Kommunen in Deutschland stehen vor dem finanziellen Kollaps – und zocken die Bürger immer dreister ab: Auf Tübingens Verpackungssteuer folgt nun der „Wassercent“ in Wiesbaden. Ein Gericht entschied: Die Stadt darf eine zusätzliche Steuer auf den Wasserverbrauch erheben.

Die Stadt Wiesbaden darf eine Extra-Steuer auf den Wasserverbrauch einführen. Diese sei rechtlich zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden Anfang April (Aktenzeichen: 7 K 941/24.WI).
Dem war ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Wiesbaden und dem hessischen Innenministerium vorausgegangen. Am 20. Dezember 2023 hatte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung die Wasserverbrauchssteuer mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt beschlossen. Ein weihnachtlicher Schluck aus der Pulle sozusagen gegen die Ebbe in der Stadtkasse. Scheinheilig auch noch mit Umwelt/Klima und Co. begründet, denn dadurch würde der Wasserverbrauch reduziert.
Doch das hessische Innenministerium als Kommunalaufsicht funkte erst einmal dazwischen. Es stoppte den „Wassercent“ im Mai 2024. Begründung: Die Stadt dürfe mit den Einnahmen aus den Wassergebühren keinen Gewinn erzielen, sondern nur die Kosten decken. Dagegen wiederum klagte die Landeshauptstadt – und bekam nun Recht.
Verwaltungsgericht macht auf „Klima“
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meinte nun, der Umstand, dass lebensnotwendige Güter wie Trinkwasser nicht besteuert werden dürften, sei kein geltender Rechtsgrundsatz, wie das Beispiel der Umsatzsteuer zeige. Die geplante Wiesbadener Wasserverbrauchssteuer sei hoch genug für Lenkungseffekte, ohne zu einer „erdrosselnden Wirkung“ zu führen. Mit Blick auf das Ziel, Wasser zu sparen, verwies das Gericht auf Trockenheitsphasen infolge des Klimawandels. Soso!
Apropos „Klimawandel“: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem „Klimaurteil“ vom 24. März 2021 einer Rechtsprechung wie in Wiesbaden Tür und Tor geöffnet. In den Leitsätzen damals hatte „Karlsruhe“ festgehalten:
„Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen … Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“
Berichterstatterin und Urmutter dieses Urteils war übrigens Gabriele Britz (*1969; Verfassungsrichterin 2011 bis 2023). Sie ist verheiratet mit dem „grünen“ Kommunalpolitiker und Klimatheoretiker Bastian Bergerhoff. Die Vermutung, dass Passagen des Urteils am häuslichen Küchentisch entstanden sein könnten, ist nicht so ganz aus der Welt geräumt. Jedenfalls hatte Bergerhoff im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen.
Das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts zur Wassersteuer ist indes noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Die Fahrt auf „hoher See“, auf der man sich vor Gericht befindet, geht weiter.
Es geht um 16 Wasser-Millionen
Neben der Wassergebühr würden die Wiesbadener Bürger bereits ab dem ersten Liter eine zusätzliche Wasserverbrauchssteuer von 90 Cent pro 1.000 Liter Trinkwasser zahlen müssen. Statistisch verbraucht ein Vierpersonenhauhalt pro Jahr rund 180 bis 200 m3 Wasser. Für einen solchen Haushalt bedeutet das dann pro Jahr Mehrkosten von 160 bis 180 Euro. Für sozial schwächere Haushalte kein Klacks.
Die Betreiber der Wasserverbrauchssteuer erhoffen sich für Wiesbaden mit seinen knapp 300.000 Einwohnern rund 16 Millionen Euro Mehreinnahmen zur Deckung des Haushaltsdefizits. Letzteres liegt bei rund 82 Millionen (Stand Ende 2024): 1,67 Milliarden Einnahmen versus 1,75 Milliarden Ausgaben. Am Rande: Wiesbaden beherbergt derzeit mit rund 40 Millionen Kosten pro Jahr 11.661 Flüchtlinge.
Zuvor und parallel dazu absurdes Theater
Zwischen 2007 und 2011 hatte es Streit um die Frage gegeben, ob die Wasserpreise in Wiesbaden angemessen oder überhöht waren. Nach Ansicht der Landeskartellbehörde waren die Wiesbadener Wasserpreise von 2007 bis 2011 missbräuchlich überhöht gewesen. ESWE wehrte sich gegen diese Einschätzung – zuletzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. ESWE heißt lautschriftlich umwerfend kreativ „Stadtwerke Wiesbaden“: also S=Es und W=We. Von den Rügen der Landeskartellbehörde waren ab 2002 in zwölf Kartellverfahren zur Wasserversorgung betroffen: Gießen, Gelnhausen, Oberursel, Herborn, Eschwege sowie Steinbach im Taunus. Bei den Verfahren zu Darmstadt, Gelnhausen und Herborn einigten sich die Versorger freiwillig auf Preissenkungen. In Wetzlar, Frankfurt, Kassel, Wiesbaden und Gießen musste die Landeskartellbehörde eingreifen. Es kam demnach zu Preissenkungsverfügungen im Rahmen von Vergleichen in Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
Zurück zu Wiesbaden. Anfang 2025 einigten sich die Beteiligten außergerichtlich: 17,5 Millionen Euro werden an die Gebührenzahler zurückgegeben. Für jeden Haushalt bedeutet das rechnerisch rund 117 Euro. Die werden aber nicht ausgezahlt, sondern sollen über fünf Jahre verteilt und mit möglicherweise steigenden Wasserpreisen verrechnet werden. Methode: „Linke Tasche – rechte Tasche!“ Die Vergleichssumme solle genutzt werden, um die Trinkwassergebühren stabil zu halten, teilte Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) mit. Außerdem gibt es eine Regelung für ehemalige ESWE-Kunden: Wer zwischen 2007 und 2011 in Wiesbaden gelebt hat und inzwischen weggezogen ist, soll bei Vorlage eines Nachweises eine pauschale Erstattung von 50 Euro pro Jahr der damaligen Kundenbeziehung erhalten.
Fazit: Die Wiesbadener Wassersteuer wird Nachahmer finden. Die Kommunen pfeifen aus dem letzten Loch. Auch weil ihnen der Bund etwa mit seiner Migrationspolitik gewaltige Belastungen zumutet.
Wiesbaden ist auch nicht der erste Fall von Abzocke dieser Art. Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen. Die „Verpackungssteuersatzung“ gilt als Pilotprojekt: Besteuert wird die Nutzung von Einwegverpackungen wie Kaffeebechern, Pommes-Schalen und Strohhalmen – 50 Cent pro Verpackung und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel.
Das Bundesverfassungsgericht (klar doch!) hat die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen am 27. November 2024 als verfassungskonform bestätigt. Interessant: Mit Stand November 2024 weist Tübingens Haushalt ein Defizit von rund 40 Millionen Euro aus.
Egal also, woher es kommt: „Geld stinkt nicht“ (pecunia non olet) – das war bei der Einführung einer Latrinensteuer die Begründung des von 69 bis 79 herrschenden römischen Kaisers Vespasian.
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Und warum dürfen Asylanten unser Wasser trinken???
Wie beteiligt man die Asylanten am Klima??
Eigentlich muss man nur bis „mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt“ lesen.
Der Wähler wollte es so. Der Wähler hat es so bekommen.
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung (so heißt der Gemeinderat in Wiesbaden) 2021:
SPD 20,3
CDU 23,5
Grüne 21,4
AfD 6,5
FDP 10,4
Linke 6,2
Partei 0,8
Volt 3,8
Noch Fragen?
Eine weitere, kreative Idee wäre es vielleicht, die Steuern zu besteuern. Mehrwertsteuer auf alle Steuern… Ja, auch die Mehrwertsteuer könnte noch besteuert werden. Mehrwertsteuer auf die Mehrwertsteuer… All das geschähe natürlich nur zur Rettung des Klimas…
Denn wenn die Welt verglüht, woran z.B. Greta und Luisa und alle anderen grünen Lieschen Müllers keinen Zweifel haben, verglüht ja auch Wiesbaden. Das muß verhindert werden. Wiesbaden retten heißt, die Welt retten… Wiesbaden muß Vorbild für den Rest der Welt sein! Wer, wenn nicht Wiesbaden?
Bei den Energiepreisen wird das doch schon so gehandhabt. Auf die – imho räuberische – EEG-Zulage werden noch Steuern erhoben. Begründung Fehlanzeige. Deswegen sage ich bei jeder sich bietenden Gelegenheit, dass Steuern Raub sind. Gleiches gilt für „Solidarbeiträge“ (wie RV, KV, AV, Pflicht) und sonstige „Sozialabgaben“. Man muss seinen Mitmenschen die Augen öffnen, dass die von parasitären Leistungsverweigerern nach Strich und Faden ausgebeutet werden.
Wofür wählen die Mitmenschen sie denn mehrheitlich, wenn nicht dafür? Die Mitmenschen finden das in Ordnung und werden sie wieder wählen.
Hat da eventuell die Firma Nestlé schon ihre Finger im Teig?
Vielleicht sollten die Wiesbadener ein Referendum für eine Neuwahl in ihrer Stadt veranstalten. Wenn sich die Leute vehement wehren, können sie ihre Ausbeuter in die Wüste schicken.
Bullschitt „Wassercent“, „Verpackungssteuer“ – das dient alles der Vermögensumverteilung von Bio-Deutschen hin zur neuen unbunten Einwanderungsgesellschaft! Denn sie haben sich verzockt! Sie werden die Ungeister die sie riefen nicht mehr los, deshalb „Walle, walle“ muss Stadt und Land mit Geld aus Fantasiesteuern geflutet werden! Wie wär’s mit „Rasenmähsteuern“, „Parkplatzsteuern“, „O2-Steuern“, also „Sauerstoffsteuern“? Wer Kohlendioxid besteuert, kann schließlich auch Sauerstoff oder Stickstoff besteuern! Demnächst wird Merz die Taurusse nach Kiew liefern, dann hat Wiesbafen ein ganz anderes Problem: wie man aus dem russischen Fernsehen erfahren kann, steht Wiesbaden auf Nr. 1 der russischen Abschussliste! Aus verständlichen Gründen. Dabei bedauern die Russen… Mehr
Die Links-Grünen fressen sich munter weiter durch unsere Gesellschaft. Mit höchstrichterlicher Zustimmung. Eine Schande. Der Bürger ist immer mehr hilflos diesen Gestalten ausgesetzt. Wenn selbst die Gerichtsbarkeit schon die Seiten gewechselt hat, dann kann man ganz sicher nicht mehr von einer Demokratie sprechen. Deutschland ist geradewegs in Richtung Sozialismus wenn nicht gar Kommunismus unterwegs. Und ein Großteil des Weges ist bereits erfolgreich gegangen worden. Und was macht der dummdeutsche Wahlmichel?. Sitzt auch seiner Couch, meckert über die Politik und bewegt sich keinen Zentimeter. Wann endlich gehen wir auf die Straßen? Wann endlich zeigen wir diesen Gestalten, dass wir den Staatssturz… Mehr
Tja, wer organisiert uns Couchhockern derartige Demos? Könnte die AfD das nicht einmal anstoßen, die sowieso beim „unsere Demokratie“-Michel keinen Ruf mehr zu verlieren hat? Mit den Roten verbandelte Gewerkschaften werden es gewiss nicht tun.
Und wie geht es der Stadt Konstanz? Lebt sie immer noch im Klima-Ausnahmezustand? Oder hat sich die Stadt schon ein bißchen erholt?
Die haben jetzt Angst, das der Bodensee austrocknet 🙂
Was wäre denn, wenn die Neubürger eine Neubürgersteuer bei Betreten des Landes zu entrichten hätten. Nehmen wir den untersten Steuersatz an bei dem ein arbeitender Bürger Steuern zahlt und den hat er, der Neubürger, dann mtl.zu entrichten. Solte er bereits Arbeit nachweisen können, anhand von Steuerunterlagen und Einstellungsbescheid, dann verfällt diese Willkommensgebühr. Wir arbeitenden Bürger werden auch zur Kasse in ziemlich hoher Summe zur Kasse gebeten, so sollen diese Neubürger auch ihren Teil dazubeitragen, zahlen oder wieder ab in die Heimat. Für den Palmer aus Tübingen wäre es doch ratsam Radfahrer zu besteuern, ist ja nichts anderes als eine Straßennutzungsgebühr,… Mehr
Und wer glauben Sie wird das bezahlen. Die Arbeiten zu einem Großteil nicht. Unsere links/grün Volksvernichter nehmen die Kohle gerne. Gezahlt wird sie dann über ein höheres Bürgergeld. Also somit von uns.
einfach mal richtig lesen, die Neubürger kommen erst garnicht rein wenn sie nicht zahlen oder einen Job vorweisen können.