Kann man eine Soja-Pflanze melken wie eine Kuh? Wie kommt die Milch in die Kokosnuss? Muss eine vegane Currywurst brüllen wie am Spieß: Ich bin kein Fleisch?
Man muss kein Vegetarier sein, um zu wissen, dass Soja-Milch oder Tofu-Butter nicht von einer Kuh oder Ziege stammen. Dennoch hat der Europäische Gerichtshof jetzt in einem Urteil diese Produktbezeichnungen verboten. Die Bezeichnung „Milch“ sei grundsätzlich allein Milch tierischen Ursprungs vorbehalten. „Butter“ dürfe nur ein Erzeugnis aus Milch genannt werden. Andere Produkte, wie zum Beispiel Leberkäse, die auch keine Milch enthalten, seien von der EU-Kommission ausdrücklich als Ausnahmen zugelassen und in einer Verordnung geregelt. Gott sei Dank, der Leberkäse ist gerettet!
Die Frage ist: Muss das sein? Muss die EU dies regeln? Ist damit dem Konsumenten gedient oder ist dies lediglich eine erneute bürokratische Stilblüte aus Brüssel? Dient das ganze tatsächlich der „gemeinsamen Marktintegration landwirtschaftlicher Produkte“ in einem gemeinsamen europäischen Markt? Wohl kaum.
Ein aufgeklärter Verbraucher macht sich schlau und informiert sich. Eine kritische Öffentlichkeit informiert über Fehlentwicklungen. Hersteller haben, wenn sie langfristig Erfolg haben wollen, selbst ein Interesse ihre Kunden zu informieren. Warum sollte ein Soja-Milch-Hersteller seine Kunden nicht darüber informieren wollen, dass Soja-Milch keine Milch von Kühen oder anderen Tieren enthält? Sie haben doch selbst ein Interesse daran, denn die Vegetarier sind ja ihre Zielgruppe.
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt bläst inzwischen ins gleiche Horn wie die EU. Er will die vegetarische Currywurst verbieten. „Ich möchte nicht, dass wir bei diesen Pseudo-Fleischgerichten so tun, als ob es Fleisch wäre,“ so der Minister von der CSU. Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum ein Vegetarier, der kein Fleisch oder Milch zu sich nehmen will, die typischen Bezeichnungen wie Wurst, Schnitzel oder Milch, Käse und Butter übernehmen soll. Aber es ist doch keine Frage, die der Landwirtschaftsminister oder die EU regeln müssen. Hier wird ein Popanz aufgebaut, wo man sich schon fragen muss, ob der gemeinsame europäische Markt nicht andere Probleme hat. Ist es nicht gerade dieser Vorschriftenwust, der dazu führt, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr durchblicken? Sie werden sogar dadurch gehindert, am europäischen Markt teilzunehmen, weil sie immer Gefahr laufen, irgendeine Vorschrift übersehen zu haben. Sie können sich keine Stäbe im Unternehmen leisten, die erst mal die jeweiligen Vorschriften im anderen Land prüfen, damit sie dort Kunden beliefern dürfen.
Deutschland ist leider in Europa ein Paradebeispiel für diesen falschen Verbraucherschutz. Was haben vermeintliche Verbraucherschützer und Politiker beispielsweise für das Reinheitsgebot beim Bier gestritten? Vor 30 Jahren hat der EuGH das damalige Verbot, Bier, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde, hierzulande nicht verkauft werden durfte, aufgehoben. Der Untergang des Abendlandes wurde heraufbeschworen. Heute werben deutsche Brauereien mit dem Reinheitsgebot als Qualitätsmerkmal neben den vielen Anbietern, die nicht nach den strengen deutschen Regeln ihre Produkte in Deutschland verkaufen. Sind Konsumenten dadurch Nachteile entstanden? Nein, ganz im Gegenteil. Seitdem hat die Produktvielfalt beim Bier enorm zugenommen.
Das Ganze wird uns immer als Verbraucherschutz verkauft. Es ist aber das Gegenteil dessen. Es dient dazu, Märkte abzuschotten, etablierte Hersteller zu privilegieren und damit zu bevorteilen. Es soll die Regierung in ein vorteilhaftes Licht rücken. Mit dem Schutz der Konsumenten hat das aber alles nichts zu tun.
Verbraucherschutz entmündigt den Verbraucher nicht, sondern vertraut ihm. Nur aufgeklärte Verbraucher finden sich in unserer komplizierten Welt zurecht. Ein Staat, der diese Verbraucher immer an die Hand nehmen will, der jeder vermeintlichen Gefahr vorab per Gesetz vorbeugen will, behandelt die Bürger wie Schafe. Sie sind eingezäunt und beaufsichtigt, bekommen regelmäßig zu essen und zu trinken und dürfen ab und zu herumblöken. Wer das nicht will, muss klar sagen: Freiheit für die Veggie-Wurst!
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Fuldaer Zeitung.
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Einfache Frage: Warum nennen Veggies ihre pflanzliche Tofu-Butter nicht Tofu-Margarine? Versucht man einem Produkt, das eigentlich Margarine ist, einen wertigeren Anstrich zu verpassen, „gute Butter“ versus billige Margarine? Dreht man das Ganze um, könnte sich, z.B., RAMA Sonnenblumenbutter nennen. Das wäre dann tatsächlich die EU für die Big Player, wie in einem Kommentar erwähnt. Ist Analogkäse Käse nur weil das Wörtchen drinsteckt? Vegetarische Leberwurst kein Widersinn? Kommt dann noch Tofu-Rindersteak? Warum nicht Tofustreichfett mit Buttergeschmack? Weil’s dann doch nicht wie Butter schmeckt, was aber mit Tofu-„Butter“ quasi suggeriert wird? Also Verbrauchertäuschung? Zum „Sonnenmilch und Kalkmilch“-Kommentar: Wenn sie die mit Lebensmitteln… Mehr
Die Begriffsbestimmung von Milch gibt es in Deutschland schon seit 1990 im „Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz)“. Und das ist auch nur Upgrade eines früheren Gesetzes.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/milchmargg/BJNR014710990.html
Aha. Es fehlt eine gesetzliche Defintion, was ein Euter ist. Kann man sich wohl aussuchen.
Macht die EU sich eigentlich auch Gedanken über Kirschwasser?
Hier möchte ich mal was Spaßiges beitragen.
In Konstanz gibt es jetzt einen Unverpackt-Laden.
http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Einkauf-ohne-Huellen-der-erste-Unverpackt-Laden-in-Konstanz-ist-eroeffnet;art372448,9295635
Und ich dachte bisher, wenn ich Mehl, Zucker und Bohnen in Tüten kaufe, hätte das doch gewisse hygienische Vorteile. Man lernt nie aus. :-)))
Ist das überhaupt lebensmittelrechtlich erlaubt?
Muß der Verkäufer da nicht eine ausführliche Dokumentation betreiben bezüglich Chargennummer, Haltbarkeitsdatum, Herkunft, Abfüller usw.?
In der Nachkriegszeit hatte meine Familie einen Lebensmittelladen. Da wurde alles noch aus Säcken zeitaufwändig in Tüten abgewogen.
Aber gebrauchte Tüten wurden schon damals nicht wieder mitgebracht zum nachfüllen.
Und was ist mit der Sonnenmilch? Der Kalkmilch?
einfache Antwort sind keine lebensmittel
Seit wann dienen die dem Verzehr?
„Ist es nicht gerade dieser Vorschriftenwust, der dazu führt, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr durchblicken?“ Exakt darum geht es! Die Kokusnuss-Milch und die Mandelmilch gibt es schon länger, beide benutze ich zum Kochen – und ich bin nun wirklich keine Vegetarierin. Und ob ein Sojaklops Soja-Frikadelle, oder Soja-Schnitzel heißt, das ist mir herzlich egal! Eines aber geht gar nicht: Veggie-Leberwurst. Denn in der Leberwurst muss nun einmal ein Mindestprozentsatz an Leber drin sein. Und eine vegetarische Leber hat die Natur noch nicht erfunden. Aber wie halt im Artikel bereits geschrieben. Es geht gar nicht um die Verbraucher –… Mehr
Welche Konzerne sollen dadurch Vorteile haben? Man kann die Produkte doch problemlos unter anderem Namen vertreiben. Man muss nur eine angemessene Bezeichnung verwenden.
Die „Milch“
ist nur EIN Beispiel – in diesem Fall sogar ein harmloses –
von vielen Bespielen und nicht nur die EU betreffend
für das was ich „Als-ob-Politik“ nenne. –
„Als-ob-Politik“ die dem Motto zu folgen scheint:
Beschäftige die Menschen mit absoluten Nebensächlichkeiten
dann fält der eklatante Mist der angerichtet wurde und wird
samt der internationalen Bedeutungslosigkeit nicht auf!
Endlich mal ein Thema bei TE, daß mich überhaupt nicht interessiert. Da kann ich heute Morgen raus an die Sonne gehen ? (Liebe Redaktion das war ein Kompliment)
Nach der künstlichen Grün-Strom-TÜV-Erregung noch so ein Klopper-Artikel. Ist bei euch schon saure-Gurken-Zeit? Milch ist Milch und Schnitzel ist Schnitzel – da will ich nix vegetarisches drin haben.
Vielleicht wird die EU ja auch noch irgendwann die deutsche Rechtschreibung reglementieren und den Duden neu schreiben.
Hier muss ich die EU verteidigen: Auch eine auf den Kernaspekt geschrumpfte EU, nämlich eine Zollunion, braucht Namensklarheit. Das bedeutet tausende von Bestimmungen. Dass einzelne Bestimmungen nicht sinnvoll sein mögen – wie etwa die hier gegen Veggie-Käse – gebe ich gern zu. Dass sich aber die EU aus diesem Bereich herausziehen sollte: nein. Denn täte sie es, würden wieder nationale Bestimmungen gelten, 28 von ihnen. Sich über 28 nationale Bestimmungen zu informieren ist aber gerade kleineren Betrieben kaum möglich.