Am Anfang war ein ein Affärchen, jetzt wird es zu einer Krise des Bundesjustizministers Heiko Maas.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung spricht von den Umständen der durch Maas ausgesprochenen Entlassung des Generalbundesanwalts von einer „Bananenrepublik.“
Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org eine „Strafvereitelung im Amt“. Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim BGH greift den Minister frontal an.
Am härtesten aber spricht sich der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte des BGH gegen das Vorgehen von Heiko Maas aus. In einer Erklärung schreiben die Bundesrichter und Bundesanwälte: „Erfolgt eine Weisung rechtswidrig und zu dem Zweck, eine Bestrafung zu vereiteln, so macht sich der Anweisende wegen Strafvereitelung im Amt strafbar (§ 258 und § 258a des Strafgesetzbuchs).“
Weiter heißt es in der Erklärung, es gebe „Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die bis hin zu dessen Entlassung geführt hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme. Die Expertise eines neutralen Gutachters sollte offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden.“
Weiter schreiben die Bundesrichter und Bundesanwälte: „Derartige Eingriffe bewirken – möglicherweise gewollt –, dass klärungsbedürftige Fragen, die immerhin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffen, von der Rechtsprechung ferngehalten und damit den unabhängigen Gerichten entzogen werden. Dadurch wird nicht nur das Amt des Generalbundesanwalts, sondern auch der Rechtsstaat beschädigt. …“
So ziemlich als erster hatte Thomas Spahn schon zu Beginn der Affäre, am 1. August formuliert: Skandalös sind nicht die Ermittlungen, sondern die Einmischung des Ministers und Generalbundesanwalts, so die Stichzeile. Und weiter im Text:
„Was nun jedoch geschah, kann mit Fug und Recht als gezielte Demontage des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden – und der für die Bundesstaatsanwaltschaft zuständige Bundesjustizminister stellte sich an die Spitze der Demontierer.“
Jetzt steht nicht mehr die Demontage des Generalbundesanwalts zur Debatte, sondern des Bundesjustizministers. Warum hat er so lange taktiert? Range stammt noch aus der Zeit der schwarz-gelben Koalition. Vermutlich wollte Maas ihn durch seine Winkelzüge zum Rückzug zwingen, oder jedenfalls den Anlass für die Entlassung herbeiführen – dass jetzt ein „gestörtes Vertrauensverhältnis“ vorliegt, ist ja offenkundig. Will Maas so einen ihm genehmen Generalbundesanwalt installieren, womöglich einen Parteifreund? Das sind viele Fragen. Der Bundesjustizminister hat die wichtige Aufgabe, alle Maßnahmen der Bundesregierung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Er ist eine Art Notar der Bundesregierung – kaum eigene Kompetenzen, aber Kontrolle der anderen Kompetenzträger.
Ist Heiko Maas dafür noch der geeignete Mann, um den Rechtsstaat zu repräsentieren und zu garantieren?
Diese Frage stellen wir in der folgenden Umfrage zu Debatte:
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