Grundrente als Einstieg in das Grundeinkommen für jedermann?

Vorgesehene Rentenleistungen netto weniger als heutige Grundsicherung. Von Rentenberater Martin Ziemann.

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Nach Angaben des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) haben Arbeitnehmer, nach 35 Arbeitsjahren auf Niveau des Mindestlohns, derzeit einen Rentenanspruch von 517 €. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass ehemalige Geringverdiener, die nach 35 Beitragsjahren weniger als 896,00 € Rente beziehen, einen Zuschlag bekommen.

Wo ist der geldwerte Vorteil für Geringverdiener, wenn doch bereits heute die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vergleichbare Geldleistungen vorsieht? Im Raum stehen derzeit (Februar 2019) 896,00 Euro Grundrente. Aber was bleibt von diesem Betrag netto übrig?

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen die Abzüge derzeit 7,30 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag – Annahme 0,90 %) und 3,30 % für die Pflegeversicherung (kinderlose). Bei insgesamt 11,50 % Abzügen werden von der Grundrente ca. 793,00 € ausgezahlt.

Leistungsumfang der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben unter anderem Personen, die die (Regel-)altersgrenze der gesetzlichen Ren- tenversicherung erreicht haben (§ 41 ff. SGB XII).

Jede erwachsene Person, die alleine in einer Wohnung lebt, hat zunächst (Stand 01.01.2019) Anspruch auf Geldleistungen in Höhe von 424,00 € (sogenannter Re- gelbedarf Stufe 1). Im Weiteren werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Diese können von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Angemessen sind in der Regel marktübliche Mieten, die für Wohnungen des unteren Preissegments, am Wohnort des Leistungsberechtigen, zu entrichten sind. Einer al- leinstehenden Person stehen ca. 50 Quadratmeter Wohnfläche zu.

Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Bedarf des Leistungs- berechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln (Beschluss vom 10.10.2017, 1 BvR 617/14). Die Höhe der Miete kann von Gemeinde zu Gemeinde voneinander abweichen; der Mietkostenzuschuss in einer Metropole wie Frankfurt somit höher ausfallen als auf einem Dorf im Westerwald.

Beispielrechnung:

In seiner eigenen Beispielrechnung geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Unterkunftskosten in Höhe von 300,00 € und Heizkosten von 70,00 € aus. Beträge, die eher auf den ländlichen Raum zutreffen dürften.

Im Ergebnis hat der Anspruchsberechtige einen Leistungsanspruch in Höhe von 794,00 €. Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Zusatzbeiträge werden vom Grundsicherungsamt übernommen, sofern der Betroffene diese nicht selbst bezahlen kann. Die Nettogrundrente entspricht insoweit der Grundsicherung, die jene mittellose Personen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Verlust bei anerkannten Mietaufwendungen über 300,00 €/Monat

Soweit aber die anerkennungsfähigen Mietaufwendungen über 300,00 € liegen, was in zahlreichen Großstädten der Fall sein dürfte, erleidet der Grundrentner einen finanziellen Verlust. Beispielsweise gelten in Frankfurt/Main bei einer Wohnungs- größe von 50 Quadratmetern, Baujahr 1919 – 1948, 456,00 € und bei Baujahr 2010 und später Mietkosten in Höhe von 548,00 € als angemessen und somit erstattungsfähig (Stand Jahr 2018, gemäß Angaben JobCenter Frankfurt zu SGB XII).

Bei (anerkannten) Mietaufwendungen von über 300,00 € sind die Geldleistungen der Grundsicherung höher als die Grundrente. Es würde sich anders darstellen, wenn bei Bezug von Grundsicherung ein Freibetrag in Höhe der monatlichen Rente gewährt wird. Das wäre dann ein echter Vermögensvorteil für ehemalige Geringverdiener.

Derzeit überlegt Arbeitsminister Heil, Grundrentenbeziehern einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 106,00 € zu gewähren. Dieses Geld würde dann bei Bezug anderer Sozialleistungen nicht angerechnet werden.

Grundrente als Einstieg in das Grundeinkommen für jedermann?

Insoweit läßt sich wohl nicht mit Sicherheit ausschließen, dass die Grundrente den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ablösen soll. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart:

„Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstge- nutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss“.

Was bedeutet Bedürftigkeitsprüfung im sozialrechtlichen Sinn?

Bedürftigkeit liegt im Sozialrecht dann vor, wenn der Betroffene seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann. Bei Leistungen der Grundsicherung sind alle Einkünfte in Geld und das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen. Nicht anzurechnen sind derzeit u.a. ein Barvermögen in Höhe von 5.000,00 €, selbstgenutztes (angemessenes) Wohneigen- tum sowie angemessener Hausrat. Bis auf den erwähnten Freibetrag in Höhe von 106,00 €/Monat der Grundrentenbeziehern eventuell gewährt wird, würde sich nichts wesentliches ändern.

Künftige „Grundrente“ entspricht voraussichtlich der heutigen „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“

Aufgrund der soweit identischen Anspruchsvoraussetzungen ist die künftige Grundrente dasselbe wie die heutige Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nur die Begriffe werden ausgetauscht. Halt, nicht ganz. Einen wesentlichen Unterschied könnte es geben:

Der Anspruch auf Grundrente soll 896,00 € betragen; bei Entfall aller anderen vorgenannten geldwerten Leistungen, die heute bei der Grundsicherung gewährt werden. Soweit die Regelungen zur Bedürftigkeitsprüfung auf die Grundrente übertragen werden, dürfte sich im Ergebnis für den öffentlichen Haushalt eine Einsparung ergeben. Unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten kein dummer Schachzug. Die etwaigen jährlichen Rentenanpassungen ändern hieran nichts, denn auch die Leistungen der Grundsicherung werden jährlich angepasst.

Grundrente als Einstieg in das Grundeinkommen für jedermann

Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten würde sich nicht wesentlich erhöhen. Wer bereits heute nur eine geringe Rente bezieht, hat zumeist auch Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Vor diesem Hintergrund könnte die Grundrente auch ein Modell für das gegenwärtig noch eher am Rande diskutierte bedingungslose Grundeinkommen für jedermann darstellen. Die Sozialleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechen im Wesentlichen jenen, die bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt werden.

Grundrente aus Respekt vor der Lebensleistung?

Von einer Grundrente „aus Respekt vor der Lebensleistung “ sollte man allenfalls dann reden, wenn diese nicht an eine Bedürftigkeitsprüfung geknüpft ist. Es ist eigentlich bereits erbärmlich, dass Geringverdienende nach 35 Arbeitsjahren mit einem Rentenanspruch in Höhe von 896,00 € abgespeist werden sollen. Bis auf den erwähnten etwaigen Freibetrag in Höhe von 106,00 € entspricht die Grundrente im Wesentlichen jenen Geldleistungen, die ohnehin jedem Bedürftigen zustehen.


Martin Ziemann ist Rentenberater https://rentenberatung-ziemann.de/

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Kommentare ( 19 )

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19 Comments
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Teide
5 Jahre her

„Grundrente als Einstieg in das Grundeinkommen für jedermann?“

Quatsch, die Grundrente ist der Einstig in die Einheitsrente.

Davon wird dann noch die „fiktive Miete“ fürs Wohnen im eigenem Haus abgezogen. Wegen Bedürfnis, Sozial und Gleichheit und so weiter.

Boudicca
5 Jahre her

Es ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten wenn ein Politiker von Respektrente für 35 Jahre zwischen 800 und 900 Euro redet, während er in 4 Jahren die gleiche Höhe an Pensionsansprüche „erwirbt“. Was für eine Verachtung für die arbeitenden Menschen von Mitgliedern, von einer seit 20 Jahren mitregierenden SPD. Sie haben die Leistungen aus der Sozialversicherung der Arbeitnehmer zur Beute gemacht.

Hadrian17
5 Jahre her
Antworten an  Boudicca

Der Pensionsanspruch soll ab Juli pro Jahr bei € 251,84 liegen, gedeckelt irgendwo bei 6.300 € nach rund 25 Jahren Bankdrücken..

Der „gesetzliche Rentner“ bekäme, nach Einzahlung des Höchstsatzes an der Beitragsbemessungsgrenze über 45 Jahre, also ein rein theoretischer Wert, wohl eine Rente von mtl. knapp 3.100 €.

Hadrian17
5 Jahre her

Als der gute Adenauer mit dem neuen Rentenkonzept 1957 mit der Kriegerwitwenarmut aufräumte und die absolute Mehrheit holte, war die Welt „noch in Ordnung“. Vati arbeitet, Mutti ist zuhause und zieht die 2 bis 5 Blagen groß, wulackt den ganzen Tag im Haus (Kohleheizung, Holz“waschmaschine“) Kochen, Putzen, sparsam sein … etc.. „Kinder kriegen die Leute immer“ sagte der Alte. Da hatte er nicht mit der sexuellen Revolution gerechnet und der Anti Baby Pille, mit „mein Bauch gehört mir“, Sexualverhalten nach Bonobo-Art und dem damit einhergehenden Zerfall der „alten Ordnung“. Nun ist es also an der Zeit, zur kapital- respektive steuergestützten… Mehr

Old-Man
5 Jahre her
Antworten an  Hadrian17

Gut gebrüllt Löwe!!
Ein sehr guter Kommentar!!

Karli
5 Jahre her

Mein Grundsatz ist die zwingende Korrelation von Einzahlung zu Auszahlung. Und ebenso zwingend einen Rentenbeitrag für jegliche Art von Einkommen, also auch für Selbständige und geringfügig Beschäftigte wie 450-Euro-Jobs. Man darf sich nicht an der Beitragspflicht vorbeischleichen können. Die Leistungen für ins Sozialsystem Eingewanderte müssen aus Steuermitteln finanziert und öffentlich ausgewiesen werden.
Keine Plünderung der Rentenkassen für Fremdleistungen!

Thomas Hellerberger
5 Jahre her

Ohne mich jetzt hier wiederholen zu wollen, aber wer ein Konstrukt wie die „Grundrente“ verurteilt, der muß plausibel erklären, wie eine sozialisierte Altenversorgung in Zukunft gewährleistet werden soll, wenn weiterhin jede Generation sich nur zwischen 60 und 70 % reproduziert und Einwanderung, das einzige „Gegenmittel“ der deutschen Gesellschaft, die Alterspyramide nicht heilen kann, sondern nur symmetrisch den Schiefstand vergrößert. Das System, daß die Jungen die Alten ernähren, und zwar eben nicht primär nur direkt ihre eigenen Eltern und Großeltern, sondern der Staat das per Umverteilung macht (dafür aber das Recht erwerben, als Alte selbst auf diese Weise freigehalten zu werden)… Mehr

Britsch
5 Jahre her
Antworten an  Thomas Hellerberger

Bezüglich derzeitiger Rente kommt es nicht darauf an aus wie vielen Alten und Jungen die Gesellschaft besteht, sondern darauf wie Viele Erwerbstätige es gibt und wichtig, was diese erwirtschaften bzw. wie Viele davon einzahlen und dann im Verhältnis wie viel rente vorhandenen „Ruheständlern /Rentnern insgesamt zusteht. Dann kommt es noch darauf an wie viele von denen die im eigentlich arbeitsfähigen Alter sindncht arbeioten und ebenfalls von denen unterhalten werden müssen, die Arbeiten. Und dann kommt es auf die Kinder an , nicht die blose Zahl, sondern ob diese fähig und Willens sind genügend zu erarbeiten. In der Hauptsache kommt es… Mehr

Aegnor
5 Jahre her
Antworten an  Thomas Hellerberger

Das ist die heutige Aussicht. Und wie Sie völlig richtig schreiben, werden auch die Beamtenpensionen darauf angepasst werden (müssen). Der Herr Goergen hatte das ja mal in einem seiner Artikel angezweifelt. Ich denke allerdings, dass wenn alle Mittel ausgeschöpft sind (EZB-Geld drucken, Verschuldung etc) auch zumindest die normalen Beamten dran sind. Das Volk wird es nicht akzeptieren trotz teils riesiger Beitragszahlungen im Alter mit H4-Grundrente abgespeist zu werden, während pensionierte Beamte in Saus und Braus leben. Das gäbe Revolution. Allerdings denke ich, dass es vermutlich noch schlimmer kommt. Wenn tatsächlich ab ca. 2040-50 muslimische Gruppen die Bevölkerungsmehrheit bei den U50… Mehr

Boudicca
5 Jahre her
Antworten an  Thomas Hellerberger

Das Rentensystem hat bis zur Wende einigermaßen funktioniert. Ab diesem Zeitpunkt hatte es Reformbedarf. Ditto die anderen Sozialversicherungen.
Die Sozialversicherungen wurden die Quellen für die Fremdfinanzierung von Misständen, die durch die andauernde schlechte und nicht durchdachte Sozialpolitik verursacht wurde. Inzwischen gestaltet es sich unter dem Teppich der Selbstbeweihräucherung der Politiker zum Untergrundkampf zwischen den Beschäftigten die zwangsweise gesetzlich einzahlen und den Nutznießern, die ohne Eigenleistung darüber mitfinanziert werden.

Reinhard Peda
5 Jahre her

Grundrente ist Absicherung? Das ist nur Theorie, die Praxis ist grausam, spätestens wenns ins Heim geht:

https://www.familienrecht.de/unterhalt/elternunterhalt-faq/

Verstehen Sie jetzt die Finanzierung?!

W aus der Diaspora
5 Jahre her

Eigenheimbesitzer stehen sich mit der Grundrente besser. Da bei ihnen keine Miete anfällt hätten sie auch kein Recht auf einen Mietzuschuss.

Zudem sehe ich die Grundrente nicht als Einstieg in eine Grundsicherung, sondern unter der Bezeichnung Respekt-Rente als generelle Einheitsrente.

k-rasch
5 Jahre her
Antworten an  W aus der Diaspora

Die Zuschüsse für die Besserstellung von armen Respekt-Rentnern kommen aus dem Bundeshaushalt (Steuerzahler werden belastet). Die Freigrenzen für die Steuerpflicht bei Renten sinken und zukünftig werden 100% der Rente steuerpflichtig sein. Die hohen Renten finanzieren auf diese Weise über die Steuer die Zuschüsse für die Respekt-Rentner. Ist wie immer in Deutschland: das Ziel ist die Umverteilung möglichst innerhalb einer Gruppe: die „reichen“ Rentner sollen die armen Rentner finanzieren. (so wie die gutverdienenden gesetzlich Krankenversicherten die armen gesetzlich Krankenversicherten subventionieren müssen.) Im Prinzip läuft es auf eine Art Einheitsrente raus und dass es sich einfach nicht lohnt etwas zu leisten –… Mehr

Karli
5 Jahre her

Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten.

Thorsten
5 Jahre her

Diese Grundrente ist langfristig gesehen der Einstieg in die Finanzierung von Menschen, die ihr Leben lang Netto-Transfer Empfänger des Sozialsystems waren. Es ist zu vermuten, dass damit auch die Merkelschen Armutsmigranten inklusive ihre Nachwuchsgenerationen mit versorgt werden sollen.

Ich wage die Hypothese, dass das alles NICHT zu finanzieren ist, da die Netto-Beitragszahler immer weniger werden und sich aus diesem System verabschieden werden, da es für sie zu nachteilhaft ist. Spätestens wenn die Baby-Boomer Generation in Rente geht, wird das Kartenhaus zusammenfallen….

Gernoht
5 Jahre her
Antworten an  Thorsten

Es ist an uns, das zu beenden. Ich kann es drehen und wenden wie ich will, das Warten auf ein derart unsicheres Ergebnis meiner jetzigen Aufwendungen für Soziales ergibt überhaupt keinen Sinn.

Katharsis
5 Jahre her

Es ist erbärmlich und asozial wie unser Staat mit seinen Bürgern, und hier insbesondere Rentnern umgeht! Legt man den Maßstab der Steuergerechtigkeit an, werden Renten in Deutschland doppelt besteuert, was lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten wurde. Jeder, der die Altparteien tatsächlich noch wählt, sollte sich vor Augen halten, dass auch er irgendwann einmal Rentner ist!

Thomas Hellerberger
5 Jahre her
Antworten an  Katharsis

Selbst wenn man die Steuerzahlungen der Rentner abzieht, wird die Rentenkasse derzeit jährlich mit über 66 Milliarden Euro subventioniert, was sie an sich gar nicht dürfte. Die heutigen Rentner können sich wahrlich nicht beklagen, die Rentner in 30 Jahren werden davon träumen, Einkünfte wie sie zu haben

Kassandra
5 Jahre her
Antworten an  Thomas Hellerberger

Ich vermute, dass nicht mal angedacht ist, dass es in 30 Jahren noch „Rentner“ geben soll.