Beleidigungen und Tatbestände der Anstiftung zu Verbrechen

Nach Salafisten-Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Also muss der Rechtsstaat die Bezeichnung anderer als "Kuffar" unter Strafe stellen.

Gerade bei den Salafisten, Dschihadisten, Radikalislamisten und Fundamentalisten gehört das Wort „Kuffar“ (Ungläubige) zu einem der am häufigsten benutzten Begriffe. Für die radikalen Islamisten zählen darunter nicht nur alle Nicht-Muslime, sondern auch Menschen muslimischen Glaubens, die sich nicht vollständig an der Scharia orientieren.

„Kafir“ wird im Allgemeinen als „Ungläubiger“ übersetzt. Auf den ersten Blick kann für manchen Leser das Wort „Ungläubiger“ neutral wirken. Die radikalen Islamisten, Salafisten und Dschihadisten geben jedoch dieser Bezeichnung „Kuffar“ eine noch umfassendere Bedeutung:

Nach ihrem Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Gegen den „Kafir“ können und dürfen auch Verschwörungen geplant werden. In ihren Augen haben die „Kuffar“ kein Existenzrecht. Nach diesem Schema und Verständnis werden auch Verbrechen wie  Terroranschläge gegenüber den „Kuffar“ gerechtfertigt und ausgeübt.

Es gibt nach meinem Wortschatz fast kein Wort auf Deutsch, das die ganze Negativität des Wortes „Kafir“ adäquat und sinngemäß ausdrücken würde. Und nach meinem Rechtsverständnis erfüllen alle genannten Deutungen und Begriffe nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, §140 StGB.

Ja und gerade deswegen: Worte können verletzend sein. Eine Situation in der, vielleicht aus Versehen, etwas gesagt wurde, dass uns in unseren Gefühlen gekränkt oder sogar beleidigt hat, gibt es immer wieder. Gerade bei verbalen Auseinandersetzungen fallen manchmal Schimpfwörter. All das sind Beleidigungen und gehören nach §185 StGB zu den sogenannten Ehrenverletzungsdelikten.

Für mich zählt ein ganz bestimmtes Wort auch in diese Kategorie, das Wort „Kuffar“ oder auch „Kafir“. Es bedeutet „Ungläubige“ und wird vor allem von Salafisten, Dschihadisten und radikalen Islamisten genutzt. Für sie sind alle Menschen „Kuffar“, die nicht denken und leben wie sie. Das sind Nicht-Muslime, aber auch Menschen muslimischen Glaubens, die aber nicht vollständig die Scharia befolgen und nach ihr leben.

Meiner Meinung nach ist diese Bezeichnung daher ein Angriff auf das religiöse Empfinden eines Menschen. Es ist beleidigend als „Ungläubiger“ bezeichnet zu werden, nur, weil man den Glauben anders definiert oder einer anderen Religion angehört. Jeder hat das Recht zu glauben, woran er möchte. Wir leben in einem freien Land, dass uns auch die Religionsfreiheit zusichert. Die Verurteilung aller Menschen als „Ungläubige“, die nicht nach salafistischen Grundsätzen leben, ist daher für mich auch eine Beleidigung einer ganzen Religion. Dadurch stellen die Radikalislamisten indirekt die Existenz der anderen Religion in Frage und damit ihren Glauben und ihre Religion über alles andere.

Deshalb sollte meiner Meinung nach die Benutzung dieser Bezeichnung als Anstiftung zu Verbrechen juristisch geahndet werden. Eine Beleidigung, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann, ist beispielsweise eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Tätlichkeit. Die Bezeichnung ‚Kuffar‘ gehört für mich eindeutig dazu. Deswegen muss diese Beleidigung gegen einen Einzelnen oder eine ganze Glaubensgemeinschaft ein juristisches Nachspiel haben. Es ist unterste Schublade, wenn Salafisten oder Radikalislamisten alle Menschen, die nicht so denken oder leben wie sie, als ‚Kuffar‘ bezeichnen. Ich fordere daher die zuständigen Ministerien und die Strafbehörden auf, diesen Tatbestand juristisch zu ahnden und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese pauschale Beleidigungsform und Anstiftung zu Verbrechen endlich unter Strafe gestellt wird.

In Deutschland hat jeder das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auch das Recht, keiner Religion anzugehören. Jeder kann sein Leben so gestalten, wie er das für richtig hält, solange er dabei nicht gegen Gesetze verstößt. Man kann Menschen mit verschiedenen Glaubensrichtungen als „Andersgläubige“ bezeichnen, aber nicht als „Ungläubige“. Das ist auch eine Missachtung der Person oder der anderen Religionen.

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Kommentare ( 71 )

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71 Comments
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Eddy
6 Jahre her

Kuffar sind koranisch, diejenigen, die nicht an den einen Gott Allah glauben – so wie ich. Sie sind weniger Wert als ein Tier (also ein Sache), denn sie haben als Nichtmensch dank ihrer Intelligenz ja die Möglichkeit die Herrlichkeit des Einzigen zu erkennen und verweigern sich dem. Ein Tier kann das nicht und ist daher unschuldig und genauso selbstverständlich ist ein Tier weniger Wert als ein Muslim, als wahrer Mensch. Für mich ist die Herbawürdigung eine beliebigen Menschen in seiner Wertigkeit unterhalb von Sachen menschenrechtsverletztend, um nicht zu sagen faschistisch. Wer also im Umgang mit Anderen den Begriff Kuffar benutzt… Mehr

Poertchen
6 Jahre her

Kleines Feedback.Danke für den Beitrag.Hab in einem,nun ja,Verein gearbeitet indem sich sämtliche Nationen hin u.wieder getroffen haben.Ich wurde so betitelt u.dachte erst es hiesse Schl***e.Schlimm genug.Da weiß man noch mehr welch Gruppen sich hier angesiedelt haben.Ich wohne im Problembezirk in Ostdeutschland.Platte-Viertel usw.Hab auch viele ausländische Kollegen(Syrer,Afghanen,Inder,Russen,Tschetschenen,Polen,Iraker usw) als Freunde bzw Bekannte,aber der größte Teil der sich hier ansiedelt ist echt komisch,respektlos,auf Krawall aus usw.Auf deutsch sind se zu feige dich zu beleidigen.Da wird schon mal n Psalm auf ausländisch runtergerodelt.Was ich in der Zeit auch mitbekommen hab…wie sich durch sämtliche Anwaltsinstanzen durchgefaked wird.Unglaublich.Das ist ein richtiger Zweig. O.o Musste ich… Mehr

Johannes Goecke
6 Jahre her

Sehr geehrter Hr. Tipi, ich schließe mich Ihrer Analyse und Ihren daraus gezogenen Schlussfolgerungen in vollem Umfang an. Bezüglich einer Randbemerkung möchte ich Ihnen aber widersprechen, denn es gibt/ gab in der deutschen Sprache sehr wohl eine Entsprechung für das Wort „Kuffar“: Untermensch.

Mit freundlichen Grüßen,

J. Goecke

Old-Man
6 Jahre her

Ihre Forderung kann Ich verstehen und unterstützen Herr Tipi,aber was würde sich ändern? Das böse Gedankengut ist ind den Leuten von Kindesbeinen an drinnen,das ist nicht mit Strafbarkeit zu beseitigen,sondern nur,indem man diese Leute samt ihrer Brut aus dem Land beseitigt. Das wirklich schlimme aber ist,das sich die viel größere Zahl an gemäßigten,hier gerne lebenden und integrierten Muslimen nicht trauen etwas dagegen zu sagen,da sie sonst selber sofort Zielscheibe sind,oder aber ihre Verwandten in der Heimat,und das ist der wirkliche Skandal an der Sache. Es ist also nicht einfach Begifflichkeiten unter Strafe zu stellen,oder es geht dann so wie in… Mehr

Lars
6 Jahre her

Wieviele Strafbefehle oder Gerichtsverhandlungen sollen denn bei Umsetzung Ihres Vorschlags noch dazukommen? Die Justiz ist ohnehin überfordert. Sollen sie uns doch Kuffar nennen. Mich können die damit gar nicht meinen, da ich diese Leute in keinster Weise ernst nehme. Dieses lächerliche Getue im Namen einer Religion, ist mir völlig schnuppe.

Herr Fuchs
6 Jahre her

ich versteh die ganze aufregung um diese märchenbücher und deren ernst nehmer nicht. wer an gespenster oder das ultimative gespenst glaubt kann doch blubbern was er will, mit so einem ding an der waffel kann man doch niemanden beleidigen… mir tun menschen mit dieser geistigen behinderung eher leid… und deren opfer auch… kinder, ziegen, esel, kamele u.s.w.
in der brd zählt nicht märchenbuch sondern das gg… bis jetzt jedenfalls… und da können menschen die das nicht wahrhaben wollen sich auf den kopf stellen und mit dem hintern fliegen fangen.

FräuleinBea
6 Jahre her

Lieber Herr Tibi, wenn Sie es nicht besser wüssten, könnte man Ihre Ausführungen vielleicht noch ein müdes Lächeln abgewinnen, aber als bekennender Moslem wissen Sie sehr wohl, dass nicht nur radikale Islamisten, Salafisten und Dschihadisten in dieser Weise denken und agieren, sondern jeder (!) strenggläubige Follower Mohammeds, da dies in genau dieser Weise eben auch im Koran, dem unanfechtbaren Wort Allahs, festgeschrieben wurde. Und deshalb erübrigen sich beispielsweise auch Fragen wie “WIE DER ISLAMISMUS AN DIE GRUNDSCHULE KAM?”, weil er dorthin – selbst durch Kinder (!) – auf die gleiche Weise kam, wie in alle anderen gesellschaftlichen Bereiche auch: Durch… Mehr

Christoph Köhler
6 Jahre her

Was noch zu ergänzen wäre: Nichtmuslime, also Kuffar, sind im Vergleich zu Muslimen keine vollwertigen, gleichberechtigten Menschen. Die muslimische Ethik ist strikt dualistisch: Auf der einen Seite die Muslime und auf der anderen die minderwertigen Kuffar, die nur dann laut Koran nicht angefeindet werden dürfen, ja sogar müssen, wenn sie sich unterwerfen und die Kopfsteuer (Dschizya) zahlen, also Dhimis werden. Das ist zwar mittlerweile nicht mehr gängige Praxis, aber nicht umsonst erkennen die islamischen Staaten die Allgemeinen Menschenrechte nicht an und haben diesen die schariabasierten „Menschenrechte“ der Kairoer Erklärung von 1990 entgegengesetzt.

Kalash Nikov
6 Jahre her

Meine Angst vor Moslems ist Null. Warum? Weil ich die personifizierte Wehrhaftigkeit bin. Wer selbst wehrhaft ist, braucht vor Moslems keine Angst haben.

Johann Thiel
6 Jahre her

Lieber Herr Tipi, man weiß gar nicht so recht was man zu Ihren Artikeln noch schreiben soll. Das gleichbleibende Merkmal all Ihrer Beiträge scheint eine seltsame Naivität und das völlige Ignorieren der mittlerweile wirklich katastrophalen Realität zu sein. Sie schreiben in bezug auf radikale Islamisten: „Nach ihrem Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden.“ Ihnen dürfte sehr wohl bekannt sein, daß all dies tagtäglich in Deutschland bereits passiert. Vor diesem Hintergrund und in Kenntnis einer sehr gut informierten TE-Leserschaft über die Zulässigkeit islamischer Begriffe nachzudenken, hat eine… Mehr