Die Einsparungen, die sich durch ein indexiertes Kindergeld ergäben, sind Peanuts im Vergleich zu den Chancen, die eine Migrationspolitik bieten würde, die Arbeitgebern und Ausbildern bei ihrer händeringenden Suche nach Arbeitnehmern, Verlässlichkeit und Flexibilität ermöglicht.
Eigentlich ist man sich von Regierung bis Opposition einig: Das Kindergeld für Ausländer, deren Kinder im Heimatland leben, muss nach den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert werden, also möglichst reduziert werden. Denn es sei doch ungerecht, dass das Kindergeld in gleicher Höhe auch im Ausland ausgezahlt würde, obwohl dort die Lebenshaltungskosten erheblich niedriger seien. Das ist zwar in Stralsund im Vergleich zu München auch so, aber die Forderung ist populär, insbesondere wenn mögliche Betrugsfälle in Südosteuropa öffentlich werden. Letztere müssen natürlich geahndet und verfolgt werden, dennoch sollte man das Kindergeld nicht gleich mit dem Bade ausschütten. Denn die Zahlen sind sehr überschaubar. Im Juni dieses Jahres wurde für 15,29 Millionen Kinder Kindergeld ausgezahlt. Davon beziehen Eltern von 268.336 Kindern, die im europäischen Ausland leben, Kindergeld, also 1,8 Prozent.
Erwerbstätige im Inland, egal ob Ausländer oder Inländer, sind in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und hier arbeiten. Übersteigt die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag das Kindergeld, wird dieses vom Finanzamt verrechnet. Ist der Steuervorteil geringer als das Kindergeld, dann kommt das Kindergeld voll zum Tragen. Das Kindergeld ist in seiner Wirkung also eigentlich eine negative Einkommensteuer. Es kann auch nicht beliebig eingeschränkt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat lediglich den Teil des Kindergeldes als disponibel dargestellt, der das steuerliche Existenzminimum übersteigt. Alles andere ist verfassungsrechtlich geschützt.
Indexiert man das Kindergeld für Ausländer, deren Kinder im Ausland leben, an den dortigen Lebenshaltungskosten, dann diskriminiert man nicht nur diese steuerlich, sondern verkompliziert das Steuerrecht erheblich und kommt zusätzlich noch mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts in Konflikt.
Diese negative Einkommensteuer ist auch nicht bedingungslos, sondern setzt an der Erwerbstätigkeit an. Diejenigen, die Sozialleistungen beziehen, müssen sich das Kindergeld anrechnen lassen. Allein in 2017 waren dies 4,9 Milliarden Euro.
Der ehemalige britische Premier David Cameron hatte vor der Brexit-Entscheidung auf europäischer Ebene durchgesetzt, dass Sozialleistungen für EU-Ausländer eingeschränkt werden können. Das war sicherlich seine größte Leistung. Er wollte dies zwar erstmal nur den Briten bei einem Verbleib in der EU anbieten. Die übrigen EU-Staaten haben dann aber nach einem ersten Grummeln diese Regelung auch für sich angewandt. Personen, die kein materielles Aufenthaltsrecht nach dem europäischen Freizügigkeitsgesetz besitzen, haben auch in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das Gesetz sieht vor, dass Ausländer erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder auf Sozialhilfe haben.
Unabhängig von der ungelösten Migrations- und Flüchtlingsfrage sind innerhalb der Europäischen Union damit die Anreize gemildert worden, die Sozialsysteme des anderen Landes durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa zu schröpfen. Wer die Hand an das Kindergeld legt, sollte das wissen. Statt derlei Schattengefechte auszukämpfen, sollten sich die Verantwortlichen besser darum bemühen, ein nachhaltiges und kluges Einwanderungsgesetz zu erarbeiten. Die Einsparungen, die sich durch ein indexiertes Kindergeld ergäben, sind Peanuts im Vergleich zu den Chancen, die eine Migrationspolitik bieten würde, die Arbeitgebern und Ausbildern bei ihrer händeringenden Suche nach Arbeitnehmern, Verlässlichkeit und Flexibilität ermöglicht.
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343 Mio. € ins Ausland gezahltes Kindergeld sind zwischenzeitig Peanuts. 343 Mio. € entspricht der Jahreslohnsteuer von 90.514 durchschnittlich verdienenden ledigen Handwerksgesellen. Da kann man als MdB schon einmal mit ein paar frommen Worten drüber hinweggehen. Vier Kinder in Polen mit je 200 € Kindergeld bewirken in Polen eine Verdoppelung des dortigen Durchschnittslohns von 800 €. Rumänien bezahlt nur 14 € Kindergeld. Die Indexierung in Drittelschritten gilt schon bei den Unterhaltsleistungen ins Ausland nach § 33a EStG. Dies ist also nichts Neues und verkompliziert nix. Wenn Goldenmichel Joschka Fischer richtig zitiert hat, dann wissen wir auch, welch mieser Charakter hier… Mehr
„Übersteigt die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag das Kindergeld, wird dieses vom Finanzamt verrechnet. Ist der Steuervorteil geringer als das Kindergeld, dann kommt das Kindergeld voll zum Tragen. Das Kindergeld ist in seiner Wirkung also eigentlich eine negative Einkommensteuer.“ Das Kindergeld ist vor allem eines: Eine Verarschung. Und nein, auch wenn das Kindergeld nicht die „Steuerersparnis“ übersteigt, kommt es nicht „voll zum Tragen“. Es wird dann nämlich im Gegenzug der Kinderfreibetrag, also zum größten Teil das Existenzminimum des Kindes, voll besteuert. Der „Kinderfreibetrag“ ist derzeit bei 7500 Euro. Das Kindergeld bei knapp 200 Euro pro Monat, also ca. 2400 Euro pro… Mehr
„Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas (und der Welt) sind. Das wird immer wieder zu ‘Ungleichgewichten’ führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“
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Joschka Fischer, Bündnis90/Die Grünen
Vielleicht liege ich ganz falsch, sehr geehrter Herr Schäffler. Aber in meiner Vorstellung ist die Rekrutierung von Fach- und Spezialkräfte Imperialismus 2000+. Wir entziehen den Ländern, die für ihre Entwicklung gut ausgebildete Menschen so notwendig brauchen, wie der gemeine Vater-unser-Beter das tägliche Brot, gerade dieses Reservoir. Wir wedeln mit unseren Geldscheinen, wir kaufen einen Markt anderwärts leer, auf dem die Not am größten ist. Nein, meine Vorstellungen als ehemaliger Meßdiener, Förderer der Steyler Missionare, männlich, katholisch, vom Land, zudem im Rentenalter, mithin also von zertifiziert naiver Denkungsart sind da andere. Unsere Pflicht ist es nicht, unser Land vollzustopfen, mit Menschen… Mehr
Also kurz gesagt, die Kohle weiter für Sozialbetrüger raushauen und für deren Nachschub durch „die richtige Migrationpolitik“ sorgen. Was wären wir ohne die FDP.
Merkel hält weiterhin an den Kindergeldzahlungen ins Ausland fest. Diese sind eine indirekte Subvention billigster Löhne für z.B. Erntehelfer. Merkel zieht die Heerschar an Niederländern, die hier arbeiten, aber ihre Kinder zu Hause lassen als Argumentation heran.
„Merkel betonte jedoch auch, dass man nicht nur auf Länder wie Bulgarien oder Rumänien schauen dürfe. Eine Neuregelung hätte auch zur Folge, dass Deutschland etwa Niederländern mehr für ihre Kinder im Nachbarland zahlen müsste, weil dort die Lebenshaltungskosten höher seien, sagte Merkel.“
https://www.focus.de/politik/deutschland/merkel-will-aenderungen-kindergeldzahlungen-ins-ausland-warum-neues-vorgehen-rechtlich-heikel-ist_id_9436030.html„
Ich stelle mich an ihre Seite,wir brauchen tatsächlich gerade in der Hochschulausbildung eine enorme Kraftanstrengung,um nur das ehemals vorhandene Ausbildungsniveau annähernd wieder zu bekommen. Ich hatte das sonderbare „Vergnügen“ mich mit diesen Schmalspurstudenten nach ihrem „gewaltigen Abschluß „Bachelor“ in Ingeneurswissenschaften in verschiedenen Projekten herum zu Ärgern,zum Glück alles Leute von Fremdfirmen,die Ich schnell in ihre Firmen zurück schicken konnte.Diese Leute sind überwiegend nicht in der Lage einfachste Probleme zu lösen,da ihnen schon von der Schule und dann von der Universität jegliche Grundlage fehlt,schade um die verlorene Zeit!! Ein befreundeter Prof. einer Hochschule in der näheren Nachbarschaft hat mir nur soviel… Mehr
Die Staatskosten für die Einwanderung stehen in keiner Entweder-Oder-Beziehung zum Kindergeld.
Wenn die Berechnung des Kindergelds sich fiskalisch letztlich am Existenzminimum orientiert, ist für die Kinder selbstverständlich das Minimum des Landes heranzuziehen, in dem sie leben. Dasselbe sollte schon für die Freibeträge gelten, die ebenfalls auf deutsches Niveau referieren. Wenn dies vom Verfassungsgericht abgelehnt wird, begeht es den Fehler der Inkonsequenz und damit Ungleichbehandlung.
Wenn man indexiert, ohne gleichzeitig den Missbrauch durch Scheinbeschäftigungen, Scheinselbständigkeit und Beschäftigungen unter 12 Monaten im Kalenderjahr radikal einzuschränken, dann wäre tatsächlich wenig gewonnen. Es geht aber nicht nur ums Geld. Es geht auch darum, den Magnetismus der Sozialleisten, die ohne wesentlichen Beitrag zur deutschen Wirtschaftsleistung erlangt werden, abzustellen. Die Lebenswirklichkeit ist nicht ‚Freude schöne Götterfunken‘ und Gleichbehandlungsromantik.
„Das Gesetz sieht vor, dass Ausländer erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder auf Sozialhilfe haben.“ Wird dieses Gesetz auch angewandt? Kurz vor der Bundestagswahl sagte mir ein Abgeordneter (Bund) es gäbe noch keine Ausführungsbestimmungen! Ausserdem soll schon ein Minijob für 250 Euro ausreichen, um die volle Unterstützung zu bekommen ( Wohnung, Wohnungseinrichtung ). Da wird mal eben eine Putzfirma gegründet, die dann „fremde“ Wohnungen pflegt, und schon hat man dann die Eintrittskarte!