Der von Justizminister Heiko Maas geleitete SPD-Parteitag in Bonn war ein grobe Mandatsanmaßung. Das gilt auch für die Mitgliederentscheidung der SPD.
Wie das Verfassungsgericht am 6. Februar bestätigte, liegen ihm fünf Anträge vor, um darüber Klarheit zu schaffen: Zuständig für die Wahl des Bundeskanzlers sind die vom Volk gewählten Abgeordneten. Würde der Bundespräsident seines Amtes walten und den Volksvertretern einen Vorschlag unterbreiten, wäre die Kanzlerwahl im Handumdrehen erledigt. Denn sie findet nicht nach langer Debatte auf irgendeinem Parteitag, sondern ohne Aussprache im Bundestag statt. Der von Justizminister Heiko Maas geleitet SPD-Parteitag in Bonn, war also ein grobe Mandatsanmaßung. Das gilt auch für die Mitgliederentscheidung der SPD.
Koalitionen kann man nicht erzwingen. Auch der Bundespräsident nicht. Versucht er dem Parlament trotzdem eine GroKo aufzudrängen, dann hat dieses erzwungene Bündnis – wenn es überhaupt zustande kommt – jedenfalls kein langes Leben. Die SPD hat in das „Sondierungspapier“ ja schon den „dolus eventualis“ aufnehmen lassen, dass sie sich das Recht vorbehält, zur Halbzeit aus dem Regierungsbündnis auszusteigen. Doch das war gar nicht notwendig, denn Koalitionsverträge sind unverbindlich wie Spielschulden. Man kann sie nicht einklagen. Eine Koalition kann man jeden Tag verlassen. Dafür braucht man keine Vertragsklauseln und keine Einwilligung des Koalitionspartners.
Die guten alten Zeiten sind vorbei, als es noch vier oder sogar nur drei Fraktionen im Bundestag gab. In das Berliner Parlament wurden nach den Bundestagswahlen sechs Fraktionen gebildet. Unverändert reicht es für eine „Jamaika-Koalition“ wie für eine GroKo. Mit der AfD will niemand ein Regierungsbündnis eingehen. Das will auch die AfD nicht. Und wenn niemand eine Koalition eingehen will, dann kommt sie nicht zustande. – Das ist der Pferdefuß der Verhältniswahl – nicht zuletzt für die Wähler.
Die politische Konstellation würde sich bei Neuwahlen nur ändern, wenn es gleichsam einen „Erdrutsch“ der Wähler gibt. Davon ist die SPD nach den neuesten Zahlen wohl nicht mehr allzu weit entfernt. Trotzdem ist eher wahrscheinlich, dass Neuwahlen keine ganz andere Konstellation bringen. Die Bewegungen der Wähler, die man erwarten darf, sind dazu wohl noch nicht groß genug. Das schätzt auch der Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, so ein. Auch deshalb spricht er sich gegen Neuwahlen aus. Denn sie würden an der verfahrenen Lage auch dann nichts ändern, wenn es nicht mehr für eine große Koalition reicht.
Ein Blick auf Spanien ist hilfreich
Ein kurzer Blick nach Spanien lohnt. Die Spanier wollten es 2016/17 nicht glauben, dass die Verhältniswahl ein Koalitionen förderndes Wahlsystem ist. Es muss versagen, wenn die Fraktionen in den Parlamenten keine Koalitionen eingehen wollen. Die spanischen Wähler haben am 20. Dezember 2016 und am 26. Juni 2017 zweimal abgestimmt, von einem dritten Urnengang im Herbst 2017 jedoch Abstand genommen. Ihren Vorsitzenden, Pedro Sanchez, haben die Sozialisten der PSOE „in die Wüste geschickt“, weil er keine Koalition bilden, aber auch eine Minderheitsregierung blockieren wollte. Inzwischen ist Mariano Rajoy unter Mitwirkung der PSOE zum Ministerpräsidenten gewählt worden, ohne dass es zu einer Koalition mit den Sozialisten kam.
Auch in Deutschland kann die SPD sehr wohl einer großen Koalition fernbleiben, ohne dass es zu Neuwahlen kommen muss. Das zeigt ein Blick in das Grundgesetz. In Art. 63 GG heißt es: „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.“ Gesetzt den Fall, Frank-Walter Steinmeier schlägt Angela Merkel dem Bundestag vor und sie wird von einer geheimen Mehrheit gewählt, dann ist sie vom Bundespräsidenten zu ernennen. Die SPD kann also in der Opposition gehen, und trotzdem entsteht eine Minderheitsregierung, die nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG gestürzt werden kann.
Minderheitsregierungen sind unbequem, das trifft zu. Und sie erinnern ja auch an das Ende der Weimarer Republik. Doch die Weimarer Reichsverfassung kannte kein konstruktives Misstrauensvotum. Deshalb kam es in den elf Jahren vom Februar 1919 bis März 1930 zu 16 Regierungen. Es gibt aber noch eine andere Grundrechtsgarantie. In Art 65 GG heißt es: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik“. Er kann vom Parlament also nur insoweit an der Machausübung gehindert werden, als es das Grundgesetz erlaubt. Bei der Gesetzgebung ist das der Fall. Rechtsverordnungen, zu denen die Regierung auf der Grundlage bestehender Gesetze ermächtigt ist, sind davon nicht betroffen. Schlichtes Regierungshandeln ohnedies nicht.
Gegen den Willen der SPD kann der Bundespräsident den Bundestag also nicht auflösen und auch keine Neuwahlen ausschreiben. Der Preis ist allerdings, dass die SPD-Fraktion dafür sorgt, dass ihre Abgeordenten Angela Merkel zur Kanzlerin wählen. Art. 63 Abs. 2 GG stellt es klar: „Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestags auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsident zu ernennen.“ Die drohenden Neuwahlen kann die SPD-Fraktion auf diesem Wege abwenden. Und wenn sie nach der Kanzlerwahl nicht mitregieren und gar keine Koalition eingehen will, dann braucht sie auch keinen Koalitionsvertrag, keine Parteitage und keine Mitgliederbefragungen.
An Aufträge und Weisungen nicht gebunden
Bei Licht besehen ist es die Führungsschwäche von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die zu dem Verhandlungsmarathon geführt hat. Hätte er angekündigt, dass er der konstituierenden Versammlung des Bundestages einen Vorschlag zur Kanzlerwahl unterbreiten werde, wäre der ganze Spuk auf einen Schlag verschwunden. „Der Bundestag tritt spätestens am 30. Tage nach der Wahl zusammen.“ (Vgl. Art. 39 Abs. 2 GG) Die Entscheidung wäre von den allein zuständigen Volksvertretern also spätestens am 24. Oktober 2017 getroffen worden, und zwar ohne Rückdelegation der Verantwortung auf Parteitage, ohne Mitgliederbefragungen, und – falls die Abgeordneten der SPD bei der Kanzlerwahl mitmachen – auch ohne Neuwahlen.
Die Abgeordneten „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So steht es in Art 38 Abs. 1 GG. Das wird allgemein als freies Mandat bezeichnet. Das Gegenteil, das sogenannte imperative Mandat ist dem Grundgesetz fremd. Die ganze Posse der Kanzlerwahl, die vor allem den Europäern, aber auch dem Rest der Welt vorgespielt wird, fußt ja auf dem Versuch, das freie Mandat von innen her auszuhöhlen. Der Bundespräsident hätte es in der Hand, diesem grausamen Spiel ein Ende zu setzen.
Es kann nicht sein, dass die Wähler wählen, und die Delegierten der Parteitage oder sogar die gesamte Parteimitgliedschaft entscheiden. An die Stelle der Volkssouveränität tritt die Parteiensouveränität. „Wenn die Wähler nicht das letzte Wort haben, dann haben sie auch nicht das entscheidende Wort.“ (Vgl. Schmidt-Bleibtreu, u.a., Grundgesetz, 2008, § 38, Rdnr. 14.) Hier berühren wir den springenden Punkt. Wer Kanzler wird, das entscheiden die Abgeordneten. Doch wer Abgeordneter wird, das entscheiden die Wähler. Sie tun das, indem sie auf amtlichen Stimmzetteln den Namen des Bewerbers kennzeichnen, dem sie sich anvertrauen wollen. Und wenn man sich den amtlichen Stimmzettel anschaut, mit dem abgestimmt wird, dann kommt es zu einer Überraschung.
Das Prinzip „one man one vote“ verlässt man nicht ungestraft
Die Deutschen stimmen nicht mit einer Stimme ab, sondern mit zwei. Und wenn man zwei Stimmen hat, dann kann man sie auch gegeneinander richten. Ein solches Verfahren ist töricht und dumm. In Großbritannien kann man niemandem klarmachen, dass man zwei Stimmen braucht: eine für Labour und noch eine für die Konservativen. Das demokratische Grundprinzip „one man one vote“ verlässt man nicht ungestraft. Auch in Italien wird nach der jüngsten Wahlrechtsreform vom Sommer 2017 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit zwei Stimmen gewählt. Man wird daher sehen, wie weit die Italiener damit bei der Parlamentswahl kommen, die am 4. März abgehalten wird. Alle Prognosen weisen darauf hin, dass es keine voll handlungsfähige Regierung geben wird.
Wer gewohnt ist, den Dingen auf den Grund zu gehen, der will keine Neuwahlen, der will aber auch keine Minderheitsregierung, der will ein neues Wahlrecht, in dem Koalitionen selten sind, weil die Wähler das letzte Wort haben, welcher Person sie die Aufgabe anvertrauen, den Kanzler zu wählen. Und wer das Grundgesetz aufmerksam liest, der kann nicht übersehen, dass sich die Verfassung in Art. 38 Abs. 1 GG nicht für die Parteienwahl, sondern für die Personenwahl entschieden hat. Das Bundeswahlgesetz gibt dagegen einem komplizierten Verfahren den Vorzug, das höchstrichterlich in seinem Grundcharakter als Verhältniswahl eingestuft wird. (BVerfG v. 25.7.2012, BVerfGE 131, 316).
Weil bei den Parlamentswahlen die absolute Mehrheit der Mandate nur selten von einer Partei alleine erreicht wird, führt die Verhältniswahl in aller Regel zu Koalitionen. Kommen sie nicht zustande, dann entsteht ein anarchischer Zustand, in dem es „keine Macht für niemand“ gibt, weil sich die Volksvertreter im Parlament wechselseitig an der Machtausübung hindern. Die politischen Parteien schrecken nicht davor zurück, von außen her den Abgeordneten das imperative Mandat aufzuzwingen: also den Abgeordneten der Partei den Befehl zu geben, im Parlament dafür zu sorgen, dass es keine voll handlungsfähige oder gar keine Regierung gibt und dann immer wieder neu abgestimmt werden muss … bis zum Umfallen.
*) Der Autor lebt in München, ist als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist und Blogger hervorgetreten, auch hat er mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht, zuletzt: „BWahlG – Gegenkommentar“, 2017, ISBN 978-3-96138-018-3. Mehr zur Person des Autor und zum Wahlrecht auf seiner Internetseite unter: https://www.manfredhettlage.de/ .
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Mmmh. Der Sinn bzw. die Logik des nett geschriebenen Artikels erschließt sich mir leider nicht. Was hätte ein Eingreifen Steinmeiers bewirken sollen?
Die Parteien von SPD und CDU/CSU sind wie eine Drogenabhängige Regierung….Eine Grün-Sozialistische Merkel-Medien Regierung die sich mit der EU, den EURO, den Kernkraftausstieg/Energiewende, dem CO2 Verbot, Gender statt Bildung und der illegalen Einwanderung einen SCHUSS nach den anderen gesetzt haben….Und wie schaut nun die Therapie dieser Drogenabhängigen Regierung aus…genau…noch mehr von dem Selben Bullshit…noch mehr Euro, noch mehr EU, noch mehr Energiewende, noch mehr illegale Einwanderung! Diese Deutsche Grün-Sozialistische Merkel-Medien Regierung ist so was von zugedröhnt und am Ende…VERWAHRLOSUNG bis hin zur Selbstaufgabe=Selbstmord!
Warum hätte Steinmeier das Verfahren beschleunigen sollen, indem er die Fehlerlose zur Wahl vorschlägt? Wäre sie gewählt worden, hätte das die Position der SPD in (anschließenden) Koalitionsverhandlungen nur geschwächt. Und Steinmeier ist ein SPD-Politiker. Die SPD war nie dazu entschlossen, eine Koalition nicht einzugehen. Die Meinungen gingen in der Partei insoweit immer auseinander. Daher wollten sich viele in der Partei diese Möglichkeit nicht verbauen. Ihr Vorschlag wäre nur sinnhaft, wenn zumindest die Abgeordneten der SPD bereits entschlossen gewesen wären, nicht in eine Koalition einzutreten. Diese Situation lag nicht vor.
Vielen Dank, Herr Hettlage! Nun ist mir klar, welche Machtposition der Bundespräsident in der jetzigen Situation hat. Ein Bundespräsident, der laut Absprachen zu seinem Amt kam. Und der das weiß. Daß im Leben ein Geben und Nehmen normal ist wissen wir alle. Nun meine Frage an Sie: Leben wir noch in einer Demokratie?
Das Theater um die Koalitionsbildung wäre längst beendet, wenn Herr Steinmeier Frau Merkel bereits vor Monaten als Kanzlerkandidaten vorgeschlagen hätte. Entweder sie hätte sich gestellt, oder nicht. Wenn sie gewählt worden wäre, dann hätten wir eine Minderheitsregierung (fände ich gut). Wenn sie nicht angetreten wäre, dann hätte Steinmeier jemand anderen vorschlagen können, der bereit wäre. Ergebnis wäre ebenfalls eine Minderheitsregierung. Wenn Steinmeier niemanden gefunden hätte, der bereit gewesen wäre anzutreten, oder der vorgeschlagene Kandidat wäre vom Parlament nicht gewählt worden, dann gäb es Neuwahlen. Das wäre mir immer noch lieber als eine erneute GroKo. Aus der fehlenden Handlung des Bundespräsidenten… Mehr
Sorry, mir sind da ein paar Tipfehler eingeflossen:
Genau das, war diese Aussage. Und mehr noch, sie war das klare Eingeständnis, dass wir qua Hintertreppe das imperative Mandat haben, gegen das CDU und CSU vor langen, langen Jahren einen heftigen Kampf mit der SPD führten.
In Abwandlung eines geläufigen Spruches: Unser Grundgesetz ist rein. Wir haben es nie gebraucht.
Beschämend für jeden einzelnen Abgeordneten, dass er zum ersten den Verfassungsbruch zulässt und zweitens gegen die Entwertung des freien Mandats nicht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln protestier
Das ganze Theater hat doch nur einen Grund: Merkel will Kanzlerin bleiben, koste es, was es wolle, unser Steuergeld, unsere kulturelle und gesellschaftliche Identität, unsere Demokratie. Sie schreckt dafür auch vor Rechtsbruch und Verfassungsbruch nicht zurück.
Wäre Merkel weg, könnte sehr wohl schnell eine Regierung zustandekommen. Wer traut sich endlich, diese selbsternannte Imperatorin vom Thron zu stoßen? Wir Wähler schaffen es mit den normalen demokratischen Mitteln offensichtlich nicht ………
Genau das, war diese Aussage. Und mehr noch, sie war das klare Eingeständnis, dass wir qua Hintertreppe das imperative Mandat, gegen den CDU und CSU vor langen, langen Jahren einen heftigen Kampf mit der SPD geführt haben.
In Abwandlung eines geläufigen Spruches: Unser Grundgesetz ist rein. Wir haben es nie gebraucht.
Beschämend für jeden einzelnen Abgeordneten, dass er zum ersten den Verfassungsbruch zulässt und zweitens gegen die Entwertung des freien Mandats nicht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln protestier.
Sehr geehrter Herr Manfred C. Hettlage, vielen Dank für ihre Mithilfe an meiner Bildung. So stoße ich bei dem Versuch den Artikel zu lesen auf die Wörter „dolus eventualis“. Ich nuss zu meiner Schande gestehen, das ich leider nur deutsch und englisch spreche, lese und auch schreibe. Normalerweise gelange ich mit diesen, zugegebenermaßen recht dürftigen, Kenntnissen relativ gut durch mein Leben. Ich frage mich allerdings, ob sie denn befürchten mussten wenn sie statt „dolus eventualis“ von einem bedingten Vorsatz geschrieben hätten, das sie dann vielleicht sogar ohne Nachschlagen verstanden worden wären? Ich habe im übrigen nach dem Nachschauen was „dolus… Mehr
Der Schriftsteller, Theodor Fontane, hat einmal gesagt, man solle in den Text gelegentlich Fremdworte einstreuen, die der Leser nicht ohne weiteres versteht, das steigere den Repekt vor dem Autor. So hat Fontane bei der Beschreibung einer Romanfigur von einem „un bon point“ gesprochen. Ich habe lange gebraucht, bis ich herausgefudnen haben, dass damit der Spituzbauch gemeint war.
Was nützt der Respekt vor … , wenn man ihn nicht versteht – was möchten bei Ihren geneigten Lesern erreichen mit Ihrem Artikel?
den Begriff „Spitzbauch kannte ich bisher nicht – steht wohl für Fettsack – embonpoint – Wohlbeleibt dürfte abgeleitet sein – (fam) – synom bedaine – wir sind lernfähig – aber es kostet Zeit und lenkt ab
„Dolus eventualis“ sind nicht nur 2 lateinische Worte. Diese Worte beschreiben einen sehr komplexen juristischen Begriff. Wenn Sie das nachlesen wollen, dazu stehen Ihnen ca. 1-2 km Literatur in jeder Universitätsbibliothek zur Verfügung. Dieser Begriff lässt sich halt so nicht ins Deutsche übersetzen.
Jetzt haben sich unsere Parteien den Staat vollends unter den Nagel gerissen.Die Schleusen sind geöffnet- wo bleibt da noch die Demokratie ? Der deutsche Michel wacht erst auf wenn es bereits zu spät ist.