Grundsteuer-Kompromiss

Bisher verliefen die Konfliktlinien darüber, ob der Wert der Immobilie in die Berechnung der Grundsteuer eingehen soll oder nur mittels der Fläche berechnet wird. Nun liegt ein Kompromisspapier der Finanzminister auf dem Tisch.

imago/Reiner Zensen

Der Berg kreißte und gebar – einen Kompromiss. Am 01. Februar wurde von den Finanzministern der Bundesländer und dem Bundesfinanzminister ein neues Eckpunktepapier zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Grundzüge des Modells sind die Grundstückswerte, das Alter der Gebäude sowie Nettokaltmieten (Durchschnittsmieten). Bundesfinanzminister Scholz sprach von einer „sozial gerechten Lösung“.

Politisches Konfliktpotential
Der Kampf um die Grundsteuer
Auf Grundlage des Papiers soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Die Bundesländer müssen dem zustimmen. Erste kritische Stimmen kommen aus Bayern. Man sei „noch lange nicht am Ziel“, sagte Ministerpräsident Markus Söder gegenüber dem „Handelsblatt“. Bayern und die CSU sähen es noch lange nicht als zustimmungsfähig an. Gerade den Bayern ging es um eine möglichst flexible Berechnung nur nach Fläche.

Laut Bundesfinanzministerium „soll die Grundsteuer im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine rechtssichere Basis gestellt werden und für die Gemeinden als wichtige Einnahmequelle dauerhaft gesichert bleiben. Zudem sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht wesentlich stärker belastet werden“.

Dies bleibt jedoch fraglich. Der Präsident des Bunds der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, ist sich sicher, dass mit dem politischen Ziel, das Wohnen in Deutschland günstiger zu machen, der Grundsteuerkompromiss nichts zu tun habe. Studenten, junge Familien und Rentner würden in Ballungsräumen besonders darunter leiden.

Zudem ist strittig, ob die im Eckpunktepapier festgelegten Bemessungsgrundlagen verfassungsgemäß sind, da wohl einige Bewertungs-Eigenschaften von Liegenschaften neu festgesetzt werden müssen. Dazu kommt: Damit ihr Steueraufkommen nicht sinkt, müssen die Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend anheben. Ob die Gemeinden, in denen die Steuermessbeträge steigen, ihre Hebesätze absenken, dürfte fraglich sein.

Bisher verliefen die Konfliktlinien darüber, ob der Wert der Immobilie in die Besteuerung eingehen soll oder nur mittels der Fläche berechnet wird. Anhaltspunkt für die Bemessung von Grund und Boden sind die Bodenrichtwerte, auf die wiederum die Kommunen Einfluss haben.

Doch ein Bürokratiemonster?

Fachchinesisch
Reform der Grundsteuer
„Wenn diese Reform so kommt, dann wird die Bewertung ungeheuer bürokratisch und teuer“, erklärte BdSt-Präsident Reiner Holznagel in der „Tagesschau“. Die Einigung bedeute „mehr Bürokratie, mehr Kosten, mehr Klagen“. Zudem müssten sich die Gerichte abermals auf viele Streitigkeiten einstellen.

Bei den Bodenrichtwerten gibt es sogar innerhalb von Gemeinden große Unterschiede. So müssen sich alsbald wohl Gutachterausschüsse mit den Bodenrichtswerten und Ortsdurchschnittswerten auseinandersetzen.

Die Kuh ist also noch nicht vom Eis. Allein schon die Ermittlung von Bodenrichtwerten und „Durchschnittsmieten“ bieten einige Möglichkeiten, wie eine Stadt oder Gemeinde zu ihren Gunsten ermitteln kann. Sollte es zudem zu Mängeln bei den Datenerhebungen kommen ist es nicht weit bis zu einer Klage.

Um Verwerfungen durch die Neuregelung zwischen dem Aufkommen in einzelnen Bundesländern zu verhindern, ist sogar angedacht, den Länderfinanz-Ausgleich anzupassen.

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Kommentare ( 30 )

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horrex
5 Jahre her

Selbstverständlich sprach er von Gerechtigkeit!
Und meinte wohl das was unter Gerechtigkeit zuallermeist verstanden wird.
Die „Primitv-Gerechtigkeit“ a la Robin Hood.

PS: Keine Ahnung was bei den Verhandlungen rauskommt.
Ausser einem Verwaltungsmoloch mit Kompliziertheiten in denen sich sowohl Besitzer als auch Mieter hoffnungslos verlaufen werden, einigen tausend Planstellen, zigtausenden von Gerichtverfahren zur Klärung desssen was gemeint sein KÖNNTE und eine Erhöhung der Abgabenlast.

Teide
5 Jahre her

Da geht es hin. Erhöhung um 1000%. Es geht hier zwar um Erbpacht, die Begründung ist aber gleich. Es ist alles wertvoller geworden. Bei der Grundsteuer kommt ja noch der Wert des Hauses dazu. Das kann einem Angst machen.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Viele-Erbpachtvertraege-werden-deutlich-teurer,erbpacht110.html

PUH
5 Jahre her

Unser Haus ist Familienbesitz seit 120 Jahren, in all der Zeit eigengenutzt, nie vermietet. Die Grundbesitzabgaben steigen Jahr um Jahr. Auch wenn ich nicht „schwarz sehen“ will – dass ein „Kompromiss“ für die neue Grundsteuer für uns eine gewaschene Erhöhung bedeuten wird, darauf würde ich glatt die Hälfte des Gartens verwetten.

Thorsten
5 Jahre her

Passend zu der „Neuordnung“ der Grundsteuer wurde nun ein 25-Milliarden € Loch gesichtet. Von dem zusätzlichen Aufwand in Form von Beamten ganz zu schweigen.

„Wir schaffen das“ – jetzt kommt die Quittung. Nur das das auch die „Dümmsten Lämmer“ merken…

Wuidara
5 Jahre her

Sie haben das voll richtig erkannt! Investieren Sie nie in eine Immobilie, und wenn doch, dann selbst bewohnen! Nie vermieten! Als Vermieter sind Sie immer der Benachteiligte.
Auch als Altersvorsorge unbrauchbar. Als Beispiel: Sollten Sie oder Ihre Frau etwa Hinterbliebenenrente beziehen müssen, erfolgt hier bereits ein Pauschalabzug von 25% auf diese Rente, dies wurde mir auf Anfrage von der Rentenversicherung so bestätigt. Dazu kommt es nebenbei noch auf die Höhe der Mieteinnahme an. Nur so kann Sie der Gesetzgeber vor einer eventuellen Überversorgung schützen! Ich würde lieber Heute als Morgen verkaufen!

Wuidara
5 Jahre her

Bis jetzt war immer von ein kostenneutralen Neuregelung die Rede. Jetzt sollen die Steuermelkkühe nicht wesentlich stärker belastet werden. Ja, was nun? Wie werden die zusätzliche benötigten Beamten -man spricht von ca. 2600! – entlohnt? Etwa aus den Sozialfonds der Altparteien? Also liegt es doch klar auf der Hand, die Kosten werden steigen, und zwar für alle, Mieter wie Vermieter. Setzt man dann noch um, dass die Grundsteuer nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden kann, dann folgt mit Sicherheit die nächste Spirale der Mieterhöhungen. Wir haben für unsere Eigentumswohnung ( als Alterssicherung gedacht – ohnehin schon ein Witz… Mehr

Alf
5 Jahre her

Abgesehen davon, daß diese Regierung zu allen Themen Murks produziert, eines ist sicher, es wird teurer, bürokratischer und wird nicht den Vorgaben des BVerfG entsprechen. In den fetten Jahren (!) als Finanzminister eine Bankrotterklärung abgeben zu müssen, ist eine Spitzenleistung der Groko. “ Regierung plötzlich in Geldnot Scholz fehlen fast 25 Milliarden “ https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/regierung-ploetzlich-in-geldnot-scholz-fehlen-fast-25-milliarden-59930704.bild.html Da weiß man dann auch, welche „Fachleute“ sich an der Grundsteuerreform versuchen. Und ich bin mir nicht sicher, ob mit 25 Mrd das Ende der Fahnenstange erreicht ist Weiter so Groko, ihr seid Spitze. Kann man eigentlich einen Ántrag auf Insolvenzverschleppung gegen die eigene Regierunvg stellen… Mehr

Sabine Ehrke
5 Jahre her

Das würde auf jeden Fall zu massiven Protesten führen und das nicht gerichtlich.

Fred Katz
5 Jahre her

Wozu?
Die von der Kommune für Alg2ler entrichtete Grundsteuer kommt doch sofort wieder zurück.
Aber an all den Arbeitnehmern stößt man sich gesund!

Fred Katz
5 Jahre her

Maas und Barley haben Karriere gemacht, weil sie die Mietpreisbremse sabotiert haben.
Wenn jetzt die Höhe der Miete in die Grundsteuer einfließt, steigt die Belastung der Mieter deutlich und Kommunen haben keinerlei Interesse an niedrigen Mieten.
Für einige Mieter wird sich die Grundsteuer verzehnfachen, wie von der FAZ dokumentiert, also zB. von 100€ im Jahr auf 1000€ im Jahr. Wenn die Kommune dann noch den Hebesatz erhöht, können es auch 1500€ im Jahr sein.
Viele Arbeitnehmer müssen dann ausziehen und Platz machen für AlG2ler, weil hier die Stadt zahlt.

Wuidara
5 Jahre her
Antworten an  Fred Katz

… Sie sind entweder streng Katholisch oder Sie glauben noch an den Osterhasen!