Smartphone-Junkies werden dieses Urteil für eine Zumutung und den zuständigen Amtsrichter für einen Vorgestrigen halten. Das ist er aber nicht. Wie der eng beschriebene und 27 Seiten umfassende Beschluss zeigt, ist der Richter alles andere als ein digitaler Laie.
Von der Öffentlichkeit zu wenig beachtet, hat ein junger Amtsrichter des Amtsgerichts Bad Hersfeld mit einem Beschluss vom 15. Mai 2017 womöglich medienrechtlich und erziehungsrechtlich Geschichte geschrieben. Ob dieses Urteil Bestand hat und ob es gar legislative Konsequenzen haben wird, sei dahingestellt. Aufsehenerregend und nachdenkenswert ist das Urteil allemal, und zwar in mehrfacher Hinsicht.
Der Hintergrund: Der elfjährige Junge E. lebt nach der Scheidung seiner Eltern im August 2015 bei der Kindsmutter. Kindsmutter und Kindsvater haben das gemeinsame Sorgerecht; jedes zweite Wochenende verbringt der Junge beim Kindsvater. Zu seinem 11. Geburtsgag bekommt der Junge im Dezember 2016 von seiner Mutter ein Smartphone der Marke „Wiko“ mit Betriebssystem „Google-Android“. So weit, so gut. Dergleichen „Fälle“ gibt es weltweit millionenfach. Nun aber der Konflikt: Der Kindsvater wünscht sich eine verbindlichere Regelung der Umgangszeiten, weil es diesbezüglich offenbar immer Schwierigkeiten bei der Abstimmung mit der Kindsmutter gibt. Dem Kindsvater fällt zudem auf, dass sein Sohn stets sehr lange an seinem Smartphone spiele, weshalb es ständig Auseinandersetzungen gebe. Darüber hinaus berichten der Vater und dessen neue Lebensgefährtin, dass der Junge den Wecker zum Teil extra früh auf 4:30 Uhr stelle, um dann bereits am Smartphone spielen und den Messenger-Dienst WhatsApp nutzen zu können. Der Kindsvater zieht daraus u.a. die Konsequenz, dass sein Sohn vor Beginn seines Besuches bei ihm das Smartphone abgeben müsse und erst vor Rückkehr zur – wie es heißt: ebenfalls sehr intensiv das Smartphone nutzenden – Kindsmutter wiederbekomme.
Nun also der Beschluss des Familienrichters: Er moniert, dass der Junge ohne deren Einwilligung alle zwanzig gespeicherten Kontakte dem Messenger-Dienst WhatsApp preisgebe, und zwar ohne Einwilligung der Betroffenen. Deshalb verlangt der Richter von der Mutter, dass ihr Sohn binnen zwei Monaten ab Zustellung des Beschlusses die Einwilligung aller Kontaktpersonen einhole oder aber die entsprechenden Datensätze von seinem Smartphone entferne oder aber zu einer anderen Messenger-App wechsle, bei welchem kein betreffendes deliktisches Handeln begangen werde. Der Richter sieht hier sonst eine Vermögensgefahr für den Jungen, wenn dieser nämlich in ein Abmahnverfahren mit anzunehmendem Gegenstandswert von 5.000 Euro gerate. So weit die Begründung für eine von mehreren Auflagen an die Mutter. Ob diese Sicht rechtens ist, müsste eigentlich der Gesetzgeber klären.
Man mag dieses Urteil so oder so sehen. Was den pädagogisch motivierten Beschluss betrifft, so bewegt sich der junge Familienrichter freilich eindeutig auf dem Boden des Grundgesetzes, namentlich des Artikels 6, Absatz 2, der allzu oft vor allem mit seinem zweiten Teil vergessen wird: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Namentlich sodann auf dem Boden des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 1666: Dort geht es um die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes und sein Vermögen zu achten.
Smartphone-Junkies werden dieses Urteil für eine Zumutung und den zuständigen Amtsrichter für einen Vorgestrigen halten. Das ist er aber nicht. Wie der eng beschriebene und 27 Seiten umfassende Beschluss zeigt, ist dieser Richter alles andere als ein digitaler Laie.
Josef Kraus war Oberstudiendirektor, Präsident des deutschen Lehrerverbands, wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet und als „Titan der Bildungspolitik“ bezeichnet. Er hat Bestseller zu Bildungsthemen verfasst und sein jüngstes Werk Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt erhalten Sie in unserem Shop: www.tichyseinblick.shop.
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Was kam denn 1983 vor 16 Uhr im Fernsehen? RTL Clip Connection?
„Feministischen Ideologen zufolge ist die alleinerziehende Mutter ja inzwischen das Erziehungsideal.“
Diesen Eindruck habe ich auch. Allerdings beschränkt sich dieses Ideal meiner Ansicht nach mittlerweile nicht mehr nur auf Hardcorefeministinnen, sondern ist mittlerweile fester Bestandteil aller linksgrünen Ideologien und insbesondere unserer linksgrünen Frauenregierung (Merkel & Co-Frauen).
Ein Klassenkamerad (12) unserer Tochter ist ein Paradebeispiel für diese von mir angesprochenen verhaltensgestörten Kinder. Regelmäßig prahlt er bei ihr mit seinem neuesten iPhone oder Tablet rum, einfach erbärmlich. (Unsere Tochter besitzt im übrigen kein Smartphone, warum sollte sie auch?) Nun war er vor einiger Zeit mal nachmittags bei uns zum Spielen und da habe ich vorgeschlagen, dass wir mal was „Richtiges“ mit dem Computer anstellen könnten, z.B. ein einfaches Spiel komplett selbst zu programmieren. Ok, wir legen also los (mit KidsPL, einer kindgerechten Programmierumgebung) und fangen an, das simple Pong-artige Spiel von Grund auf zu programmieren. Nach ca. einer… Mehr
Lieber „Duke“, mir scheint, Sie haben den Artikel nicht gelesen. Oder nicht verstanden?
Ich bin halt schon ein wenig älter und mir verbietet keiner auch mal 48 Stunden durchzuzocken 😉 Daher eine objektive Meinung. Wir hatten noch Netzwerkpartys! Aber Sie sicherlich gelesen, dass es mir um die Zeit geht, die zu Veränderung der Realität führen kann.
Schierig… einerseits bin ich mit meiner konservativen Ader und dem gesunden Menschenverstand schon bei dem mutigen Amtsrichter. Das hier zugrunde liegende Problem kennt ja jeder und es bedarf einer Begrenzung.
Anderseits weist mich mein liberales ICH sofort auf die Frage hin, welche Konsequenzen dieses Urteil hätte, sofern man es grundsätzlich zu Ende denkt:
Wie weit geht die Einmischung des Staates in die private Freiheit zur Erziehung der Kinder ? Was, wenn der Kleine morgen die „falschen“ Freunde hätte und es deren schlechtem Einfluss ausgesetzt wäre – Umgangsverbot?
Die Einmischung fängt genau dort an, wo es Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindswohls gibt.
Dieses Urteil sollte man eigentlich nicht so oder so, sonder nur „so“ sehen denn es ist zum Wohl des Kindes ausgefallen, vielleicht auch dem der Mutter, weil diese damit eventuell !! zum Nachdenken gebracht wird was ihren eigene Nutzung des Smartphones angeht bzw. wie ihr „Vorbild“ sich auswirkt.
Bei dem Richter kann man sich nur bedanken fuer sein Urteil!
Zuletzt kam in den Nachrichten, dass es vermehrt zu Unfällen mit Fußgängern kommt, weil diese durch das Smartphone abgelenkt sind. Sogenannte „Smombies“ latschen, aufs Display starrend, einfach auf die Straße oder vor die Straßenbahn. Die Strafen für solche Ordnungswidrigkeiten sollen jetzt erhöht werden.
Man könnte meinen, dass, wer von Auto oder Bahn angefahren wurde, schon genug gestraft ist.
Böse Zungen könnten ja behaupten, das gehöre inzwischen zur natürlichen Auslese.
Ob die Kindsmutter den 27 Seiten-Erguss des Richters überhaupt liest , und wenn ja, versteht?
Es hätten auch 27 Wörter oder weniger gereicht:
Pass auf Junge auf ,sonst bald weg.
Passend zu ihrem Bildungsniveau.
Die Neuen Medien bieten genügend Suchtpotential. Ohne wird es jedoch keine Zukunft geben. Digitale Welt beitet einfache und daher verführerische Unterhaltung. Vorgefertigte und eingeschränkte Phantasiewelt? Macht richtig faul. Vor den Ballerspielen gab es keine Amokläufer in den Schulen, egal was die „Forschungsergebnisse“ erzählen. Es ist schon wichtig, dass Kindern der produktive Umgang mit der digitalen Welt beigebracht wird. Irgendwo las ich mal, dass es eine Frage vom Zeitaufwand pro Tag wäre, bis die Virtuale Realität die Wirklichkeit ablöst. Schlimm ist, wenn die Eltern selbst noch nicht gelernt haben damit umzugehen. Früher die Glotzer, heute die Mobileisten)))) Kinder sind Verantwortung und… Mehr
„Vor den Ballerspielen gab es keine Amokläufer in den Schulen, egal was die „Forschungsergebnisse“ erzählen.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Becker_(Amokl%C3%A4ufer)
https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_in_Bremen
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulmassaker_von_Bath
https://de.wikipedia.org/wiki/Attentat_von_Volkhoven
Sorry aber so etwas gab – und wird es auch immer geben. Die Gründe mögen sich gewandelt haben, aber kranke Menschen gibt es zu jeder Zeit.
Killerspiele produzieren keine Amokläufer, sonst wäre heutzutage jeder 2te Jugendliche betroffen, aber Amokläufer fühlen sich prizipiell zu Killerspielen hingezogen, da sie dort Ihre schon vorhandene Aggression abreagieren.
Dennoch könnte man den modernen Medien natürlich eine gewisse „Mitverantwortung“ zusprechen, da durch den reichlich vorhandenen Informationsfluss immer wieder Nachahmungstäter produziert werden.