Am Wahlrecht, der heiligsten Regel der Demokratie, wird herumgefummelt: Zuerst in Brandenburg, dann nach Willen von SPD und Grünen, sollen Frauen systematisch bevorzugt und Stimmen für Männer abgewertet werden. Kann das gut gehen?
Die in Brandenburg beschlossene Frauenquote für das Landesparlament bricht offen mit dem demokratischen Grundsatz ‚One Man, One Vote‘, damit auch mit ‚One Woman, One Vote‘, weil es im Ergebnis die Wünsche der Wähler missachtet. Die Erfolgsaussichten der Kandidaten werden nach Geschlecht gewichtet.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Mann, der in den Wahlen viele Stimmen bekommen hat, einer weniger erfolgreichen Frau unterliegt, nur weil sie Frau ist.
Das werden die Verfassungsgerichte zu verhindern wissen? Das ist zu bezweifeln.
Die Berufung der nach links streitbaren Juli Zeh an das brandenburgische Verfassungsgericht gibt klar die Richtung vor. Die Frage ist nur: Welche anderen Quoten werden dann noch möglich? Und welche Folgen hat das? Roland Tichy und Achim Winter wagen den Blick in die Zukunft.
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Die am meisten unterrepräsentierte, am meisten sozial diskriminierte Gruppe in unserer Gesellschaft wird nicht erwähnt: Leute wie mich, die Kriminellen. Wenn es eine Quote für Kriminelle gäbe, dürften sich deutsche Politiker endlich selbst wählen. – Im Ernst: Unsere Verfassungsrichter werden ganz genau so politisch bestimmt wie in anderen Ländern auch, z.B. in Polen. Und in EINIGEN Bundesländern werden die ganz normalen Richter auch ganz genau so politisch berufen wie in Polen. Der Unterschied: Über Polen wird geschimpft, weil es nicht LINKS ist! – Deutschland gibt nicht, wie einige meinen, alle Traditionen auf. Gerade werden die von 1933 wieder besonders gepflegt.… Mehr
Das mit der Frauenquote ist so eine Sache, denn wenn sie nur dazu dient, den Wettbewerb auszuschalten, dann ist diese Maßnahme völlig kontraproduktiv, denn wie man sieht, sind Frauen in Hosenanzügen noch längst nicht die besseren Männer und schon garnicht ist erkennbar, daß sich die Qualität mit dieser Maßnahme gesteigert hat und deshalb ist es ein Politikum, ob es zur Effiziens beiträgt ist eine andere Frage, vieles spricht dagegen und solange man sich solche Experimente leisten will oder kann, ist es ja in Ordnung, die Stunde der Bewährung könnte noch kommen, dann wird es sich ja zeigen, ob solche Entscheidungen… Mehr
falls mein Kommentar in der Redaktion nicht angekommen ist hier nochmal: Die Erhöhung der Anzahl der Direktmandate wäre ein Weg zu mehr Demokratie und Transparenz in diesem Land, wie hier im Forum auch bereits erwähnt. Wenn dann gleichzeitig Abgeordnete nur noch ihrem Gewissen bzw. ihren Wählern verantwortlich sind und nicht mehr Fraktionszwängen, Lobbyisten oder irgendwelchen Paritätsforderungen bestimmter Interessengruppen, würden die ewigen Seilschaften und Hinterzimmermachenschaften vielleich auch ein Ende finden. Ein gangbarer Weg wie ich finde im übrigen auch diese verkrustete Parteienlandschaft endlich aufzubrechen. Ich bin mir allerdings darüber im Klaren, dass dies nie der Fall sein dürfte, würde es doch… Mehr
Herr Tichy, Studienabbrecher sind überrepräsentiert. Frollein Roth muß unbedingt in das Verfassungsgericht. Sie hat ja schon mehrfach nachgewiesen dass sie unser Grundgesetz nicht kennt. Dann müßte sie sich mal damit auseinandersetzen. Auch dieser Quotenregelungsvorschlag stammt von ihr oder wird zumindest von ihr unterstützt. Aus dem Grundgesetz sind nur die Regelungen für sie interessant die ihre krude Weltsicht unterstützen. Am Roth’schen Wesen soll unsere Welt genesen, oder auch nicht.
Ist doch ganz einfach: Wahlrecht dahingehend ändern, dass es nur noch Direktmandate gibt. Das erspart die aberwitzigen Überhang- und Ausgleichsmandate des anzuschaffenden Verhältniswahlrechts. Und jeder kann Kandidaten/-innen nach freier Wahl ankreuzen.
Warum die Quote an sich unsinnig, kontraproduktiv und diskriminierend ist. Beispiel: 50% Frauen in Vorständen von AGs. Sagen wir einmal ein Vorstand besteht aus 10 Menschen. Von denen sind 2 bisher Frauen. Jetzt wird die 50% Quote von Gesetz wegen beschlossen. Dann gibt es 2 Möglichkeiten 1. Man wirft 3 Männer raus und ersetzt sie mit Frauen. Die haben aber meist langfristige Verträge und ein Drittel des Vorstandes rauszuwerfen wäre ein enormer Brain Drain und könnte den Bestand der Firma insgesamt gefährden. 2. Man ersetzt sukzessive über die nächsten Jahre die 3 Männer durch Frauen. Das bedeutet, daß dies einem… Mehr
Da wir unmitelbar vor den Nominierungen von Kandidaten für diverse Wahlen stehen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Frauen auf diese Weise ihre Posten (aussichtsreiche Listenplätze) sichern wollen.
AKK und KGE werden schockiert sein, aber als bekennende Qoutenfrauen, dass Problem verständnisvoll lösen. Erst muss das Verfassungsgericht „Gegendert“ werden und danach das Paritätsgesetz beschlossen werden.
Geht doch …
Natürlich ist die Quote Verfassungswidrig!
Und es ist Zeit, etwas dagegen zu unternehmen!
https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-kein-parit%C3%A4tsgesetz-in-deutschland
Wieso muss man eine Petition starten, wenn etwas verfassungswidrig ist?
** Natürlich ist der Vorstoß der SPD, auch Frau Nahles hat schon die paritätische Quote in den Kandidatenlisten der Parteien gefordert, ein Angriff auf die Ecksteine der Verfassung. In Brandenburg ist der Angriff jetzt in Gesetzesform gegossen wird. Aber stillschweigend wurden wesentliche Prinzipien des Grundgesetzes schon früher, wenn nicht de iure, dann doch de facto, verletzt. Ich nenne, andere mögen das nicht so sehen, die sogenannten Koalitionsverträge, in denen Abgeordnete auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten verpflichtet werden. Das ist nichts anderes als das imperative Mandat, gegen das Union und FDP über Jahre auf das heftigste gekämpft haben. Der Abgeordnete ist ….… Mehr