„Die Gleichbehandlung der Geschlechter muss respektiert werden“

Mit Christian F. Majer, Professor für (Verwaltungs-)Recht an der Hochschule Ludwigsburg, sprach Giovanni Deriu.

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Es ist nicht übertrieben, wenn wir festhalten, dass sich Deutschland in den letzten zehn Jahren, aber speziell mit der Zuwanderung zahlreicher Asylsuchender seit 2015, ziemlich verändert hat. Das stellte natürlich bis heute auch die Behörden und Verwaltungen der Städte und Kommunen vor neue Herausforderungen. Dass das Rechtssystem in Deutschland weltweit immer noch so hoch angesehen ist, liegt auch daran, dass die Verwaltungsfachleute immer auf dem neuesten Stand ausgebildet werden, im Studium sowie in der Praxis. Die Verwaltungen in Deutschland funktionieren noch gut, obwohl der Druck steigt, sich mit neuen Gegebenheiten, auch interkultureller Natur, täglich auseinander zu setzen. Damit das so bleibt, dafür tragen auch Personen wie Professor Christian F. Majer und dessen Kollegen Verantwortung.

Als Grundlage nehmen wir die gut besuchte Tagung „Parallelgesellschaften und die Herausforderung für die Kommunen“, die Professor Majer konzipierte, und auf der auch Ali Ertan Toprak (Tichys Einblick berichtete) sowie Professor Dr. Ralph Ghadban teilgenommen haben. Die Resonanz war groß.

Dass es Parallelgesellschaften definitiv gibt, ist unbestritten, Ertan Toprak sprach sogar von Gegengesellschaften, die es sich auf die Fahnen geschrieben haben, die DITIB und Erdogan-Politik auch in Europa und Deutschland, zu unterstützen und auch in die Tat umzusetzen.

Bleiben wir aber bei den Definitionen von Parallelgesellschaften und Paralleljustiz innerhalb Deutschlands. Die Medien haben das Thema auch aufgegriffen, weil Stadtteile in Berlin und ebenso in Nordrheinwestfalen, von gut organisierten libanesischen (Familien-)Clans quasi nach „mafiosen“ Strukturen beherrscht wurden, bis hinein in Immobilien-und anderen Wirtschaftszweigen. Oft auch als eine Art der Schattenwirtschaft. Professor Christian F. Majer gab Giovanni Deriu Einblicke ins gängige Rechtssystem der Bundesrepublik.

Hallo, Professor Majer, wo erreichen wir Sie gerade?

Professor Majer: Heute, am Samstagvormittag an meinem häuslichen Schreibtisch, oder, wie man heute sagt, im „home office“.

Als Dozent und Fachmann für Rechtsfragen, bilden Sie angehende Verwaltungsfachleute aus. Haben die Fragen im Bereich Ausländer- und Asylrecht in den vergangenen fünf Jahren zugenommen, musste der Lehrplan geändert oder modifiziert werden, auch im Blickpunkt der Zuwanderung seit 2015?

Die Bedeutung und Komplexität dieser Themen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wobei sie schon früher einen hohen Schwierigkeitsgrad aufwiesen. Die Materie ist durch ständige Änderungen zudem sehr schnelllebig geworden.

Wir sind damals auch auf Ihre ausgeschriebene Tagung aufmerksam geworden, sowie auf Ihr höchst interessantes Impulsreferat, „Parallelrecht und Paralleljustiz – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen“. Was hatte Sie zu diesem Thema bewogen?

Das Thema bewegt die Öffentlichkeit seit langem und stellt auch die Rechtsordnung vor eine neue Herausforderung. Insbesondere besteht meines Erachtens ein erheblicher Bedarf an einer rechtlichen Würdigung der Thematik jenseits von politischen Standpunkten, was im Übrigen für viele andere Fragen auch gilt. Leider neigt man in bestimmten Bereichen oftmals dazu, den eigenen politischen und moralischen Standpunkt anstelle von rechtlichen Wertungen zu setzen.

Der Zusatz, „Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen“, macht uns etwas nachdenklich – heißt das, dass sich unser Rechtssystem neuen kulturellen und strafrechtlichen Gegebenheiten anpassen muss? Oder dass sich die Gäste unserem Rechtsstaat gegenüber respektvoll verhalten sollen? Wo wären tatsächliche Grenzen gesetzt?

Das Recht selbst eröffnet Möglichkeiten, die auch von anderen kulturellen Systemen genutzt werden können: so können vermögensrechtliche Streitigkeiten wie etwa Kaufverträge schon heute ohne weiteres unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen von einem privaten Schiedsgericht statt einem staatlichen Gericht entschieden werden. Und die Vertragsfreiheit erlaubt dabei auch die Berücksichtigung islamisch geprägter Rechtssätze wie etwa dem Zinsverbot. Entscheidend ist aber, dass hier die Grenzen unserer Grundwerte, welche sich aus dem Grundgesetz ergeben, respektiert werden. Das betrifft vor allem die Gleichbehandlung der Geschlechter. Zudem ist eine Schiedsvereinbarung nicht möglich bezüglich einer Scheidung oder Eheschließung.

Deutschland behandelt, wie es das Grundgesetz und die Verfassung vorschreibt, alle Menschen gleich, das Recht, Fehlverhalten anzuzeigen, die Gerichte zu bemühen, hat jeder Bürger Deutschlands. Der effektive Schutz der Grundrechte von Behörden und Gerichten, soll stets gewährleistet werden. Gibt es denn tatsächlich auch Parallelgesellschaften, die auf ein eigenes Rechtssystem, einer eigenen Rechtsprechung setzen? Weil sich die zugewanderten Bürger auf ihren Kulturkreis, auf ihre Community oder auch auf die Scharia berufen? Welche Beispiele gäbe es dafür …?

Ja, dieses Phänomen existiert. Solche Beispiele gibt es vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität, den sog. Clans, aber auch in salafistischen Kreisen. Es ist schwierig, das Phänomen hinsichtlich seiner Verbreitung richtig einzuschätzen. Hier sind weitere Studien nötig.

Wir hörten immer wieder von so genannten „Friedensrichtern“, nur anerkannt von Streitparteien in einigen Communitys aus dem moslemischen Kulturkreis, sind diese Friedensrichter registriert, und wird dann von einer strafrechtlichen Verfolgung nach unserem Recht, Abstand genommen? Oder kommt es trotz Friedensrichtern, zu strafrechtlichen Verfolgung?

Die strafrechtliche Verfolgung funktioniert meist in diesen Fällen dann nicht mehr, da Zeugen nach einer solchen Schlichtung unter Druck gesetzt werden und sich im Prozess dann angeblich nicht mehr erinnern. Die Strafjustiz wird so sabotiert.

Heißt das gegebenenfalls auch, dass das deutsche Rechtssystem „Bagatelldelikte“ den Friedensrichtern überlässt?

Im strafrechtlichen Bereich ist eine private Schlichtung nur bei Antrags- und Privatklagedelikten wie Beleidigung oder einfacher Körperverletzung zulässig. In allen anderen Fällen steht der staatliche Strafanspruch nicht zur Disposition der Beteiligten. Die bekannt gewordenen Fälle betreffen aber auch schwere Delikte.

Wir wären dann ja bereits bei einer Paralleljustiz. Führt diese ein Schattendasein, oder gibt es Erhebungen zur Paralleljustiz in Deutschland?

Es gibt eine Studie des Leiters des Erlanger Zentrums für Islam in Europa, Prof. Dr. Mathias Rohe, aus dem Jahr 2015 für Berlin. Jetzt soll das Phänomen auch in Baden-Württemberg untersucht werden. Es gibt jedenfalls hier weiteren Forschungsbedarf, da solche Fälle schwer zu erkennen sind. Zu nennen ist auch die Monographie von Dr. Kathrin Bauwens aus dem Jahr 2016.

Beschreiben Sie doch bitte das Territorialprinzip, und welchen Gesetzgebungen deutsche Bürger, sowie hier lebende Ausländer, unterstellt sind.

Das Territorialprinzip (oder Territorialitätsprinzip) besagt, dass deutsches Recht und die deutsche Gerichtsbarkeit grundsätzlich für alle in Deutschland lebenden Menschen gleich welcher Herkunft, Nationalität, Religion usw. gilt; Ausnahmen gelten nur aus völkerrechtlichen Gründen etwa für ausländische Diplomaten. Es ist heute weltweit bestimmend. Das war nicht immer so: das Frühmittelalter kannte das Personalitätsprinzip (oder: System personaler Rechte). Jedes Volk lebte nach seinem Recht unabhängig von einem bestimmten Gebiet. Damit nicht zu verwechseln ist die Anwendung ausländischen Rechts durch deutsche Staatsorgane im Einzelfall: sie beruht stets auf einer Anordnung des deutschen oder europäischen Rechts, einer sogenannten Kollisionsnorm (zum Beispiel gilt ausländisches Recht vor deutschen Gerichten, wenn ein Verkehrsunfall im Ausland stattgefunden hat).

Wo liegen momentan die Hauptprobleme für die Jurisprudenz, in einem sich stete verändernden Deutschland?

Die Veränderung der Lebenswelten stellt auch die Jurisprudenz vor große Herausforderungen, es gibt zahlreiche neue rechtliche Phänomene, die untersucht werden müssen. Das gilt insbesondere für Erforschung der Anwendung ausländischen Rechts und ausländischer Entscheidungen in Deutschland, wie etwa Eheschließungen und Scheidungen. Die Bedeutung dieses Gebiets (wir nennen es Internationales Privat- und Verfahrensrecht) hat auch für die Verwaltung massiv zugenommen und wird in den nächsten Jahren noch weiter stark ansteigen. An unserer Hochschule wird es daher auch im Bereich „Zuwanderung und Integration“ gelehrt.

Aus den Kommunen bundesweit, sowie durch einen SPIEGEL-TV Beitrag wissen wir, dass viele „Flüchtlingsmänner” bereits wegen einer Zweit- und Drittfrau vorsprachen. Ein Syrer in Pinneberg sprach das sogar offen in die Kameras. Die Zweitfrau war bereits da. Fern jeder Polemik, was ist erlaubt, was nicht. Gibt es da einen (kulturellen) Ermessensspielraum?

Die „Mehr-Ehe“ in der einseitig „polygynen Form“ (also dass ein Mann mehrere Ehefrauen, eine Frau aber nicht mehrere Ehemänner haben darf), ist ein klarer Verstoß gegen die grundrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau. Sie darf in Deutschland nicht geschlossen werden und muss bekämpft werden. Bei bereits im Ausland geschlossenen Ehen muss aber differenziert werden: wenn Dritte oder die Allgemeinheit benachteiligt würden, sind sie nicht anzuerkennen (zum Beispiel beim Ehegattennachzug). Wenn aber die Wirkung rein intern, d.h. zwischen den Beteiligten, bleibt (wenn z.B. die Zweitfrau Trennungsunterhalt verlangt), erkennen wir auch die „Zweitehe“ als wirksam an. Das liegt an unserer Methode: wir prüfen, ob das Ergebnis der Rechtsanwendung gegen unsere Grundwerte verstößt, nicht das Institut an sich. Und ersteres ist in meinem Beispiel nicht der Fall.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Ich wünsche mir, dass man die Herausforderungen Migration und Integration sachlicher diskutiert und noch viel mehr, dass man im Rahmen unserer Rechtsordnung und unseres Grundgesetzes konkrete Lösungen für auftauchende Schwierigkeiten findet, anstatt sich Schlagworte und Beschimpfungen gegenseitig um die Ohren zu hauen. Dabei gilt natürlich auch, dass unsere Grundwerte und unser Recht gegenüber allen auch im Alltag konsequent durchgesetzt werden müssen. Dieses Recht und die Grundwerte geben auch den Maßstab für die Beurteilung anderer Kulturen und Traditionen vor: sie sind weder pauschal abzulehnen noch pauschal anzuerkennen, sondern insoweit zu akzeptieren, wie sie jenen nicht entgegenstehen.


Zur Person:

Christian F. Majer, 39, verheiratet, war vor seiner Tätigkeit als Professor an der Hochschule in Ludwigsburg als akademischer Mitarbeiter und Rechtsanwalt tätig. Professor Majer firmiert als Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg. Außerdem ist der passionierte Wanderer mit seinem Institut dafür bekannt, fakultätsübergreifende Tagungen und Seminare mit seinen Kollegen zu organisieren. Gefragt ist Christian F. Majer besonders bei Rechtsfragen zur Anwendung ausländischen Rechts. Professor Majer hat zudem mit seinen Studierenden gemeinsam ein „Rechtsseminar für Geflüchtete“ konzipiert. An drei Tagen wird den Asylbewerbern das deutsche Gesetz, sowie Rechte und Pflichten vermittelt. Von den Kommunen wird das „Programm“ gut nachgefragt.


Das Interview führte Giovanni Deriu.

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Kommentare ( 25 )

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Denis Diderot 2018
6 Jahre her

In 10 Jahren werden wir noch stärker als bisher in klar abgegrenzten Stadtteilen und Städten leben. Die Gentrifizierung ist eine Flucht vor dem Mohammedanismus und seiner Anhänger, welche wiederum zur Preisgabe der Städte und Stadtteile führt, in denen diese die Mehrheit haben (Offenbach, Köln-Mülheim, Ruhrgebiet zwischen A40 und A2). Fraglich ist, welcher Deutsche in diesen Städten und Stadtteilen als Arzt, Pfleger, Lehrer usw. arbeiten will? Sie kriegen jetzt schon keine Nachwuchslehrerin in den Duisburger Norden. Die SPD hat das ganz klar so gewollt, siehe „Making Heimat – the arrival city“. Auch deshalb wird sie abgestraft.

Absalon von Lund
6 Jahre her

Er schuf sie als Mann und Frau! Das sind die beiden Hauptquantenzahlen der Menschheit, vor allen anderen. Wie Sie etwas gleich behandeln wollen, was unterschiedlicher nicht sein könnte, wird mir für immer ein Rätsel bleiben. Aber ich muß es auch nicht verstehen, halte mich aber an die klassichen Vorgaben. Das erspert viel Arbeit und viel Papier, das bekannlich geduldig ist!

armin wacker
6 Jahre her
Antworten an  Absalon von Lund

Das ist ja das Problem zwischen gleichmacherei und Gleicheit vor dem Gesetz. Wir haben jetzt 69 Geschlechter und die versuchen wir im Schulunterricht gleich zu machen. Das hat mit dem urspruenglichen Gedanken nichts zu tun. Da muss man sich den urspruenglichen Artikel 3 des GGs ansehen und den heutigen.

Mareike
6 Jahre her

Ich empfehle dem Herrn Professor Verwaltungsrechtler mal die 112-Seitige Informationsschrift über „Islamische Eheverträge“, die das Bundesverwaltungsamt seit 2011 der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Ein derartiges „rechtliches Neuland“, was noch gestalbar sein könnte, ist die überhaupt nicht und soll die Öffentlichkeit wohl nur nicht aufwecken! Vieles, vieles ist anerkannt bereits. Hier geht es direkt hin: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Auswandern/Publikationen/Islamische_Ehevertr%C3%A4ge_Download.html?nn=239640

Ursula Schneider
6 Jahre her

Ich glaube, dass unser Rechtssystem durch die „Veränderung der Lebenswelten“, genauer gesagt durch die schleichende Islamisierung, hoffnungslos überfordert ist. „Unsere Grundwerte und unser Recht auch im Alltag konsequent durchsetzen“ – das hört sich zwar gut an, ist in der Praxis aber kaum umzusetzen. Unser Recht basiert m. E. auf einem gesellschaftlichen Grundkonsens, der es überflüssig macht, für jede konkrete Situation ein besonderes Gesetz zu machen. Das Tragen und der Gebrauch von Messern war bisher bei uns kein Problem, dass Mädchen in üblicher Kleidung am Schwimm- und Sportunterricht teilnehmen, auch nicht. Niemand fühlte sich in seiner „Ehre“ verletzt, nur weil ihn… Mehr

GermanMichel
6 Jahre her

An dieser Stelle beginne ich dann immer zu grübeln, ob meine Islamphobie nicht doch irgendwie behandelbar ist 😉

GermanMichel
6 Jahre her

Die unausgesprochenen Grundannahmen dieses Artikels sind ja genau unser Untergang. Nein, es geht nicht um unser Rechtssystem und Ideen wie die Gleichstellung der Frau. Jede Generation eines Volkes sollte das Recht haben, ihre politische Organisation und ihre gesellschaftlichen Normen selber zu bestimmen. Was heute ein besonnener Deeskalierer ist, kann morgen schon wieder ein feiger Hosenscheisser sein, Rahmenbedingungen, Ansichten und Zeitgeist können sich da radikal ändern, was auch OK ist. Was sich nicht ändert ist die Notwendigkeit der Selbsterhaltung und das übergeordnete Ziel der Fortpflanzung (bzw der Vermeidung von Unterjochung und Extinktion). Und dies ist beim Homo Sapiens, wie allen territorialen… Mehr

Heinrich Niklaus
6 Jahre her

Man spürt ja förmlich, wie die Staatsmedien, vermutlich wegen der Hessen-Wahl, nur sehr zurückhaltend über dieses grausame Verbrechen berichten. Bei WELT-Online sind tausende Leser-Kommentare aufgelaufen, die von großem Entsetzen geprägt sind.

Furchterregend ist auch, dass diese „Schutzsuchenden“ so schnell so viele „Mit-Vergewaltiger“ mobilisieren können. Die scheinen völlig ohne moralische Hemmungen zu sein. Einfach entsetzlich!

Mareike
6 Jahre her
Antworten an  Heinrich Niklaus

Können Sie sich noch an die brutale Gruppenvergewaltigung der Schweizer Studentin in Indien vor 5 Jahren erinnern? Da waren die abendlichen Hauptnachrichtensender wochenlang dran. Ebenso die Printmedien. Mal sehen, ob die deutsche Justiz ebenso konsequent und schnell handelt, wie die indische: https://www.welt.de/vermischtes/article118233818/Schweizerin-in-Indien-vergewaltigt-Hoechststrafe.html

GermanMichel
6 Jahre her
Antworten an  Mareike

Das war damals ein Meisterstück der Propaganda, denn zu dem Zeitpunkt dachte in Europa bei Vergewaltigung jeder an Moslems, da fast deren Monopol (England, Schweden …).

Dann kam diese Megakampagne, und seitdem ist bei allen MSM gesteuerten die Assoziation Vergewaltigung/Inder fest eingebrannt.

Mareike
6 Jahre her
Antworten an  GermanMichel

GermanMichel: Sehr interessanter Gedanke!

josefine
6 Jahre her
Antworten an  Heinrich Niklaus

„Furchterregend ist auch, dass diese „Schutzsuchenden“ so schnell so viele „Mit-Vergewaltiger“ mobilisieren können.
Erschreckend ist auch, dass nicht einer von denen die anderen Vergewaltiger zum Aufhören drängt.. Alle machen mit.Keiner hat „moralische Hemmungen“.
Wie soll ein gutes Zusammenleben erreicht werden? Nein, nicht alle sind so; aber wir sehen: aus einem Täter können schnell 15 werden. Hemmungslos.
Wir sind nur die Ungläubigen, die Frauen die Schlampen. Das gibt ihnen laut Koran das Recht, so zu handeln und uns (die wir ihnen Wohnung, Kleidung, Essen etc. bezahlen) zu schädigen.

Heinrich Niklaus
6 Jahre her
Antworten an  josefine

Sie haben völlig recht! Das Frauenbild im Islam ist unglaublich menschenverachtend. Aber sehen Sie bei uns irgendwelche Frauenrechtlerinnen aufstehen und sagen: Stoppt das!

Nein, man macht ziert sich, druckst herum, verschweigt und unterwirft sich damit. Aber auch die Frauen selbst sollten auf die Straße gehen und viel offensiver gegen das islamische Frauenbild vorgehen.

AlNamrood
6 Jahre her

Warum wohl? Wer eine Arbeit und ein geregeltes soziales Leben hat den kann der Staat „greifen“. Jemand der nichts hat, nichts kann, nichts will dem ist die deutsche Justiz nicht gewachsen.

GermanMichel
6 Jahre her
Antworten an  AlNamrood

Quatsch mit Soße.

Die Politik führt Krieg gegen uns, all dies wurde aktiv herbeigeführt und ist genau so gewollt.

Alle großen Sozialexperimenteure stehen in der Tradition von Jan Hus, für die sind Menschen nur Ameisen, Werkstücke ihres gottgleichen Gestaltungswillens (dabei spielt keine Rolle dass diese Götter nicht selten bei „Engelchen Fang“ öfter geworfen als gefangen wurden).

Wozu der Staat in der Lage ist, wenn die Interessen der Mächtigen ernsthaft berührt werden, steht fast auf jeder Seite der Geschichtsbücher, und können wir jederzeit wieder live erleben wenn die Zeit da ist.

Harald Kampffmeyer
6 Jahre her

An einer Stelle möchte ich Einspruch erheben: „Entscheidend ist aber, dass hier die Grenzen unserer Grundwerte, welche sich aus dem Grundgesetz ergeben, respektiert werden.“ Wir sind nicht mittels / durch ein Grundgesetz mit „Grundwerten“ ausgestattet worden. Zumal das Grundgesetz als besatzungsrechtliche Maßnahme von den 3 Westalliierten über ihre Besatzungszonen verhangen wurde. Das Grundgesetzt ist ein Normenkatalog, kein Wertekanon. Für „Werte“ sind m.E Theologen, Philosophen, ‚Denker‘ und letztlich jeder von uns für sich selbst zuständig. Meine Vorfahren waren wertegeleitet – ganz ohne Grundgesetz. Zum Beisspiel: „Übe immer Treu und Redlichkeit!“ Auch meine Werte haben nichts mit jenem Grundgesetz zu tun, auf… Mehr

Kassandra
6 Jahre her

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/hohe-haftstrafen-fuer-vergewaltigung-in-wien-14906024.html
In Wien gab es für einen ähnlichen Fall ab 9 Jahre. Wobei man da die Frau angeblich hilflos auf der Straße aufgelesen und dann dem eigenen Clan zugeführt hat.
Es waren es allerdings nur 9 „Flüchtlinge aus dem Irak“, die der Frau Silvester 2015 Gewalt angetan haben – und währenddessen die eigenen Frauen in andere Zimmer geschickt hatten.