Klagen rund um den Diesel

Verwaltungsgerichte werden mit Klagen überschwemmt: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen und Anwohner dagegen klagen.

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Am 31. Dezember 2018 dürften bei VW die Sektkorken knallen. Zumindest von deutschen Autofahrern haben sie ab diesem Zeitpunkt nichts mehr zu befürchten. Sämtliche Ansprüche von betroffenen Autobesitzern in Deutschland werden ab diesem Datum verjährt sein.

VW zahlt rund 25 Milliarden Euro in irgendwelche amerikanischen Kassen für einen vermeintlichen Schaden. Menschen sind nicht gestorben. Im Gegensatz etwa zu Unfällen aufgrund gravierender Fehlkonstruktionen bei anderen Herstellern. Dabei sind aufgrund von Fehlfunktionen im Auto sogar Menschen gestorben, doch Amerikas Justiz sah das nicht so eng und beließ es bei Geldbußen im Portokassenbereich.

Anders bei VW.

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In Deutschland haben VW Autobesitzer deutlich weniger Chancen auf einen Schadensersatz. Volkswagen hat bisher recht erfolgreich auf die Karte gesetzt, dass die Kläger nicht so viel Luft haben, durch die Instanzen zu gehen. Dabei zeigt die Erfahrung von Anwaltskanzleien, dass Volkswagen in höheren Instanzen durchaus zu Vergleichen bereit ist und diese auch abschließt. Zu groß ist die Angst der Juristen bei VW, einen Musterprozess zu verlieren, der dann eine wahre Lawine von Klagen ins Rollen bringen könnte. Das würde, so die Überschlagsrechnung von Experten, selbst einen solch (noch) finanzkräftigen Autohersteller wie Volkswagen, in den wirtschaftlichen Ruin treiben.

Die 25 Milliarden schmerzen Volkswagen zwar, es sind etwa 10 % des Umsatzes, aber das bringt das Unternehmen nicht um. Weniger verschmerzen können es allerdings jene Städte, die bislang prächtig von Gewerbesteuern von Volkswagen gelebt haben und nun praktisch nichts mehr bekommen.

Bisher sollen nur rund 30.000, von insgesamt rund 2,4 Millionen betroffener Besitzer eines VWs klagen.

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»Grundsätzlich hat jeder Kunde einen Anspruch, der noch nicht verjährt ist. Dieser Anspruch besteht nach dem sogenannten Deliktsrecht.«, stellt Horst Roosen klar. »Das Deliktsrecht kann im Abgas-Skandal als Allzweckwaffe des Verbrauchers gegen Volkswagen angesehen werden.« Roosen ist Vorstand des »BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.« und bietet und vermittelt Autobesitzern Rat fachlich kompetenter Juristen an, ohne selbst juristisch tätig zu werden.

Der Anspruch, so Roosen, richtet sich nach dem Paragrafen 826 BGB. Volkswagen habe durch seine Manipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen. Das betreffe auch Kunden anderer Hersteller, wie Skoda, Audi oder Porsche. Denn Volkswagen trete hier als Zulieferer auf.

Allerdings kann die Verjährung noch eintreten, so dass unbedingt eine Hemmung der Verjährungsfristen erreicht werden muss. Bei der Prüfung, ob ein Anspruch verjährt ist, kommt es auf den Einzelfall an.

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Gewährleistungsrechte verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren. Roosen weist darauf hin, daß es im Fall des Abgasskandals eine Ausnahme gebe. Hat der Vertragspartner Kenntnis vom Mangel, läuft die Verjährungsfrist ab Ende des Jahres, in dem der Kunde Kenntnis erlangt hat. Das war beim »VW-Dieselgate« der Fall mit Beginn der Berichterstattung in den Medien, im Jahr 2015. Somit können Betroffene des VW Abgasskandals noch bis zum Jahresende 2018 ihre Ansprüche geltend machen.

Früher Kenntnis vom Mangel gehabt zu haben, kann voraussichtlich nur Volkswagen selbst vorgeworfen werden. Allerdings gibt es Fälle, in denen Volkswagen als Händler aufgetreten ist oder in denen ein Autohaus ein Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns ist und damit eine sogenannte Wissenszurechnung in Betracht kommt.

Ansprüche aus dem oben erwähnten Deliktsrecht verjähren, sobald der Kunde Kenntnis von der Manipulation erhielt. Ab Ende des Jahres der Kenntniserlangung beträgt die Verjährung drei Jahre. Kunden können Ansprüche schriftlich geltend machen, um der Verjährung entgegen zu wirken.

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Betroffene des Abgas-Skandals können den Verjährungseintritt durch Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle aufhalten. Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an. Der BSZ e.V. hält eine Liste solcher staatlich anerkannten Gütestellen bereit.

Durch ein solches Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.

Sobald der Antrag rechtzeitig bei der Gütestelle eingegangen ist, tritt die Hemmung der Verjährung für die Verfahrensdauer plus sechs Monate ein, wenn »demnächst« nach Antragseinreichung die Bekanntgabe des Antrags an den Schuldner erfolgt.
Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren, meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige pauschale Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung. Ziel des Güteverfahrens ist eine gütliche und für alle Beteiligten akzeptable Lösung. Da das Güteverfahren nicht öffentlich ist, gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.

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Allerdings setzt dieses Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle die Bereitschaft der Gegenseite voraus, das Güteverfahren durchzuführen. Die Hemmung der Verjährung tritt jedoch unabhängig davon ein, ob die Antragsgegnerseite das Güteverfahren durchzuführen wünscht, und unabhängig davon, ob im Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zustande kommt.

Erfahrungsgemäß lässt sich in den meisten durchgeführten Güteverfahren eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden. Neben der Erörterung der Rechtslage können auch wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte angesprochen werden.

Es ist allerdings schon vorgekommen, dass die Verjährung nicht wirksam unterbrochen wurde, als Kanzleien durch massenhafte Einreichung von Güteanträgen die Verjährung verhindern wollten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung in 2015 mittlerweile die Hürden so hoch geschraubt, dass vielfach die Anträge nicht korrekt formuliert sind und demzufolge eine Verjährungsunterbrechung nicht eintritt.

Es wurden damals standardisierte Mustergüteanträge verwandt, welche lediglich die Namen der Betroffenen sowie die Bezeichnung des Anlagefonds enthalten haben. Es wurde also weder die Zeichnungssumme, der ungefähre Beratungszeitraum noch andere individualisierende Tatsachen benannt, was der Bundesgerichtshof nachdrücklich kritisierte. Auch das erstrebte Verfahrensziel sei nicht ausreichend dargelegt worden, so das Gericht.

Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert das Verfahren. Sie muß aber bereits abgeschlossen sein, bevor das Auto gekauft wurde.

Der Diesel-Boom geht weiter – im Ausland
Die zweite Klagefront wurde am Montag dieser Woche in Braunschweig mit großem Aufwand eröffnet. Anleger klagen gegen VW, die Informationspflichten gegenüber dem Kapitalmarkt verletzt zu haben. Der Hersteller habe schon früh gewußt, was aufgrund des Dieseldesasters drohe und keine entsprechenden Warnungen veröffentlicht. Die Anleger erlitten nach Bekanntwerden des Abgasskandals heftige Verluste und klagen in einem ersten Musterprozeß auf einen Schadensersatz von rund neun Milliarden Euro. VW dagegen sagt, es habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Aktie gegeben. Am ersten Verhandlungstag erlitten die Kläger einen Dämpfer. Richter Christian Jäde eröffnete mit der Vermutung, dass die Ansprüche der Kläger verjährt sein könnten, weil es schwierig werde, eine Verletzung der Informationspflicht vor 2014 festzustellen. Es handele sich beim Dieselgate um einen zeitlich langen Vorgang.

Die dritte Klagefront können betroffene Dieselfahrer gegen die Städte eröffnen, wenn sie Fahrverbote aussprechen. Dazu ist es erst einmal notwendig, dass die Durchfahrt von Straßen gesperrt wird. Autofahrer, für die nicht Ausnahmeregeln wie Anwohner, Handwerker, Lieferanten oder Taxifahrer gelten, können gegen das Durchfahrtsverbot klagen. Jeder Betroffene eines Fahrverbots kann jetzt vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht gegen das Fahrverbot klagen.

Über Bande gespielt …
Grünes Feindbild: Auto
Entscheidend für den Erfolg einer solchen Klage wird sein, ob die Kommune den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausreichend berücksichtigt hat. Die kommunalen Satzungen müssen die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Ausnahmeregelungen für Handwerker beispielsweise entsprechend umgesetzt haben. Juristen schätzen, dass es zu vielen verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der einzelnen Satzungen kommen wird.

Die Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sagten im Februar bei ihrem berühmten Dieselurteil, das Bundesrecht lasse »zonen- wie streckenbezogene Fahrverbote« speziell für Diesel zwar nicht zu. Das EU-Recht verpflichte aber dazu, dass Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Deswegen seien Fahrverbote zulässig, wenn sie sich als die »einzig geeignete Maßnahme« erweisen, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.

Zweifelhaft ist, ob ein Dieselfahrverbot die einzig geeignete Maßnahme darstellt. Der Autoverkehr trägt nur zu einem Teil zu den NOx Anteilen bei.

Das Gericht hat auch keine Fahrverbote angeordnet, sondern nur gesagt, daß beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge grundsätzlich zulässig sind. Jetzt kann man streiten, welche Dieselfahrzeuge. Ältere Dieselfahrzeuge können konstruktionsbedingt weniger NOx als Euro 5 oder 6 Norm ausstoßen. Erst Euro 6 d Temp gilt als »porentief sauber«.
Die ersten Messungen wie zum Beispiel in Hamburg zeigen übrigens bisher kaum Änderungen der Werte.

Das Geschäftsmodell Ant-CO2
Nach dem Diesel soll auch der Benziner verschwinden
Aussagen wie mindestens 6.000 Menschen sterben im Jahr allein in Deutschland vorzeitig allein an Herzkreislaufkrankheiten, die von Stickoxid ausgelöst werden, werden durch keinerlei Studien oder wissenschaftliche Erkenntnisse gedeckt. Dies gilt auch für die Aussagen über Feinstaub.
Experten halten Urteile, die auf solchen »Erkenntnissen« beruhen, für juristisch nicht haltbar.

Die Messstellen sind häufig falsch aufgestellt und entsprechen nicht den Vorgaben. Auf einer solchen windigen Messbasis gewonnene Ergebnisse können keine Fahrverbote begründen.

Auch muss laut Leipziger Gericht der Grundsatz der »Verhältnismäßigkeit« eingehalten werden. Hier eröffnet sich ein weites Spielfeld für Juristen. Was ist verhältnismäßig?

Und: Es wird nicht beim Diesel bleiben. Als nächstes ist der Benziner dran. Zeit, auch die juristische Seite von allen Seiten zu beleuchten.


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Kommentare ( 25 )

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25 Comments
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Britsch
6 Jahre her

Davon abgesehen daß die Höhe der geltenden Grenzwerte an Straßen blödsinnig sind ( man vergleiche diese mit Grenzwerten in geschlossenen Räumen), Was bringt es wenn manche straßen gesperrt werden? Dann werden von den ausgesperrten umwege gefahren und somit insgesamt mehr Treibstoff verbraucht und Schadstoffe erzeugt. Natürlich will man damit erreich, daß es manchen „stinkt“ und sie ein Elektroauto kaufen. Die Wirschaft wird angekurbelt. Ebenso wie mit dem Verbot der Glübirne wofür die Energiesparlampe propagiert wurde. Die Energiesparlampe, die nicht nur Quecksilber enthät, sondern beim Betrieb auch in die Luft emmitiert. Qucksilberthermometer wurden verboten, dolange die heil waren, waren sie unschädlich.… Mehr

Orangenfarmer
6 Jahre her

Ich verstehe die Grundaussage des Artikels nicht richtig. Erst Anleitungen wie man gegen den bösen Betrugskonzern vorgehen kann und dann doch Bedenken ob der Sinnhaftigkeit bzw. Begründung desselben. Ich suche immer noch nach Artikeln, wo sich kritisch mit den auch hier kommentarlos übernommenen Totschlagsbegriffen „Abgasmanipulation“ „Dieselgate“ u.a. auseinandergesetzt wird. VW und vermutlich fast alle anderen Hersteller haben das getan, was Gesetz war: Autos zu bauen, die nach dem vorgeschriebenen Verfahren (nämlich auf dem Prüfstand bei Paramtern xyz) bestimmte Werte einhalten sollen. Das es einen speziellen Prüfstandsmodus für die Fahrzeuge gab, ist sicher nicht im Sinne des Normen/Gesetzgebers, aber war nicht… Mehr

Alf
6 Jahre her

Es ist eine Schande, daß das Volk den Rechtsstaat einklagen muß und der Staat sich weg duckt.
Wer sich wegduckt, akzeptiert am Ende die Herrschaft und Gewalt von anderen auch über sich selbst, Archiv der Gegenwart, 2001 [1994]
Ich schäme mich für einen Rechtsstaat, der sich wegduckt.

mlw_reloaded
6 Jahre her

Die Grenzwerte sind Unsinn, die Messungen teils unzulässig und es gibt zig Maßnahmen die mehr bringen als Fahrverbote. Trotzdem wird es gemacht. Ja herrgott nochmal wo sind denn die Winkeladvokaten wenn es um das Forcieren von Sachverstand geht? Für jeden Blödsinn marschieren Anwaltsheere auf, und hier wird offen wider Wissenschaft und Logik gehandelt?

Aufgewachter
6 Jahre her

Es ist schon interessant wie es ein ausländischer Autohersteller über einen obskuren Verein schafft die deutsche Automobilwirtschaft zu beschädigen und dafür noch zusätzlich Geld von der deutschen Regierung zu erhalten. Passiert ist tatsächlich nichts, kein Mensch kam ums Leben, die Belastungen für die Umwelt? Nicht so wirklich greifbar. Was wirklich passiert ist? Eine art Autoimmunerkrankung unserer Gesellschaft, deren hochsensiblen Abwehrmechanismen zur Attacke gegen sich selbst gerichtet wird. Weder ein französischer noch ein italienischer Autokonzern hat eine Schramme abbekommen, warum wohl? Wenn die ersten in der deutschen Automobilindustrie ihren Job verlieren kommt eine Lavine in rollen, Zulieferer gehen pleite, die großen… Mehr

AJMazurek
6 Jahre her

Wer misst, misst Mist, wer viel misst, misst viel Mist, da ist was dran. Wenn Manschen aufhören an Gott zu glauben, glauben sie nicht nichts, sondern jeden -insbesondere ‚wissenschaftlichen‘- Unsinn, so G. K. Chesterton. Wie an das Treibhausgas „da oben“, CO2 – was schwerer ist als Luft und sich deshalb in den Kellern sammelt. Egal, „wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt, 2×2=9“, „yes, we can“ (wir schaffen das). Gelobt sei, was Arbeit schafft, wie die Gewalt, und das Eigentum vernichtet, wie „die gute Absicht“.

T. Pohl
6 Jahre her

Die GrünInnen in Hessen haben wegen der Fahrverbote Mores, wie ich mit Freude dem HR entnehmen durfte. Ich hoffe, dass ihnen, die das Ganze auch in Brüssel „angedreht“ haben, die Fahrverbote ins Gesicht springen und sie dadurch wieder zu der 2%-Fortschritt-Verhinderungs-Pullover-Strick-Partei machen die sie in Wirklichkeit auch sind. Mit Fachpersonal meist ohne Bildungsabschluss das aus dem Bauch heraus argumentiert, contra Kant! Die grünen Lehrer werden es nicht goutieren nicht mehr mit ihrem Diesel pendeln zu könnnen, bzw. ihr entsprechendes Wohnmobil verkaufen zu müssen …
Let’s see what happens!

Jumpin Jack
6 Jahre her

Also, wenn ich den Artikel so lese: Wollte die Regierung nicht bis 2020 100.000 E- Autos auf die Srraße bringen? Da das unter den Bedingungen einer funktionierenden Marktwirtschaft natürlich ein hirnrissiges, weil unrealistisches, Ziel ist, verbietet die Regierung, nur um ihr Gesicht nicht zu verlieren, jetzt unter fadenscheinigen Gründen alle Verbrennungsmotoren. Und vernichtet nur mal eben so eine ganze Industrie. Und läßt eine komplette Bevölkerung im Regen stehen. Mit unausgereiften überteuerten Autos, die unter Umständen freier Auswahl (nennt man Marktwirtschaft) keiner kaufen würde. Eine solche Logik hätte ich noch vor 5 Jahren als Verschwörungstheorie abgetan, aber Merkel und ihrer Entourage… Mehr

Gerro Medicus
6 Jahre her
Antworten an  Jumpin Jack

Diese Leute arbeiten so: was sie selber politisch im eigenen Land nicht durchsetzen können, ohne Massenproteste hervorzurufen und/oder ihre Macht zu schwächen/zu verlieren, das verlagern sie nach Brüssel. Dort sitzen zwar die Vertreter derselben Parteien, die hier am Ruder sind, stimmen aber natürlich ganz anders ab, als uns die Regierung hierzulande weismachen will. Denn die wollen sich ja hier weiss = unschuldig machen. Dann stellen sie sich vor uns Bürger und sagen: Was sollen wir machen, wir müssen uns Brüssel beugen! Flankierend werden dann noch irgendwelche NGOs in Stellung gebracht, heimlich gesponsert durch Parteien oder parteinahe Stiftungen, die unter Bezugnahme… Mehr

Talleyrand
6 Jahre her

Schadenersatz müßte den Dieselfahrern allein die Bundesregierung und die Altparteien bezahlen. Sie müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden, in Deutschland nicht begründbare Grenzwerte eingeführt zu haben, die nun Grundlage für dummdreiste Eingriffe in jedermans grundrechtliche Freiheit sind, hinzufahren wohin und womit man immer will. Es gibt nirgendwo mehr in Deutschland “ schlechte, krank machende Luft“, die dringend verbesserungsbedürftig wäre. Auch nicht am Stuttgarter Neckartor. Die letzten Inseln mit einer bedenklichen Atmosphäre waren die vollgeräucherten Kneipen, die nun fast restlos beseitigt wurden und an deren regelmäßigem Besuch auch keiner unmittelbar gestorben ist. Es ist ausschließlich die abergläubisch dümmliche Vorstellungswelt der grünen… Mehr

Gerro Medicus
6 Jahre her
Antworten an  Talleyrand

Der letzte Feldgroßversuch in Sachen schlechte Luft lief in der DDR über 40 Jahre lang. Mit ungefilterten Trabbi-Abgasen (erinnert sich jemand noch an den grauenvollen Gestank des Zweitakter-Gemischs?), und braunroten Schwaden der Hausbrand-Kamine, die mit Braunkohle befeuert wurden? Bei Inversionswetterlagen legte sich dieser Smog wie eine erstickende Decke über die Orte! Selbst die schlimmsten Wetterlagen in Stuttgart würden so einen Zustand nicht herbeiführen, wobei Stuttgart wegen seiner Tallage ohnehin schon immer ein Ort war, in dem die Luft „stand“. Dennoch hat sich die Luftqualität seit 1990 kontinuierlich verbessert! https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/daten-karten/entwicklung-der-luftqualitaet#textpart-1 Interessanterweise war die Rate an Asthmatikern und Lungenkranken in der damaligen… Mehr

Talleyrand
6 Jahre her
Antworten an  Gerro Medicus

Es gibt eben keinen direkten Zusammenhang!

Mirabelle
6 Jahre her
Antworten an  Talleyrand

Anmerkung:
Wie kann es sein, dass unsere guten gebrauchten Dieselautos einfach so in Frankreich und Polen für günstiges Geld weitergefahren werden können?

Reinhard Peda
6 Jahre her

„Und: Es wird nicht beim Diesel bleiben. Als nächstes ist der Benziner dran. Zeit, auch die juristische Seite von allen Seiten zu beleuchten.“

Und ich warte auf den Zeitpunkt, wann die dafür Verantwortlichen dran sind.