Staatsversagen: Illegale Migration mit Bus und Bahn wird nicht gestoppt

Illegal per Flixbus nach Deutschland: Vergessen Sie, was Ihnen über angebliche Kontrollen erzählt wird. Deutschland ist für Einwanderung offen, gerne auch für Kriminelle. Sollen jetzt Busfahrer zu Hilfspolizisten werden?

ORGE GUERRERO/AFP/Getty Images

Machen wir es ganz kurz: Das Versagen des Staates und die Aufgabe der Fürsorgepflicht seinen Bürgern gegenüber wurden selten noch so niederschmetternd dokumentiert, wie in aktuellen Meldungen, dass weit über zehntausend illegale Migranten von der Polizei in Fernbussen und Bahnen festgestellt wurden. Freilich ohne dass man ihnen deshalb die Einreise kategorisch verweigert hätte oder sofort die Bahn oder den Bus zurück gebucht hätte. Schlimmer noch: Hier handelt es sich nur um jene Fälle, die aufgeflogen sind bei grundsätzlich eher spärlichen Kontrollen.

Die Dunkelziffer liegt zweifellos um ein Vielfaches höher, wenn Bundespolizisten im vergangenen Jahr mehr als 14.000 unerlaubt nach Deutschland eingereiste Passagiere entdeckt haben. Der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ liegt eine Auflistung der Bundespolizei vor, wonach die Beamten zwischen Januar und November 7.943 Menschen in Zügen und weitere 6.066 in Fernbussen festgestellt hatten. Zahlen, nicht etwa aus einer Alarm-Pressekonferenz des Innenministeriums vorgetragen von Horst Seehofer selbst mit dem Versprechen sofortiger Behebung der eklatanten Missstände, sondern quasi zufällig festgestellt von einer regionalen Tageszeitung.

Staatsversagen
Nun also doch: Massive illegale Zuwanderung per Fernbus
Der Staat verweigert den Bürgern Aufklärung und Sicherheit, was nicht als Papierchen irgendwie vom Kopierer herunterfällt und den wundersamen Weg in eine Redaktion findet, wird unter den schalldichten Teppich gekehrt. Ein paar Zurückweisungen soll es an Flughäfen, Seehäfen und an der deutsch-österreichischen Grenze gegeben haben.

Nun ist das Versagen der Behörden auch deshalb so himmelschreiend, weil das Problem kein Neues ist. Schon Anfang 2018 hat TE eindrücklich darauf hin gewiesen, dass hier Handlungsbedarf besteht. So hatten wir berichtet, dass die Situation insbesondere im Fernbusverkehr einer dringenden Verschärfung der Maßnahmen gegen illegale Einreisen/Zuwanderung bedarf. Passiert ist indes kaum etwas. Das Gegenteil war sogar der Fall, wenn jetzt europäische Rechtssprechung vorgeschoben wird, die Kontrollen verhindern würde, wenn beispielsweise die Dresdner Neue Nachrichten berichten, die Kontrollen im grenzüberschreitenden Busverkehr innerhalb der EU seien „nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für die Busunternehmen nicht mehr verpflichtend und nach Auffassung des EuGH-Richter sogar verboten.“

Weshalb eigentlich verboten? Weil angeblich die Kontrollen vor Beginn der Busreise die gleiche Wirkung hätten wie Grenzkontrollen. Private unautorisierte Kontrollen durch – noch mal pardon ¬– vielfach übermüdete, oft schlecht bezahlte und nicht selten der deutschen Sprache nur ansatzweise mächtigen Fahrer? Diese überforderten Buspiloten, die stundenlang auf der Strecke ihr Bestes geben müssen, sollen nun noch vor Fahrtantritt die deutschen Grenzen sichern und illegale Zuwanderung stoppen durch tausendfache Transportverweigerung von Angesicht zu Angesicht? Und selbstverständlich haben die ersten Busunternehmen dagegen geklagt, weil ihnen ihre Fahrer diesen Protest wert sind.

Ein Sicherheitsdesaster der aller ersten Güte. Aber eines, für das man dem Staat und seinen Behörden Fahrlässigkeit bzw. Arbeitsverweigerung nicht nur attestierten kann, sondern sogar muss.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ...
Straßburger Anschlag, Grenzkontrollen und EuGH
Anfang 2018 antwortete Flixbus TE gegenüber sehr ausführlich und auskunftsbereit Folgendes auf Anfrage: So müssten alle Fahrgäste, die eine grenzüberschreitende Verbindung gebucht haben, ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen (Punkt 14/AGB). Das Vorhandensein würde vor der Abfahrt sogar durch die Fahrer bzw. Fahrerin überprüft, aber die „Gültigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Ausweisdokumentes kann von uns als Fernbusunternehmen oder dem Fahrer jedoch nicht kontrolliert werden, dies obliegt allein der Polizei und den zuständigen Kontrollbehörden.“ Bei der Buchung würden gar keine Daten über die Herkunft oder den Reisezweck der Fahrgäste abgefragt.

Dennoch, die Problematik sei auch bei Flixbus bekannt und man wünschte sich bereits vor gut einem Jahr und damals nicht zum ersten Mal echte Lösungen: „Wir stehen zudem grundsätzlich in engem Kontakt mit den Polizei- und Sicherheitsbehörden und tauschen uns mit diesen über mögliche Lösungsansätze aus. Verschiedene Maßnahmen sind hierbei bei FlixBus im Gespräch und werden derzeit diskutiert.“

Nun wurden neben den Bürgern also auch diese Busunternehmen im Stich gelassen, wenn sich die Lage fast zwölf Monate später so darstellt: Noch einmal fast doppelt so viele Illegale bei Stichproben festgestellt, ein Vielfaches durch die Lappen gegangen, zurückgeschickt die wenigsten. Deutschland 2019, die Obergrenze zumindest offiziell noch nicht erreicht, also munter hereinspaziert, zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

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Kommentare ( 81 )

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81 Comments
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CIVIS
5 Jahre her

Machen wir´s ganz kurz:
Ihre Aussage, Herr Wallasch: „Staatsversagen: Illegale Migration mit Bus und Bahn wird nicht gestoppt.“
Meine Aussage: „** % der Deutschen haben dies durch ihr Abstimmungsverhalten bei der Bundestagswahl Sept. 2017 so gewollt oder zumindest so in Kauf genommen! „

bfwied
5 Jahre her

Es ist schon folgerichtig, wie alles versagt. Das Parlament ist zum Sammelbecken der Unfähigkeit geworden, zur Hoffnung von Berufsausbildungslosen und Träumern. Ein leichtes Spiel für eine Gruppe in demagogischer und drangsalierender Staatsführung gut ausgebildeter SED-Kader. Die Zerstörung der Wirtschaft, der Gesellschaft ist folgerichtig, für die einen als Fortsetzung des Kampfes zw. den Regimen unterschiedlicher Ideologien, für die anderen als Wahrmachung ihres Anarchietraumes und des Traums der grenzenlosen Gleichheit. Die Geschichte ist voll von Umdeutungen von Begriffen, wir haben es im letzten Jahrhundert zweimal erlebt, heute haben wir es wieder, und die Justiz macht mit, umso lockerer, je mehr Parteilichkeit in… Mehr

Luxor
5 Jahre her

Hier wurde von verschiedenen Kommentatoren kritisiert, dass Deutschland kein bloßes „Aufenthaltsgebiet“ werden dürfe, und nach Angela Merkels Volksverständnis das „deutsche“ Volk ganz einfach alle Menschen sind, die in Deutschland leben. Aber genau dieses Merkel‘sche Volksverständnis hat der Verfassungsschutz in seinem berüchtigen Gutachten über die AfD zum offiziellen und – -einzig zulässigen- Volksverständnis erhoben. Das ist die offizielle Begründung dafür, warum die Höcke, Gauland und andere AfD-Politiker vom Verfassungsschutz als verdächtige „Verfassungsfeinde“ eingestuft wurden: Dass sie das Merkel‘sche Volksverständnis nicht teilen. Der Verfassungsschutz wertet in diesem Gutachten ein sog. „ethnisch‐kulturelles Volksverständnis” als Angriff auf die Menschenwürde ab. Ferner wertet er bereits… Mehr

batman
5 Jahre her
Antworten an  Luxor

OMG! Unglaublich. Ohne Worte.

pcn
5 Jahre her

Längst wird der Migrationspakt, schon viel früher, nämlich seit Herbst 2015, in die Tat umgesetzt. Da stimme ich den vielen Kommentaren zu, die diese Realität erkannt haben. Danach darf Verantwortung der Politiker für Sicherheit und Wohlstand Deutschlands, und erst Recht nicht deutsche Interessen, eine Rolle spielen. Der Zweck heiligt die Mittel! Und nicht geltende Gesetze! Nur 6 Millionen Menschen sehen Deutschland im Keller des Rechtsstaates angekommen. Der Rest befindet sich (noch) in einer Blase des Wohlstands, den sie offensichtlich nicht gefährdet sehen, oder vielleicht auch nicht gefährdet sehen wollen. Darunter leidet nicht nur die Demokratie, sondern auch diejenigen, die unmittelbar… Mehr

Luxor
5 Jahre her

Aber mittlerweile wurde Deutschland quasi offiziell vom Verfassungsschutz zu einem „Aufenthaltsgebiet“ erklärt. Dass Höcke, Gauland und einige anderen AfD-Politiker diese Neudefinition Deutschlands zu einem Aufenthaltsgebiet nicht teilen, ist laut dem zwischenzeitlich veröffentlichen Gutachten der Grund für eine Einstufung als Verdachtsfall. Das ist deren ganze „Verfassungsfeindlichkeit“: Dass sie die nationale Identität Deutschlands erhalten wollen. Der Verfassungsschutz wertet ein „ethnisch‐kulturelles Volksverständnis” als Angriff auf die Menschenwürde ab. Er wertet sogar ein rein kulturelles Volksverständnis als Angriff auf die Menschenwürde. Das Deutschland, das der Verfassungsschutz mit diesem Gutachten aufzeichnet, ist nur noch ein reines Aufenthaltsgebiet, welches grundsätzlich allen Menschen aller Kulturen und Völkern… Mehr

Casa Done
5 Jahre her

Aber das ist doch alles wunderbar, da wir spätestens seit dem GCM und Angela Merkels Unterschrift in Marrakesch wissen, daß Migration die große historische Konstante von Wohlstrand, Frieden und Glück der Menschheit bedeutet! (Ironie off)

Maja Schneider
5 Jahre her

Was erwarten wir denn? Von Berlin aus wird das doch alles so gewollt, und der Migrations- und später der Flüchtlingspakt vollenden das Werk! Mehr kann man dazu eigentlich nicht mehr sagen.

Luxor
5 Jahre her

Diese Definition von Volk wurde bereits in die Verfassung aufgenommen. Dazu müssen die Altparteien noch nicht mal die Verfassung formell ändern, sondern einfach nur ihre Verfassungsschutzämter die Verfassung interpretieren lassen.

Da die AfD bzw. Teile davon von dieser Merkel’schen Volksdefinition abweichen, werden sie vom Verfassungsschutz als Verfassungsfeinde eingestuft.

Luxor
5 Jahre her

Solange man jeden, der es irgendwie auf deutschen Boden schaft, mit einem Zugang zum deutschen Sozialsystem auch noch „belohnt“ – solange sich jeder illegal EingereisteMigrant einfach mit dem Zauberwort „Asyl“ ein sofortiges Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen beschaffen kann – sind jegliche Grenzkontrollen nur noch eine Farce.

Die deutsche Grenzregime und Ausländerrechtssituation kann man mit einem Laden vergleichen, in dem alle Ladendiebe, die es über die Kassenlinie schaffen, die Diebesware offiziell behalten dürfen – und einen Einkaufsgutschein noch oben drein.

Luxor
5 Jahre her

Ich verstehe nicht, dass man das alles noch all den Jahren unter der Überschrift „Staatsversagen“ bringt. Wie oft können Eltern mit ihrem verbrühten Kind bei einer Notaufnahme vorstellig werden, bis die Ärzte zu der Ansicht gelangen, dass die Verbrennungen des Kindes nicht von einem „Versagens“ herrühren, mit dem Wasserhahn umzugehen, sondern von Voratz und Absicht. 3 Mal? 10 Mal? Das ist kein Versagen mehr, sondern Vorsatz.