt nicht nur für die organisierte Kriminalität, auch die Extremisten und Dschihadisten greifen vermehrt auf noch nicht strafmündige Kinder zurück, um in ihrem Namen Verbrechen zu verüben.

Auch Jugendliche werden eingespannt, da die Bedrohung durch das Jugendstrafrecht höchst gering ist. Dem muss dringend ein Ende gesetzt werden: Hier darf es keinerlei „Narrenfreiheit“ geben. Keineswegs dürfen Kinder die Polizeireviere durch die Vordertür in Handschellen betreten und durch die Hintertür der Strafunmündigkeit ungestraft wieder verlassen, schon gar nicht bei schweren Delikten, Gewalt- oder Sexualverbrechen. Auch eine Anpassung der Strafmaße im Jugendstrafrecht und eine Veränderung der Anwendbarkeit dieser ist für mich dringend zu prüfen.

Eines möchte ich jedoch betonen: Den verurteilten Kindern und Jugendlichen muss selbstverständlich eine andere Behandlung zukommen als erwachsenen Straftätern. Das gilt wie bereits betont für den Prozess, in dem eine Jugendgerichtshilfe für mich obligatorisch ist, das gilt ebenso für begleitende Maßnahmen für Straftäter und Familie, das gilt für Resozialisierungsbemühungen und zu guter Letzt selbstverständlich auch für die gegebenenfalls notwendige Haft, die nur in speziell ausgelegten Kinder- und Jugendhaftanstalten angetreten werden kann. Für mich ist klar: Kinder sind unsere Zukunft. Die Zukunft dürfen wir auch Straftätern nicht verbauen, jedoch muss der Rechtsstaat auch seine Verantwortung gegenüber der Zukunft der Gesellschaft und der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen können.

Eine weitere „Schwäche“ unseres Rechtstaates folgt aus einer großen Stärke der Europäischen Union. So ist die Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der EU zugleich eine der größten Errungenschaften, aber auch eine Möglichkeit für Kriminelle, ihren gerechten Strafen zu entgehen. Auch im Fall der Mülheimer Vergewaltiger handelt es sich bei den Tatverdächtigen allesamt um nicht-deutsche EU-Bürger aus Bulgarien.

Meinen Standpunkt in dieser Frage habe ich schon oft erklärt: Eine Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger aus unserem Land muss in Fällen schwerer Gewalttaten, bei Kapitalverbrechen oder auch bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge, insbesondere durch die radikalislamische Szene, gängige Praxis sein.

Wieder gilt: Opferschutz vor Täterschutz. Wer die europaweite Reisefreiheit für kriminelle Zwecke missbraucht, muss ausgewiesen werden. Diese Personen haben ihr Aufenthaltsrecht in unserem Land eigenverantwortlich verwirkt, müssen in ihr Heimatland zurückkehren und dort unter Strafe gestellt werden.

Die Kommune Gelsenkirchen hat hier 2018 vorbildlich gehandelt: Eine rumänische Familie, die ohne Arbeit in Deutschland lebte, wurde ausgewiesen, nachdem ein Familienmitglied durch Betrug im großen Stil aufgefallen war. Für mich sollte dies ein Beispiel sein und keineswegs ein Einzelfall bleiben. Nochmals: Die Freizügigkeit darf nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Im Übrigen sieht das EU-Recht vor, dass das Recht zur freien Einreise und zum freien Aufenthalt in allen 28 EU-Staaten verloren geht, wenn ein EU-Bürger die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder Gesundheit „tatsächlich und hinreichend schwer“ gefährdet.

Das EU-Recht sieht die persönliche Verhaltensweise als Maßstab für eine Ausweisung. Beispielsweise darf ein französischer ISIS-Anhänger, der in Deutschland lebt und hier einen Anschlag vorbereitet, wegen seiner persönlichen Verhaltensweise umgehend ausgewiesen werden. Meiner Meinung nach sollten wir diese EU-rechtskonforme Ausweisung, wann immer juristisch möglich, konsequent und ohne kulturell oder religiös begründete Rabatte anwenden.

Deutschland muss allen EU-Bürgern und potenziellen Straftätern ein klares Signal senden: Unser Rechtsstaat wird die Freiheit unseres Landes und unserer Bürger entschieden verteidigen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, entsprechende Grundlagen durch die Herabsetzung der Strafbarkeit und durch die entschiedene Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger zu schaffen. Es gilt: Freiheit braucht Grenzen, Freiheit braucht Sicherheit und Freiheit braucht immer wieder neu Bürger, die eintreten, diese zu verteidigen.

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Kommentare ( 56 )

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Arminius
5 Jahre her

Was funktioniert eigentlich noch?
Parkknöllchen und Blitzertikets eintreiben.
GEZ einziehen und Kleinbeträge vom Finanzamt unter Pfändungsandrohung einzufordern.
Unsere Neubürger dagegen können tun und lassen was sie wollen.
Egal, passiert ja eh nix.

Liebe TE Gemeinde
Lässt uns in Südamerika oder Russland ein größeres Stück Land pachten
Und dort neu beginnen.
In 10 Jahren blüht dort alles.
Wir werden uns wohl aber mit der Waffe verteidigen müssen.

Ursula Schneider
5 Jahre her

„Deutschland muss allen EU-Bürgern und potentiellen Straftätern ein klares Signal senden“ – das wird die Kriminellen aber schwer beeindrucken!
Nein, nicht nur Freiheit braucht Grenzen, sondern auch die Länder brauchen sie für ihre Sicherheit.
Deutschland ist zu einem lukrativen Ziel für verbrecherische Aktivitäten aller Art geworden und Ursache Nr. 1 sind die offenen Grenzen nach dem Schengen-Abkommen. Die EU-Freizügigkeit ist deshalb keineswegs „eine der größten Errungenschaften“, sondern auf Dauer höchst problematisch, wie die wachsende Kriminalität zeigt.
Dasselbe gilt auch für unser Asylrecht, welches nicht für eine Völkerwanderung geschaffen wurde und dringend geändert werden müsste.

Snakebite
5 Jahre her

Ein sehr guter Artikel Herr Tipi, allerdings: „Es gibt keine totale Freiheit. Eine grenzenlose Freiheit ist eine reine Utopie, denn Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum. Andernfalls schafft sich die Freiheit selbst ab und stirbt einen stillen und qualvollen Tod. “ Hierzu meine Frage: Aber wer schränkt denn indirekt, durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, unsere (Meinungs-)Freiheit, ohne Not, ein? Ansonsten Stimme ich ihrem Artikel zu, allerdings sollte die Strafmündigkeit sogar noch vor dem von der Polizei geforderten 12 Lebensjahr beginnen, wobei (Zitat): „Den verurteilten Kindern und Jugendlichen muss selbstverständlich eine andere Behandlung zukommen als erwachsenen Straftätern.“. Zur Begründung: Sollte die… Mehr

H. Priess
5 Jahre her

Die Legislative beschließt Gesetze, die Judikative soll sie ausführen und die Exekutive die Ausführung erst möglich machen. Totalversagen auf allen drei Ebenen. Warum gibt es noch ein Jugendstrafrecht? Da werden Männer, nur weil sie zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wie Jugendliche behandelt! Dann kommt noch die schwere Kindheit, die Flucht und Haftempfindlichkeit dazu und in meinen Augen Schwerverbrecher gehen mit Bewährung wieder nach hause. Man will es nicht wahr haben aber unser Strafrecht wurde auf Straftaten und Täter der deutschen Gesellschaft angepaßt nur passt das nicht mehr. Schon Kinder aus archaischen Kulturen begehen Straftaten die in… Mehr

manfred_h
5 Jahre her

NACHTRAG Was ich vergessen habe zu…. Zitat: „Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland und eines jeden rechtschaffenden Bürgers dieses wunderbaren Landes zu schützen und zu verteidigen.“ > Na, HIER erklären Sie mir dann doch bitte mal WIE das mit ihren Artikel und obige Worte zusammenpassen soll wenn – wie nun grad wieder geschehen, Ihr Kollege „Drehhofer“ den großen „Horst“ macht und sich scheinbar schon halbwegs darum „schlägt“ das er diesmal von der „Alan Kurdi“ die aus mehreren Ländern kommenden 40 papier- und vitalosen „Fachkräfte“ ins Land und die SozialsystemE holen kann??? WOBEI dies mit Sicherheit… Mehr

Norbi
5 Jahre her

Lieber Herr Tipi, Sie sind mir nicht unsympathisch aber für den Beitrag kann ich Ihnen nur die Note „Sechs setzen“ geben. Voll an der Wirklichkeit vorbei. Welcher Partei gehören Sie nochmal an? Und wie lange war diese Partei seit Gründung der Bundesrepublik maßgeblich an Regierungen beteiligt? Vielleicht nur mal so zur Erinnerung : Das Wahlalter wurde in Westdeutschland 1972 auf 18 Jahre gesenkt, die Volljährigkeit ab 18 gilt ab 1974. Niemals wurden aber die Themen der Strafmündigkeit ernsthaft diskutiert geschweige denn angepasst. Noch heute, 45 Jahre nach Absenkung des Volljährigkeitsalters kann jeder 20jährige mit der Milde des Jugendstrafrechts rechnen, egal… Mehr

manfred_h
5 Jahre her

Zitat: „Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum.“ Mhh, dass mag ja so stimmen u. richtig sein. DOCH ätzend u. schei..e ist hier, dass diese bzw UNSERE „Grenzen“ v.a seit 2015/16 IMMER MEHR eingeengt und UNSER Deutschland IMMER MEHR überwacht wird weil man besonders schon seit 1985/90 und nun vor allem seit 2014/15 mehrere Millionen zum Westen UNpassende islam. u. oriental/muslim Kulturen -sehr oft auch illeg u. papierlos- ins Land und UNSERE SozialsystemE gelassen u. geholt hat. Und das übrigens BIS HEUTE wo immer noch JEDEN Monat eine ~15000-Stadt ins Land u. die SozialsystemE flutet. Und DAFÜR und DESHALB… Mehr

W aus der Diaspora
5 Jahre her

Nicht die Strafmündigkeit muss herab gesetzt werden. Wir brauchen wieder Erziehungsheime für Kinder. Früher gab es die. Kinder die gegen Gesetze verstießen, aber nicht strafmündig waren wurde in spezielle Heime eingewiesen um eine Erziehung zu erhalten, die es ihnen ermöglicht zewischen Recht und Unrecht zu unterscheiden und das Richtige zu wählen.

fatherted
5 Jahre her

auch in diesem Artikel….wie in so vielen dieser Tage….geht es wieder mal nur um die Taeter….ueber das Opfer macht sich hier und anderswo scheinbar keiner Gedanken. Klar ist…diesen Taetern wird nichts passieren….Punkt. Damit ist das Thema fuer mich abgehakt….aber was ist mit dem Opfer….lebenslanges Trauma….evtl. nicht in der Lage Schule, Ausbildung oder Beruf auszuueben….faellt in H4….unverschuldet….hat lebenslang mit Aengsten zu kaempfen….ist moeglicherweise nicht faehig noch mal eine Bindung einzugehen….sprich….Leben zerstoert…..und zwar ohne auch nur einen Cent finanziellen Ausgleich von Seiten des Staates, der diese Verbrechen zulaesst….von Ahnung gar nicht zu sprechen. Es wird hoechste Zeit sich mehr fuer die Opfer… Mehr

Sharkeen
5 Jahre her

Bei (schweren) Gewalt- und Sexualverbrechen soll erst mit 12 verfolgt werden dürfen? Bereits ein 8-jähriger weiss, dass weder töten noch vergewaltigen / missbrauchen positiv resp. gut sind. Ich rede nicht von Raufereien, sondern von groben Verletzungen der körperlichen Integrität. Für mich gibt es bei diesen Verbrechen kein Mindestalter. Was kaum angesprochen wird sind die „Soziopathen“, sprich Personen, die über kein Mitgefühl verfügen. Diese werden bereits im Kindesalter auffällig (typisch quälen v. Tieren), können jedoch nicht weggesperrt werden, obwohl eine grosse bis sehr grosse Gefahr von denen ausgeht. Es gibt keine Therapie, nur Abnahme des Aggressionspotentials. KLARSTELLUNG: Diese Diagnose ist kulturübergreifend… Mehr

schukow
5 Jahre her
Antworten an  Sharkeen

Eine ‚dissoziale Persönlichkeitsstörung‘ ist angesichts ihrer Auffälligkeit zwar nicht immer, aber oft schon im Kindesalter zu diagnostizieren. »Wegsperren« in den Strafvollzug macht keinen Sinn, denn dafür ist dieser weder gedacht noch eingerichtet. Hier greift die forensische Psychiatrie, meist erst einmal ambulant. Die ‚Schuldfähigkeit‘ kann bei derart gestörten Menschen eingeschränkt sein, sie muß es aber nicht. Gerade wenn die Intelligenz normal entwickelt ist, verhalten sie sich oft lange Zeit unauffällig. Das sind dann allerdings auch die gefährlichsten Fälle (die fiktive Figure des Hanibal Lecter kennt wohl jeder). Davon deutlich zu unterscheiden ist die soziale Verwahrlosung, d. h. es findet praktisch keine… Mehr