Unser Markenzeichen war, dass sich „der Deutsche“ an Regeln hält und damit ein verlässlicher Partner ist. Das ist ein unbezahlbarer Wettbewerbsvorteil, der – ist der Ruf erst einmal verspielt – so schnell nicht wieder hergestellt werden kann.
Viele meinen, bei uns in Deutschland sei eigentlich alles gut, sogar bestens. Sie sehen, dass die Wirtschaft läuft, ihnen persönlich geht es mehr oder minder gut, also alles super: So soll es weiter gehen. Keiner bezweifelt, dass es bei uns besser ist als an vielen anderen Orten der Welt, aber manchen ist auch klar, dass wir uns von den Standards, die unseren Ruf begründen und unser Selbstverständnis widerspiegeln, mittlerweile entfernt haben.
Zumeist wird die Aufmerksamkeit gefesselt von aktuellen „großen“ Themen, der Rechtsstaat hingegen läuft weitgehend unbemerkt im Hintergrund. In den Fokus kam er zunächst, als die Politik sich nicht mehr an die Regeln hielt. So wurde die „No- bail – out – Klausel“ nach Art. 125 AEU-Vertrag für die „Griechenland-Rettung“ plötzlich gegenstandslos. Einige äußerten Unmut, aber die Wirtschaft applaudierte, denn Stabilität war wichtiger als alles andere. Bei der Energiewende gab es keinen Aufschrei, dass kurz zuvor geschlossenen Verträge von heute auf morgen Makulatur waren. Dem Volk war es recht, so dass bei der nächsten Nagelprobe, der „Flüchtlingskrise“, die Einhaltung des Rechts nicht Maßstab des politischen Handelns war. Auch hier war erlaubt was gefällt, nur dass die Ernüchterung des Volkes etwas schneller als erwartet kam.
Nunmehr bemerkt eine breitere Öffentlichkeit, dass auch die Gerichte nicht das halten, was sich der Bürger von ihnen verspricht. Da wird nicht nur „Die verstörende Weltfremdheit deutscher Richter“ kritisiert, es wird auch die viel zu lange Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten mit Hinweis auf den englischen Grundsatz bemängelt „Justice delayed is justice denied“.
Diese Entwicklung ist insgesamt fatal, auch und gerade für die Wirtschaft und damit für unser aller Einkommen. Unser Markenzeichen war, dass sich „der Deutsche“ an Regeln hält und damit ein verlässlicher Partner ist. Das ist ein unbezahlbarer Wettbewerbsvorteil, der – ist der Ruf erst einmal verspielt – so schnell nicht wieder hergestellt werden kann. Da hilft auch der Hinweis nicht, dass es in vielen Ländern schlechter ist, es ist eher umgekehrt: Dieser Satz ist das Alarmsignal des Niedergangs. Vergleicht man sich nicht mit Besseren, sondern Schwächeren, legt man damit die Messlatte selber immer niedriger. Und schaut man sich diese Länder an, in denen es um die Rechtsstaatlichkeit schlechter bestellt ist, so ist keines davon konkurrenzfähig, schon gar nicht mit uns. Man sieht sehr praktisch die immense Bedeutung der „soft skills“ eines Staates, auch und gerade für die Wirtschaft. Rechtsstaatlichkeit mit garantierter Rechtstreue und Rechtssicherheit sind das Fundament erfolgreicher Staaten und einer florierenden Wirtschaft, eine Erkenntnis, die theoretisch längst vorhanden ist, an praktischen Beispielen sich aber auch täglich erweist. Neben Bildung ist die Rechtsstaatlichkeit also die grundlegend tragende Säule eines jeden langfristig erfolgreichen Staatswesens.
Fehlentwicklungen fangen zumeist leise und mit Kleinigkeiten an, wie ein Schneeball, der zur Lawine wird und dann nicht mehr aufgehalten werden kann. Warum ist der Rechtsstaat eigentlich wichtig, wo und wie haben die Fehlentwicklungen angefangen?
Rechtsstaat – Was ist das und wofür brauchen wir ihn?
Die meisten Menschen denken beim Rechtsstaat sofort an Gerichte. Das aber ist keineswegs der Kern des Rechtsstaates. Wie man bei Wikipedia nachlesen kann, versteht man unter Rechtsstaat einen „Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.“
Das Grundgesetz formuliert in Art. 20 Abs. 3 GG:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ist an die Verfassung gebunden, die dann noch weitergehende Vorgaben für Gesetze in Art. 19 GG macht, z. B. dass Gesetze allgemein gültig sein müssen, kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf und dass jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen steht.
Die vollziehende Gewalt (Exekutive) – wozu auch die Regierung gehört – sowie die Rechtsprechung (Judikative) sind an Gesetz und Recht gebunden. „Freie“ Entscheidungen im luftleeren Raum darf es (eigentlich) nicht geben, das ist nämlich Willkür.
Aristoteles hat in seiner Nikomachischen Ethik (S. 221) aber noch weitere Ausführungen zum Thema Gerechtigkeit konkret in Bezug auf Recht und Staat ausgeführt:
„Darum überlässt man denn auch die Herrschaft nicht einem Menschen, sondern dem Gesetz, weil ein Mensch die Herrschaft leicht in seinem persönlichen Interesse gebraucht und so zum Gewaltherrscher wird.“
Nicht ein Mensch herrscht, sondern das Recht. Das ist das Wesen des Rechtsstaats. Jeder Mensch, egal ob Regierender oder Regierter, ob reich oder arm, ist ihm untertan. Der Rechtsstaat ist also die institutionalisierte Gerechtigkeit schlechthin, denn die Bindung an Recht und Gesetz schrumpft jeden Herrscher auf die Größe eines Otto Normalbürgers, sie stehen sich dadurch auf Augenhöhe gegenüber. Wir alle müssen uns an die Gesetze halten, nichts ist gerechter, nichts ist sozialer. Und nichts schützt uns mehr vor Unterdrückung, welche bekanntlich das Gegenteil von Freiheit ist.
Der Rechtsstaat ist mithin keine moderne Erfindung. In der Wissenschaft sagt man, dass man „auf der Schulter von Riesen“ steht. Bei der Implementierung des Rechtsstaats haben wir genau das gemacht, wir haben uns auf die Schulter von Riesen gestellt.
Leider stehen wir dort nicht fest, vielmehr neigen wir zum Purzeln.
Wenn zum Beispiel Bärbel Bohley sagte: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“, dann offenbart dieses ganz eklatant das Fehlen jedes grundlegenden Staatsverständnisses, denn sie hat verkannt, dass er die höchste – Aristoteles würde wohl sagen „edelste“ – Form der Gerechtigkeit im Staat ist. Es ist eines der größten Probleme westlicher Länder, dass ihre Grundpfeiler von den meisten Bürgern nicht einmal ansatzweise verstanden werden.
Aber nicht nur sie hatte den Sinn und Zweck des Rechtsstaats aus den Augen verloren, das ging anderen genau so. Dieser hat ganz grundsätzlich nicht so funktioniert, wie sich die gelehrten Griechen das theoretisch vorstellten.
Die Legislative
Die Legislative ist bekanntlich die gesetzgebende Gewalt. Diese macht das Recht, welches herrscht (oder herrschen sollte). Nun haben wir außer Rechtsstaat auch Demokratie, in welcher bekanntlich das Volk – nicht das Recht – der Herrscher sein soll. Das ist schon einmal ein Widerspruch in sich, denn beide zusammen können schlecht herrschen. Dieses gilt umso mehr, als sich dann die Mehrheit des Volkes das Recht so zurecht basteln kann, wie es ihm gefällt. Rein praktisch macht eine Mehrheit das Gesetz und legt damit fest, was der einheitliche Maßstab sein soll, was also einerseits gut und gerecht und andererseits böse und ungerecht ist. Damit haben wir einen Zirkelschluss: Wenn nicht der Mensch sondern das Recht herrscht, das Recht aber von Menschen gemacht wird, dann können diese Menschen es auch leicht zu ihrem persönlichen Interesse gebrauchen und so zum Gewaltherrscher werden, wie Aristoteles es formulierte.
Dieses Problem haben wir bereits sehr konkret in Deutschland im 3. Reich erlebt und damit empirisch mehr als eindrucksvoll belegt, wo eine der Schwachstellen des Systems ist. Gesetze können nämlich Unrecht sein! Keiner wird behaupten, dass die Rassegesetze und Ähnliches auch nur annähernd mit Recht zu tun hatten, aber sie waren Gesetz. Wenn sich folglich die Regierten an die Gesetze halten, diese aber Unrecht sind , weil die Regierenden sie zum Zwecke der Gewaltherrschaft instrumentalisierten, dann kommt nicht nur menschlich unsagbar Schreckliches dabei heraus, sondern die gnadenlose Herrschaft des Unrechts.
Und nun, lessons learned? Eher nicht. Die Verfassungsgeber erkannten das Problem durchaus, hatten aber keine gescheite Lösung parat. Sie versuchten es mit der Formulierung in Art. 20 Abs. 3 GG und der darin postulierten Bindung an Gesetz „und Recht“ zu umschiffen. Aber was ist Recht außerhalb des Gesetzes und wer stellt es fest? Sicherlich die Menschenrechte, aber welches Verfahren gibt es festzustellen, ob ein Gesetz dagegen verstößt? Wer entscheidet darüber? Das Bundesverfassungsgericht? Und ab wann kippt der Staat hin zum Unrechtsstaat, bei einem einzelnen verfassungswidrigen Gesetz eher nicht, aber ab wann dann? Und was dann? Aufstand des Volkes? Wirklich???
Das Problem des Rechts – und. Unrechtsstaates kennen wir auch aus der DDR. Ähnliche Entwicklungen sieht man gerade in der Türkei. Was macht man, wenn eine Person nebst Partei das politische Feld praktisch übernimmt und Abweichler auf alle möglichen und unmöglichen Arten bedrängt und ins Abseits schiebt? Was ist, wenn das Volk dem zustimmt und die Demokratie zum Unrecht führt?
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… es scheint sogar – nach meiner zweifellos persönlichen Wahrnehmung – ein sogar bei der zivilrechtlichen Richterschaft sich verstärkendes Bestreben nach der Durchsetzung von (vermeintlicher) „Gerechtigkeit“ statt schnödem (mitunter sogar formalem) Recht zu geben. Richter googeln, Staatsanwälte lesen Zeitung, Journalisten erziehen das Publikum und Politiker schaffen das Paradies auf auf Erden. Was kümmern sie dabei noch die rechtlichen Grundlagen ihres Wirkens ? Die moralisierende „Gerechtigkeit“ legt sich wie Mehltau über die Mechanik des Rechtsstaates, den so niemand mehr zu brauchen scheint. Die Selbstgerechtigkeit überragt das Recht inzwischen oft haushoch – und das auf allen Ebenen des Staates.
Das ist das Gleiche. Ohne gegenteilige Anweisung kann man auch nicht nennenswert karriereschädlich handeln.
Und auf die Idee, dass man Asylbewerber bewusst „schonen“ sollte, dürfte bei der Staatsanwaltschaft als „Leitbild“ noch keiner gekommen, tut mir leid.
Stimmt. Sie haben es dankenswerterweise ergänzt.
Ein nötiger Artikel. Ich beobachte seit Jahren mit zunehmender Sorge die Erosion des Rechtsstaates. Um nur auf einige Aspekte einzugehen: Eines ist die unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Straftätern. Sie haben auf ein Beispiel verwiesen. Man ballt die Fäuste in der Tasche, wenn bei schwersten Verbrechen eine Art „kultureller Rabatt“ vor Gericht gegeben wird. Ähnlich ging es mir, als ich von dem Herumgeeiere in der Causa „Kinderehen“, die einem Deutschen zu Recht als Kindesmißbrauch ausgelegt würden, las. Zwar hat der Gesetzgeber jetzt gehandelt, aber das Beschönigen seitens Personen, die politische Ämter ausüben, war skandalös. Weiter ist mir in der… Mehr
Zitat: Weiter ist mir in der vergangenen Woche
die „Lex NPD“ aufgefallen.
Es geht dabei nicht so sehr um eine Lex in Sachen NPD, die politischen Schergen oder Chargen denken weiter. Es gibt da nämlich auch noch eine ihnen viel unangenehmere Alternative, die es vorsorglich für alle Fälle schon einmal über den höchst schwammigen und nötigenfalls nach Belieben auszufüllenden Begriff der Verfassungsfeindlichkeit ins Visier zu nehmen und, wenn nötig, zu neutralisieren gilt.
Ab Herbst gibt es auch mangels fortbestehender großer Koalition wohl keine Mehrheit mehr für eine jetzt noch problemlos möglich gewesene Verfassungsänderung.
„Von allen Gemeinwesen und Religionsgemeinschaften sind daher diejenigen am besten geordnet und haben die längste Dauer, die sich dank ihrer Einrichtungen häufig erneuern können oder durch einen äußeren Zufall zu einer solchen Erneuerung kommen. Es ist klarer als der Tag, dass solche Gemeinschaften ohne Erneuerung nicht von Dauer sind.“ Niccolò Machiavelli Nach den von Idealismus und wirtschaftlichem Aufschwung geprägten Anfangsjahren und dem Verschwinden einer Politikergeneration, die den Niedergang Deutschlands noch in den Knochen hatte, ist die Mitgift des Neuanfangs heute weitgehend aufgebraucht. In einem Land, ohne nennenswert verwurzelte demokratische Tradition verkommen Demokratie und Rechtsstaat nun zunehmend zur Makulatur. Es wäre… Mehr
jeder, der diesen „Rechtsstaat“ schon selbst erleben oder erdulden mußte weiß aus eigener Erfahrung dass es in Deutschland etwas nicht gibt…einen Rechtsstaat. Unser Rechtssystem ist ein el dorado insbesondere für Wirtschaftskriminelle mit Unterstützung von korrupten Behördendienern. Die Vorschriften zur Ahndung für Straftaten im Amt zeigen doch überdeutlich dass diesbezüglich ein Nachweis zu führen völlig unmöglich ist, außer der betroffene Staatsdiener kommt selbst und offenbart sich. Wer tut dies aber schon? Unser Rechtssystem ist eine Gelddruckmaschine für Anwälte. Egal ob die überhaupt etwas können, sie verdienen immer kräftig. Eine Reform dieses Abzocksystems ist dringend angeraten.
Danke für den umfangreichen Beitrag, Frau Heinisch. Das Vertrauen, was über Jahrzehnte der Kitt für unser staatliches Gefüge war, erodiert rasant. Was unter dem Schlagwort „Lügenpresse“ oder „Lückenpresse“ begann, strahlt in viele weitere Bereiche aus. Es geht schon lange nicht mehr nur um die Redlichkeit der Presselandschaft, sondern um die Redlichkeit der Regierung und der Staatsverwaltung insgesamt. Natürlich kann vom kleinen Beamten kein Wunder erwartet werden, aber auch Sie haben Interessenvertreter, die die Zähne wahrnehmbar auseinander kriegen müßten. Wo bleibt der Protest der Bundespolizei, früher Grenzschutz genannt, wo der der regulären Polizei, daß ihre Tätigkeit sinnentkernt wird, wenn z.B. Drogendealer… Mehr
Herr Börger, ihre Beiträge sind pures Gold! Falls das nicht bereits der Fall sein sollte, sollten Sie ernsthaft darüber nachdenken, einen eigenen Blog zu eröffnen.
Vielen Dank für Ihr sehr freundliches Kompliment. Ein eigener Blog übersteigt meine Webfähifkeiten deutlich und würde derzeit auch am Faktor Zeit scheitern. Die in meinen Augen hier immer viel zu kurzen Kommentare, gehen mir schnell von der Hand. Würde ich meine Gedanken zu Hinz und Kunz weiter ausführen, so daß ich selbst damit zufrieden wäre, würden vermutlich schon diverse Seiten daraus werden, was hier völlig deplatziert wäre. Außerdem gibt es schon so tolle Blogs/Seiten wie hier oder Achgut oder von Marco Gallina, was soll ich da noch groß zusätzlich bloggen, was ich nicht hier schreiben könnte. Meine Disqusseite habe ich… Mehr
Nicht nur die Staatsanwaltschaften sind unterfinanziert und -besetzt. Es sind vor allem auch die Gerichte. Auch in den reichen Bundesländern. Googletip: Der faule/ gründliche Richter. Ein badischer OLG-Richter wird gemaßregelt, weil er sich weigert, mehr Fälle weniger gründlich als früher abzuarbeiten. Um das Jahr 2000 herum erklärte ein Arbeitsrichter sein „die Parteien zum Vergleich prügeln“ mit seinen 800 Akteneingängen pro Jahr. Heute hat nahezu jeder Amtsrichter mehr als 1.000 Eingänge p.a. und zwar ohne die vergleichsfreundlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Wegen einer nicht erhaltenen Gerichtsverfügung meinte eine Hamburger Geschäftsstelle sogar genervt, dass die mündliche Auskunft wohl reiche, schriftlich gäbe es nichts mehr… Mehr
Danke an die Autorin für einen erhellenden, klug argumentierenden Text zu Grundlagen des Rechtsverständnisses, mit denen ich nicht annähernd so vertraut bin. Mit dem Lesen wuchsen zugleich meine Unruhe und Besorgnis darüber, wie weit der Etatismus gediehen ist, wie immer mehr staatlich alimentierte Korporationen sich Deutungshoheit und Machtbefugnisse aneignen, letztlich die im Grundgesetz verbürgten Rechte des Einzelnen außer Kraft setzen. Quoten und quantitativ ausgerichtetes Erheben qualitativ fragwürdiger Daten dienen zugleich Vertretern kollektivistischer, gar totalitärer Herrschaft zu ihrer Propaganda: Medien motivieren Mitläufer, statt eine für Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur unentbehrliche kritische Haltung zu fördern. Hier liegt die Aufgabe, bei der ich… Mehr
Legislative: Verfassungswidrige Gesetze (aktuelle Beispiele Grundsteuer, Brennelemente-Steuer und wahrscheinlich auch das künftige Maasgesetz); Executive: Gesetzesbrüche der Merkel -Regierung (Übernahme griechischer Staatsschulden, Grenzen offen, jeder der in Deutschland Asyl sagt, ist Flüchtling, egal ob er bereits in einem sicheren Land angekommen war); Judicative: Bei “Migranten“ ist Mord nicht Mord, Vergewaltigung nicht Vergewaltigung, Rauschgifthandel nicht Rauschgifthandel: Milde Strafen auf Bewährung; Ermunterung eines Straftäters, weiter gegen Rechts zu kämpfen. Deutscher Rechtsstaat, ade.